Notariatssignet

Insigne
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 21. August 2010 um 11:36 Uhr durch Nepomucki (Diskussion | Beiträge). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Das Signet des Notars (auch Signum, Chyrographum, Symbolum, Merk, Piczetum, hantzeichen, mal, signetum, signetum publicum oder signetum notarile genannt) ist ein persönliches Erkennungszeichen und bildet sich im 11. und 12. Jh. aus. Es ist gleichwertig mit dem Siegel, ist aber ein mit der Feder ausgeführtes Zeichen. Es hat die Grundform eines zunehmend komplizierter werdenden Kreuzes, das auf einem Podest steht. Der Platz, wo das Notariatssignet untergebracht wird, ist bis zur Mitte des 13. Jh. noch wechselnd, aber fast immer am Ende der Urkunde. Seit dem 14. Jh. steht es immer am Schluss links neben der Beurkundungsformel mit der Unterschrift des Notars. Seit der Mitte des 15. Jh.s gibt es gelegentlich Stempel für das Signet.

Links unten: Notariatssignet des Augustin von Hammerstetten. Urkunde wurde ausgestellt am 4. November 1490 in Linz

Es bleibt ungeklärt, warum Notare ein Signet und nicht Siegel verwendeten, weil das Siegel in der Geburtsphase des Signets (13. Jh.) blüht. Aber sogar adelige Notare, die ein Siegel hätten, haben ihn im Zusammenhang mit ihrer Notariatsarbeit nicht verwendet.

Das Signet wird übrigens nachträglich hinzugefügt, der Notar ist während dieser Arbeitsstufe meist allein, es wird das Instrument in dem Moment nicht verlesen. Das Signet ist eine Fertigungsmarke. Mit dem Signet gilt das Notariatsinstrument als ebenso beweiskräftig wie die Siegelurkunde.

Erst im 17. Jh. wird dem Notar ein Signet offiziell verliehen. Davor gab es große Variation unter den Signets, die sich Notare ausgesucht hatten. Das Signet änderte sich nur selten im Laufe einer Notarskarriere, höchstens, wenn ein Notar zur seiner kaiserlichen Autorisation auch eine päpstliche bekam (oder umgekehrt).

Es gibt keine „Lehre von den Notarssignets“ wie etwa die Heraldik, daher besteht auch kein Regelwerk. Mitte des 14. Jh.s tauchen allerdings Sprüche auf, meist sind sie biblisch, später auch weltlich, z.B. suum cuique; auch dieser Bereich war nicht reguliert. Die Reichsnotariatsordnung von 1512 bringt in punkto Signet nichts Neues. Das Signet verschwindet mit der Auflösung des Reiches 1806.

Literatur