„Bezahlkarte für Asylbewerber“ – Versionsunterschied

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Die Bezahlkarte für Asylbewerber in Deutschland wird als [[Chipkarte]] aus [[Kunststoff]] im [[ISO 7810|ISO-7810]]-Format ausgegeben. Die Karte ist auf der Rückseite mit einem [[Magnetstreifen]] versehen, der für die Abwicklung von Transaktionen wichtige Informationen enthält.
 
=== Versuch im [[Landkreis Erding]] 2016 ===
In einem frühen Projekt hatte der [[Landkreis Erding]] im Zuge der [[Flüchtlingskrise in Europa 2015/2016|Flüchtlingskrise von 2015]] nach untauglichen Versuchen mit Sachleistungsshops und Gutscheinen im Mai 2016 eine Bezahlkarte unter der Bezeichnung „Kommunalpass“ eingeführt, bei der Asylbewerbern Geldleistungen auf der Karte jeweils zum Monatsende gutgeschrieben wurden. Damit sollte in Geschäften bezahlt werden können, ohne dass Asylbewerber sich Bargeld auszahlen lassen konnten. Nach Anfangsschwierigkeiten und der Erkenntnis, dass Asylbewerber auch über Bargeld z.&nbsp;B. zur Bezahlung von Busfahrten zu Behörden verfügen müssen,<ref name="SZ061123"/> wurde ab 1. Juli 2016 dann auch eine Bargeldabhebung für bis zu 43 % des gutgeschriebenen Betrages an Bankautomaten ermöglicht.<ref>[https://www.landkreis-erding.de/media/21757/landkreiszeitung_juli_2016.pdf Unser Landkreis Erding: „Zehn Fragen an Landrat Bayerstorfer zum Kommunalpass des Landkreises Erding“] landkreis-erding.de vom Juli 2016</ref> Das System endete 2020, als der für die technische Abwicklung zuständige Dienstanbieter [[Wirecard]] Insolvenz anmeldete und der Landkreis zu Banküberweisungen zurückkehrte.<ref name="SZ061123">{{Internetquelle |autor=Florian Tempel |url=https://www.sueddeutsche.de/muenchen/erding/erding-bezahlkarte-kommunal-pass-1.6299151 |titel=Landkreis Erding: Kommunal Pass vor dem Comeback |werk=[[sueddeutsche.de]] |datum=2023-11-06 |abruf=2024-04-05}}</ref>