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[[Datei:Notariatsinstrument des Augustin von Hammerstetten.jpg|thumb|Links unten: Notariatssignet des [[Augustin von Hammerstetten]]. Urkunde wurde ausgestellt am 4. November 1490 in [[Linz]]]]
Das '''Signet des [[Notar]]s''' (auch ''Signum, Chyrographum, Symbolum, Merk, Piczetum, hantzeichen, mal, signetum, signetum publicum'' oder ''signetum notarile'' genannt) ist ein persönliches Erkennungszeichen und bildet sich im 11. und 12. Jh. aus. Es ist gleichwertig mit dem [[Siegel]], ist aber ein mit der Feder ausgeführtes Zeichen. Es hat die Grundform eines zunehmend komplizierter werdenden Kreuzes, das auf einem Podest steht. Der Platz, wo das Notariatssignet untergebracht wird, ist bis zur Mitte des 13. Jh. noch wechselnd, aber fast immer am Ende der Urkunde. Seit dem 14. Jh. steht es immer am Schluss links neben der Beurkundungsformel mit der Unterschrift des Notars. Seit der Mitte des 15. Jh.s gibt es gelegentlich Stempel für das Signet.
 
Es bleibt ungeklärt, warum Notare ein Signet und nicht Siegel verwendeten, weil das Siegel in der Geburtsphase des Signets (13. Jh.) blüht. Aber sogar adelige Notare, die ein Siegel hätten, haben ihn im Zusammenhang mit ihrer Notariatsarbeit nicht verwendet.