„Militärischer Gruß“ – Versionsunterschied

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=== Bundeswehr ===
Die Vorschriften zum militärischen Grüßen wurden im Wesentlichen von der Wehrmacht übernommen. Der größte Unterschied besteht beim Grüßen ohne Kopfbedeckung, die auch für geschlossene Formationen bestand. Die Grußpflicht in der [[Bundeswehr]] regelt die Zentralrichtlinie A2-2630/0-0-3 „Formen und Feiern der Bundeswehr“ (ehemals [[Zentrale Dienstvorschrift|ZDv]] 10/8), die Ausführung des Grußes ist in der [[Dienstvorschriften der Bundeswehr|Zentralrichtlinie]] A2-221/0-0-1280 „Formaldienstordnung“<ref>{{Internetquelle |url=https://www.reservistenverband.de/custom/bilder/microsites/2200252100/A2-221_0_0_1280%20Formaldienstordnung.pdf |titel=Zentralrichtlinie A2-221/0-0-1280 – Formaldienstordnung |werk=https://www.reservistenverband.de/ |hrsg=[[Amt für Heeresentwicklung]] |datum=2015-01-01 |abrufoffline=2019-01-271 |archiv-url=https://web.archive.org/web/20171115210010/https://www.reservistenverband.de/custom/bilder/microsites/2200252100/A2-221_0_0_1280%20Formaldienstordnung.pdf |archiv-datum=2017-11-15 |offlineabruf=1 |archiv2019-bot=202201-03-26 22:35:31 InternetArchiveBot 27}}</ref> (vormals ZDv&nbsp;3/2) festgeschrieben.
 
Die Vorschriften sehen für einen Gruß die Möglichkeiten „Anlegen der rechten Hand an die Kopfbedeckung (bzw. den Kopf)“, „Einnehmen der Grundstellung mit Front zum Vorgesetzten“ oder „Blickwendung“ vor, die je nach Situation angewandt werden. Der Gruß kann jeweils durch einen verbalen Gruß ergänzt werden: „Guten Tag, Herr Leutnant!“