„Ethinamat“ – Versionsunterschied

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'''Ethinamat''' ist ein [[Arzneistoff]] mit kurzzeitiger [[Sedierung|sedierender]] und [[Schlafmittel|hypnotischer]] Wirkung, der zur Behandlung von [[Schlaflosigkeit]] eingesetzt wurde. Der regelmäßige Gebrauch führt zur [[Toleranz (Medizin)|Toleranz]], und die Wirkung hält gewöhnlich nicht länger als sieben Tage an. Ethinamat wurde 1957 als Sedativum und Schlafmittel von [[Schering AG|Schering]] patentiert. Es ist weltweit nicht mehr im Handel.
'''Ethinamat''' ist ein [[Arzneistoff]] mit kurzzeitiger [[Sedierung|sedierender]] und [[Schlafmittel|hypnotischer]] Wirkung, der zur Behandlung von [[Schlaflosigkeit]] eingesetzt wurde. Der regelmäßige Gebrauch führt zur [[Toleranz (Medizin)|Toleranz]], die Wirkung hält gewöhnlich nicht länger als sieben Tage an. Ethinamat wurde 1957 als Sedativum und Schlafmittel für [[Schering AG|Schering]] patentiert. Es ist weltweit nicht mehr im Handel.


== Rechtsstatus ==
== Rechtsstatus ==

Version vom 15. Dezember 2016, 21:22 Uhr

Strukturformel
Strukturformel von Ethinamat
Allgemeines
Freiname Ethinamat
Andere Namen

(1-Ethinylcyclohexyl)carbamat

Summenformel C9H13NO2
Externe Identifikatoren/Datenbanken
CAS-Nummer 126-52-3
PubChem 3284
DrugBank DB01031
Wikidata Q410225
Arzneistoffangaben
Wirkstoffklasse

Hypnotikum

Eigenschaften
Molare Masse 167,21 g·mol−1
Aggregatzustand

fest

Schmelzpunkt

96 °C[1]

Sicherheitshinweise
GHS-Gefahrstoffkennzeichnung[2]

Achtung

H- und P-Sätze H: 302
P: keine P-Sätze[2]
Toxikologische Daten

331 mg·kg−1 (LD50Ratteoral)[2]

Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet.
Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen (0 °C, 1000 hPa).

Ethinamat ist ein Arzneistoff mit kurzzeitiger sedierender und hypnotischer Wirkung, der zur Behandlung von Schlaflosigkeit eingesetzt wurde. Der regelmäßige Gebrauch führt zur Toleranz, die Wirkung hält gewöhnlich nicht länger als sieben Tage an. Ethinamat wurde 1957 als Sedativum und Schlafmittel für Schering patentiert. Es ist weltweit nicht mehr im Handel.

Rechtsstatus

In der Bundesrepublik Deutschland ist Ethinamat laut Anlage II zu § 1 Abs. 1 Betäubungsmittelgesetz[3] ein verkehrsfähiges, aber nicht verschreibungsfähiges Betäubungsmittel. Der Besitz ist ohne Erlaubnis der Bundesopiumstelle beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte strafbar.

Einzelnachweise

  1. Eintrag zu Ethinamat in der DrugBank der University of Alberta.
  2. a b c d Datenblatt Ethinamate bei Sigma-Aldrich (PDF).Vorlage:Sigma-Aldrich/Abruf nicht angegeben
  3. Betäubungsmittelgesetz 1981, Anlage II Stand 25. Dezember 2012.