„Polizeioberwachtmeister“ – Versionsunterschied

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== Dienstgradhistorie ==
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[[Datei:Police ranks EN-NCOs until 1945.jpg|miniatur|300px|Schulterstücke der nationalsozialistischen [[Ordnungspolizei]], ab 1941:<br/>[[Unterwachtmeister]] (1)<br/>[[Rottmeister|Rottwachtmeister]] (2)<br/>[[Wachtmeister]] (3)<br/>Oberwachtmeister / Junker (4)<br/>Revier-, Bezirks-, Zug-Oberwachtmeister (5)<br/>[[Polizeihauptwachtmeister|Hauptwachtmeister]] / Oberjunker (6)<br/>[[Polizeimeister|Meister]] (7)]]
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In den meisten ländereigenen Polizeien, [[Schutzmannschaft]]en und [[Gendarmerie]]n des [[Deutsches Kaiserreich|Deutschen Kaiserreichs]] stand der Oberwachtmeister an der Spitze der uniformierten Ordnungshüter, unterhalb der Ebene der Polizeioffiziere. Er rangierte mit dem [[Feldwebel]] der Armee. In der kgl. Schutzmannschaft der Stadt Berlin wurde er bis 1908 Abteilungswachtmeister genannt. In der [[Königlich Bayerisches Gendarmeriekorps|kgl. bayerischen Gendarmerie]] war ihm seit 1909 der [[Stabsoberwachtmeister]] vorgesetzt. Im [[Großherzoglich Hessisches Gendarmeriekorps|Gendarmeriekorps]] des [[Großherzogtum Hessen-Darmstadt|Großherzogtums Hessen-Darmstadt]] hießen die [[Wachtmeister]] und Oberwachtmeister noch bis 1880 [[Brigadier]] und Oberbrigadier. Im [[Königlich Württembergisches Landjägerkorps|kgl. württembergische Landjägerkorps]] entsprach ihm ungefähr der Bezirksfourier, in der [[Königlich Sächsisches Landgendarmeriekorps|kgl. sächsischen Landgendarmerie]] annähernd der Kreisobergendarm.
In den meisten ländereigenen Polizeien, [[Schutzmannschaft]]en und [[Gendarmerie]]n des [[Deutsches Kaiserreich|Deutschen Kaiserreichs]] stand der [[Oberwachtmeister]] an der Spitze der uniformierten Ordnungshüter, unterhalb der Ebene der Polizeioffiziere. Er rangierte mit dem [[Feldwebel]] der Armee. In der kgl. Schutzmannschaft der Stadt Berlin wurde er bis 1908 Abteilungswachtmeister genannt. In der [[Königlich Bayerisches Gendarmeriekorps|kgl. bayerischen Gendarmerie]] war ihm seit 1909 der [[Stabsoberwachtmeister]] vorgesetzt. Im [[Großherzoglich Hessisches Gendarmeriekorps|Gendarmeriekorps]] des [[Großherzogtum Hessen-Darmstadt|Großherzogtums Hessen-Darmstadt]] hießen die [[Wachtmeister]] und Oberwachtmeister noch bis 1880 [[Brigadier]] und Oberbrigadier. Im [[Königlich Württembergisches Landjägerkorps|kgl. württembergische Landjägerkorps]] entsprach ihm ungefähr der Bezirksfourier, in der [[Königlich Sächsisches Landgendarmeriekorps|kgl. sächsischen Landgendarmerie]] annähernd der Kreisobergendarm.


In der [[Weimarer Republik]] und im [[Drittes Reich|Dritten Reich]] rangierte der Oberwachtmeister nur noch mit dem Dienstgrad [[Unteroffizier]] in [[Reichswehr]] und [[Wehrmacht]]. [[Junker]] als [[Offiziersanwärter|Polizeioffizieranwärter]] hatten dieselben Schulterstücke wie die Polizeioberwachtmeister. Nach 1918 war dem Polizeioberwachtmeister der neu eingeführte [[Polizeihauptwachtmeister]] in den Polizeiorganen einiger weniger Reichsländer nachgeordnet, meist aber, und ab 1933 immer, vorgesetzt. Ab 1941 rangierte der Polizeioberwachtmeister mit dem [[Unterfeldwebel]], während nun die neuen Dienstgrade Revieroberwachtmeister (Schutzpolizei) bzw. Bezirksoberwachtmeister (Gendarmerie) mit den Feldwebeln gleichauf waren. Der Polizeihauptwachtmeister entsprach nun dem Oberfeldwebel.
In der [[Weimarer Republik]] und im [[Drittes Reich|Dritten Reich]] rangierte der Oberwachtmeister nur noch mit dem Dienstgrad [[Unteroffizier]] in [[Reichswehr]] und [[Wehrmacht]]. [[Junker]] als [[Offiziersanwärter|Polizeioffizieranwärter]] hatten dieselben Schulterstücke wie die Polizeioberwachtmeister. Nach 1918 war dem Polizeioberwachtmeister der neu eingeführte [[Polizeihauptwachtmeister]] in den Polizeiorganen einiger weniger Reichsländer nachgeordnet, meist aber, und ab 1933 immer, vorgesetzt. Ab 1941 rangierte der Polizeioberwachtmeister mit dem [[Unterfeldwebel]], während nun die neuen Dienstgrade Revieroberwachtmeister (Schutzpolizei) bzw. Bezirksoberwachtmeister (Gendarmerie) mit den Feldwebeln gleichauf waren. Der Polizeihauptwachtmeister entsprach nun dem Oberfeldwebel.

Version vom 4. März 2023, 12:39 Uhr

Polizeioberwachtmeister (Abkürzung POW) ist die Dienstbezeichnung eines Anwärters der 2. Qualifikationsebene (QE) oder 3. QE bei der bayerischen Polizei. Sie leisten Vorbereitungsdienst (Ausbildung bzw. Studium).

Nachdem die Anwärter die erste Ausbildungsstufe bestanden haben, werden sie vom Polizeimeisteranwärter/Polizeikommissaranwärter zum Polizeioberwachtmeister befördert. In anderen Ländern erfolgt die erste Beförderung erst am Ende der Ausbildung direkt zum Polizeimeister/Polizeikommissar, dort gibt es den Polizeioberwachtmeister nicht.

Nach bestandener Qualifikationsprüfung der 2. QE erfolgt die Beförderung zum Polizeimeister (Besoldungsgruppe A7), in der 3. QE die zum Polizeikommissar (Besoldungsgruppe A9).[1]

Ein Polizeioberwachtmeister hat sämtliche Rechte und Pflichten eines Polizeivollzugsbeamten. Eine Einschränkung ist jedoch, dass er noch keine Ermittlungsperson der Staatsanwaltschaft ist; er darf also z. B. noch keine Wohnungsdurchsuchungen bei Gefahr im Verzug anordnen. Die Ausbildung findet bei der Bereitschaftspolizei, das Studium an einer Fachhochschule der Polizei statt. Während des 3. Ausbildungsabschnittes absolvieren die Beamten der 2. QE ein Praktikum von einem Monat bei der Schutzpolizei; während des 4. Ausbildungsabschnittes (ehemals 2. Ausbildungsstufe, entspricht dem 2. Jahr der Ausbildung) absolvieren die Beamten ein Praktikum von insgesamt 3 Monaten bei der Schutzpolizei. Ähnliche Praktika gibt es auch für den gehobenen Dienst.

Die Tätigkeit eines POW beschränkt sich somit in der Regel auf den Dienst in einem Standort der Bereitschaftspolizei, wo er die Befähigung zur Qualifikationsprüfung der 2. bzw. 3. QE des Polizeivollzugsdienstes erlangen soll. Allerdings kann ein POW auch zu geschlossenen Einsätzen der Bereitschaftspolizei herangezogen werden und agiert dann als Polizist, genauso wie bei den berufsvorbereitenden Praktika.

Polizeioberwachtmeister sind in die Besoldungsgruppe A5 eingegliedert und in der 2. Qualifikationsebene Beamte auf Probe. In der 3. Qualifikationsebene bleiben sie bis zum Abschluss des Praktikums 2 Beamte auf Widerruf. Das Dienstgradabzeichen besteht aus einer dunkelblauen Schulterklappe mit einem hellblauen Stern. Für Beamte der 3. QE besteht das Dienstgradabzeichen aus einer dunkelblauen Schulterklappe mit einer silbernen Litze/Streife. Für die Wasserschutzpolizei gibt es keine Abzeichen, da sie nicht ausbildet.

Dienstgradhistorie

Schulterstücke der nationalsozialistischen Ordnungspolizei, ab 1941:
Unterwachtmeister (1)
Rottwachtmeister (2)
Wachtmeister (3)
Oberwachtmeister / Junker (4)
Revier-, Bezirks-, Zug-Oberwachtmeister (5)
Hauptwachtmeister / Oberjunker (6)
Meister (7)

In den meisten ländereigenen Polizeien, Schutzmannschaften und Gendarmerien des Deutschen Kaiserreichs stand der Oberwachtmeister an der Spitze der uniformierten Ordnungshüter, unterhalb der Ebene der Polizeioffiziere. Er rangierte mit dem Feldwebel der Armee. In der kgl. Schutzmannschaft der Stadt Berlin wurde er bis 1908 Abteilungswachtmeister genannt. In der kgl. bayerischen Gendarmerie war ihm seit 1909 der Stabsoberwachtmeister vorgesetzt. Im Gendarmeriekorps des Großherzogtums Hessen-Darmstadt hießen die Wachtmeister und Oberwachtmeister noch bis 1880 Brigadier und Oberbrigadier. Im kgl. württembergische Landjägerkorps entsprach ihm ungefähr der Bezirksfourier, in der kgl. sächsischen Landgendarmerie annähernd der Kreisobergendarm.

In der Weimarer Republik und im Dritten Reich rangierte der Oberwachtmeister nur noch mit dem Dienstgrad Unteroffizier in Reichswehr und Wehrmacht. Junker als Polizeioffizieranwärter hatten dieselben Schulterstücke wie die Polizeioberwachtmeister. Nach 1918 war dem Polizeioberwachtmeister der neu eingeführte Polizeihauptwachtmeister in den Polizeiorganen einiger weniger Reichsländer nachgeordnet, meist aber, und ab 1933 immer, vorgesetzt. Ab 1941 rangierte der Polizeioberwachtmeister mit dem Unterfeldwebel, während nun die neuen Dienstgrade Revieroberwachtmeister (Schutzpolizei) bzw. Bezirksoberwachtmeister (Gendarmerie) mit den Feldwebeln gleichauf waren. Der Polizeihauptwachtmeister entsprach nun dem Oberfeldwebel.

In den Landespolizeien der Bundesrepublik Deutschland zählte der Polizeioberwachtmeister zum einfachen Dienst. Mit der Besoldungsgruppe A 5 mit Amtszulage wurde er etwas besser entlohnt als der Unteroffizier der Bundeswehr (dieser bezog A 5). Nach der Abschaffung des einfachen Dienstes in der Landespolizeien, Anfang/Mitte der 1970er Jahre, wurden die bisherigen Polizeiwachtmeister (A 5) zu Polizeioberwachtmeistern befördert. Darüber hinaus unterblieben aber Neubeförderungen, mit Ausnahme der bayerischen Landespolizei. Polizeibewerber rückten nach bestandener Ausbildung nun allgemein zu Polizeihauptwachtmeistern auf, nach deren bundesweiten Abschaffung um 1993 aber zu Polizeimeistern.

Im Bundesgrenzschutz zählte der Oberwachtmeister im BGS, von 1956 bis 1971, zur Dienstgradgruppe der Unterführer. Mit der Abschaffung des einfachen Dienstes im BGS (Grenzjäger-Laufbahn), im Jahr 1976, kamen die Oberwachtmeister auf den Aussterbeetat. BGS-Bewerber wurden nun als Polizeihauptwachtmeisteranwärter im BGS angestellt. Zuvor war der Polizeihauptwachtmeister im BGS zum Eingangsamt des mittleren Dienst avanciert.

Bei der 1992 in den Bundesgrenzschutz übernommenen Bahnpolizei entsprach dem Polizeioberwachtmeister annähernd der Bundesbahnassistent im Bahnpolizeidienst (Besoldungsgruppe A 5).

In der Volkspolizei der DDR sowie in den Volkspolizei-Bereitschaften war Oberwachtmeister der VP der niederste Unterführerrang.

Dienstgrad
niedriger:
Wachtmeister der VP

Deutsche Demokratische Republik
Oberwachtmeister der VP
höher:
Hauptwachtmeister der VP

Siehe auch

Literatur

  • Dieter Deuster: Deutsche Polizei-Uniformen 1936–1945. Motorbuch-Verlag, Stuttgart 2009, ISBN 978-3-613-03105-0.
  • Ingo Löhken: Die Polizei-Uniformen in Preußen 1866–1945. Monarchie, Weimarer Republik, Drittes Reich. Podzun-Pallas, Friedberg 1986, ISBN 3-7909-0267-5.
  • Ingo Löhken: Polizei-Uniformen der Süddeutschen Staaten 1872-1932. Baden, Bayern, Hessen, Württemberg, Reichslande. Podzun-Pallas, Friedberg/H. 1988, ISBN 3-7909-0328-0.

Einzelnachweise

  1. www.polizei.bayern.de: „Die Amtsbezeichnungen / Dienstgradabzeichen der Bayerischen Polizei“, abgerufen am 15. März 2021.