„Diskussion:Verbotsirrtum“ – Versionsunterschied

Inhalt gelöscht Inhalt hinzugefügt
Aneurope (Diskussion | Beiträge)
CopperBot (Diskussion | Beiträge)
K Bot: Signaturnachtrag für Beitrag von Aneurope: " →‎Für ungültig halten?: "
Zeile 33:
:Im übrigen: ''Ungültig'' könnte sich beispielsweise auf einen Irrtum bzgl. zeitlicher oder örtlicher Gültigkeit beziehen. -- [[Benutzer:Sir.toby|Sir.toby]] 19:41, 31. Jul. 2009 (CEST)
 
Es gibt auch Fälle wie bei geistig Schwerbehinderten die noch vor dem Gesetz als strafmündig gelten da sie keiner gesetzlichen Betreuung unterliegen. Hier gibt es z. B. den Fall eines Schwerbehinderten, der eine Betreuung vom Bezirksamt bewilligt bekommen hat durch einen freien Betreuungsverein, welcher schon 5 Monate vor der ofiziellen Bewilligung die Betreung begonnen hat.Diese 5 Monate stellt nun der Betreuungsverein dem zu betreuenden in Rchnung. Der betroffene hatte nach Aufforderung seine Lebensversicherung kündigen müssen, da bei einer Förderung durch das Bezirksamt das Privatvermögen eingesetzt werden muss, wodurch das Bezirksamt aufgrund der LV-Rückzahlung die ersten 5 Monate nicht bezahlt. Nun hat der Betroffene aber das Geld ausgegeben, da er der Auffassung ist das dieses Geld ihm gehört und er auch geistig nicht in der Lage ist hier ein Unrecht zu erkennen. <small>(''nicht [[Hilfe:Signatur|signierter]] Beitrag von'' [[Benutzer:Aneurope|Aneurope]] ([[Benutzer Diskussion:Aneurope|Diskussion]]&nbsp;|&nbsp;[[Spezial:Beiträge/Aneurope|Beiträge]]) 15:57, 24. Jul 2010 (CEST)) </small>
 
== Taschenspielertricks ==