„Renegade (Luftfahrt)“ – Versionsunterschied

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Der englische Begriff '''Renegade''' ([[Englische Sprache|engl.]] ''abtrünnig'', ''Überläufer'') beschreibt im [[kriminologie|kriminologischen]] Kontext ein fliegendes [[Verkehrsflugzeug]], das im Verdacht steht, durch [[Luftpirat]]en als [[Waffe]] für einen [[Terrorismus|terroristischen]] Angriff gegen [[Bodenziel]]e verwendet zu werden.
Der englische Begriff '''Renegade''' ([[Englische Sprache|engl.]] ''abtrünnig'', ''Überläufer'') beschreibt im [[kriminologie|kriminologischen]] Kontext ein fliegendes [[Verkehrsflugzeug]], das im Verdacht steht, durch [[Luftpirat]]en als [[Waffe]] für einen [[Terrorismus|terroristischen]] Angriff gegen [[Bodenziel]]e verwendet zu werden.


Renegade-Fälle sind also spezielle Formen der [[Flugzeugentführung]] mit einer extrem hohen kriminellen Energie. Terroristen nutzen insbesondere die kinetische Energie des Flugzeuges, die Explosionskraft des [[Kerosin]]s um die größtmöglichste Wirkung auf das Ziel und eine hohe Anzahl an Opfern ([[Flugpassagier]]e, [[fliegendes Personal]] und die angegriffenen Personen am Boden) zu erreichen.
Renegade-Fälle sind also spezielle Formen der [[Flugzeugentführung]] mit einer extrem hohen kriminellen Energie. Terroristen nutzen insbesondere die [[kinetische Energie]] des Flugzeuges, die Explosionskraft des [[Kerosin]]s um die größtmöglichste Wirkung auf das Ziel und eine hohe Anzahl an Opfern ([[Flugpassagier]]e, [[fliegendes Personal]] und die angegriffenen Personen am Boden) zu erreichen.

Die offizielle Definition lautet in Deutschland wie folgt:

„Lage, in der die Vermutung, der Verdacht oder die Gewißheit bestehehen, daß ein Luftfahrzeug aus terroristischen oder anderen Motiven als Waffe verwendet werden soll“.

Derartige Lagen zeichnen sich dadurch aus, daß das Leben und die körperliche Unversehrtheit zahlreicher Menschen wesentlich beeinträchtigt oder geschädigt werden kann und insofern eine Schadenslage zu besorgen ist (vgl. [[Größere Gefahrenlagen, Schadenslagen oder Katastrophen|GGSK]]).


Der Begriff wird infolge der [[Terroranschläge am 11. September 2001 in den USA|Terroranschlägen am 11. September 2001 in den USA]] international seit [[2002]] genutzt, um das neue Bedrohungszenario zu beschreiben. ''Renegade'' wurde jedoch schon vorher im englischen Sprachgebrauch für Flugzeugentführungen verwendet.
Der Begriff wird infolge der [[Terroranschläge am 11. September 2001 in den USA|Terroranschlägen am 11. September 2001 in den USA]] international seit [[2002]] genutzt, um das neue Bedrohungszenario zu beschreiben. ''Renegade'' wurde jedoch schon vorher im englischen Sprachgebrauch für Flugzeugentführungen verwendet.
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== Vergleichbare Fälle ==
== Vergleichbare Fälle ==
Schon vor den Anschlägen vom 11. September gab es vergleichbare Vorfälle: das [[Sowjetunion|sowjetische]] Militär schoss [[1983]] ein Passagierflugzeug der [[Korean Air]] [[Korean Airlines Flug KAL007|Flug KAL007]] über der sibirischen Halbinsel [[Kamtschatka]] ab, da dieses Flugzeug angeblich zu tief geflogen sei, keine Luftraumgenehmigung gehabt habe (es hatte eine unwissentliche Kursabweichung gegeben), aus Sicht der Sowjetunion angeblich Spionage hätte betreiben können und auf Anrufe per Funk nicht reagiert habe. Das sowjetische Militär entschied, das Flugzeug abzuschießen, wobei die 260 Passagiere und Besatzungsmitglieder ums Leben kamen.
Schon vor den Anschlägen vom 11. September gab es vergleichbare Vorfälle: das [[Sowjetunion|sowjetische]] Militär schoss [[1983]] ein Passagierflugzeug der [[Korean Air]] [[Korean Airlines Flug KAL007|Flug KAL007]] über der sibirischen Halbinsel [[Kamtschatka]] ab, da dieses Flugzeug angeblich zu tief geflogen sei, keine Luftraumgenehmigung gehabt habe (es hatte eine unwissentliche Kursabweichung gegeben), aus Sicht der Sowjetunion angeblich Spionage hätte betreiben können und auf Anrufe per Funk nicht reagiert habe. Das sowjetische Militär entschied, das Flugzeug abzuschießen, wobei die 260 Passagiere und [[Fliegendes Personal|Besatzungsmitglieder]] ums Leben kamen.

==Siehe auch==
*[http://www.gesetze-im-internet.de/luftsig/__13.html § 13 Luftsicherheitsgesetz (Deutschland)]


[[Kategorie:Terrorismus]]
[[Kategorie:Terrorismus]]
[[Kategorie:Luftverkehr]]
[[Kategorie:Luftverkehr]]

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Version vom 7. Juni 2006, 12:57 Uhr

Datei:WTC attack 9-11.jpg
Ein Renegade-Fall: Der Anschlag auf das World Trade Center in New York City

Der englische Begriff Renegade (engl. abtrünnig, Überläufer) beschreibt im kriminologischen Kontext ein fliegendes Verkehrsflugzeug, das im Verdacht steht, durch Luftpiraten als Waffe für einen terroristischen Angriff gegen Bodenziele verwendet zu werden.

Renegade-Fälle sind also spezielle Formen der Flugzeugentführung mit einer extrem hohen kriminellen Energie. Terroristen nutzen insbesondere die kinetische Energie des Flugzeuges, die Explosionskraft des Kerosins um die größtmöglichste Wirkung auf das Ziel und eine hohe Anzahl an Opfern (Flugpassagiere, fliegendes Personal und die angegriffenen Personen am Boden) zu erreichen.

Die offizielle Definition lautet in Deutschland wie folgt:

„Lage, in der die Vermutung, der Verdacht oder die Gewißheit bestehehen, daß ein Luftfahrzeug aus terroristischen oder anderen Motiven als Waffe verwendet werden soll“.

Derartige Lagen zeichnen sich dadurch aus, daß das Leben und die körperliche Unversehrtheit zahlreicher Menschen wesentlich beeinträchtigt oder geschädigt werden kann und insofern eine Schadenslage zu besorgen ist (vgl. GGSK).

Der Begriff wird infolge der Terroranschlägen am 11. September 2001 in den USA international seit 2002 genutzt, um das neue Bedrohungszenario zu beschreiben. Renegade wurde jedoch schon vorher im englischen Sprachgebrauch für Flugzeugentführungen verwendet.

Abwehr von Renegades

Die Abwehr und der eventuelle Abschuss eines Renegades liegt ausschließlich in nationaler Verantwortung. So ist die NATO nicht berechtigt, Entscheidungen zum Waffeneinsatz gegen Renegades zu treffen.

In Deutschland wurde im Oktober 2003 das Nationale Lage- und Führungszentrum für Sicherheit im Luftraum eingerichtet, um den deutschen Luftraum vor solchen Bedrohungen zu schützen.

Dem Führungszentrum sind zwei in Neuburg an der Donau (Bayern) stationierte Alarmrotten, bestehend aus McDonnell Douglas F-4 Kampfflugzeugen, unterstellt, die innerhalb von 15 Minuten starten können.

Ziel der Kampfflugzeuge ist es, zuerst das verdächtige Verkehrsflugzeug visuell zu identifizieren, und wenn möglich Kontakt mit den Entführern aufzunehmen. Sollten diese nicht reagieren oder die Aufforderung zu landen ignorieren, werden die Kampfflugzeuge versuchen, durch entsprechende Manöver das Flugzeug abzudrängen und zum Landen zu zwingen. Die letzte Warnung besteht aus einem Schuss mit der Bordkanone vor den Bug des Flugzeuges. Das letzte Mittel gegen einen Renegade ist der Abschuss des Verkehrsflugzeuges.

Das Luftsicherheitsgesetz, das dem Verteidigungsminister das Recht eingeräumt hätte, gem. Art. 35 Abs. 2, 3 GG, Renegade-Flugzeuge abzuschießen, wurde nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes Anfang 2006 in weiten Teilen als nicht verfassungsgemäß erachtet.

Vergleichbare Fälle

Schon vor den Anschlägen vom 11. September gab es vergleichbare Vorfälle: das sowjetische Militär schoss 1983 ein Passagierflugzeug der Korean Air Flug KAL007 über der sibirischen Halbinsel Kamtschatka ab, da dieses Flugzeug angeblich zu tief geflogen sei, keine Luftraumgenehmigung gehabt habe (es hatte eine unwissentliche Kursabweichung gegeben), aus Sicht der Sowjetunion angeblich Spionage hätte betreiben können und auf Anrufe per Funk nicht reagiert habe. Das sowjetische Militär entschied, das Flugzeug abzuschießen, wobei die 260 Passagiere und Besatzungsmitglieder ums Leben kamen.

Siehe auch