„Beiwähr“ – Versionsunterschied

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[[Datei:Friedrich II. Schwertgroschen 1456 bis 1461, CNG.jpg|mini|hochkant=1.3|Schwertgroschen der [[Münzstätte Leipzig]], [[Münzmeisterzeichen|Mmz.]] Lilie, Münzmeister Hans Stockart, 1457 bis 1461 als Beiwähr geprägt (Krug 916/1, mit Beizeichen doppeltes Ringel, Durchmesser 27 mm, 1,96 g, Silber)]]
[[Datei:Friedrich II. Schwertgroschen 1456 bis 1461, CNG.jpg|mini|hochkant=1.3|[[Schwertgroschen]] der [[Münzstätte Leipzig]], [[Münzmeisterzeichen|Mmz.]] Lilie, Münzmeister Hans Stockart, 1457 bis 1461 als Beiwähr geprägt (Krug 916/1, mit Beizeichen doppeltes Ringel, Durchmesser 27 mm, 1,96 g, Silber)]]


Die '''Beiwähr''' oder '''Beiwähre''' war der geringer wertige Teil der aus [[Oberwähr]] und Beiwähr bestehenden [[Spätmittelalter|spätmittelalterlichen]] [[Doppelwährung]] der [[Sächsische Münzgeschichte#Groschenzeit|sächsischen Groschenzeit]]. Sie wurde mit der Münzreform von 1444 eingeführt.<ref>Helmut Kahnt: ''Das große Münzlexikon von A bis Z'' (2005), S. 46: Beiwähr</ref> Im Gegensatz zur Oberwähr diente die Beiwähr dem allgemeinen Geldverkehr im Land und dem Ankauf des [[Erzgebirge|erzgebirgischen]] Grubensilbers.<ref>Walther Haupt: ''Sächsische Münzkunde'' (1974), S. 70</ref>
Die '''Beiwähr''' oder '''Beiwähre''' war der geringer wertige Teil der aus [[Oberwähr]] und Beiwähr bestehenden [[Spätmittelalter|spätmittelalterlichen]] [[Doppelwährung]] der [[Sächsische Münzgeschichte#Groschenzeit|sächsischen Groschenzeit]]. Sie wurde mit der Münzreform von 1444 eingeführt.<ref>Helmut Kahnt: ''Das große Münzlexikon von A bis Z'' (2005), S. 46: Beiwähr</ref> Im Gegensatz zur Oberwähr diente die Beiwähr dem allgemeinen Geldverkehr im Land und dem Ankauf des [[Erzgebirge|erzgebirgischen]] Grubensilbers.<ref>Walther Haupt: ''Sächsische Münzkunde'' (1974), S. 70</ref>
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Die Doppelwährung scheiterte bereits im Jahr 1451 an ihren Auswirkungen, den allgemeinen Münzverwirrungen.<ref>Heinz Fengler, …: ''transpress Lexikon Numismatik'' (1976), S. 221</ref>
Die Doppelwährung scheiterte bereits im Jahr 1451 an ihren Auswirkungen, den allgemeinen Münzverwirrungen.<ref>Heinz Fengler, …: ''transpress Lexikon Numismatik'' (1976), S. 221</ref>


Der zweite Versuch einer Doppelwährung nach der Münzordnung von 1456 mit den bisherigen [[Groschen]] unter der neuen Bezeichnung „Schwertgroschen“ als Beiwähr zu 26&nbsp;Stück, 1461 bereits zu 34&nbsp;Stück und 1464 42&nbsp;Stück je rheinischer Gulden<ref>Gerhard Krug: ''Die meißnisch-sächsischen Groschen 1338–1500'' (1974), S. 149</ref> (siehe Bild Oben) und den sächsischen [[Turnose]]groschen als Oberwähr, führte schließlich zum endgültigen Scheitern dieses Währungssystems.<ref>Helmut Kahnt: ''Das große Münzlexikon von A bis Z'' (2005), S. 321</ref>
Der zweite Versuch einer Doppelwährung nach der Münzordnung von 1456 mit den bisherigen [[Groschen]] unter der neuen Bezeichnung „[[Schwertgroschen]]“ als Beiwähr zu 26&nbsp;Stück, 1461 bereits zu 34&nbsp;Stück und 1464 42&nbsp;Stück je rheinischer Gulden<ref>Gerhard Krug: ''Die meißnisch-sächsischen Groschen 1338–1500'' (1974), S. 149</ref> (siehe Bild Oben) und den sächsischen [[Turnose]]groschen als Oberwähr, führte schließlich zum endgültigen Scheitern dieses Währungssystems.<ref>Helmut Kahnt: ''Das große Münzlexikon von A bis Z'' (2005), S. 321</ref>


'''Anmerkung''': Erst mit den von 1465 bis 1469 geprägten [[Horngroschen]] schufen die [[Wettiner]] übersichtliche Verhältnisse.<ref>Walther Haupt: ''Sächsische Münzkunde'' (1974), S. 84</ref>
'''Anmerkung''': Erst mit den von 1465 bis 1469 geprägten [[Horngroschen]] schufen die [[Wettiner]] übersichtliche Verhältnisse.<ref>Walther Haupt: ''Sächsische Münzkunde'' (1974), S. 84</ref>

Version vom 23. Juni 2021, 16:13 Uhr

Schwertgroschen der Münzstätte Leipzig, Mmz. Lilie, Münzmeister Hans Stockart, 1457 bis 1461 als Beiwähr geprägt (Krug 916/1, mit Beizeichen doppeltes Ringel, Durchmesser 27 mm, 1,96 g, Silber)

Die Beiwähr oder Beiwähre war der geringer wertige Teil der aus Oberwähr und Beiwähr bestehenden spätmittelalterlichen Doppelwährung der sächsischen Groschenzeit. Sie wurde mit der Münzreform von 1444 eingeführt.[1] Im Gegensatz zur Oberwähr diente die Beiwähr dem allgemeinen Geldverkehr im Land und dem Ankauf des erzgebirgischen Grubensilbers.[2]

Erläuterung

Die nach der Münzordnung von 1444 geprägten Schildgroschen waren Beiwährgroschen, die in den Münzstätten Leipzig, Freiberg und Zwickau im Wert zu 26 Stück auf den rheinischen Gulden geprägt wurden, während die Judenkopfgroschen Oberwährgroschen waren, von denen 20 Stück einen rheinischen Gulden ergaben.[3]

Die Doppelwährung scheiterte bereits im Jahr 1451 an ihren Auswirkungen, den allgemeinen Münzverwirrungen.[4]

Der zweite Versuch einer Doppelwährung nach der Münzordnung von 1456 mit den bisherigen Groschen unter der neuen Bezeichnung „Schwertgroschen“ als Beiwähr zu 26 Stück, 1461 bereits zu 34 Stück und 1464 42 Stück je rheinischer Gulden[5] (siehe Bild Oben) und den sächsischen Turnosegroschen als Oberwähr, führte schließlich zum endgültigen Scheitern dieses Währungssystems.[6]

Anmerkung: Erst mit den von 1465 bis 1469 geprägten Horngroschen schufen die Wettiner übersichtliche Verhältnisse.[7]

Siehe auch

Literatur

  • Gerhard Krug: Die meißnisch-sächsischen Groschen 1338–1500, Deutscher Verlag der Wissenschaften, Berlin 1974
  • Walther Haupt: Sächsische Münzkunde, Deutscher Verlag der Wissenschaften, Berlin 1974
  • Helmut Kahnt: Das große Münzlexikon von A bis Z, Regenstauf 2005

Einzelnachweise

  1. Helmut Kahnt: Das große Münzlexikon von A bis Z (2005), S. 46: Beiwähr
  2. Walther Haupt: Sächsische Münzkunde (1974), S. 70
  3. Gerhard Krug: Die meißnisch-sächsischen Groschen 1338–1500, S. 144/145
  4. Heinz Fengler, …: transpress Lexikon Numismatik (1976), S. 221
  5. Gerhard Krug: Die meißnisch-sächsischen Groschen 1338–1500 (1974), S. 149
  6. Helmut Kahnt: Das große Münzlexikon von A bis Z (2005), S. 321
  7. Walther Haupt: Sächsische Münzkunde (1974), S. 84