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Als Schlafgänger konnten beispielsweise [[Schichtarbeit]]er während des Tages gegen ein geringes [[Entgelt]] schlafen, während der reguläre Wohnungsinhaber seiner Arbeit nachging. Schlafgänger hatten normalerweise keinen Familienanschluss, durften die restlichen Räumlichkeiten, wie die Küche oder die „Gute [[Stube]]“, nicht nutzen und erhielten im Gegensatz zu [[Untermiete]]rn kein Frühstück.
[[Datei:Schlafgaenger.gif|mini|Anteil der Berliner Wohnungen mit Schlafgängern<ref>[[Johann Friedrich Geist]], [[Klaus Kürvers]]: ''Das Berliner Mietshaus.'' Band 2. Prestel Verlag, München 1980, ISBN 3-79130524-7: Tabelle Seite 469.</ref> ]]
Die Schlafgänger trugen zur weiteren Verschlechterung der [[Geschichte des Wohnens|Wohnsituation]] bei, da sie die familiäre und die intime Beziehung der Wohnungsinhaber störten. Außerdem entstanden [[Hygiene|hygienische]] Probleme, was die Verbreitung von [[Epidemie]]n, [[Syphilis]], [[Tuberkulose]] und [[Krätze]] beförderte.<ref>{{Internetquelle |url=https://www.uni-marburg.de/fb06/wsg/studium/VL7 |titel=Gesellschaft zwischen den 1830er und 1870er Jahren |abruf=2017-03-21}}</ref> Allerdings waren sie zur Finanzierung der Wohnungen notwendig, weil das Familieneinkommen zur Eigenfinanzierung einer Wohnung vielfach zu gering war. Mancherorts wurde das eigene Bett sogar an zwei verschiedene Schlafgänger vermietet.
 
Statistisch gesehen gab es bei kleineren Wohnungen viel mehr Schlafgänger als bei größeren, da man in kleineren Wohnungen eher einen Schlafplatz als einen ganzen Raum abgeben konnte.