„Biologischer Grenzwert“ – Versionsunterschied

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Die Grenzwerte gelten in der Regel für Einzelstoffe.
Die Grenzwerte gelten in der Regel für Einzelstoffe.


==Deutschland==
In Deutschland legt das [[Bundesministerium für Arbeit und Soziales]] die Grenzwerte fest. Das Ministerium wird dabei vom [[Ausschuss für Gefahrstoffe]] beraten. Sie werden in der Technischen Regel für Gefahrstoffe 903 ([[TRGS]] 903) veröffentlicht. Die Bekanntgabe erfolgt über das [[Gemeinsames Ministerialblatt|Gemeinsame Ministerialblatt (GMBl)]].
In Deutschland legt das [[Bundesministerium für Arbeit und Soziales]] die Grenzwerte fest. Das Ministerium wird dabei vom [[Ausschuss für Gefahrstoffe]] beraten. Sie werden in der Technischen Regel für Gefahrstoffe 903 ([[TRGS]] 903) veröffentlicht. Die Bekanntgabe erfolgt über das [[Gemeinsames Ministerialblatt|Gemeinsame Ministerialblatt (GMBl)]].


In Deutschland wurde der BGW am 1. Januar 2005 mit der Neufassung der [[Gefahrstoffverordnung ]](GefStoffV) eingeführt.
In Deutschland wurde der BGW am 1. Januar 2005 mit der Neufassung der [[Gefahrstoffverordnung ]](GefStoffV) eingeführt.

==Europäische Union==
In der Europäische Union ist es die Aufgabe des [[Wissenschaftlicher Ausschuss für Grenzwerte berufsbedingter Exposition|Wissenschaftlichen Ausschusses für Grenzwerte berufsbedingter Exposition]] (SCOEL) Empfehlungen für Biologische Grenzwerte zu erarbeiten.<ref name = "2014/113/EU">[http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2014:062:0018:0022:DE:PDF Beschluss 2014/113/EU der Europäischen Kommission] zur Einsetzung eines Wissenschaftlichen Ausschusses für Grenzwerte berufsbedingter Exposition gegenüber chemischen Arbeitsstoffen und zur Aufhebung des Beschlusses 95/320/EG, pdf</ref> Gemäß der Richtlinie 98/24/EG können von der EU-Kommission verbindliche Biologische Grenzwerte festgelegt werden, die als Mindeststandards von allen EU-Mitgliedsstaaten übernommen werden müssen.<ref name ="98/24/EG">[http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:1998:131:0011:0023:DE:PDF Richtlinie 98/24/EG des Rates vom 7. April 1998] zum Schutz von Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch chemische Arbeitsstoffe bei der Arbeit, pdf</ref><ref name ="TRGS 903">[http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Gefahrstoffe/TRGS/TRGS-903.html TRGS 903] Technische regeln für Gefahrstoffe 903, Biologische Grenzwerte, BAUA, abgerufen 28.Juni 2015</ref> Bisher wurde nur für [[Blei]] und seine Ionenverbindungen so ein verbindlicher Biologische Grenzwert der EU festgelegt (98/24/EG).<ref name ="98/24/EG"/>


== Siehe auch ==
== Siehe auch ==
*[[Grenzwert (Rechtswissenschaft)]]
*[[Grenzwert (Rechtswissenschaft)]]
*[[Arbeitsplatzgrenzwert]]
*[[Arbeitsplatzgrenzwert]]

== Einzelnachweise ==
<references />


== Weblinks ==
== Weblinks ==

Version vom 28. Juni 2015, 09:32 Uhr

Als Biologischer Grenzwert (BGW) (alte Bezeichnung BAT für Biologischer Arbeitsstoff-Toleranzwert) wird die maximal zulässige Konzentration eines Stoffes, seines Metaboliten oder eines Beanspruchungsindikators im Blut eines Beschäftigten bezeichnet, bei dem eine Schädigung der Gesundheit des Beschäftigten nicht zu erwarten ist.

Bei der Festlegung der Grenzwerte wird in der Regel von einer achtstündigen Exposition bei 40 Arbeitsstunden pro Woche ausgegangen.

Die Grenzwerte gelten in der Regel für Einzelstoffe.

Deutschland

In Deutschland legt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Grenzwerte fest. Das Ministerium wird dabei vom Ausschuss für Gefahrstoffe beraten. Sie werden in der Technischen Regel für Gefahrstoffe 903 (TRGS 903) veröffentlicht. Die Bekanntgabe erfolgt über das Gemeinsame Ministerialblatt (GMBl).

In Deutschland wurde der BGW am 1. Januar 2005 mit der Neufassung der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) eingeführt.

Europäische Union

In der Europäische Union ist es die Aufgabe des Wissenschaftlichen Ausschusses für Grenzwerte berufsbedingter Exposition (SCOEL) Empfehlungen für Biologische Grenzwerte zu erarbeiten.[1] Gemäß der Richtlinie 98/24/EG können von der EU-Kommission verbindliche Biologische Grenzwerte festgelegt werden, die als Mindeststandards von allen EU-Mitgliedsstaaten übernommen werden müssen.[2][3] Bisher wurde nur für Blei und seine Ionenverbindungen so ein verbindlicher Biologische Grenzwert der EU festgelegt (98/24/EG).[2]

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Beschluss 2014/113/EU der Europäischen Kommission zur Einsetzung eines Wissenschaftlichen Ausschusses für Grenzwerte berufsbedingter Exposition gegenüber chemischen Arbeitsstoffen und zur Aufhebung des Beschlusses 95/320/EG, pdf
  2. a b Richtlinie 98/24/EG des Rates vom 7. April 1998 zum Schutz von Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch chemische Arbeitsstoffe bei der Arbeit, pdf
  3. TRGS 903 Technische regeln für Gefahrstoffe 903, Biologische Grenzwerte, BAUA, abgerufen 28.Juni 2015