„Diskussion:Europäische Verfassung“ – Versionsunterschied

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Inhalt gelöscht Inhalt hinzugefügt
StephanK (Diskussion | Beiträge)
Keine Aufteilung!
StephanK (Diskussion | Beiträge)
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 8: Zeile 8:


Was mich noch interessiert - im EGV gibt es die Querschnittsklausel fuer Umweltrecht (Art. 6) ist die in der EU-Verfassung so wiederzufinden? Wenn nein - was sind die Folgen davon? Ist jetzt eine Aufnahme in die Grunrechte erfolgt?
Was mich noch interessiert - im EGV gibt es die Querschnittsklausel fuer Umweltrecht (Art. 6) ist die in der EU-Verfassung so wiederzufinden? Wenn nein - was sind die Folgen davon? Ist jetzt eine Aufnahme in die Grunrechte erfolgt?
:Art. II-37: "Ein hohes Umweltschutzniveau und die Verbesserung der Umweltqualität müssen in die Politik der Union einbezogen und nach dem Grundsatz der nachhaltigen Entwicklung sichergestellt werden." Diese Formulierung findet sich erstaunlicherweise im Grundrechtsteil unter IV - Solidarität. Nach deutscher Terminologie also eine Staatszielbestimmung. Der Charakter als "Querschnittsklausel" bliebe durch eine solche Bestimmung m.E. erhalten. [[Benutzer:StephanK|StephanK]] 15:55, 29. Apr 2004 (CEST)


== Aufteilung des Artikels wünschenswert ==
== Aufteilung des Artikels wünschenswert ==

Version vom 29. April 2004, 14:55 Uhr

Obwohl dem Titel nach eine Verfassung wäre der Legitimation nach eher von einem Staatsvertrag zu sprechen, da nach derzeitigem Stand eine direkte demokratische Legitimation durch einen Volksentscheid nicht vorgesehen ist.

Teilzustimmung, aber: Muss eine Verfassung denn durch einen Volksentscheid abgesegnet werden? Das deutsche Grundgesetz wurde es nicht, die österreichische Verfassung in ihrer ersten Version auch nicht. Zudem sind ja in Ländern die das vorsehen (z.b. Irland, Dänemark) auch Entscheide über die damit revidierten EU-Verträge zu treffen. --nd 16:49, 30. Sep 2003 (CEST)


War da nicht was mit Staatsvolk und Legitimationskette? Naja, das EU-Paralament (Wahl) und der Rat (`ueber zweite Wahl`) (abgesehen von den Entscheidungen bei Urheberrecht & Patenten ;-) ...) ist ja sowas in der Art. In D gibts ja auch noch den Verweis auf die Grundrecht etc. im GG 23 & 79 als `Check`.

Was mich noch interessiert - im EGV gibt es die Querschnittsklausel fuer Umweltrecht (Art. 6) ist die in der EU-Verfassung so wiederzufinden? Wenn nein - was sind die Folgen davon? Ist jetzt eine Aufnahme in die Grunrechte erfolgt?

Art. II-37: "Ein hohes Umweltschutzniveau und die Verbesserung der Umweltqualität müssen in die Politik der Union einbezogen und nach dem Grundsatz der nachhaltigen Entwicklung sichergestellt werden." Diese Formulierung findet sich erstaunlicherweise im Grundrechtsteil unter IV - Solidarität. Nach deutscher Terminologie also eine Staatszielbestimmung. Der Charakter als "Querschnittsklausel" bliebe durch eine solche Bestimmung m.E. erhalten. StephanK 15:55, 29. Apr 2004 (CEST)

Aufteilung des Artikels wünschenswert

Wegen der inzwischen doch beachtlichen Länge, schlage ich vor, Teile des Artikels in eigene Artikel auszulagern. Stern 13:47, 23. Apr 2004 (CEST)

Der Artikel ist zwar relativ lang, aber das Thema lässt sich qualifiziert nicht wesentlich kürzer abhandeln. Eine Aufgliederung würde die Zusammenhänge zerreißen. Deswegen spreche ich mich GEGEN eine Aufteilung aus. StephanK 15:36, 29. Apr 2004 (CEST)