„Landesgruppe“ – Versionsunterschied

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Als '''Landesgruppe''' (LG) bezeichnet man den Zusammenschluss von Abgeordneten einer Fraktion des [[Deutscher Bundestag|Deutschen Bundestags]] oder im [[Europäisches Parlament|Europäischen Parlament]] innerhalb einer Delegation, die aus demselben Bundesland kommen.
Als '''Landesgruppe''' bezeichnet man den Zusammenschluss von Abgeordneten einer [[Fraktion (Politik)|Fraktion]] des [[Deutscher Bundestag|Deutschen Bundestags]], die alle aus demselben Land kommen. Im [[Europäisches Parlament|Europäischen Parlament]] ist auch der Ausdruck '''Delegation''' üblich.


== Bundestag ==
So hat jede große politische Fraktion im Bundestag eine eigene Landesgruppe. In ihr sind die Bundestagsabgeordneten aus dem jeweiligen Bundesland der Fraktion vereint.
Jede große politische Fraktion im Bundestag hat ihre eigenen Landesgruppen. In ihnen sind die Bundestagsabgeordneten aus dem jeweiligen [[Land (Deutschland)|Bundesland]] der Fraktion vereint.


Als Besonderheit ist hierbei die bayerische Landesgruppe der Unionsfraktion zu sehen. Diese [[Fraktionsgemeinschaft]] besteht aus den beiden unabhängigen Parteien [[Christlich-Soziale Union in Bayern|CSU]] und [[Christlich Demokratische Union Deutschlands|CDU]]. Da die CSU lediglich in Bayern, die CDU in den anderen Bundesländern antritt, ist die [[CSU-Landesgruppe]] gleichzusetzen mit der CSU-Teilfraktion innerhalb der Unionsfraktion. Durch diesen Status gewinnt diese größeren Einfluss auf die Gesamtfraktion als es andere ähnlich große Landesgruppen im Bundestag haben. Seit Oktober 2009 arbeiten die SPD-Bundestagsabgeordneten der zwei Bundesländer [[Niedersachsen]] und [[Bremen]] zusammen. In der Legislaturperiode ab 2017 gehören auch die CDU-Abgeordneten aus Bremen der niedersächsischen Landesgruppe ihrer Fraktion an.<ref>https://www.lg-nds.de</ref>
Eine besondere Landesgruppe ist die bayerische Landesgruppe der Unionsfraktion: Da [[CDU]] und [[Christlich-Soziale Union in Bayern|CSU]] voneinander unabhängige Parteien sind, im Bundestag aber eine [[Fraktionsgemeinschaft]] bilden, kommt der CSU-Landesgruppe eine verhältnismäßig bedeutende Funktion in der Entscheidungsfindung der Gesamtfraktion zu.


== Europäisches Parlament ==
[[Kategorie:Deutscher Bundestag]]
Die [[Fraktion im Europäischen Parlament|Fraktionen im Europäischen Parlament]] setzen sich grundsätzlich aus Mitgliedern verschiedener nationaler Parteien zusammen, die sich jeweils in einer nationalen Delegation organisieren. Leiter der nationalen Delegation ist meist der [[Spitzenkandidat]] der jeweiligen Partei bei der vorherigen [[Europawahl]]. Zahlreiche Delegationen von Parteien aus kleineren Mitgliedstaaten oder von [[Kleinpartei]]en bestehen auch nur aus einem einzigen Parlamentarier.

== Einzelnachweise ==
<references />

[[Kategorie:Organisation (Deutscher Bundestag)|!Landesgruppe]]
[[Kategorie:Europäisches Parlament]]

Aktuelle Version vom 15. Juli 2024, 18:22 Uhr

Als Landesgruppe bezeichnet man den Zusammenschluss von Abgeordneten einer Fraktion des Deutschen Bundestags, die alle aus demselben Land kommen. Im Europäischen Parlament ist auch der Ausdruck Delegation üblich.

Jede große politische Fraktion im Bundestag hat ihre eigenen Landesgruppen. In ihnen sind die Bundestagsabgeordneten aus dem jeweiligen Bundesland der Fraktion vereint.

Als Besonderheit ist hierbei die bayerische Landesgruppe der Unionsfraktion zu sehen. Diese Fraktionsgemeinschaft besteht aus den beiden unabhängigen Parteien CSU und CDU. Da die CSU lediglich in Bayern, die CDU in den anderen Bundesländern antritt, ist die CSU-Landesgruppe gleichzusetzen mit der CSU-Teilfraktion innerhalb der Unionsfraktion. Durch diesen Status gewinnt diese größeren Einfluss auf die Gesamtfraktion als es andere ähnlich große Landesgruppen im Bundestag haben. Seit Oktober 2009 arbeiten die SPD-Bundestagsabgeordneten der zwei Bundesländer Niedersachsen und Bremen zusammen. In der Legislaturperiode ab 2017 gehören auch die CDU-Abgeordneten aus Bremen der niedersächsischen Landesgruppe ihrer Fraktion an.[1]

Europäisches Parlament

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Die Fraktionen im Europäischen Parlament setzen sich grundsätzlich aus Mitgliedern verschiedener nationaler Parteien zusammen, die sich jeweils in einer nationalen Delegation organisieren. Leiter der nationalen Delegation ist meist der Spitzenkandidat der jeweiligen Partei bei der vorherigen Europawahl. Zahlreiche Delegationen von Parteien aus kleineren Mitgliedstaaten oder von Kleinparteien bestehen auch nur aus einem einzigen Parlamentarier.

Einzelnachweise

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  1. https://www.lg-nds.de