„Wachkörper“ – Versionsunterschied

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Gemäß Artikel 78d der [[Bundesverfassung (Österreich)|Österreichischen Bundesverfassung]] (B-VG) sind '''Wachkörper''' [[zivil]]e [[Bewaffnug|bewaffnet]]e oder [[uniform]]ierte oder sonst nach [[militär]]ischem [[Muster]] eingerichtete [[Formation]]en, denen Aufgaben [[polizei]]lichen Charakters übertragen sind.
Gemäß Artikel 78d des [[österreich]]ischen [[Bundes-Verfassungsgesetz]]es (B-VG) sind '''Wachkörper''' bewaffnete oder uniformierte oder sonst nach [[militär]]ischem Muster eingerichtete [[Formation (Militär)|Formationen]], denen Aufgaben [[polizei]]lichen Charakters übertragen sind. Unter ''Aufgaben polizeilichen Charakters'' sind nicht bloße Überwachungsbefugnisse und ebenso wenig Bekämpfung von Sachgefahren zu verstehen, sondern in der Einräumung der Befugnis, aus eigenem Entschluss physischen Zwang gegen Menschen einzusetzen.
Um Missverständnisse zu vermeiden ergänzt das B-VG, dass zu den Wachkörpern insbesondere nicht zu zählen sind: Das zum [[Schutz]] einzelner Zweige der [[Landeskultur]], wie der [[Landwirtschaft|Land]]- und [[Forstwirtschaft]] ([[Feldschutz|Feld]]-, [[Flurschutz|Flur]]- und [[Forstschutz]]), des [[Bergbau]]es, der [[Jagd]], der [[Fischerei]] oder anderer [[Wasserberechtigung]]en aufgestellte [[Wachpersonal]], die [[Organ]]e der
[[Marktaufsicht]] und der [[Feuerwehr]].


Um Missverständnisse zu vermeiden, ergänzt das B-VG, dass zu den Wachkörpern insbesondere nicht zu zählen sind: das zum [[Sicherheit|Schutz]] einzelner Zweige der Landeskultur, wie der [[Landwirtschaft|Land-]] und [[Forstwirtschaft]] (Feld-, Flur- und [[Forstschutz]]), des [[Bergbau]]es, der [[Jagd]], der [[Fischerei]] oder anderer Wasserberechtigungen aufgestellte Wachpersonal, die [[Organ (Recht)|Organe]] der Marktaufsicht und der [[Feuerwehr]]. Die [[Militärpolizei (Österreich)|Militärpolizei]] des [[Bundesheer]]es zählt ebenso nicht zu den Wachkörpern.
Weiters wird bestimmt, dass im örtlichen Wirkungsbereich einer [[Bundespolizeidirektion]],
der eine [[Bundessicherheitswachekorps|Bundessicherheitswache]] beigegeben ist, von einer anderen [[Gebietskörperschaft]] ein Wachkörper nicht aufgestellt oder unterhalten werden darf.


Weiters wird bestimmt, dass im örtlichen Wirkungsbereich einer Gemeinde, in der die [[Landespolizeidirektion (Österreich)|Landespolizeidirektion]] zugleich [[Sicherheitsbehörde (Österreich)|Sicherheitsbehörde]] erster Instanz ist, von einer anderen [[Gebietskörperschaft (Österreich)|Gebietskörperschaft]] ein Wachkörper nicht errichtet werden darf. Wachkörper sind selbst keine Behörden, sondern immer einer Behörde unterstellt oder beigegeben.
Bis zum Ende April 2004 bestanden in [[Österreich]] die folgenden Wachkörper:
*[[Bundesgendarmerie]]
*[[Bundessicherheitswachekorps]]
*[[Kriminalbeamtenkorps]]
*[[Zollwache]]
*[[Justizwache]]
*diverse [[Gemeindesicherheitswache (Österreich)|Gemeindesicherheitswachen]].


Bis zum Ende April 2004 bestanden in Österreich die folgenden Wachkörper:
Ab [[1. Mai]] [[2004]] wurde die Zollwache aufgelöst und deren Bedienste großteils in Bundesgendarmerie und Bundessicherheitswachekorps aufgeteilt.
* [[Bundesgendarmerie]]
Mit [[1. Juli]] [[2005]] erfolgte die sogenannte "Zusammenlegung von Polizei und Gendarmerie", d.h. die Fusion von Bundessicherheitswachekorps, Kriminalbeamtenkorps und Bundesgendarmerie zur [[Bundespolizei (Österreich)|Bundespolizei]]. Es bestehen daher seit diesem Zeitpunkt nur mehr die folgenden Wachkörper in Österreich:
* [[Bundessicherheitswachekorps]]
* [[Kriminalbeamtenkorps]]
* [[Zollwache]]
* [[Justizwache]]
* diverse [[Gemeindewachkörper]].


Ab 1. Mai 2004 wurde die Zollwache aufgelöst und deren Bedienstete großteils in Bundesgendarmerie und Bundessicherheitswachekorps aufgeteilt.
*Bundespolizei
Mit dem 1. Juli 2005 trat die sogenannte „[[Zusammenlegung von Polizei und Gendarmerie]]“ in Kraft, das heißt die Fusion von Bundessicherheitswachekorps, Kriminalbeamtenkorps und Bundesgendarmerie zur [[Bundespolizei (Österreich)|Bundespolizei]]. Es bestehen daher seit diesem Zeitpunkt nur mehr die folgenden Wachkörper in Österreich:
*Justizwache
*diverse Gemeindewachkörper


* Bundespolizei
[[Kategorie:Polizei (Österreich)]]
* Justizwache
* diverse Gemeindewachkörper

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Aktuelle Version vom 7. August 2024, 15:28 Uhr

Gemäß Artikel 78d des österreichischen Bundes-Verfassungsgesetzes (B-VG) sind Wachkörper bewaffnete oder uniformierte oder sonst nach militärischem Muster eingerichtete Formationen, denen Aufgaben polizeilichen Charakters übertragen sind. Unter Aufgaben polizeilichen Charakters sind nicht bloße Überwachungsbefugnisse und ebenso wenig Bekämpfung von Sachgefahren zu verstehen, sondern in der Einräumung der Befugnis, aus eigenem Entschluss physischen Zwang gegen Menschen einzusetzen.

Um Missverständnisse zu vermeiden, ergänzt das B-VG, dass zu den Wachkörpern insbesondere nicht zu zählen sind: das zum Schutz einzelner Zweige der Landeskultur, wie der Land- und Forstwirtschaft (Feld-, Flur- und Forstschutz), des Bergbaues, der Jagd, der Fischerei oder anderer Wasserberechtigungen aufgestellte Wachpersonal, die Organe der Marktaufsicht und der Feuerwehr. Die Militärpolizei des Bundesheeres zählt ebenso nicht zu den Wachkörpern.

Weiters wird bestimmt, dass im örtlichen Wirkungsbereich einer Gemeinde, in der die Landespolizeidirektion zugleich Sicherheitsbehörde erster Instanz ist, von einer anderen Gebietskörperschaft ein Wachkörper nicht errichtet werden darf. Wachkörper sind selbst keine Behörden, sondern immer einer Behörde unterstellt oder beigegeben.

Bis zum Ende April 2004 bestanden in Österreich die folgenden Wachkörper:

Ab 1. Mai 2004 wurde die Zollwache aufgelöst und deren Bedienstete großteils in Bundesgendarmerie und Bundessicherheitswachekorps aufgeteilt. Mit dem 1. Juli 2005 trat die sogenannte „Zusammenlegung von Polizei und Gendarmerie“ in Kraft, das heißt die Fusion von Bundessicherheitswachekorps, Kriminalbeamtenkorps und Bundesgendarmerie zur Bundespolizei. Es bestehen daher seit diesem Zeitpunkt nur mehr die folgenden Wachkörper in Österreich:

  • Bundespolizei
  • Justizwache
  • diverse Gemeindewachkörper