„Benutzer Diskussion:Jurastudentin“ – Versionsunterschied

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 16 Jahren von Truthlobby
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Inhalt gelöscht Inhalt hinzugefügt
Jurastudentin (Diskussion | Beiträge)
KKeine Bearbeitungszusammenfassung
 
(23 dazwischenliegende Versionen von 11 Benutzern werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
{{Autoarchiv|Alter=10|Klein=Ja|Mindestbeiträge=1|Ziel='Benutzer Diskussion:Jurastudentin/Archiv/'}}
{{Autoarchiv|Alter=1|Klein=Ja|Mindestbeiträge=1|Ziel='Benutzer Diskussion:Jurastudentin/Archiv/'}}


Bitte beachte, dass ein Text, der lediglich aus einem Weblink besteht, kein [[WP:Artikel]] ist und daher schnellgelöscht wird ([[WP:WWNI|Wikipedia ist nämlich kein Webverzeichnis]]). Ein Artikelanfang sollte schon mindestens 3-4 vollständige Sätze zum Thema umfassen, besser mehr. Gruss [[Benutzer:Andy king50|Andreas König]] 21:40, 24. Apr. 2008 (CEST)
== [[Karl Albrecht Schachtschneider]] ==
:Das Thema hat sich für mich sowieso erledigt. Ich beende meine Mitarbeit. --[[Benutzer:Jurastudentin|Jurastudentin]] 21:42, 24. Apr. 2008 (CEST)
::Wirklich schade, konstruktive Nutzer/Beiträge werden immer vermisst.. Besonders aber im Artikel zum Vertrag von Lissabon, da geht es teilweise wirklich etwas unzivilisiert zu! [[Benutzer:Truthlobby|Truthlobby]] 09:07, 3. Jul. 2008 (CEST)
::Nanu? Frustiert? :Wenn Du im Artikelnamensraum noch an einem Artikel arbeitest, setz bitte <nowiki>{{inuse|--~~~~}} </nowiki> oben in den Artikel, wollt ich noch sagen. (Für maximal 24 Stunden.) Gruß, --[[Benutzer Diskussion:Björn Bornhöft|Björn B.]] <sup><small>[[Wikipedia:WikiProjekt Hildesheim|WikiProjekt Hildesheim]] </small></sup> 21:44, 24. Apr. 2008 (CEST)
:::Ja, nach dem, was gerade im Artikel zum Vertrag von Lissabon gelaufen ist, ist das Thema hier für mich erledigt. --[[Benutzer:Jurastudentin|Jurastudentin]]
::(BK) Oder noch besser, wenn es ein neuer Artikel ist: in Deinem Benutzernamensraum anlegen, also z.B. [[Benutzer:Jurastudentin/Abgeordnetenkammer (Rumänien)]] und verschieben, wenn der Artikel ein bisschen mehr Substanz hat. Und verabschieden wollten sich schon viele, wegen sowas muss das wirklich nicht sein. Grüße --[[Benutzer:20percent|20%]] 21:48, 24. Apr. 2008 (CEST)


What happenend? Wenn das Herz (und alle Arbeitszeit) an einem Artikel hängt, der dazu noch so prominent wie deiner ist, muss man mit Frustattaken rechnen. Es spucken einem immer wieder Leute in die Suppe, aber lass dich davon nicht vergraulen! Kopf hoch --[[Benutzer:Kolja21|Kolja21]] 02:44, 28. Apr. 2008 (CEST)
Lese ich da richtig? „Ergänzung der AZ der - soweit aktuell online auffindbaren - nicht angenommenen, (offensichtlich) unzulässigen oder (offensichtlich) unbegründeten Beschwerden u.a.“?
Laß' mich raten: Du hast (offensichtlich) keine seiner Klageschriften, die Du da so abqualifizierst, gelesen, oder? --[[Spezial:Beiträge/91.41.84.147|91.41.84.147]] 20:42, 3. Jan. 2008 (CET)

:Ich bin alle BVerfG-Entscheidungen durchgegangen, die online zur Verfügung stehen, weshalb ich diese Aussage treffen konnte. Das BVerfG hat in allen diesen Entscheidungen die Beschwerden bzw. Klagen entweder schon an der Zulässigkeit oder Begründetheit scheitern lassen. Was diejenigen betrifft, die nicht online verfügbar sind, dazu kann ich natürlich nichts sagen, allerdings gehe ich nicht davon aus, dass etwas dabei war, was zulässig UND begründet war. --[[Benutzer:Jurastudentin|Jurastudentin]] 08:10, 4. Jan. 2008 (CET)

:: Dann les' mal was von ihm, z. B. die Klageschrift zur EU-Verfassungsklage :-) --[[Spezial:Beiträge/91.41.105.134|91.41.105.134]] 09:52, 6. Jan. 2008 (CET)

:::Wie ich schon gesagt habe - ich bin die Verfassungs'''beschwerden''' bereits durchgegangen. Ich zitiere aus der Maastricht-Entscheidung:
:::<blockquote><i><u>Zulässig</u> ist nur die gegen das Zustimmungsgesetz zum Unions-Vertrag gerichtete Verfassungsbeschwerde des Beschwerdeführers '''zu 1.''', soweit mit ihr eine Verletzung der Rechte aus Art. 38 GG gerügt wird. '''Im übrigen''' sind die Verfassungsbeschwerden <u>unzulässig</u>.</i></blockquote>
:::und
:::<blockquote><i>Soweit die Verfassungsbeschwerde des Beschwerdeführers '''zu 1.''' zulässig ist, ist sie <u>unbegründet</u>.</i></blockquote>
:::So viel zum Thema Maastricht. Wenn ich mir noch eine weitere Verfassungsbeschwerde noch einmal anschauen soll, dann sagen Sie mir einfach Bescheid. Sollte er gegen den [[Vertrag von Lissabon]] ebenfalls vorgehen wollen, dann richten Sie ihm von mir aus, dass er es wenigstens dieses Mal richtig machen soll. Außerdem wäre es gut, wenn er nächstes Mal in Österreich seinem Publikum die Wahrheit über Vorgänge in Deutschland sagt. --[[Benutzer:Jurastudentin|Jurastudentin]] 14:11, 6. Jan. 2008 (CET)

Ich sprach explizit von der EU-Verfassungsklage. Da gibt es noch keine Entscheidung, aus der Du zitieren könntest. Und auf was bezieht sich Deine Bemerkung zum Thema Publikum in Österreich? --[[Spezial:Beiträge/91.41.97.171|91.41.97.171]] 21:18, 7. Jan. 2008 (CET)

:Da merkwürdigerweise selbst Herr Schachtschneider statt von "Verfassungsbeschwerde" von "Verfassungsklage" spricht, habe ich das missverstanden und bin davon ausgegangen, dass es um Maastricht geht, da sich hier das BVerfG tatsächlich länger mit dem Fall befasst hat.
:Zur EU-Verfassung: Es gibt im Zusammenhang mit der gescheiterten EU-Verfassung zwei Verfahren. Eines war [http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/es20050428_2bve000105.html 2 BvR 636/05]: Verfassungsbeschwerde in Verbindung mit einer Organklage aus dem April 2005 samt Antrag auf einstweilige Anordnung. Ich zitiere daraus:
:<blockquote><i>Der Antrag im Organstreitverfahren ist unzulässig. [...] Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil sie unzulässig ist.</i></blockquote>
:Natürlich hatte sich somit auch der Antrag auf einstweilige Anordnung erledigt. Übrigens entschied das BVerfG mit besten Gründen so. Dass jemand auf die Idee kommen könnte, eine Lesung im Bundestag verbieten lassen zu wollen, hätte ich vorher nicht geglaubt. Aber man kann tatsächlich auf Ideen wie diese kommen.
:Im zweiten Verfahren ging es erneut um eine Verfassungsbeschwerde in Verbindung mit einer Organklage, eingereicht am 27.05.2005 (2 BvR 839/05). Der 2. Senat hatte zunächst noch geplant, [http://www.bundesverfassungsgericht.de/organisation/erledigungen_2006.html Winter 2006/2007 zu entscheiden]. Das Verfahren ist mittlerweile aber mehr oder weniger "eingestellt" worden, da, wie das Gericht sagt, [http://www.petergauweiler.de/pdf/PresseerklaerungEUVerfassung31.10.06.pdf keine "Priorität" besteht], darüber zu entscheiden. Es wurde Herrn Gauweiler mitgeteilt, dass er sich gegen die von der EU geplante, modifizierte Variante des Verfassungsvertrags erneut mit der Verfassungsbeschwerde an das Gericht wenden könne. Auch die einstweilige Anordnung war nicht erforderlich, da der Bundespräsident auf eigene Entscheidung hin sich erklärt hat, den Vertrag nicht zu ratifizieren.
:Herr Schachtschneider behauptete in Österreich, dass das BVerfG Herrn Köhler (ich zitiere:) "untersagt" hätte, den Verfassungsvertrag zu ratifizieren. Ich habe mir bereits sämtliche Daten dazu zusammengetragen und kann nachweisen, dass Herr Köhler zu keinem Zeitpunkt vom BVerfG untersagt wurde, den Vertrag zu ratifizieren. Am 15.06.2005 wurde bekannt, dass Herr Köhler <u>in eigener Entscheidung</u> dem BVerfG mitgeteilt hat, dass er nicht ratifizieren würde, solange das BVerfG nicht entschieden hat. Diese Entscheidung war zu diesem Zeitpunkt auch kein großes Opfer seitens Herrn Köhler, denn nach den Referenden in Frankreich (29.05.2005) und den Niederlanden (01.06.2005) war der Verfassungsvertrag ohnehin bereits gescheitert. Sollte das BVerfG in irgendeiner Weise dem Bundespräsidenten jemals untersagt haben, nicht zu ratifizieren, dann höchstens unter vier Augen im Privaten.
:Besonders musste ich über den Vortrag von Herrn Schachtschneider in Österreich (der ja in seinem Artikel verlinkt ist) an der Stelle lachen, an der er sagte “Sonst hätte das Gericht diesen Schritt nie gemacht”, um zu bekräftigen, dass das BVerfG Herrn Köhler untersagt habe, zu ratifizieren.
:Nun - wollen Sie noch weitere Zitate aus Entscheidungen hören? --[[Benutzer:Jurastudentin|Jurastudentin]] 22:15, 7. Jan. 2008 (CET)

:: Nein :-) Was ich bis jetzt gehört habe genügt, um zu dem Schluß zu kommen, daß Du ihm zwar zugehört aber nichts davon verstanden hast ;-) --[[Spezial:Beiträge/91.41.112.146|91.41.112.146]] 09:25, 8. Jan. 2008 (CET)

:::Es steht Ihnen frei, mich aufzuklären. Ansonsten gehe ich davon aus, dass das nur eine Floskel am Ende einer Debatte sein soll, von der Sie glauben, dass sie nicht mehr für Sie zu gewinnen ist. --[[Benutzer:Jurastudentin|Jurastudentin]] 11:50, 8. Jan. 2008 (CET)

Ich würde Dir auch nicht viel anderes sagen als er. Von daher kann ich nur erneut auf seine Schriften verweisen. Wenn Du so offen für Aufklärung bist, wie Du in Deinem letzten Statement erklärst, dann steht es Dir jederzeit frei, Dich Deines eigenen Verstandes zu bedienen, anstatt zu lesen oder zuzuhören, ohne zu verstehen --bisheriger Diskussionspartner von einem anderen Computer, daher keine (irreführende) Signatur

:Es ging doch ganz oben noch um meinen Kommentar <i>„Ergänzung der AZ der - soweit aktuell online auffindbaren - '''nicht angenommenen''', (offensichtlich) '''unzulässigen''' oder (offensichtlich) '''unbegründeten''' Beschwerden u.a.“</i>
:Ich habe dargelegt, dass ich diesen Kommentar aufgrund der bisherigen Entscheidungen des BVerfG über Beschwerden von Herrn Schachtschneider geäußert habe. Meine Äußerung widerspricht den Tatsachen nicht; ich habe auch Entscheidungen über Beschwerden von Herrn Schachtschneider gefunden, in denen '''offensichtlich unzulässig''' und '''offensichtlich unbegründet''' stand, darum hatte ich das '''offensichtlich''' noch in Klammern dazugeschrieben. Ich konnte bisher keine Entscheidung finden, die zum Erfolg (d.h. Zulässigkeit <i>und</i> Begründetheit sind bejaht) beim BVerfG geführt hat. Die (offensichtliche) Unzulässigkeit und Unbegründetheit, an der Herr Schachtschneiders Beschwerden gescheitert sind, haben nichts mit meiner <i>subjektiven Wertung</i>, sondern mit der <i>objektiven Feststellung des BVerfG</i> zu tun. Das ist das Thema gewesen.
:Wenn ich jetzt noch irgendwelche höheren Sphären, in denen sich Herr Schachtschneider bewegt, verstehen soll, dann sagen Sie einfach das neue Thema an, und ich werde mich damit befassen. --[[Benutzer:Jurastudentin|Jurastudentin]] 14:39, 8. Jan. 2008 (CET)
::Als Ergänzung noch: Aus seiner Beschwerde gegen den EU-Verfassungsvertrag ist ja nun überhaupt nichts als Konsequenz entsprungen. Aus seiner Maastricht-Beschwerde hat das BVerfG zumindest Konsequenzen gezogen. Dazu muss ich allerdings sagen, sind das keine Konsequenzen, die ich mir persönlich gerne auf die Stirn schreiben wollen würde. Ich bin zwar grundsätzlich Europa-freundlich, aber die fortschreitende "Selbstaufgabe" des BVerfG bei der Prüfung von Grundrechten in europarechtlichen Fragen halte ich für keinen Gewinn, auch wenn es immer noch den EuGH gibt, der die Grundrechtskonformität überprüfen kann. Es ist auch unlogisch für jemanden wie Herrn Schachtschneider, der scheinbar für die Entwicklungen in der EU nicht viel übrig hat, die Konsequenzen aus der Maastricht-Entscheidung für einen Erfolg zu halten.
::Ich hoffe, dass durch die Beschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung eine Umkehr dieser auch durch die Maastricht-Entscheidung bekräftigten Tendenz stattfindet. --[[Benutzer:Jurastudentin|Jurastudentin]] 14:59, 8. Jan. 2008 (CET)

Vielleich würde es helfen, als erstes mal eine seiner Vorlesungen zu besuchen, dann sein Buch zu lesen, dann die Klageschriften und ''erst dann'' die Entscheidungen des BVerfG ... --[[Spezial:Beiträge/91.41.84.162|91.41.84.162]] 19:06, 8. Jan. 2008 (CET)
:Nach den Videos aus Österreich denke ich, verpasse ich nichts, wenn ich keine weiteren seiner Veranstaltungen anhöre. Wenn ich einen Spitzenstaatsrechtler brauche, habe ich in Leipzig zB schon Professor Degenhart. Es ist letztlich nur bedeutend, was das BVerfG für zulässig und begründet einstuft. Der Rest fällt unter Meinungsfreiheit. --[[Benutzer:Jurastudentin|Jurastudentin]] 21:25, 8. Jan. 2008 (CET)

Aktuelle Version vom 3. Juli 2008, 09:07 Uhr

Bitte beachte, dass ein Text, der lediglich aus einem Weblink besteht, kein WP:Artikel ist und daher schnellgelöscht wird (Wikipedia ist nämlich kein Webverzeichnis). Ein Artikelanfang sollte schon mindestens 3-4 vollständige Sätze zum Thema umfassen, besser mehr. Gruss Andreas König 21:40, 24. Apr. 2008 (CEST)Beantworten

Das Thema hat sich für mich sowieso erledigt. Ich beende meine Mitarbeit. --Jurastudentin 21:42, 24. Apr. 2008 (CEST)Beantworten
Wirklich schade, konstruktive Nutzer/Beiträge werden immer vermisst.. Besonders aber im Artikel zum Vertrag von Lissabon, da geht es teilweise wirklich etwas unzivilisiert zu! Truthlobby 09:07, 3. Jul. 2008 (CEST)Beantworten
Nanu? Frustiert? :Wenn Du im Artikelnamensraum noch an einem Artikel arbeitest, setz bitte {{inuse|--~~~~}} oben in den Artikel, wollt ich noch sagen. (Für maximal 24 Stunden.) Gruß, --Björn B. WikiProjekt Hildesheim 21:44, 24. Apr. 2008 (CEST)Beantworten
Ja, nach dem, was gerade im Artikel zum Vertrag von Lissabon gelaufen ist, ist das Thema hier für mich erledigt. --Jurastudentin
(BK) Oder noch besser, wenn es ein neuer Artikel ist: in Deinem Benutzernamensraum anlegen, also z.B. Benutzer:Jurastudentin/Abgeordnetenkammer (Rumänien) und verschieben, wenn der Artikel ein bisschen mehr Substanz hat. Und verabschieden wollten sich schon viele, wegen sowas muss das wirklich nicht sein. Grüße --20% 21:48, 24. Apr. 2008 (CEST)Beantworten

What happenend? Wenn das Herz (und alle Arbeitszeit) an einem Artikel hängt, der dazu noch so prominent wie deiner ist, muss man mit Frustattaken rechnen. Es spucken einem immer wieder Leute in die Suppe, aber lass dich davon nicht vergraulen! Kopf hoch --Kolja21 02:44, 28. Apr. 2008 (CEST)Beantworten