„Notariatssignet“ – Versionsunterschied

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[[Datei:DOZA-Malwarnitus (3).jpg|mini|Notarszeichen in Form eines einfachen, punktierten Kreuzes des [[Trient]]er Notars Malwarnitus aus dem Jahr 1174<ref>Zum biografischen Profil des Notars Malwarnitus ausführlich [[Hannes Obermair]], [[Martin Bitschnau]]: ''Die Traditionsnotizen des Augustinerchorherrenstiftes St. Michael a. d. Etsch (San Michele all’Adige).'' In: ''[[Mitteilungen des Instituts für Österreichische Geschichtsforschung]].'' Band 105, 1997, S. 263–329, hier S. 288–289, {{doi|10.7767/miog.1997.105.jg.263}}.</ref>]]
[[Datei:Notariatszeichen des Augustin von Hammerstetten.jpg|thumb|Notariatssignet des [[Augustin von Hammerstetten]]. [[Linz]], 1490]]
[[Datei:Gerwin von Hameln 2 A III 7 42 (Stadtarchiv Braunschweig) (2).JPG|miniatur|[[Notariatsinstrument]] [[Gerwin von Hameln|Gerwins von Hameln]] vom 5. März 1445 mit seinem Notariatssignet]]
Das '''Signet des [[Notar]]s''' (auch ''Signum, Chyrographum, Symbolum, Merk, Piczetum, hantzeichen, mal, signetum, signetum publicum'' oder ''signetum notarile'' genannt) ist ein persönliches Erkennungszeichen und bildet sich im 11. und 12. Jahrhundert aus. Es ist gleichwertig mit dem [[Siegel]], ist aber ein mit der Feder ausgeführtes Zeichen. Es hat die Grundform eines zunehmend komplizierter werdenden Kreuzes, das auf einem Podest steht. Der Platz, wo das Notariatssignet untergebracht wird, ist bis zur Mitte des 13. Jahrhunderts noch wechselnd, aber fast immer am Ende der Urkunde. Seit dem 14. Jahrhundert steht es immer am Schluss links neben der Beurkundungsformel mit der Unterschrift des Notars. Seit der Mitte des 15. Jahrhunderts gibt es gelegentlich Stempel für das Signet.
[[Datei:Notariatszeichen des Augustin von Hammerstetten.jpg|mini|Notariatssignet des [[Augustin von Hammerstetten]]. [[Linz]], 1490]]
Das '''Signet des [[Notar]]s''' (auch ''Signum, Chyrographum, Symbolum, Merk, Piczetum, hantzeichen, mal, signetum, signetum publicum'' oder ''signetum notarile'' genannt) war ein persönliches Erkennungszeichen und bildete sich im 11. und 12. Jahrhundert aus. Es war gleichwertig mit dem [[Siegel]], war aber ein mit der Feder ausgeführtes Zeichen. Es hatte die Grundform eines zunehmend komplizierter werdenden Kreuzes, das auf einem Podest steht. Der Platz, wo das Notariatssignet untergebracht wurde, war bis zur Mitte des 13. Jahrhunderts noch wechselnd, an älteren Urkunden, dem romanischen Vorbild folgend, zumeist am linken oberen Beginn der Urkunde, mit fortschreitender Zeit dann häufig am Ende der Urkunde. Seit dem 14. Jahrhundert stand es immer am Schluss links neben der Beurkundungsformel mit der Unterschrift des Notars. Seit der Mitte des 15. Jahrhunderts gab es gelegentlich [[Stempel (Papier)|Stempel]] für das Signet.


Das Signet ist eine Fertigungsmarke. Mit dem Signet gilt das [[Notariatsinstrument]] als ebenso beweiskräftig wie die Siegelurkunde.
Das Signet war eine Fertigungsmarke. Mit dem Signet galt das [[Notariatsinstrument]] als ebenso beweiskräftig wie die [[Siegel]]urkunde.


Erst im 17. Jahrhundert wird dem Notar ein Signet offiziell verliehen. Davor gab es große Variation unter den Signets. Das Signet änderte sich nur selten im Laufe einer Notarskarriere, höchstens, wenn ein Notar zu seiner kaiserlichen Autorisation auch eine päpstliche bekam (oder umgekehrt).
Erst im 17. Jahrhundert wurde dem Notar ein Signet offiziell verliehen. Davor gab es große Variation unter den Signeten. Das Signet änderte sich nur selten im Laufe einer Notarskarriere, höchstens, wenn ein Notar zu seiner kaiserlichen Autorisation auch eine päpstliche bekam (oder umgekehrt).


Eine „Lehre von den Notariatssigneten“, analog etwa zur [[Heraldik]], hat sich trotz Ansätzen aus dem späten 18. und beginnenden 19. Jahrhundert<ref>{{Literatur
Es gibt keine „Lehre von den Notarssignets“ wie etwa die [[Heraldik]], daher besteht auch kein Regelwerk. Mitte des 14. Jahrhunderts tauchen allerdings Sprüche als Zusatz auf, meist sind sie biblisch, später auch weltlich, z.B. ''suum cuique''; auch dieser Bereich war nicht reguliert. Die Reichsnotariatsordnung von 1512 bringt in Sachen Signet nichts Neues. Das Signet verschwindet mit der Auflösung des Reiches 1806.
|Autor = [[Johann Christoph Gatterer]]
|Titel = Abriss der Diplomatik
|Verlag = Vandenhoeck und Ruprecht
|Ort = Göttingen
|Jahr = 1798
|Kapitel = Zweyter Abschnitt: ''Zeichenkunde.'' Zweytes Hauptstück: ''Notarszeichen-Lehre (Semiotica notarialis)''
|Seiten = 68 ff. (§ 66 ff.)
}}</ref><ref>{{Literatur
|Autor = [[Johann Georg Feßmaier|Johann Georg Fessmaier]]
|Titel = Grundriss der historischen Hilfswissenschaften vorzüglich nach Gatterers Schriften zum akademischen Gebrauche bearbeitet
|Verlag = bei Anton Weber (Buchhändler)
|Ort = Landshut
|Jahr = 1802
|Seiten = 110 ff. (§121 ff.)
}}</ref> (die eine ''Notarszeichen-Lehre'' als Teildisziplin der [[Zeichenkunde]] ansahen) nicht etabliert. Daher besteht auch kein allgemein anerkanntes Regelwerk für ihre Gestaltung. Dies gilt auch für die Verwendung von Floskeln als Zusatz, wie sie ab Mitte des 14. Jahrhunderts auftauchten (meist biblisch, später auch weltlich, z.&nbsp;B. ''„[[suum cuique]]“''). Auch die [[Reichsnotariatsordnung]] von 1512 enthielt keine spezifischen Regeln für Signete.


Die Verwendung des Notariatssignets verschwand mit der Auflösung des [[Heiliges Römisches Reich|deutschen Reiches]] 1806.
==Literatur==

* W. Schmidt-Thomé, Notariatssignet, in: [[Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte]] 3 (1984), Sp. 1049/50.
== Literatur ==
* Elfriede Kern: ''Notare und Notarssignete vom Mittelalter bis zum Jahr 1600 aus den Beständen der Staatlichen Archive Bayerns'' (= ''Sonderveröffentlichungen der Staatlichen Archive Bayerns.'' 6). Erfasst und bearbeitet von Elfriede Kern unter Mitwirkung von [[Walter Jaroschka]], Albrecht Liess und Karl-Ernst Lupprian, Gesamtredaktion Albrecht Liess. Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns, München 2008, ISBN 978-3-938831-12-0.
* Elfriede Kern: ''Funktionen und Beurkundungsorte, Quellennachweise, Indizes und Nachträge'' (= ''Sonderveröffentlichungen der Staatlichen Archive Bayerns.'' 8). Erfasst und bearbeitet von Elfriede Kern und Magdalena Weileder unter Mitwirkung von Karl-Ernst Lupprian und Susanne Wolf, Gesamtredaktion Susanne Wolf. Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns, München 2012, ISBN 978-3-938831-41-0.
* James M. Murray: ''Notarial Signs and the Diplomatics of Notarial Documents in Medieval Flanders.'' Peter Rück (Hrsg.): ''Graphische Symbole in mittelalterlichen Urkunden. Beiträge zur diplomatischen Semiotik'' (= ''Historische Hilfswissenschaften.'' 3). Thorbecke, Sigmaringen 1996, ISBN 3-7995-4203-5, S. 689–702.
* [[Peter Rück]] (Hrsg.): ''Graphische Symbole in mittelalterlichen Urkunden. Beiträge zur diplomatischen Semiotik'' (= ''Historische Hilfswissenschaften.'' 3). Thorbecke, Sigmaringen 1996, ISBN 3-7995-4203-5.
* Wilhelm Schmidt-Thomé: ''Notariatssignet.'' In: ''[[Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte]].'' Band 3: ''List – Protonotar.'' Schmidt, Berlin 1984, Sp. 1049–1050.
* [[Mathias Schmoeckel]], [[Werner Schubert (Jurist)|Werner Schubert]] (Hrsg.): ''Handbuch zur Geschichte des Notariats der europäischen Traditionen'' (= ''Rheinische Schriften zur Rechtsgeschichte.'' 12). Nomos, Baden-Baden 2009, ISBN 978-3-8329-4068-3.
* Mathias Schmoeckel, Werner Schubert (Hrsg.): ''Handbuch zur Geschichte des deutschen Notariats seit der Reichsnotariatsordnung von 1512'' (= ''Rheinische Schriften zur Rechtsgeschichte.'' 17). Nomos, Baden-Baden 2012, ISBN 978-3-8329-7642-2.
* [[Peter-Johannes Schuler]]: ''Südwestdeutsche Notarszeichen. Mit einer Einleitung über die Geschichte des deutschen Notarszeichens'' (= ''Konstanzer Geschichts- und Rechtsquellen.'' 22). Thorbecke, Sigmaringen 1976, ISBN 3-7995-6822-0.


== Weblinks ==
== Weblinks ==
* {{Commonscat}}
{{Commonscat|Civil law notary seals|Notariatssignet}}
*[http://opac.regesta-imperii.de/lang_de/suche.php?qs=Signet%2A+Notar%2A&ts=&ps=&tags=&sprache=&objektart=alle&pagesize=20&sortierung=d&ejahr= Veröffentlichungen zu Notariatssignet] im Opac der [[Regesta Imperii]]
* [http://opac.regesta-imperii.de/lang_de/suche.php?qs=Signet%2A+Notar%2A&ts=&ps=&tags=&sprache=&objektart=alle&pagesize=20&sortierung=d&ejahr= Veröffentlichungen zu Notariatssignet] im Opac der [[Regesta Imperii]]
*[http://opac.regesta-imperii.de/lang_de/suche.php?qs=Notarszeichen&ts=&ps=&tags=&sprache=&objektart=alle&pagesize=20&sortierung=d&ejahr= Veröffentlichungen zu Notarszeichen] im Opac der [[Regesta Imperii]]
* [http://opac.regesta-imperii.de/lang_de/suche.php?qs=Notarszeichen&ts=&ps=&tags=&sprache=&objektart=alle&pagesize=20&sortierung=d&ejahr= Veröffentlichungen zu Notarszeichen] im Opac der [[Regesta Imperii]]
* [http://www.verwaltung.steiermark.at/cms/dokumente/11120150_146242/ba7e40a0/119%20bis%20156%20aus%20Mitteilungen%2052-53-Zur%20Kunstgeschichte%20des%20Notariatssignets%20in%20der%20Steiermark.pdf/ Ellinor Reckenzaun, Zur Kunstgeschichte des Notariatssignets in der Steiermark von 1344 bis zur Mitte des 16. Jahrhunderts]
* [http://www.verwaltung.steiermark.at/cms/dokumente/11683552_74836296/e6ea284a/119%20bis%20156%20aus%20Mitteilungen%2052-53-Zur%20Kunstgeschichte%20des%20Notariatssignets%20in%20der%20Steiermark.pdf Ellinor Reckenzaun: ''Zur Kunstgeschichte des Notariatssignets in der Steiermark von 1344 bis zur Mitte des 16. Jahrhunderts'']
* [http://www.stempelpapier.de/moreu6h7.html Auszug aus Peter-Johannes Schuler: "Südwestdeutsche Notarszeichen" 1976]


== Einzelnachweise ==
[[Kategorie:Geschichte des Notariats]]
<references />
[[Kategorie: Diplomatik]]


{{Normdaten|TYP=s|GND=4172055-6}}
[[lt:Notaro ženklas]]

[[Kategorie:Geschichte des Notariats]]
[[Kategorie:Diplomatik]]

Aktuelle Version vom 20. Mai 2023, 16:26 Uhr

Notarszeichen in Form eines einfachen, punktierten Kreuzes des Trienter Notars Malwarnitus aus dem Jahr 1174[1]
Notariatsinstrument Gerwins von Hameln vom 5. März 1445 mit seinem Notariatssignet
Notariatssignet des Augustin von Hammerstetten. Linz, 1490

Das Signet des Notars (auch Signum, Chyrographum, Symbolum, Merk, Piczetum, hantzeichen, mal, signetum, signetum publicum oder signetum notarile genannt) war ein persönliches Erkennungszeichen und bildete sich im 11. und 12. Jahrhundert aus. Es war gleichwertig mit dem Siegel, war aber ein mit der Feder ausgeführtes Zeichen. Es hatte die Grundform eines zunehmend komplizierter werdenden Kreuzes, das auf einem Podest steht. Der Platz, wo das Notariatssignet untergebracht wurde, war bis zur Mitte des 13. Jahrhunderts noch wechselnd, an älteren Urkunden, dem romanischen Vorbild folgend, zumeist am linken oberen Beginn der Urkunde, mit fortschreitender Zeit dann häufig am Ende der Urkunde. Seit dem 14. Jahrhundert stand es immer am Schluss links neben der Beurkundungsformel mit der Unterschrift des Notars. Seit der Mitte des 15. Jahrhunderts gab es gelegentlich Stempel für das Signet.

Das Signet war eine Fertigungsmarke. Mit dem Signet galt das Notariatsinstrument als ebenso beweiskräftig wie die Siegelurkunde.

Erst im 17. Jahrhundert wurde dem Notar ein Signet offiziell verliehen. Davor gab es große Variation unter den Signeten. Das Signet änderte sich nur selten im Laufe einer Notarskarriere, höchstens, wenn ein Notar zu seiner kaiserlichen Autorisation auch eine päpstliche bekam (oder umgekehrt).

Eine „Lehre von den Notariatssigneten“, analog etwa zur Heraldik, hat sich trotz Ansätzen aus dem späten 18. und beginnenden 19. Jahrhundert[2][3] (die eine Notarszeichen-Lehre als Teildisziplin der Zeichenkunde ansahen) nicht etabliert. Daher besteht auch kein allgemein anerkanntes Regelwerk für ihre Gestaltung. Dies gilt auch für die Verwendung von Floskeln als Zusatz, wie sie ab Mitte des 14. Jahrhunderts auftauchten (meist biblisch, später auch weltlich, z. B. suum cuique). Auch die Reichsnotariatsordnung von 1512 enthielt keine spezifischen Regeln für Signete.

Die Verwendung des Notariatssignets verschwand mit der Auflösung des deutschen Reiches 1806.

  • Elfriede Kern: Notare und Notarssignete vom Mittelalter bis zum Jahr 1600 aus den Beständen der Staatlichen Archive Bayerns (= Sonderveröffentlichungen der Staatlichen Archive Bayerns. 6). Erfasst und bearbeitet von Elfriede Kern unter Mitwirkung von Walter Jaroschka, Albrecht Liess und Karl-Ernst Lupprian, Gesamtredaktion Albrecht Liess. Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns, München 2008, ISBN 978-3-938831-12-0.
  • Elfriede Kern: Funktionen und Beurkundungsorte, Quellennachweise, Indizes und Nachträge (= Sonderveröffentlichungen der Staatlichen Archive Bayerns. 8). Erfasst und bearbeitet von Elfriede Kern und Magdalena Weileder unter Mitwirkung von Karl-Ernst Lupprian und Susanne Wolf, Gesamtredaktion Susanne Wolf. Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns, München 2012, ISBN 978-3-938831-41-0.
  • James M. Murray: Notarial Signs and the Diplomatics of Notarial Documents in Medieval Flanders. Peter Rück (Hrsg.): Graphische Symbole in mittelalterlichen Urkunden. Beiträge zur diplomatischen Semiotik (= Historische Hilfswissenschaften. 3). Thorbecke, Sigmaringen 1996, ISBN 3-7995-4203-5, S. 689–702.
  • Peter Rück (Hrsg.): Graphische Symbole in mittelalterlichen Urkunden. Beiträge zur diplomatischen Semiotik (= Historische Hilfswissenschaften. 3). Thorbecke, Sigmaringen 1996, ISBN 3-7995-4203-5.
  • Wilhelm Schmidt-Thomé: Notariatssignet. In: Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte. Band 3: List – Protonotar. Schmidt, Berlin 1984, Sp. 1049–1050.
  • Mathias Schmoeckel, Werner Schubert (Hrsg.): Handbuch zur Geschichte des Notariats der europäischen Traditionen (= Rheinische Schriften zur Rechtsgeschichte. 12). Nomos, Baden-Baden 2009, ISBN 978-3-8329-4068-3.
  • Mathias Schmoeckel, Werner Schubert (Hrsg.): Handbuch zur Geschichte des deutschen Notariats seit der Reichsnotariatsordnung von 1512 (= Rheinische Schriften zur Rechtsgeschichte. 17). Nomos, Baden-Baden 2012, ISBN 978-3-8329-7642-2.
  • Peter-Johannes Schuler: Südwestdeutsche Notarszeichen. Mit einer Einleitung über die Geschichte des deutschen Notarszeichens (= Konstanzer Geschichts- und Rechtsquellen. 22). Thorbecke, Sigmaringen 1976, ISBN 3-7995-6822-0.
Commons: Notariatssignet – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

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  1. Zum biografischen Profil des Notars Malwarnitus ausführlich Hannes Obermair, Martin Bitschnau: Die Traditionsnotizen des Augustinerchorherrenstiftes St. Michael a. d. Etsch (San Michele all’Adige). In: Mitteilungen des Instituts für Österreichische Geschichtsforschung. Band 105, 1997, S. 263–329, hier S. 288–289, doi:10.7767/miog.1997.105.jg.263.
  2. Johann Christoph Gatterer: Abriss der Diplomatik. Vandenhoeck und Ruprecht, Göttingen 1798, Zweyter Abschnitt: Zeichenkunde. Zweytes Hauptstück: Notarszeichen-Lehre (Semiotica notarialis), S. 68 ff. (§ 66 ff.).
  3. Johann Georg Fessmaier: Grundriss der historischen Hilfswissenschaften vorzüglich nach Gatterers Schriften zum akademischen Gebrauche bearbeitet. bei Anton Weber (Buchhändler), Landshut 1802, S. 110 ff. (§121 ff.).