„Dienststelle“ – Versionsunterschied
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'''Dienststelle''' (synonym auch '''Amt''' oder '''Amtsstelle''') ist im deutschen Sprachgebrauch eine [[Verwaltungseinheit]] einer [[Öffentliches Recht|öffentlich-rechtlichen]] Institution, die eine bestimmte organisatorische Selbstständigkeit hat. |
'''Dienststelle''' (synonym auch '''Amt''' oder [[Schweizer Hochdeutsch|schweizerisch]] '''Amtsstelle''') ist im deutschen Sprachgebrauch eine [[Verwaltungseinheit]] einer [[Öffentliches Recht|öffentlich-rechtlichen]] Institution, die eine bestimmte organisatorische Selbstständigkeit hat. |
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Version vom 29. Oktober 2018, 22:51 Uhr
Dienststelle (synonym auch Amt oder schweizerisch Amtsstelle) ist im deutschen Sprachgebrauch eine Verwaltungseinheit einer öffentlich-rechtlichen Institution, die eine bestimmte organisatorische Selbstständigkeit hat.
Allgemeines
An einer genau bezeichneten Dienststelle hat der Dienstnehmer entsprechend seinem Dienstvertrag seinen Dienst entweder anzutreten und zu beenden und/oder auch am in der Dienststelle befindlichen Arbeitsplatz auszuüben. Die Zuweisung einer bestimmten Dienststelle durch den Dienstgeber kann daher je nach Dienstvertrag einen Einfluss auf Arbeitsentgelt, Reisekostenersatz und Spesen, aber auch eventuell auf die davon abhängige private Wohnsitzwahl haben.
Zu den Dienststellen im Sinne des deutschen Bundespersonalvertretungsgesetzes gehören etwa „alle Behörden, Verwaltungsstellen, öffentliche Betriebe“ von „Verwaltungen des Bundes und der bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts“ und Gerichte (§§ 6 Abs. 1, 1 BPersVG).
Verwaltungstechnische Definition
Dienststellen sind im Personalvertretungsrecht (§ 6 Abs. 1 BPersVG) relevant. Dort kann es eine einzelne Behörde, eine Verwaltungsstelle, ein Betrieb einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft oder ein Gericht sein. Der Bereich ist jedoch im Zweifel genauer zu definieren, da innerhalb der Organisation zum Teil andere oder abweichende Orte als Dienststellen gelten.[1]
Organisation
Dienststellen sind hierarchisch organisiert. Sie werden durch einen Dienststellenleiter (auch: Präsident, Amtsvorsteher, Geschäftsführer, Behördenleiter, Minister) geleitet. Dienststellen sind in verschiedene Organisationseinheiten gegliedert (Abteilungen, Referate, Dezernate, Sachgebiete, Fachbereiche, Gruppen).
Jede Dienststelle ist nach außen in eine strenge Verwaltungshierarchie eingebunden. Die Dienstaufsicht einer Dienststelle nach außen übt immer die vorgesetzte Dienststelle aus. Bestimmte übergeordnete Dienststellen üben zudem die Fach- und Rechtsaufsicht über eine Dienststelle aus. Die Gebäude, in denen sich Dienststellen befinden, werden Dienstgebäude genannt.
Merkmale
Merkmale einer Dienststelle:
- Sie hat eine definierte sachliche[2] und/oder räumliche[3] Zuständigkeit;
- sie hat eine gewisse organisatorische Selbständigkeit[4] und Festigkeit;
- sie weist nach außen einen abgegrenzten Aufgabenbereich auf;
- sie ist ermächtigt, Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrzunehmen (Erlass von Verwaltungsakten)[5] und
- ist in Fragen der Personalvertretung erste Organisationsebene.[6]
Siehe auch
Weblinks
- Der Begriff der Dienststelle im Sinne des Schwerbehindertenrechts (abgefragt am 9. April 2010)
Einzelnachweise
- ↑ http://www.olev.de/c.htm#Dienststelle
- ↑ Die Dienststelle Kontrolle (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im April 2018. Suche in Webarchiven) Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. der Stadt Bregenz (abgefragt am 9. April 2010)
- ↑ Neue Homepage der Dienststelle Rankweil (Beispiel für die Begriffsverwendung bei einer Bezirksdienststelle des Roten Kreuzes), abgefragt am 9. April 2010
- ↑ Leitbild der Dienststelle FA19D des Landes Steiermark (abgefragt am 9. April 2010)
- ↑ Kundmachung der Dienststelle für Landesabgaben beim Amt der Kärntner Landesregierung (abgefragt am 9. April 2010)
- ↑ Die Personalvertretung Dienststellen der Wiener Linien (abgefragt am 9. April 2010)