„Böllerschießen“ – Versionsunterschied

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'''Böllerschießen''' ist eine [[Tradition]], bei dem an besonderen Festen und Ereignissen mit speziellen Böllergeräten und [[Schwarzpulver]] Krach erzeugt wird. Die [[Schützen_(Militär)|Schützen]] nennt man Böllerschützen und sind oft als eigene [[Vereine]] organisiert oder als Abteilung in einem [[Schützenverein]] oder [[Brauchtum|Brauchtumspflegeverein]] integriert. Das Auftreten der Schützen in [[Tracht_(Kleidung)|Tracht]] ist dabei obligatorisch.
'''Böllerschützen''' nennt man [[Verein]]e, deren Vereinsziel es ist, die [[Tradition]] des ''Böllerschießens'' zu pflegen. Oftmals sind die Böllerschützen auch als Abteilung in einem [[Brauch|Brauchtumspflegeverein]] oder [[Schützenverein]] integriert.


== Arten des Böllerschießens ==
== Arten des Böllerschießens ==
[[Bild:Handboeller.JPG|thumb|Einfacher Handböller mit 15mm Korken und Zündhütchen]]
[[Bild:Handboeller.JPG|thumb|Einfacher Handböller mit 15mm Korken und Zündhütchen]]
Beim Abfeuern von [[Böller]]n wird unterschieden zwischen ''Handböllern'', ''Standböllern'' und ''Kanonen''.
Bei den Böllergeräten wird unterschieden zwischen ''Handböllern'', ''Standböllern'' und ''[[Kanone|Kanonen]]''.
Handböller unterteilen sich in pistolenartige oder auch gewehrartige, welche dann ''Schaftböller'', ''Böllerbüchse'', ''Böllerstutzen'' oder [[bairisch-österreichisch]] ''Prangerstutzen'' genannt werden.
Handböller unterteilen sich in pistolenartige oder auch gewehrartige, welche dann ''Schaftböller'', ''Böllerbüchse'', ''Böllerstutzen'' oder [[bairisch-österreichisch]] ''Prangerstutzen'' genannt werden.

Beim [[Schießen]] kann nach den Anlässen unterschieden werden, bei denen einerseits nur wenige einzelne Schützen, andererseits auch mehrere Hundert an sogenannten Böllerschützentreffen auftreten können.


== Ladung ==
== Ladung ==
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== Rechtsgrundlagen ==
== Rechtsgrundlagen ==
Böllerpulver unterliegt dem [[Sprengstoffgesetz (Deutschland)|Sprengstoffgesetz]] in Deutschland und dem [[Pyrotechnikgesetz]] in Österreich.
Für jedes Böllerschießen wird eine Genehmigung von der Gemeinde benötigt, außerdem ist das Schießen bei der örtlichen Polizei anzuzeigen. Es ist nicht erlaubt, auch nicht an Silvester, ohne Erlaubnis zu böllern.


Böllerpulver unterliegt dem [[Sprengstoffgesetz (Deutschland)|Sprengstoffgesetz]] in Deutschland und dem [[Pyrotechnikgesetz]] in Österreich. In Deutschland muss der Schütze Inhaber einer Erlaubnis nach §27 SprengG sein und es muss für jeden einzelnen Böller eine [[Beschussbescheinigung]] vorliegen. Die Böllergeräte müssen turnusmäßig alle fünf Jahre dem Beschussamt zur Nachprüfung, bzw. bei Standböllern und Böllerkanonen zum Nachbeschuss vorgeführt werden.
: Zu weiteren Informationen siehe ''Rechtshinweise'' im Artikel [[Schwarzpulver]].
: Zu weiteren Informationen siehe ''Rechtshinweise'' im Artikel [[Schwarzpulver]].

In Deutschland muss der Schütze demnach Inhaber einer Erlaubnis nach §27 SprengG sein und es muss für jeden einzelnen Böller eine [[Beschussbescheinigung]] vorliegen. Die Böllergeräte müssen turnusmäßig alle fünf Jahre dem Beschussamt zur Nachprüfung, bzw. bei Standböllern und Böllerkanonen zum Nachbeschuss vorgeführt werden. Böllergeräte zählen nicht als Waffe im Sinne des [[Waffengesetz_(Deutschland)|Waffengesetzes]].

Für jedes Böllerschießen wird eine Genehmigung von der Gemeinde benötigt, außerdem ist das Schießen bei der örtlichen Polizei anzuzeigen. Es ist nicht erlaubt, auch nicht an Silvester, ohne Erlaubnis zu böllern.


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Version vom 13. Dezember 2007, 06:32 Uhr

Böllerschießen ist eine Tradition, bei dem an besonderen Festen und Ereignissen mit speziellen Böllergeräten und Schwarzpulver Krach erzeugt wird. Die Schützen nennt man Böllerschützen und sind oft als eigene Vereine organisiert oder als Abteilung in einem Schützenverein oder Brauchtumspflegeverein integriert. Das Auftreten der Schützen in Tracht ist dabei obligatorisch.

Arten des Böllerschießens

Einfacher Handböller mit 15mm Korken und Zündhütchen

Bei den Böllergeräten wird unterschieden zwischen Handböllern, Standböllern und Kanonen. Handböller unterteilen sich in pistolenartige oder auch gewehrartige, welche dann Schaftböller, Böllerbüchse, Böllerstutzen oder bairisch-österreichisch Prangerstutzen genannt werden.

Beim Schießen kann nach den Anlässen unterschieden werden, bei denen einerseits nur wenige einzelne Schützen, andererseits auch mehrere Hundert an sogenannten Böllerschützentreffen auftreten können.

Ladung

Die Böller sind in der Regel Vorderlader und werden mit Böllerpulver befüllt. Das Böllerpulver besteht aus Schwarzpulver gewisser Körnung und hat eine Abbrandgeschwindigkeit von ca. 600 m/s. Die Entzündungstemperatur liegt bei etwa 300°C, die Verbrennungstemperatur bei etwa 2500°C.

Das Böllerpulver wird im Böller mit Hilfe eines Korkens verdämmt, andere Verdämmungsmaterialien sind in Deutschland nicht mehr erlaubt. In Österreich ist es noch erlaubt auch Papier oder Holzstoppeln zur Verdämmung zu benutzen. Letztere bestehen meistens aus Fichtenholz und finden bei Böllerstutzen Verwendung. Die Verdämmung wird mithilfe von Hammer und Ladestock in das Rohr geschlagen.

Gezündet wird die Ladung durch ein Zündhütchen welches wiederum durch einen Schlagbolzen (meist bei Kanonen und Standböllern) oder durch ein Perkussionsschloss (bei Handböllern) gezündet wird. Ebenfalls möglich ist eine elektrische Zündung, was gerade bei großkalibrigen Standböllern zunehmend Verwendung findet.

Bei Hinterlader-Kanonen wird das Pulver nicht von vorne in das Rohr eingebracht, sondern in form einer fertigen Kartusche von hinten geladen.

Anlässe zum Böllerschießen

Das Böllerschiessen findet an besonderen Festtagen statt, z. B. Hochzeiten, Kirchweihen, in den Rauhnächten, insbesondere an Heiligabend oder an Neujahr, zu Sonnwend. Dies geschieht, um böse Geister zu vertreiben und die anstehende Zeit mit guten Vorzeichen zu beginnen. (Siehe hierzu auch Karbidschießen)

Zum anderen wird auch bei Schützenfesten und bei Beerdigungen von Kriegsveteranen und langjährigen Vereinsmitgliedern in Schützen- und Veteranenvereinen geschossen, sowie Ehrensalut für hohe Gäste bei Veranstaltungen. Am deutschen Volkstrauertag wird der Brauch des Böllerschießens zumeist in süddeutschen Dörfern gepflegt, um somit die Opfer und gefallenen Soldaten der beiden Weltkriege zu ehren.

In vielen Regionen finden zudem jährliche Böllerschützentreffen statt.

Geschichte

Die Geschichte des Böllerschießens lässt sich bis in das 14./15. Jahrhundert zurückverfolgen, wenngleich belegte Chroniken rar sind. Das liegt auch daran, dass das Böllerschießen nicht als eigenständiger Brauch betrachtet werden kann, sondern sich mit vielerlei anderen Traditionen entwickelt hat. Die Idee, mit Schwarzpulver Krach zu machen, dürfte so alt sein wie die Entdeckung des Schwarzpulvers selbst.

Zwei ältere Hinweise auf frühes Böllerschießen:[1]

  • Einer Sage nach probten die Hornberger (Schwarzwald) solange ihre Böllerschüsse für die Ankunft des Fürsten (wahrscheinlich Eberhard Ludwig 1677–1733), bis ihnen das Pulver ausging, wodurch sich auch das Sprichwort „Das ging aus wie das Hornberger Schießen...“ abgeleitet haben könnte.
  • In einem Erlass vom 16. Juli 1696 wird das böllern bei Strafandrohung wegen seiner Gefährlichkeit in der Markgrafschaft Ansbach verboten.

Des weiteren gibt es insbesondere aus dem 18. Jahrhundert einige Überlieferungen, wo sich Schützengesellschaften Böllergeräte anfertigen ließen oder dass auf diversen Festivitäten geschossen wurde.

Arten der Schußfolgen

Es wird nach bestimmten Reihenfolgen geschossen, die der Schützenmeister vorgibt.

Folgende Grundformen von Salven sind üblich:

  • Das Lauffeuer wird im gleichen Takt geschossen (man wartet etwa, bis man den Schall vom Vorgänger wieder hört). Das geht mehrere Runden durch, daher muss der einzelne Schütze schnell beim Nachladen sein, damit es keine Verzögerungen gibt.
  • Das Schnellfeuer wird wie das Lauffeuer im gleichmäßigem Takt ausgeführt, allerdings erfolgen die Schüsse mit kürzestem Abstand unmittelbar hintereinander.
  • Der Salutschuss erfolgt gleichzeitig von allen Schützen.
  • Das Rad wird mit zunehmender Geschwindigkeit geschossen, bis die letzten 2-3 schon fast gleichzeitig abdrücken.
  • Gern geschossen wird auch der Doppelschlag, bei dem zwei Schützen direkt nacheinander abfeuern und dann etwas gewartet wird, bis die nächsten beiden feuern

In der Präzision oder dem Tempo dieser Salven und ihrer Kombinationen zeigt sich die Qualität einer Schützenformation.

Beim Gruppenschießen erfolgen die einzelnen Schritte auf dem Schießplatz ausschließlich auf Kommando des Schützenmeisters.

Rechtsgrundlagen

Böllerpulver unterliegt dem Sprengstoffgesetz in Deutschland und dem Pyrotechnikgesetz in Österreich.

Zu weiteren Informationen siehe Rechtshinweise im Artikel Schwarzpulver.

In Deutschland muss der Schütze demnach Inhaber einer Erlaubnis nach §27 SprengG sein und es muss für jeden einzelnen Böller eine Beschussbescheinigung vorliegen. Die Böllergeräte müssen turnusmäßig alle fünf Jahre dem Beschussamt zur Nachprüfung, bzw. bei Standböllern und Böllerkanonen zum Nachbeschuss vorgeführt werden. Böllergeräte zählen nicht als Waffe im Sinne des Waffengesetzes.

Für jedes Böllerschießen wird eine Genehmigung von der Gemeinde benötigt, außerdem ist das Schießen bei der örtlichen Polizei anzuzeigen. Es ist nicht erlaubt, auch nicht an Silvester, ohne Erlaubnis zu böllern.


Versionsgeschichte [[1]]

   * (Aktuell) (Vorherige)  2007-12-12T19:11:52 El-mejor (Diskussion | Beiträge) K (7.422 Bytes) (→Rechtsgrundlagen - Reihenfolge geändert um Situation in Deutschland zusammenzufassen) (rückgängig)
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