„Teigwaren“ – Versionsunterschied
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Version vom 22. April 2016, 19:58 Uhr
Als Teigware (meist im Plural Teigwaren) bezeichnet man portionierte und geformte Lebensmittel aus ungegärtem Teig.
Begriff
Je nach Tradition, Herkunft und Epoche unterscheiden sich die Definitionen der Teigwaren:
- in der internationalen Warenkunde des Harmonisierten Systems der UNO bezeichnet man damit die Position 1902. Diese beinhaltet Produkte aus Grieß oder Mehl von Weizen, Mais, Reis, Kartoffeln usw. die ohne Gärprozess hergestellt werden.[1]
- In der Deutschen Standardsprache werden damit Nahrungsmittel von verschiedener Form aus Mehl oder Grieß und ggf. Eiern als [[Beilage] oder als Einlage bezeichnet[2]
- Teigwaren im Sinne des Deutschen Lebensmittelbuchs sind beliebig geformte Erzeugnisse, die aus Getreidemahlerzeugnissen mit oder ohne Verwendung von Hühnereiern und/oder anderen Zutaten durch Einteigen, Formen und Trocknen ohne Anwendung eines Gärungs- oder Backverfahrens hergestellt werden. Sie werden zuweilen vor dem Trocknen mit heißem Wasser oder Wasserdampf behandelt. [3]
- Teigwaren im Sinnes des Österreichischen Lebensmittelbuchs sind aus Mahlprodukten bestimmter Cerealien ohne Trieb-, Gär- oder Backprozess hergestellte, in der Regel getrocknete Erzeugnisse, welche in verschiedenen Ausformungen kochfertig oder zubereitet in Verkehr gesetzt werden. [4]
- Teigwaren sind aus Weizenmehl oder Weizengrieß hergestellte Nahrungsmittel wie Nudeln, Spätzle usw.[5]
- In der DDR wurden industriell gefertigte Teigwaren als kochfertige und quellfähige Erzeugnisse aus Weizendunst bezeichnet, die ggf. mit Ei oder Soja hergestellt werden. [6]
Einzelnachweise
- ↑ Erläuterung 01.0 zur Position der Kombinierten Nomenklatur/Harmonisiertem System
- ↑ Eintrag im Duden
- ↑ Leitsätze für Teigwaren des DLMB
- ↑ Codexkapitel B 19 des Österreichischen Lebensmittelbuchs
- ↑ Das neue Küchenlexikon, Erhard Gorys, dtv, München 1994–2002, ISBN 3-423-36245-6
- ↑ Speisenlehre, Fachbuchverlag Leipzig, 1987