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[[Image:Visa kh2001 th2001-2002.jpg|thumb|Ein- und Ausereistempel]]
 
Der '''Pass''' ist im engeren und ursprünglichen Sinne ein amtlicher [[Ausweis]], der an den Inhaber von dem Staat herausgegeben wird, dessen [[Staatsangehörigkeit]] er besitzt, und der nach dem Recht des ausstellenden Staates zum grenzüberschreitenden Reisen und im Grundsatz zur Rückkehr in das eigene Hoheitsgebiet berechtigt. Der Pass bleibt Eigentum des jeweiligen Staates. Pässe dienen zur Identifizierung und Legitimation gegenüber staatlichen Behörden und zudem gegenüber privaten Einrichtungen sowie gegenüber Privatpersonen. Das Wort Pass leitet sich vom lateinischstämmigen "passare" (durchgehen, "passieren") ab. Der englische Ausdruck (Passport) weist noch deutlicher darauf hin, dass es sich dabei um das "Einlass erhalten bei Pforten/Toren" handelt (passare portas (porta=TürTore/TorTüren durchqueren (dürfen)).
 
Umgangssprachlich wird der Begriff häufig in einem weiteren Sinn verwendet. Mit dem Begriff ''Pass'' werden in der Alltagssprache insbesondere auch [[Passersatz]]papiere (etwa der [[Personalausweis]] oder der auch als "Flüchtlingspass" bezeichnete [[Reiseausweis für Flüchtlinge]]) sowie andere personenbezogene [[Dokument]]e bezeichnet, auch wenn sie nicht von staatlichen Stellen und dabei z.B. unabhängig von der Staatsangehörigkeit ausgestellt werden (Beispiele: „Freizeitpass“, „Mutterpass“).