„Ernst Burian“ – Versionsunterschied
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'''Ernst Burian''' (* [[17. Juni]] [[1919]] in Jägerndorf, heute [[Krnov]] in [[Tschechien]]; † unbekannt) war ein deutscher Lagerführer des HJ-[[Wehrertüchtigungslager]]<nowiki/>s [[Lunz am See]]. Er wurde 1948 wegen Mitverantwortung an den Massakern bei [[Göstling an der Ybbs|Göstling]] und am [[Massaker im Schliefaugraben|Schliefaugraben]] bei [[Randegg]] zu lebenslänglicher Haft verurteilt und 1953 begnadigt.
== Leben ==
Burian war als Schüler Mitglied des „Deutschen Turnvereins“ und ab 1937 des „[[Deutscher Schulverein|Deutschen Schulvereins]]“. Nach dem Umzug seiner Familie nach [[Gänserndorf]] trat er 1937 in die [[Hitlerjugend]] (HJ) und die [[Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei|NSDAP]] ein (Mitgliedsnummer 6.145.965), wurde nach dem „[[Anschluss Österreichs|Anschluss“ Österreichs]] 1938 Standortführer der HJ in Gänserndorf und 1939 zum Oberkameradschaftsführer der HJ befördert.
Nach dem Abitur trat Burian ab August 1939 als Freiwilliger in die [[44. Infanterie-Division (Wehrmacht)|44. Infanteriedivision]] der Wehrmacht ein. Nach seiner Beförderung zum Leutnant 1941 wurde er während der Teilnahme am [[Überfall auf die Sowjetunion|Überfalls auf die Sowjetunion]] drei Mal verwundet. Nach mehreren Lazarettaufenthalten 1942 kommandierte man ihn nach Frankreich zum Küstenschutz ab, wo er wegen epileptischer Anfälle nur kurz Dienst tat. 1942 heiratete Burian; 1943 wurde sein erstes Kind geboren. Da er wegen seiner Verwundungen frontuntauglich war, wurde er ab Mai 1943 in mehreren niederösterreichischen HJ-Wehrertüchtigungslagern als Ausbilder eingesetzt; zunächst in
Die direkte Tatbeteiligung an den Massakern bei Göstling in der Nacht vom 12. auf den 13. April 1945 und im Schliefaugraben bei Radnegg am 15. April 1945, die von Mitgliedern der [[Waffen-SS]] und der HJ verübt wurden, bestritt Burian. Er rechtfertigte diese [[Endphaseverbrechen]] aber,<ref name=":1">{{Internetquelle |autor=Susanne Uslu-Pauer |url=http://www.nachkriegsjustiz.at/aktuelles/Veranst_IfZWien_Uslu.php |titel=Kriegsende in Österreich – Todesmärsche und ihre gerichtliche Ahndung |werk=http://www.nachkriegsjustiz.at |datum=2005-02-10 |abruf=2024-10-05}}</ref> da er
Nach den beiden Massakern in Randegg und Göstling blieb Burian weiter im Wehrertüchtigungslager Lunz am See und sah das Lager als letzte Verteidigungsbastion gegen die vorrückenden alliierten Truppen an, die durch die HJ noch aufgehalten werden könnten:
Am 8. Mai flüchtete Burian Richtung Westen und lebte ein halbes Jahr in [[Steyr]]. Er wurde im Dezember 1945 verhaftet und blieb bis 1948 in Untersuchungshaft. Das Österreichische [[Volksgericht (Österreich)|Volksgericht]] Wien verurteilte ihn 1948 wegen der Morde an Juden in Randegg und Göstling zu lebenslänglicher Haft.<ref name=":2">{{Internetquelle |autor=Claudia Kuretsidis-Haider |url=http://www.nachkriegsjustiz.at/aktuelles/helmer_dokument_1953.php |titel="Persönliche Schuld ist faktisch keine vorhanden" Oskar Helmer und die Begnadigung von verurteilten NS-Tätern |werk=http://www.nachkriegsjustiz.at |abruf=2024-10-05}}</ref> <ref>(LG Wien Vg 1b Vr 2092/45)</ref>1953 wurde er aus der [[Justizanstalt Stein]] entlassen, da der österreichische Innenminister [[Oskar Helmer]] 1953 in einem Brief an Justizminister [[Josef Gerö]] seine Begnadigung befürwortet hatte.<ref name=":1" /><ref name=":2" /> Nach seiner Entlassung lebte Burian wieder in Gänserndorf und war ab 1964 bei der Firma Organchemie in [[Wien-Hietzing]] angestellt.<ref name=":0" />
==Einzelnachweise ==
<references />
{{Normdaten|TYP=p|GND=|GNDfehlt=ja|GNDCheck=2023-10-05}}
{{SORTIERUNG:Burian, Ernst}}
<nowiki>
[[Kategorie:Deutscher]]
[[Kategorie:Geboren 1919]]
[[[Kategorie:Mann]]
[[Kategorie:NSDAP-Mitglied]]
[[Kategorie:Person der Hitlerjugend]]
[[Kategorie:Verurteilte Person (NS-Kriegsverbrechen)]]
{{Personendaten
|NAME=Burian, Ernst
|ALTERNATIVNAMEN=
|KURZBESCHREIBUNG=deutscher Lagerführer des HJ-Wehrertüchtigungslagers Lunz am See.
|GEBURTSDATUM=17. Juni 1919
|GEBURTSORT=[[Krnov]]
|STERBEDATUM=
|STERBEORT=
}}
</nowiki>
|