„Freisasse“ – Versionsunterschied

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'''Freisasse''' ist ein Begriff der [[vormoderne]]n Sozialordnung. Der Begriff wird teilweise synonym mit dem ebenfalls nicht einheitlich verwendeten Begriff [[Freibauer (Mittelalter)|Freibauer]] verwendet, teilweise aber auch von ihm abgegrenzt.
'''Freisasse''' ist ein Begriff der [[vormoderne]]n Sozialordnung, der teilweise synonym mit dem ebenfalls nicht einheitlich verwendeten Begriff [[Freibauer (Mittelalter)|Freibauer]] verwendet wird, teilweise aber auch von ihm abgegrenzt. Er bezeichnet den Besitzer eines landwirtschaftlichen [[Gutshof|Guts]] – einem [[Freihof]], der frei von Pflichten für die örtliche [[Grundherrschaft]] ist.


Er bezeichnet den Besitzer eines landwirtschaftlichen [[Gutshof|Guts]] – einem [[Freihof]], der frei von Pflichten für die örtliche [[Grundherrschaft]] ist. Der Begriff ist allerdings „durchaus schillernd“ und wurde regional und epochal unterschiedlich verwendet.<ref>Gustav Pfeifer: ''Von Freisassen, Turmhöfen und Burgen. Zur Geschichte der Tiroler Goldecker im Spätmittelalter.'' In: ''[[Mitteilungen des Instituts für Österreichische Geschichtsforschung]].'' Band 119, 2011, Heft 1–2, S. 44–59, {{DOI|10.7767/miog.2011.119.12.44}}</ref> Er ist für die Zeit ab dem Spätmittelalter bis in die Frühe Neuzeit in Oberdeutschland belegt und bezeichnet etwa im [[Hochstift Salzburg]] „Freistifter“, also Eigenleute des Hochstifts.<ref>Siehe ausführlich Herbert Klein: ''Die Salzburger Freisassen.'' In: ''Das Problem der Freiheit in der deutschen und schweizerischen Geschichte. Mainauvorträge 1953'' (= ''Vorträge und Forschungen.'' Bd. 2). Sigmaringen 1955, S. 77–87 [https://journals.ub.uni-heidelberg.de/index.php/vuf/article/view/15233/9111 (PDF)]. Zur Frage, ob es sich um Eigenleute gehandelt habe, und die unterschiedlichen Abstufungen von Freiheit in diesem Zusammenhang, siehe u. a. [[Alfons Dopsch]]: ''Herrschaft und Bauer in der deutschen Kaiserzeit: Untersuchungen zur Agrar- und Sozialgeschichte des hohen Mittelalters mit besonderer Berücksichtigung des südostdeutschen Raumes.'' 2. Auflage. Gustav Fischer, Stuttgart 1964, [https://books.google.de/books?id=M-eW2SScBgkC&pg=PA30 S. 30–32]; [[Otto Stolz (Historiker)|Otto Stolz]]: ''Rechtsgeschichte des Bauernstandes und der Landwirtschaft in Tirol und Vorarlberg.'' Georg Olms, Hildesheim u. a. 1985 (Erstausgabe Bozen 1949), [https://books.google.de/books?id=16k7CKmN6JYC&pg=PA91 S. 91 f.]</ref>
Der Begriff ist allerdings „durchaus schillernd“ und wurde regional und epochal unterschiedlich verwendet.<ref>Gustav Pfeifer: ''Von Freisassen, Turmhöfen und Burgen. Zur Geschichte der Tiroler Goldecker im Spätmittelalter.'' In: ''[[Mitteilungen des Instituts für Österreichische Geschichtsforschung]].'' Band 119, 2011, Heft 1–2, S. 44–59, {{DOI|10.7767/miog.2011.119.12.44}}</ref> Er ist für die Zeit ab dem Spätmittelalter bis in die Frühe Neuzeit in Oberdeutschland belegt und bezeichnet etwa im [[Hochstift Salzburg]] „Freistifter“, also Eigenleute des Hochstifts.<ref>Siehe ausführlich Herbert Klein: ''Die Salzburger Freisassen.'' In: ''Das Problem der Freiheit in der deutschen und schweizerischen Geschichte. Mainauvorträge 1953'' (= ''Vorträge und Forschungen.'' Bd. 2). Sigmaringen 1955, S. 77–87 [https://journals.ub.uni-heidelberg.de/index.php/vuf/article/view/15233/9111 (PDF)]. Zur Frage, ob es sich um Eigenleute gehandelt habe, und die unterschiedlichen Abstufungen von Freiheit in diesem Zusammenhang, siehe u. a. [[Alfons Dopsch]]: ''Herrschaft und Bauer in der deutschen Kaiserzeit: Untersuchungen zur Agrar- und Sozialgeschichte des hohen Mittelalters mit besonderer Berücksichtigung des südostdeutschen Raumes.'' 2. Auflage. Gustav Fischer, Stuttgart 1964, [https://books.google.de/books?id=M-eW2SScBgkC&pg=PA30 S. 30–32]; [[Otto Stolz (Historiker)|Otto Stolz]]: ''Rechtsgeschichte des Bauernstandes und der Landwirtschaft in Tirol und Vorarlberg.'' Georg Olms, Hildesheim u. a. 1985 (Erstausgabe Bozen 1949), [https://books.google.de/books?id=16k7CKmN6JYC&pg=PA91 S. 91 f.]</ref>


Der Übersetzer [[Erwin Magnus]] wählte die Bezeichnung ''Der Freisasse'' 1936 für den Titel des Romans ''Sjálfstætt fólk'' von [[Halldór Laxness]], der inzwischen unter ''[[Sein eigener Herr]]'' bekannt ist.
Der Übersetzer [[Erwin Magnus]] wählte die Bezeichnung ''Der Freisasse'' 1936 für den Titel des Romans ''Sjálfstætt fólk'' von [[Halldór Laxness]], der inzwischen unter ''[[Sein eigener Herr]]'' bekannt ist.

Version vom 3. Juni 2019, 13:09 Uhr

Freisasse ist ein Begriff der vormodernen Sozialordnung, der teilweise synonym mit dem ebenfalls nicht einheitlich verwendeten Begriff Freibauer verwendet wird, teilweise aber auch von ihm abgegrenzt. Er bezeichnet den Besitzer eines landwirtschaftlichen Guts – einem Freihof, der frei von Pflichten für die örtliche Grundherrschaft ist.

Der Begriff ist allerdings „durchaus schillernd“ und wurde regional und epochal unterschiedlich verwendet.[1] Er ist für die Zeit ab dem Spätmittelalter bis in die Frühe Neuzeit in Oberdeutschland belegt und bezeichnet etwa im Hochstift Salzburg „Freistifter“, also Eigenleute des Hochstifts.[2]

Der Übersetzer Erwin Magnus wählte die Bezeichnung Der Freisasse 1936 für den Titel des Romans Sjálfstætt fólk von Halldór Laxness, der inzwischen unter Sein eigener Herr bekannt ist.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Gustav Pfeifer: Von Freisassen, Turmhöfen und Burgen. Zur Geschichte der Tiroler Goldecker im Spätmittelalter. In: Mitteilungen des Instituts für Österreichische Geschichtsforschung. Band 119, 2011, Heft 1–2, S. 44–59, doi:10.7767/miog.2011.119.12.44
  2. Siehe ausführlich Herbert Klein: Die Salzburger Freisassen. In: Das Problem der Freiheit in der deutschen und schweizerischen Geschichte. Mainauvorträge 1953 (= Vorträge und Forschungen. Bd. 2). Sigmaringen 1955, S. 77–87 (PDF). Zur Frage, ob es sich um Eigenleute gehandelt habe, und die unterschiedlichen Abstufungen von Freiheit in diesem Zusammenhang, siehe u. a. Alfons Dopsch: Herrschaft und Bauer in der deutschen Kaiserzeit: Untersuchungen zur Agrar- und Sozialgeschichte des hohen Mittelalters mit besonderer Berücksichtigung des südostdeutschen Raumes. 2. Auflage. Gustav Fischer, Stuttgart 1964, S. 30–32; Otto Stolz: Rechtsgeschichte des Bauernstandes und der Landwirtschaft in Tirol und Vorarlberg. Georg Olms, Hildesheim u. a. 1985 (Erstausgabe Bozen 1949), S. 91 f.