Titularkönig

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Titularkönig bzw Titularkönigin ist die Bezeichnung eines nicht regierenden Monarchen. Diese Situation entsteht entweder als Ehepartner eines regierenden Königs (Royal Consort) oder als Herrscher eines durch einen Regenten verwalteten Königreiches oder eines nur formal bestehenden Königreiches. Analog zu Titularkönig existiert der Titel des Titularherzogs bzw. des Titular-Landgrafen.

Eine ähnliche historische Entwicklung führte zu den Titularbischöfen der Römisch-Katholischen und der orthodoxen Kirche, die jedoch aktiv neu vergeben werden, um so entsprechende Positionen in der Kirchenhierarchie zu besetzen.

Prinzgemahl als Titularkönig

Ein Königgemahl oder Prinzgemahl ist der Ehegatte einer regierenden Königin, eine Königsgemahlin die Ehegattin eines regierenden Königs. Da er nicht selbst regiert, ist er nicht der Souverän dieses Landes. Die Unterscheidung zum König bzw der Königin ist nötig, da der regierende Monarch dem Ehegatten protokollarisch übergeordnet sein soll.

Im Falle einer notwendigen Regentschaft führt ein Königsgemahl den Titel König-Regent.

In einigen europäischen Staaten wurde den Prinzgemahlen der Königstitel bei Erzeugung eines männlichen Kindes verliehen, so etwa in Portugal an Ferdinand II. von Sachsen-Coburg-Gotha oder in Spanien bereits bei der Hochzeit an Franz d’Assisi Maria Ferdinand.

Auch Königin Victoria soll vorgehabt haben, ihren Gatten Albert von Sachsen-Coburg und Gotha zum King Consort zu machen, was am Widerstand des Parlaments gescheitert war. So erhielt er 1857 den Titel eines Prince Consort.

Da Könige protokollarisch Königinnen übergeordnet sind, werden die Gemahle regierender Königinnen keine Könige und führen derzeit den Titel eines Prinzen. Der Ehemann der britischen Königin Elisabeth II. trägt zusätzlich den Titel eines Duke of Edinburgh. Der Ehemann der dänischen Königin Margarethe II., Prinz Henrik, wird auf den Internetseiten des Hofes als Royal Consort bezeichnet.

Herrschaft durch Regenten

Insbesondere in Hochmittelalter entstand oft die Situation, dass der durch die Erbfolge bestimmte König eines Königreiches bereits in einem anderen, entfernten Königreich / Herzogtum regierte und nicht in das (neu) ererbte Königreich ziehen konnte. In diesem Fall übernahm ein Regent, meist ein Verwandter aus der jeweiligen lokalen Linie, die faktische Herrschaft. Ein bekanntes Beispiel ist das Königreich Jerusalem, das für gut die Hälfte seiner realen Existenz von Titularkönigen in Europa und lokalen Regenten beherrscht wurde.

Formale Königreiche

Bei nur noch formal bestehenden Königreichen, die jedoch nicht mehr unter der Herrschaft des früheren Herrscherhauses stehen, wird derjenige Adlige, der die Thronherrschaft beansprucht, aber nicht mehr durchsetzen kann, als Titularkönig bezeichnet (siehe z.B. Königreich Jerusalem, Königreich Thessaloniki). Wohl höhnisch war die Erhebung Lukas Fuggers durch Kaiser Maximilian zum Titularkönig von Atlantis gemeint.