„Biologischer Grenzwert“ – Versionsunterschied

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Als '''Biologischer Grenzwert''' (BGW) (alte Bezeichnung BAT für [[Biologischer Arbeitsstoff-Toleranzwert]]) wird die maximal zulässige Konzentration eines Stoffes, seines [[Metabolit]]en oder eines [[Beanspruchungsindikator]]s im Blut eines Beschäftigten bezeichnet, bei dem eine Schädigung der Gesundheit des Beschäftigten nicht zu erwarten ist.
Der '''Biologische Grenzwert''' (BGW) (alte Bezeichnung BAT für [[Biologischer Arbeitsplatztoleranzwert]], {{BGBl|1986n I S. 1470}}) ist ein [[Grenzwert (Technik)|Grenzwert]] für die Konzentration eines [[Chemischer Stoff|Stoffes]], seines [[Metabolit]]en oder eines Beanspruchungsindikators im biologischen Material eines Beschäftigten ({{§|2|gefstoffv_2010|juris}} der Gefahrstoffverordnung). Er gibt an, bis zu welcher Konzentration die Gesundheit von Beschäftigten im Allgemeinen ''nicht'' beeinträchtigt wird. Bei dem biologischen Untersuchungsmaterial, in dem die Konzentration des entsprechenden Parameters bestimmt wird, kann es sich um [[Vollblut-Konserve|Vollblut]], Erythrozytenfraktion des Vollblutes, [[Blutplasma]], [[Blutserum]] oder [[Urin]] handeln.<ref name="TRGS_903_1">[http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Gefahrstoffe/TRGS/pdf/TRGS-903.pdf?__blob=publicationFile&v=7 TRGS 903] Biologische Grenzwerte (BGW), BAuA, pdf</ref>


Bei der Festlegung der Grenzwerte wird in der Regel von einer achtstündigen Exposition bei 40 Arbeitsstunden pro Woche ausgegangen.
Bei der Festlegung der Grenzwerte wird in der Regel von einer achtstündigen [[Exposition (Medizin)|Exposition]] bei 40 Arbeitsstunden pro Woche ausgegangen. Die Grenzwerte gelten in der Regel für Einzelstoffe.


== Deutschland ==
Die Grenzwerte gelten in der Regel für Einzelstoffe.
In Deutschland wurde der BGW am 1. Januar 2005 mit der Neufassung der [[Gefahrstoffverordnung]] (GefStoffV) eingeführt. Das [[Bundesministerium für Arbeit und Soziales]] legt die Grenzwerte fest. Das Ministerium wird dabei vom [[Ausschuss für Gefahrstoffe]] beraten. Der Ausschuss berücksichtigt die Vorschläge der ständigen Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe der [[Deutsche Forschungsgemeinschaft|Deutschen Forschungsgemeinschaft]] (DFG) und der Europäischen Union bei der Setzung von Grenzwerten.<ref name="TRGS_903_1" /> Die biologischen Grenzwerte werden in der Technischen Regel für Gefahrstoffe 903 ([[TRGS]] 903) veröffentlicht. Die Bekanntgabe erfolgt über das [[Gemeinsames Ministerialblatt|Gemeinsame Ministerialblatt (GMBl)]].


Nach der [[arbeitsmedizinische Regeln|arbeitsmedizinischen Regel]] (AMR) 6.2 „[[Biomonitoring]]“ dürfen die biologischen Grenzwerte herangezogen werden, um Biomonitoring-Befunde zu beurteilen, die innerhalb der [[Arbeitsmedizinische Vorsorge|arbeitsmedizinischen Vorsorge]] bei einem Beschäftigten erhoben wurden.<ref>[http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Ausschuesse/AfAMed/AMR/AMR-6-2.html Arbeitsmedizinische Regel AMR Nr. 6.2] Biomonitoring, GMBl Nr. 5 vom 24. Februar 2014, S. 91, BAuA</ref> Falls kein niedriger nationaler BGW für einen Stoff festgelegt ist, muss nach TRGS 903 der verbindliche biologische Grenzwert der EU bei der [[Gefährdungsbeurteilung]] herangezogen werden. Die Einhaltung von biologischen Grenzwerten entbindet den Arbeitgeber nicht von einer Überwachung der Stoffkonzentration in der Luft und der Einhaltung des [[Arbeitsplatzgrenzwert]]es nach TRGS 900.<ref name="TRGS_903_1" />
In Deutschland legt das [[Bundesministerium für Arbeit und Soziales]] die Grenzwerte fest. Das Ministerium wird dabei vom [[Ausschuss für Gefahrstoffe]] beraten. Sie werden in der Technischen Regel für Gefahrstoffe 903 ([[TRGS]] 903) veröffentlicht. Die Bekanntgabe erfolgt über das [[Bundesarbeitsblatt]] (BArbBl).


Mit Ausnahme von akut toxischen Stoffen sind die BGW seit 2013 nicht mehr als Höchstwerte für gesunde Einzelpersonen definiert, sondern folgen dem sogenannten „Mittelwertskonzept“.<ref>{{Webarchiv|url=http://www.dguv.de/medien/inhalt/praevention/themen_a_z/gefahrstoffe/documents/aktuelles_trgs.pdf |wayback=20150707005835 |text=Technische Regeln für Gefahrstoffe Veröffentlichung }} Seite 12, DGUV</ref> Danach darf die mittlere Konzentration des untersuchten Parameters bei mehreren Untersuchungen einer Person den BGW nicht überschreiten. Es kann nicht aus einer einzelnen Überschreitung des BGW auf eine gesundheitliche Beeinträchtigung geschlossen werden.<ref name="TRGS_903_1" /> Eine ähnliche Neukonzeption wurde von der Deutschen Forschungsgemeinschaft 2007 und in der Schweiz von der [[Suva]] 2009 für die [[biologischer Arbeitsstoff-Toleranzwert|biologische Arbeitsstoff-Toleranzkonzentration]] vorgenommen.<ref name="Suva Biologisches Monitoring">{{Webarchiv|text=Factsheet Biologisches Monitoring und biologische Arbeitsstofftoleranzwerte |url=http://www.suva.ch/factsheet-biologisches-monitoring-biologische-arbeitsstofftoleranzwerte.pdf |wayback=20150924112049}} Suva, Abteilung Arbeitsmedizin, pdf, abgerufen am 4. Juli 2015.</ref><ref>Hans Drexler, Thomas Göen, Karl Heinz Schaller: ''Biologischer Arbeitsstoff-Toleranzwert – Ein Paradigmenwechsel von der Einzelwertbetrachtung zum Mittelwertkonzept.'' In: ''Arbeitsmedizin Sozialmedizin Umweltmedizin.'' Band 42, Nr. 9, 2007 ([http://www.asu-arbeitsmedizin.com/Gentner.dll/ASU-2007-09-514-516_MzA4MDc5.PDF?UID=5EB3BC3EDBB6B0C38F76E7F248A81E32127E05E63D0E12C1 PDF]{{Toter Link |url=http://www.asu-arbeitsmedizin.com/Gentner.dll/ASU-2007-09-514-516_MzA4MDc5.PDF?UID=5EB3BC3EDBB6B0C38F76E7F248A81E32127E05E63D0E12C1 |date=2023-06 |fix-attempted=Ja |archivebot=}}).</ref>
In Deutschland wurde der BGW am 1. Januar 2005 mit der Neufassung der [[Gefahrstoffverordnung ]](GefStoffV) eingeführt.


Für die Aufstellung von Biologischen Grenzwerten sind ausreichende arbeitsmedizinische und toxikologische Erfahrungen in Bezug auf Menschen erforderlich. Da nach heutigem Stand für [[Karzinogen|krebserzeugende]] Gefahrstoffe keine als unbedenklich anzusehenden biologischen Werte angegeben werden können, gibt es für sie keine BGW. Die Liste der relevanten Gefahrstoffe am [[Arbeitsplatz]] enthält unter anderem auch Angaben zu den BGW.<ref>{{Internetquelle |autor=Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) |url=https://www.dguv.de/ifa/gefahrstoffliste/index.jsp |titel=IFA Report 1/2021: Gefahrstoffliste 2021 – Gefahrstoffe am Arbeitsplatz |abruf=2022-03-22}}</ref>
==Siehe auch:==

[[Grenzwert (Rechtswissenschaft)]]
== Europäische Union ==
In der Europäischen Union ist es die Aufgabe des [[Wissenschaftlicher Ausschuss für Grenzwerte berufsbedingter Exposition|Wissenschaftlichen Ausschusses für Grenzwerte berufsbedingter Exposition]] (SCOEL), Empfehlungen für biologische Grenzwerte ({{enS|biological limit value}}, BLV) zu erarbeiten.<ref name="2014/113/EU">{{CELEX|32014D0113|Beschluss 2014/113/EU der Europäischen Kommission zur Einsetzung eines Wissenschaftlichen Ausschusses für Grenzwerte berufsbedingter Exposition gegenüber chemischen Arbeitsstoffen und zur Aufhebung des Beschlusses 95/320/EG}}</ref> Gemäß der [[Richtlinie 98/24/EG]] können von der EU-Kommission verbindliche biologische Grenzwerte festgelegt werden ({{enS|binding biological limit value}}, BBLV), die als Mindeststandards von allen EU-Mitgliedsstaaten übernommen werden müssen.<ref name ="98/24/EG">{{EU-Richtlinie|1998|24|titel=des Rates vom 7. April 1998 zum Schutz von Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch chemische Arbeitsstoffe bei der Arbeit}}</ref><ref name="TRGS_903_2">[http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Gefahrstoffe/TRGS/TRGS-903.html TRGS 903] Technische Regel für Gefahrstoffe 903, Biologische Grenzwerte, BAUA, abgerufen am 28. Juni 2015.</ref> Bisher wurde nur für [[Blei]] und seine Ionenverbindungen so ein verbindlicher biologischer Grenzwert der EU festgelegt (98/24/EG).<ref name ="98/24/EG" />

== Siehe auch ==
* [[Grenzwert (Technik)]]
* [[Arbeitsplatzgrenzwert]]

== Einzelnachweise ==
<references />


== Weblinks ==
== Weblinks ==
*[http://www.baua.de/nn_16810/de/Themen-von-A-Z/Gefahrstoffe/TRGS/pdf/TRGS-903.pdf TRGS 903 Biologischer Grenzwert] (PDF-Datei; 316&nbsp;kB)
*[http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Gefahrstoffe/TRGS/TRGS-903.html TRGS 903]
*[http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Gefahrstoffe/AGS/AGS.html Ausschuss für Gefahrstoffe]
*[http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Gefahrstoffe/AGS/AGS.html Ausschuss für Gefahrstoffe]
*[http://www.gmbl-online.de/ Gemeinsames Ministerialblatt]



{{Rechtshinweis}}
{{Rechtshinweis}}


[[Kategorie:Arbeitsschutz]]
[[Kategorie:Arbeitsschutzrecht]]
[[Kategorie:Chemikalienrecht]]
[[Kategorie:Chemikalienrecht (Deutschland)]]
[[Kategorie:Chemikalienrecht (Europäische Union)]]

Aktuelle Version vom 1. Juni 2024, 15:43 Uhr

Der Biologische Grenzwert (BGW) (alte Bezeichnung BAT für Biologischer Arbeitsplatztoleranzwert, BGBl. I S. 1470) ist ein Grenzwert für die Konzentration eines Stoffes, seines Metaboliten oder eines Beanspruchungsindikators im biologischen Material eines Beschäftigten (§ 2 der Gefahrstoffverordnung). Er gibt an, bis zu welcher Konzentration die Gesundheit von Beschäftigten im Allgemeinen nicht beeinträchtigt wird. Bei dem biologischen Untersuchungsmaterial, in dem die Konzentration des entsprechenden Parameters bestimmt wird, kann es sich um Vollblut, Erythrozytenfraktion des Vollblutes, Blutplasma, Blutserum oder Urin handeln.[1]

Bei der Festlegung der Grenzwerte wird in der Regel von einer achtstündigen Exposition bei 40 Arbeitsstunden pro Woche ausgegangen. Die Grenzwerte gelten in der Regel für Einzelstoffe.

In Deutschland wurde der BGW am 1. Januar 2005 mit der Neufassung der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) eingeführt. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales legt die Grenzwerte fest. Das Ministerium wird dabei vom Ausschuss für Gefahrstoffe beraten. Der Ausschuss berücksichtigt die Vorschläge der ständigen Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) und der Europäischen Union bei der Setzung von Grenzwerten.[1] Die biologischen Grenzwerte werden in der Technischen Regel für Gefahrstoffe 903 (TRGS 903) veröffentlicht. Die Bekanntgabe erfolgt über das Gemeinsame Ministerialblatt (GMBl).

Nach der arbeitsmedizinischen Regel (AMR) 6.2 „Biomonitoring“ dürfen die biologischen Grenzwerte herangezogen werden, um Biomonitoring-Befunde zu beurteilen, die innerhalb der arbeitsmedizinischen Vorsorge bei einem Beschäftigten erhoben wurden.[2] Falls kein niedriger nationaler BGW für einen Stoff festgelegt ist, muss nach TRGS 903 der verbindliche biologische Grenzwert der EU bei der Gefährdungsbeurteilung herangezogen werden. Die Einhaltung von biologischen Grenzwerten entbindet den Arbeitgeber nicht von einer Überwachung der Stoffkonzentration in der Luft und der Einhaltung des Arbeitsplatzgrenzwertes nach TRGS 900.[1]

Mit Ausnahme von akut toxischen Stoffen sind die BGW seit 2013 nicht mehr als Höchstwerte für gesunde Einzelpersonen definiert, sondern folgen dem sogenannten „Mittelwertskonzept“.[3] Danach darf die mittlere Konzentration des untersuchten Parameters bei mehreren Untersuchungen einer Person den BGW nicht überschreiten. Es kann nicht aus einer einzelnen Überschreitung des BGW auf eine gesundheitliche Beeinträchtigung geschlossen werden.[1] Eine ähnliche Neukonzeption wurde von der Deutschen Forschungsgemeinschaft 2007 und in der Schweiz von der Suva 2009 für die biologische Arbeitsstoff-Toleranzkonzentration vorgenommen.[4][5]

Für die Aufstellung von Biologischen Grenzwerten sind ausreichende arbeitsmedizinische und toxikologische Erfahrungen in Bezug auf Menschen erforderlich. Da nach heutigem Stand für krebserzeugende Gefahrstoffe keine als unbedenklich anzusehenden biologischen Werte angegeben werden können, gibt es für sie keine BGW. Die Liste der relevanten Gefahrstoffe am Arbeitsplatz enthält unter anderem auch Angaben zu den BGW.[6]

Europäische Union

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In der Europäischen Union ist es die Aufgabe des Wissenschaftlichen Ausschusses für Grenzwerte berufsbedingter Exposition (SCOEL), Empfehlungen für biologische Grenzwerte (englisch biological limit value, BLV) zu erarbeiten.[7] Gemäß der Richtlinie 98/24/EG können von der EU-Kommission verbindliche biologische Grenzwerte festgelegt werden (englisch binding biological limit value, BBLV), die als Mindeststandards von allen EU-Mitgliedsstaaten übernommen werden müssen.[8][9] Bisher wurde nur für Blei und seine Ionenverbindungen so ein verbindlicher biologischer Grenzwert der EU festgelegt (98/24/EG).[8]

Einzelnachweise

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  1. a b c d TRGS 903 Biologische Grenzwerte (BGW), BAuA, pdf
  2. Arbeitsmedizinische Regel AMR Nr. 6.2 Biomonitoring, GMBl Nr. 5 vom 24. Februar 2014, S. 91, BAuA
  3. Technische Regeln für Gefahrstoffe Veröffentlichung (Memento vom 7. Juli 2015 im Internet Archive) Seite 12, DGUV
  4. Factsheet Biologisches Monitoring und biologische Arbeitsstofftoleranzwerte (Memento vom 24. September 2015 im Internet Archive) Suva, Abteilung Arbeitsmedizin, pdf, abgerufen am 4. Juli 2015.
  5. Hans Drexler, Thomas Göen, Karl Heinz Schaller: Biologischer Arbeitsstoff-Toleranzwert – Ein Paradigmenwechsel von der Einzelwertbetrachtung zum Mittelwertkonzept. In: Arbeitsmedizin Sozialmedizin Umweltmedizin. Band 42, Nr. 9, 2007 (PDF@1@2Vorlage:Toter Link/www.asu-arbeitsmedizin.com (Seite dauerhaft nicht mehr abrufbar, festgestellt im Juni 2023. Suche in Webarchiven)).
  6. Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA): IFA Report 1/2021: Gefahrstoffliste 2021 – Gefahrstoffe am Arbeitsplatz. Abgerufen am 22. März 2022.
  7. Beschluss 2014/113/EU der Europäischen Kommission zur Einsetzung eines Wissenschaftlichen Ausschusses für Grenzwerte berufsbedingter Exposition gegenüber chemischen Arbeitsstoffen und zur Aufhebung des Beschlusses 95/320/EG
  8. a b Richtlinie 98/24/EG des Rates vom 7. April 1998 zum Schutz von Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch chemische Arbeitsstoffe bei der Arbeit
  9. TRGS 903 Technische Regel für Gefahrstoffe 903, Biologische Grenzwerte, BAUA, abgerufen am 28. Juni 2015.