„Sippenforschung“ – Versionsunterschied

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<blockquote>„Die Regierung der nationalsozialistischen Revolution hat durch ihre Gesetzgebung die Voraussetzungen geschaffen, daß die deutsche Sippenforschung nunmehr Volkssache wird. Jeder Deutsche muß sich mit der Geschichte seines Geschlechts befassen. In jedem deutschen [[Volksgenosse]]n muß die Erkenntnis über die Tiefe geschichtlicher wie blutmäßiger Verbundenheit zwischen seiner Sippe und dem großen deutschen Volke lebendig werden.“<ref name="Vokabular 579">Cornelia Schmitz-Berning, ''Vokabular des Nationalsozialismus'', De Gruyter 2007, S. 579.</ref></blockquote>
<blockquote>„Die Regierung der nationalsozialistischen Revolution hat durch ihre Gesetzgebung die Voraussetzungen geschaffen, daß die deutsche Sippenforschung nunmehr Volkssache wird. Jeder Deutsche muß sich mit der Geschichte seines Geschlechts befassen. In jedem deutschen [[Volksgenosse]]n muß die Erkenntnis über die Tiefe geschichtlicher wie blutmäßiger Verbundenheit zwischen seiner Sippe und dem großen deutschen Volke lebendig werden.“<ref name="Vokabular 579">Cornelia Schmitz-Berning, ''Vokabular des Nationalsozialismus'', De Gruyter 2007, S. 579.</ref></blockquote>


[[Datei:Book cover with the Odal rune.jpg|mini|Buch zur Hof- und Sippenforschung des [[Landkreis Peine|Kreises Peine]], Veröffentlichung des Verwaltungsamtes des Reichbauernführers, Goslar 1938.]]Mit dem Inkrafttreten des [[Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums|Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums]] vom 7. April 1933 mussten Beamte den Nachweis einer „arischen Abstammung“ erbringen. Zur Begutachtung der Nachweise musste eine zentrale staatliche Stelle geschaffen werden. Hierfür wurde am 18. April 1933 beim [[Reichsministerium des Innern]] die Stelle des „Sachverständigen für Rasseforschung“ eingerichtet und [[Achim Gercke]] zum Sachverständigen bestellt. Am 15. Oktober 1934 wurde das „Amt für Sippenforschung“ der NSDAP gegründet, welches von Gercke geleitet wurde. Das „Amt für Sippenforschung“ war zuständig für Entscheidungen in Parteigerichtsverfahren „über die Frage, ob jemand deutscher Herkunft und frei von jüdischem Blutseinschlag im Sinne der Aufnahmebedingungen der NSDAP, ist oder nicht“, hatte die Aufgabe „Unbedenklichkeitsbescheinigungen für Politische Leiter beim Abstammungsnachweis gegenüber den Parteidienststellen“ abzugeben und stellte „Bescheinigungen über die deutsche Herkunft, nach denen die Antragsteller deutscher Herkunft und frei von jüdischem und farbigem Blutseinschlag im Sinne der Aufnahmebedingungen der NSDAP“ war aus. Eine nachgeordnete Stelle des Reichsministeriums des Innern war die [[Reichsstelle für Sippenforschung]], die am 12. November 1940 in Reichssippenamt umbenannt wurde.<ref name="Vokabular 579"/>
[[Datei:Book cover with the Odal rune.jpg|mini|Buch zur Hof- und Sippenforschung des [[Landkreis Peine|Kreises Peine]], Veröffentlichung des Verwaltungsamtes des Reichbauernführers, Goslar 1938.]]Mit dem Inkrafttreten des [[Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums|Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums]] vom 7. April 1933 mussten Beamte den Nachweis einer „arischen Abstammung“ erbringen. Zur Begutachtung der Nachweise musste eine zentrale staatliche Stelle geschaffen werden. Hierfür wurde am 18. April 1933 beim [[Reichsministerium des Innern]] die Stelle des „Sachverständigen für Rasseforschung“ eingerichtet und [[Achim Gercke]] zum Sachverständigen bestellt. Am 15. Oktober 1934 wurde das „Amt für Sippenforschung“ der NSDAP gegründet, welches von Gercke geleitet wurde. Das „Amt für Sippenforschung“ war zuständig für Entscheidungen in Parteigerichtsverfahren „über die Frage, ob jemand deutscher Herkunft und frei von jüdischem Blutseinschlag im Sinne der Aufnahmebedingungen der NSDAP, ist oder nicht“, hatte die Aufgabe „Unbedenklichkeitsbescheinigungen für Politische Leiter beim Abstammungsnachweis gegenüber den Parteidienststellen“ abzugeben und stellte „Bescheinigungen über die deutsche Herkunft, nach denen die Antragsteller deutscher Herkunft und frei von jüdischem und farbigem Blutseinschlag im Sinne der Aufnahmebedingungen der NSDAP“ war aus. Eine nachgeordnete Stelle des Reichsministeriums des Innern war die [[Reichsstelle für Sippenforschung]], die am 12. November 1940 in Reichssippenamt umbenannt wurde. Die durch die Sippenforschung ermittelten Daten waren im Nationalsozialismus für jeden einzelnen Deutschen von existentieller Bedeutung.<ref name="Vokabular 579"/>


Ab 1935 organisierte die „Reichsstelle für Sippenforschung“ die Sippenforscher in der [[Reichsverband der Sippenforscher und Heraldiker|Vereinigung der Berufssippenforscher]], deren Hauptarbeitsgebiet die Erstellung von [[Ariernachweis]]en war. Im Auftrage des [[Reichsbauernführer]]s organisierte [[Horst Rechenbach]] die Arbeit an den [[Ortsfamilienbuch|Dorfsippenbüchern]].<ref>Wolfram Pyta, ''„Menschenökonomie“: Das Ineinandergreifen von ländlicher Sozialraumgestaltung und rassenbiologischer Bevölkerungspolitik im NS-Staat'', In: Historische Zeitschrift, vol. 273, no. 1, 2001, S. 74.</ref>
Ab 1935 organisierte die „Reichsstelle für Sippenforschung“ die Sippenforscher in der [[Reichsverband der Sippenforscher und Heraldiker|Vereinigung der Berufssippenforscher]], deren Hauptarbeitsgebiet die Erstellung von [[Ariernachweis]]en war. Im Auftrage des [[Reichsbauernführer]]s organisierte [[Horst Rechenbach]] die Arbeit an den [[Ortsfamilienbuch|Dorfsippenbüchern]].<ref>Wolfram Pyta, ''„Menschenökonomie“: Das Ineinandergreifen von ländlicher Sozialraumgestaltung und rassenbiologischer Bevölkerungspolitik im NS-Staat'', In: Historische Zeitschrift, vol. 273, no. 1, 2001, S. 74.</ref>

Version vom 26. April 2024, 13:06 Uhr

Sippenforschung (auch Sippenkunde) war ein Begriff der Zeit des Nationalsozialismus. Er ersetzte in dieser Zeit weitgehend den Ausdruck Familienforschung.[1]

Geschichte

Der Begriff Sippenforschung ist untrennbar mit der Rassenpolitik der Nationalsozialisten verbunden. Der rassistische Genealoge und nationalsozialistische Politiker Karl Fahrenhorst formulierte es wie folgt:

„Die Regierung der nationalsozialistischen Revolution hat durch ihre Gesetzgebung die Voraussetzungen geschaffen, daß die deutsche Sippenforschung nunmehr Volkssache wird. Jeder Deutsche muß sich mit der Geschichte seines Geschlechts befassen. In jedem deutschen Volksgenossen muß die Erkenntnis über die Tiefe geschichtlicher wie blutmäßiger Verbundenheit zwischen seiner Sippe und dem großen deutschen Volke lebendig werden.“[2]

Buch zur Hof- und Sippenforschung des Kreises Peine, Veröffentlichung des Verwaltungsamtes des Reichbauernführers, Goslar 1938.

Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums vom 7. April 1933 mussten Beamte den Nachweis einer „arischen Abstammung“ erbringen. Zur Begutachtung der Nachweise musste eine zentrale staatliche Stelle geschaffen werden. Hierfür wurde am 18. April 1933 beim Reichsministerium des Innern die Stelle des „Sachverständigen für Rasseforschung“ eingerichtet und Achim Gercke zum Sachverständigen bestellt. Am 15. Oktober 1934 wurde das „Amt für Sippenforschung“ der NSDAP gegründet, welches von Gercke geleitet wurde. Das „Amt für Sippenforschung“ war zuständig für Entscheidungen in Parteigerichtsverfahren „über die Frage, ob jemand deutscher Herkunft und frei von jüdischem Blutseinschlag im Sinne der Aufnahmebedingungen der NSDAP, ist oder nicht“, hatte die Aufgabe „Unbedenklichkeitsbescheinigungen für Politische Leiter beim Abstammungsnachweis gegenüber den Parteidienststellen“ abzugeben und stellte „Bescheinigungen über die deutsche Herkunft, nach denen die Antragsteller deutscher Herkunft und frei von jüdischem und farbigem Blutseinschlag im Sinne der Aufnahmebedingungen der NSDAP“ war aus. Eine nachgeordnete Stelle des Reichsministeriums des Innern war die Reichsstelle für Sippenforschung, die am 12. November 1940 in Reichssippenamt umbenannt wurde. Die durch die Sippenforschung ermittelten Daten waren im Nationalsozialismus für jeden einzelnen Deutschen von existentieller Bedeutung.[2]

Ab 1935 organisierte die „Reichsstelle für Sippenforschung“ die Sippenforscher in der Vereinigung der Berufssippenforscher, deren Hauptarbeitsgebiet die Erstellung von Ariernachweisen war. Im Auftrage des Reichsbauernführers organisierte Horst Rechenbach die Arbeit an den Dorfsippenbüchern.[3]

Die Sippenhaft als eine Repressionsmaßnahme gegen die Angehörigen von Regimegegnern wurde vor allem im Umfeld des 20. Juli 1944 als eines von vielen Sanktionsinstrumenten zur Verfolgung, Unterdrückung und Beseitigung der oppositionellen Bewegung eingesetzt.[4]

Literatur

  • Diana Schulle: Das Reichssippenamt. Eine Institution nationalsozialistischer Rassenpolitik. Logos Verlag, Berlin 2001, ISBN 3-89722-672-3. Zugleich Diss. der Universität Greifswald 1999.

Einzelnachweise

  1. Cornelia Schmitz-Berning, Vokabular des Nationalsozialismus, De Gruyter 2007, S. 578.
  2. a b Cornelia Schmitz-Berning, Vokabular des Nationalsozialismus, De Gruyter 2007, S. 579.
  3. Wolfram Pyta, „Menschenökonomie“: Das Ineinandergreifen von ländlicher Sozialraumgestaltung und rassenbiologischer Bevölkerungspolitik im NS-Staat, In: Historische Zeitschrift, vol. 273, no. 1, 2001, S. 74.
  4. Johannes Salzig: Das Phänomen der „Sippenhaft“ im nationalsozialistischen Deutschland Website der Konrad-Adenauer-Stiftung, abgerufen am 4. März 2019.