Schwedischer Wohlfahrtsstaat

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Der schwedische Wohlfahrtsstaat wurde als politisches Projekt ab den 1930er Jahren aufgebaut. Seinen Höhepunkt erreichte er in den 1970er Jahren, als er schließlich alle vom Kleinkind (über die kommunale Kinderfürsorge) bis zum Rentner (über die kommunale Altenfürsorge) erfasste. In vielen westlichen Demokratien wurde der schwedische Wohlfahrtsstaat als erstrebenswertes Modell betrachtet. Die hinter dem schwedischen Wohlfahrtsstaat stehenden gesellschaftspolitischen Grundannahmen werden auch als "schwedisches Modell", "Dritter Weg", oder Rehn-Meidner-Modell bezeichnet. Erst im letzten Jahrzehnt kam es zu einschneidenden Veränderungen aufgrund einer schweren Wirtschaftskrise, die am Beginn der 1990er Jahre zu einer Kürzung von Sozialleistungen führte. Die erwartete demographische Entwicklung führte zu einem radikalen Umbau des Rentensystems, das nun an die wirtschaftliche Entwicklung gekoppelt ist. Die letzten Wahlen zeigten aber, dass gerade die Kernbereiche des Wohlfahrtsstaates auch heute dem Staatsbürger am Herzen liegen.

Elternversicherung und Kinderversorgung

Ein Teil der Familienpolitik ist die Elternversicherung, die Verdienstausfälle der Eltern während der Pflege von Kleinkindern abdeckt. Sie umfasst etwas mehr als ein Jahr, wovon zwei Monate an den Vater und zwei Monate an die Mutter gebunden sind.

Ab dem zweiten Lebensjahr des Kindes haben die Familien Anspruch auf öffentliche Kinderbetreuung, die auf die Bedürfnisse (Arbeitszeiten) der Eltern abgestimmt ist. Der frühere Kindergarten wurde 1998 durch die Vorschule für 1-5jährige abgelöst (mit eigenem Lehrplan und unter Aufsicht des Zentralamtes für Schulwesen), die neben der Kinderbetreuung auch einen pädagogischen Auftrag hat. Daneben gibt es auch Kindertagesstätten, in die 13% der betreuten Kinder gehen. 42% der einjährigen Kinder und 78% der zweijährigen Kinder besuchten im Jahr 2000 Kinderbetreuungsstätten. Für Kinder in der Vorschulklasse und in der Grundschule gibt es Freizeitheime, die im Jahr 2000 von 66% der Kinder zwischen 6 und 9 Jahren besucht wurden. Die Betreuungseinrichtungen sind gebührenpflichtig, wobei sich die Gebühren nach dem Einkommen der Eltern richten.

Eine weitere familienpolitische Leistung ist das allgemeine Kindergeld für jedes Kind bis zum vollendeten 16. Lebensjahr. Kinderreiche Familien (mit mehr als drei Kindern) erhalten eine zusätzliche Unterstützung.

Ausbildung

Hauptartikel: Schwedisches Bildungssystem

Die Grenze zwischen Kinderbetreuung und Schule ist fließend, da schon die Vorschule (Kindergarten) zum Bildungssystem gehört. Die Schulpflicht beginnt aber mit 7 Jahren und umfasst die neunjährige Grundschule. Danach setzen die meisten Schüler ihre Ausbildung in der Gymnasialschule fort, und mehr als ein Drittel eines Jahrganges beginnt ein Hochschulstudium. Der Besuch aller dieser Bildungsinstitutionen ist gebührenfrei.

Arbeit und Arbeitslosigkeit

Schweden hat eine vergleichsweise hohe Erwerbsquote. Beinahe 50 % der Gesamtbevölkerung und 78 % der Einwohner zwischen 16 und 64 Jahren sind erwerbstätig. 48 % aller Erwerbstätigen sind Frauen. Das Arbeitsverhältnis für Arbeitnehmer ist durch Gesetze und Tarifverträge geregelt. Gesetzlich geregelt sind beispielsweise die normale Wochenarbeitszeit (40 Stunden), Mindesturlaub (5 Wochen), Kündigungsschutz, Mitbestimmung am Arbeitsplatz (im Gegensatz zu Deutschland gebunden an Gewerkschaften) und Gleichberechtigung, während Einkommen (kein gesetzlicher Mindestlohn) und andere Arbeitsbedingungen durch Tarifverträge geregelt werden.

Sozialpartner sind auf der Arbeitgeberseite der Verband schwedischer Unternehmen (Svenskt Näringsliv) mit 48.000 Mitgliedsunternehmern, das Zentralamt für Arbeitgeberfragen (Arbetsgivarverket) für den staatlichen Bereich, der schwedische Gemeindeverband (Svenska kommunförbundet) und der Provinziallandtagsverbund (Landstingsförbundet) für Gemeinden und Provinzen als Arbeitgeber. Auf der Arbeitnehmerseite stehen ihnen die Gewerkschaften gegenüber, wovon der schwedische Gewerkschaftsbund LO (Landsorganisationen) mit etwas mehr als 2 Millionen Mitgliedern die größte ist. Weitere Dachverbände sind die Zentralorganisation der Angestellten TCO mit 1,25 Millionen Mitgliedern und die Zentralorganisation Schwedischer Akademiker SACO mit etwa einer halben Million Mitgliedern. Der gewerkschaftliche Organisationsgrad liegt bei ungefähr 80 % der Arbeitnehmer. Sowohl der Verband schwedischer Unternehmen wie auch die gewerkschaftlichen Dachverbände sind in branchenmässige Einzelorganisationen gegliedert.

Als ein wichtiger Anreiz zur Mitgliedschaft bei einer Gewerkschaft ist die Arbeitslosenversicherung gedacht, die nicht zum staatlichen Pflichtversicherungssystem gehört, sondern freiwillig ist, und von Mitgliedskassen, in der Regel geleitet von den Gewerkschaften, verwaltet wird. Die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft führt zur Mitgliedschaft in einer Arbeitslosenkasse. 90 % der Arbeitnehmer sind in einer freiwilligen Arbeitslosenkasse versichert. Wer nicht Mitglied ist, hat bei Arbeitslosigkeit Anspruch auf einen Arbeitslosenbeitrag, der in der Höhe ungefähr der Sozialhilfe entspricht.

Die offizielle Arbeitslosigkeit liegt in Schweden bei 5,2 % (Juni 2006), weitere 2,6 % sind in staatlichen Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen beschäftigt.

Gleichberechtigung

In Schweden wird seit den 1970er Jahren eine aktive Gleichstellungspolitik betrieben, die ihren Ausdruck in einer Reihe von staatlichen Institutionen und Gesetzen fand. Kernstück der schwedischen Gleichstellungspolitik ist die Fähigkeit jedes Einzelnen, durch Erwerbstätigkeit finanzielle Unabhängigkeit zu erlangen. Ebenso wichtig sind Maßnahmen, die es Frauen und Männern ermöglichen, Familie und Beruf zu vereinbaren.

Am stärksten durchgesetzt hat sich die Gleichstellungspolitik im öffentlichen Sektor und in der Politik. 45 % der Abgeordneten im Reichstag sind Frauen, dasselbe gilt für die Regierung. Ähnlich ist die Situation in den Gemeinden (41 % Frauen) und Provinziallandtagen (49 % Frauen). Auch in den Verwaltungsräten öffentlicher Behörden liegt der Frauenanteil bei 47 %. Doch sind die Spitzenpositionen mehrheitlich von Männern besetzt. Dies gilt in noch höherem Grade für den privaten Sektor, wo der Anteil von Frauen in leitenden Positionen und Vorständen unter 10 % liegt.

Der Anteil erwerbstätiger Frauen zwischen 20 und 64 Jahren liegt mit 76 % deutlich über dem europäischen Schnitt und ist beinahe gleich hoch wie der der Männer (81 %). Dennoch gibt es deutliche Unterschiede zwischen den Geschlechtern. Zum einen sind Frauen meist in einem begrenzten Sektor des Arbeitsmarktes und in weniger gut bezahlten Berufen zu finden, zum anderen sind ein Viertel der erwerbstätigen Frauen teilzeitbeschäftigt (aber nur 7 % der Männer). Gleiche Bezahlung bei gleicher Arbeit ist zwar gesetzlich vorgeschrieben, dennoch ist das Einkommen von Frauen in Schweden geringer als das von Männern, wenn auch die Einkommensunterschiede wesentlich geringer ausfallen, als in den meisten anderen europäischen Ländern. Einer von der Regierung in Auftrag gegebenen Untersuchung nach beträgt die geschlechtsspezifische Lohndifferenz zwischen 1 % und 8 %.

Ein wichtiger Aspekt der Gleichstellungspolitik ist die Familienpolitik. Gesetzgebung (Eherecht, Scheidungsrecht usw.) und das Sozialversicherungssystem sind die wichtigsten politischen Instrumente zur Gleichstellung im Familienleben. Dennoch wird auch in Schweden ein Großteil der Hausarbeit von den Frauen erledigt und auch die Hauptverantwortung für die Kinderbetreuung liegt bei den Frauen. Ein gut ausgebautes Kinderbetreuungssystem erleichtert es aber Frauen, Beruf und Familie zu vereinbaren.

Gesundheitswesen und Krankenversicherung

Alle Einwohner (auch Ausländer, einschl. Asylbewerber) in Schweden haben Anspruch auf medizinische Versorgung und Krankenpflege. Für Gesundheitswesen und Krankenversorgung sind die Provinziallandtage zuständig, und sie wird mit direkten Einkommensteuern finanziert. Bei einem Arztbesuch muss eine Gebühr von 8 (bei geplantem Besuch) bis 33 (bei Akutfällen) Euro bezahlt werden und die Medikamente müssen bis zu einem Höchstbetrag von ca. 100 Euro pro Jahr selbst bezahlt werden.

Zahnarztkosten werden nicht von einer Krankenversicherung abgedeckt. Die Zahnarztkosten müssen zu einem großen Teil von den Patienten ab dem 20. Lebensjahr selbst bezahlt werden. Manche Rentner, Studenten und andere Gruppen mit beschränkten finanziellen Mitteln verzichten daher auf den Zahnarzt, ihnen wird jedoch im Notfall gratis geholfen.

Alle Erwerbstätigen haben im Rahmen der Krankenversicherung Anspruch auf Krankengeld als Ersatz für den Verdienstausfall, das 80% des Gehalts bis zu einer jährlich festgelegten Obergrenze (z.Zt (2006) etwa 3000 €) beträgt.

Rentenversicherung und Altersfürsorge

Schweden hatte früh aufgrund niedriger Geburtsraten und hoher Lebenserwartung einen höheren Anteil älterer Bevölkerung. Der Anteil der Altersrentner liegt heute bei 20%.

Aufgrund der demographischen und wirtschaftlichen Entwicklung wurde in Schweden 1999 ein neues Rentensystem eingeführt, das auf dem Lebenseinkommen basiert und an die volkswirtschaftliche und demographische Entwicklung geknüpft ist. Das System wird durch eine Garantierente für Personen ohne Einkommen aus Erwerbstätigkeit ergänzt. Eine zukünftige staatliche Pension liegt bei etwa 50% des Gehaltes/Lohnes, bei höheren Einkommen deutlich darunter und wird durch Betriebspensionen und Zusatzpensionen ergänzt.

Die Altersfürsorge fällt in Schweden in die Zuständigkeit des öffentlichen Bereichs. Es gibt schon seit den 1950er Jahren keine Unterhaltspflicht der Kinder gegenüber den Eltern. Provinziallandtage und Gemeinden sind verantwortlich für die Altenfürsorge. Häusliche Altenpflege und verschiedene Arten von institutioneller Pflege (Seniorenwohnungen, Seniorenresidenzen, Altenheime und Pflegeheime) werden von ihnen betrieben. Diese Leistungen werden zum größten Teil durch die Einkommensteuern, die von den Gemeinden und Provinziallandtagen erhoben werden, und durch staatliche Zuschüsse finanziert.

Siehe auch

Literatur

  • Josef Schmid: Wohlfahrtsstaaten im Vergleich. UTB, Stuttgart, 2002, ISBN 3825222209
  • Zurück in die Zukunft. Schwedens Wohlfahrtsstaat war ein Vorbild, bis die Staatsausgaben außer Kontrolle gerieten, in: brand eins 7/2007, S. 130-137. [zu Geschichte und Vorbildfunktion des "schwedischen Modells"].