„Schwedischer Wohlfahrtsstaat“ – Versionsunterschied

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[[Sozialpartner]] sind auf der [[Arbeitgeber]]seite der Verband schwedischer Unternehmen (Förbundet Svenskt Näringsliv) mit 48.000 Mitgliedsunternehmern, das Zentralamt für Arbeitgeberfragen (Arbetsgivarverket) für den staatlichen Bereich, der schwedische Gemeindeverband (Svenska kommunförbundet) und der Provinziallandtagsverbund (Landstingsförbundet) för Gemeinden und Provinzen als Arbeitgeber. Auf der [[Arbeitnehmer]]seite stehen ihnen die [[Gewerkschaft]]en gegenüber, wovon der schwedische Gewerkschaftsbund LO (Landsorganisationen) mit etwas mehr als 2 Millionen Mitgliedern die größte ist. Weitere Dachverbände sind die Zentralorganisation der Angestellten TCO mit 1,25 Millionen Mitgliedern und die Zentralorganisation Schwedischer Akademiker SACO mit etwa einer halben Million Mitgliedern. Der gewerkschaftliche Organisationsgrad liegt bei ungefähr 80 % der Arbeitnehmer. Sowohl der Verband schwedischer Unternehmen wie auch die gewerkschaftlichen Dachverbände sind in branchenmässige Einzelorganisationen gegliedert.
 
Als ein wichtiger Anreiz zur Mitgliedschaft bei einer Gewerkschaft ist die Arbeitslosenversicherung gedacht, die nicht zum staatlichen Pflichtversicherungssystem gehört, sondern freiwillig ist, und von Mitgliedskassen, in der Regel geleitet von den Gewerkschaften, verwaltet wird. Die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft führt zur Mitgliedschaft in einer Arbeitslosenkasse. 90 % der Arbeitnehmer sind in einer freiwilligen Arbeitslosenkasse versichert. Wer nicht Mitglied ist, hat bei [[Arbeitslosigkeit]] Anspruch auf einen ArbeistlosenbeitragArbeitslosenbeitrag, der in der Höhe ungefähr der Sozialhilfe entspricht.
 
Die [[Arbeitslosigkeit]] liegt in Schweden bei 5,6 % (Juni 2005), weitere 3-4 % sind in staatlichen Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen beschäftigt.