„Bar (Einheit)“ – Versionsunterschied
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Das '''Bar''' (von {{grcS|βαρύς|barýs|de=schwer}}) ist in der [[Physik]], der [[Chemie]] und [[Technik]] eine gesetzliche [aus dem [[Internationales Einheitensystem|Internationalen Einheitensystem (SI)]] abgeleitete] [[Maßeinheit|Einheit]] für den [[Druck (Physik)|Druck]]. Als [[Faustregel]] gilt: 1 bar ist etwa der [[Luftdruck]] auf der Erdoberfläche oder der [[Hydrostatischer Druck|hydrostatische Druck]] einer [[Meter Wassersäule|Wassersäule von 10 m]] Höhe. Ein Millibar ist etwa der Wasserdruck durch 1 cm Wassersäule. |
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Das Internationale Einheitensystem verwendet das [[Pascal (Einheit)|Pascal]] als Maßeinheit für den Druck. Gemäß der [[Richtlinie (EU)|EU-Richtlinie]] [[Richtlinie 80/181/EWG|80/181/EWG (Einheitenrichtlinie)]] darf die Einheit Bar weiterhin verwendet werden. |
Das Internationale Einheitensystem verwendet das [[Pascal (Einheit)|Pascal]] als Maßeinheit für den Druck. Gemäß der [[Richtlinie (EU)|EU-Richtlinie]] [[Richtlinie 80/181/EWG|80/181/EWG (Einheitenrichtlinie)]] darf die Einheit Bar weiterhin verwendet werden. |
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== Geschichte == |
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⚫ | Das Bar wurde 1948 auf der 9. [[Generalkonferenz für Maß und Gewicht]] (CGPM), vor Schaffung des SI, in der Liste der Schreibweisen aufgeführt<ref name="CGPM-9-7" /> mit der heute gültigen Definition 1 bar = 10<sup>5</sup> N/m<sup>2</sup> (der Einheitenname „Pascal“ wurde erst 1971 eingeführt). Im zu dieser Zeit viel verwendeten [[CGS-Einheitensystem|cgs-System]] galt entsprechend 1 bar = 1 M[[Dyn (Einheit)|dyn]]/cm<sup>2</sup>. In der 1. Auflage der SI-Broschüre (1970) bis hin zur 6. Auflage (1991) wurde es als „temporär zugelassene Einheit“ gelistet; in der 7. Auflage (1997) und der 8. Auflage (2006) wird es unter „andere Nicht-SI-Einheiten“ gelistet, die für spezielle Zwecke verwendet werden. In der 9. Auflage (2019) wird es nicht mehr erwähnt. |
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⚫ | Am 1. Januar 1978 löste das Bar in der [[Bundesrepublik Deutschland]]<ref name="GesetzDE1970" /> und in [[Österreich]] gemeinsam mit dem Pascal die Maßeinheiten [[physikalische Atmosphäre]] (atm) und [[technische Atmosphäre]] (at) ab. Das weit verbreitete Kürzel [[atü]] („[technische] Atmosphäre Überdruck“) wurde durch „Bar Überdruck“ ersetzt. Am 1. Januar 1980 wurde das Pascal als Maßeinheit für den Druck in der [[Deutsche Demokratische Republik|DDR]] verbindlich eingeführt und die alten Einheiten [[Kilopond|kp]]/[[Meter|cm²]], [[Meter Wassersäule|mWS]] und [[Technische Atmosphäre|at]] ''(Atmosphäre)'' bzw. [[Physikalische Atmosphäre|atm]] waren nicht mehr zulässig. |
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== Absoluter und relativer Druck == |
== Absoluter und relativer Druck == |
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{{Hauptartikel|Überdruck}} |
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Während bei der [[Technische Atmosphäre|technischen Atmosphäre]] im Einheitenzeichen zwischen absolutem Druck (Einheit ata) und Überdruck (Einheit atü) unterschieden wurde, wird die Einheit Bar gemäß den SI-Richtlinien sowohl für den absoluten Druck als auch für Druckdifferenzen (Überdruck) benutzt. |
Während bei der [[Technische Atmosphäre|technischen Atmosphäre]] im Einheitenzeichen zwischen absolutem Druck (Einheit ata) und Überdruck (Einheit atü) unterschieden wurde, wird die Einheit Bar gemäß den SI-Richtlinien sowohl für den absoluten Druck als auch für Druckdifferenzen (Überdruck) benutzt. |
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Wenn das Reifendruckmessgerät an der [[Tankstelle]] einen Druck von 2,3 bar anzeigt, dann ist damit der Überdruck gegenüber dem atmosphärischen Druck, der bei ca. 1 bar liegt, gemeint. Der absolute Druck im Autoreifen beträgt somit 2,3 bar |
Wenn das Reifendruckmessgerät an der [[Tankstelle]] einen Druck von 2,3 bar anzeigt, dann ist damit der Überdruck gegenüber dem atmosphärischen Druck, der bei ca. 1 bar liegt, gemeint. Der absolute Druck im Autoreifen beträgt somit 2,3 bar + 1 bar = 3,3 bar. |
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[https://dejure.org/BGBl/1970/BGBl._I_S._981 Ausführungsverordnung zum Gesetz über Einheiten im Meßwesen<!-- sic! --> vom 26. Juni 1970]: §20 bestimmt Pascal und Bar als gesetzliche Einheiten des Drucks und der mechanischen Spannung; die alten Einheiten at, atm, Torr, mmHg und mWS galten gemäß § 51 (2) 5 übergangsweise noch bis zum 31. Dezember 1977. |
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Aktuelle Version vom 17. Oktober 2024, 18:44 Uhr
Physikalische Einheit | |
---|---|
Einheitenname | Bar |
Einheitenzeichen | , früher: |
Physikalische Größe | Druck |
Formelzeichen | |
Dimension | |
In SI-Einheiten | |
Benannt nach | altgriechisch βαρύς barýs, deutsch ‚schwer‘ |
Das Bar (von altgriechisch βαρύς barýs, deutsch ‚schwer‘) ist in der Physik, der Chemie und Technik eine gesetzliche [aus dem Internationalen Einheitensystem (SI) abgeleitete] Einheit für den Druck. Als Faustregel gilt: 1 bar ist etwa der Luftdruck auf der Erdoberfläche oder der hydrostatische Druck einer Wassersäule von 10 m Höhe. Ein Millibar ist etwa der Wasserdruck durch 1 cm Wassersäule.
Das Internationale Einheitensystem verwendet das Pascal als Maßeinheit für den Druck. Gemäß der EU-Richtlinie 80/181/EWG (Einheitenrichtlinie) darf die Einheit Bar weiterhin verwendet werden.
Bezug zu anderen Druckeinheiten
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Das Bar ist definiert als:
- 1 bar = 100.000 Pa = 100 kPa = 0,1 MPa.
Es unterscheidet sich also vom Pascal, der Druckeinheit im Internationalen Einheitensystem (SI), um den Faktor 105. Das Bar selbst gehört jedoch nicht zum Internationalen Einheitensystem.
Der Normaldruck (physikalische Atmosphäre, atm) liegt sehr nahe bei 1 bar:
- 1 atm = 1,01325 bar = 1013,25 mbar.
Auch die Gewichtskraft von 1 kg Masse verteilt auf eine Fläche von 1 cm2 (technische Atmosphäre, at) liegt nahe bei 1 bar:
- 1 at = 0,980 665 bar.
Der Luftdruck wurde früher in Millibar (mbar) angegeben. Wegen
- 1 mbar = 100 Pa = 1 hPa
wird heute häufig das Hektopascal (hPa) verwendet.
Geschichte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Das Bar wurde 1948 auf der 9. Generalkonferenz für Maß und Gewicht (CGPM), vor Schaffung des SI, in der Liste der Schreibweisen aufgeführt[1] mit der heute gültigen Definition 1 bar = 105 N/m2 (der Einheitenname „Pascal“ wurde erst 1971 eingeführt). Im zu dieser Zeit viel verwendeten cgs-System galt entsprechend 1 bar = 1 Mdyn/cm2. In der 1. Auflage der SI-Broschüre (1970) bis hin zur 6. Auflage (1991) wurde es als „temporär zugelassene Einheit“ gelistet; in der 7. Auflage (1997) und der 8. Auflage (2006) wird es unter „andere Nicht-SI-Einheiten“ gelistet, die für spezielle Zwecke verwendet werden. In der 9. Auflage (2019) wird es nicht mehr erwähnt.
Am 1. Januar 1978 löste das Bar in der Bundesrepublik Deutschland[2] und in Österreich gemeinsam mit dem Pascal die Maßeinheiten physikalische Atmosphäre (atm) und technische Atmosphäre (at) ab. Das weit verbreitete Kürzel atü („[technische] Atmosphäre Überdruck“) wurde durch „Bar Überdruck“ ersetzt. Am 1. Januar 1980 wurde das Pascal als Maßeinheit für den Druck in der DDR verbindlich eingeführt und die alten Einheiten kp/cm², mWS und at (Atmosphäre) bzw. atm waren nicht mehr zulässig.
Absoluter und relativer Druck
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Während bei der technischen Atmosphäre im Einheitenzeichen zwischen absolutem Druck (Einheit ata) und Überdruck (Einheit atü) unterschieden wurde, wird die Einheit Bar gemäß den SI-Richtlinien sowohl für den absoluten Druck als auch für Druckdifferenzen (Überdruck) benutzt. Wenn das Reifendruckmessgerät an der Tankstelle einen Druck von 2,3 bar anzeigt, dann ist damit der Überdruck gegenüber dem atmosphärischen Druck, der bei ca. 1 bar liegt, gemeint. Der absolute Druck im Autoreifen beträgt somit 2,3 bar + 1 bar = 3,3 bar.
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Druck (Physik) #Einheiten, mit Umrechnungsfaktoren
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Aktuelle und frühere Versionen der SI-Broschüre (zuletzt abgerufen am 16. August 2019)
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Resolution 7 of the 9th CGPM. Writing and printing of unit symbols and of numbers. Bureau International des Poids et Mesures, 1948, abgerufen am 15. April 2021 (englisch).
- ↑ Ausführungsverordnung zum Gesetz über Einheiten im Meßwesen vom 26. Juni 1970: §20 bestimmt Pascal und Bar als gesetzliche Einheiten des Drucks und der mechanischen Spannung; die alten Einheiten at, atm, Torr, mmHg und mWS galten gemäß § 51 (2) 5 übergangsweise noch bis zum 31. Dezember 1977.