„Wikipedia:Auskunft“ – Versionsunterschied
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:Dafür gibt es Medikamentenidentifikationswebsites wie drugs.com, wo nach Farbe, Form, Prägung etc gefragt wird und dann mögliche Hersteller, Markennamen und Wirkstoffe genannt werden. --[[user:Rotkaeppchen68|R<span style="color:red">ô</span>tkæppchen₆₈]] 02:17, 11. Dez. 2024 (CET) |
:Dafür gibt es Medikamentenidentifikationswebsites wie drugs.com, wo nach Farbe, Form, Prägung etc gefragt wird und dann mögliche Hersteller, Markennamen und Wirkstoffe genannt werden. --[[user:Rotkaeppchen68|R<span style="color:red">ô</span>tkæppchen₆₈]] 02:17, 11. Dez. 2024 (CET) |
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::Da ist nichts genormt, du musst also wie Rotkäppchen vorgeschlagen selber nachschlagen. Vom Grundsatz her dienen solche Buchstaben- und Ziffern-Code-Markierungen zu unterscheiden von anderen Pillen des selben Herstellers. Es kann auch ein Mittel zum verhindern von Fälschungen sein, da ein sauberer Prägung, nicht so einfach zu kopieren ist wie Form und Farbe. --[[Benutzer:Bobo11|Bobo11]] ([[Benutzer Diskussion:Bobo11|Diskussion]]) 07:37, 11. Dez. 2024 (CET) |
Version vom 11. Dezember 2024, 07:37 Uhr
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4. Dezember
Wie heißt die deutsche Käsehauptstadt?
Die Käsehauptstadt der Schweiz heißt Appenzell. Die Käsehauptstadt von Österreich heißt Frastanz. Wie heißt die Käsehauptstadt von Deutschland? --188.23.207.181 02:39, 4. Dez. 2024 (CET)
- Nieheim. (Die Schweizerische ist aber Bern.) --77.8.41.20 03:04, 4. Dez. 2024 (CET)
- Definiere was die Käsehauptstadt sein soll. Der bekannteste Ortsname in Bezug auf Käse? Der Ort mit der höchsten Käseproduktion (in Gewicht oder in Umsatz?)? Der grösste Ort in der Region mit der höchsten Käseproduktion? Der Ort mit den meisten Käsereien? Der Sitz des grössten Käseproduzenten? Ein historisch besonders bedeutsamer Ort in der Käseproduktion? --Karotte Zwo (Diskussion) 10:16, 4. Dez. 2024 (CET)
- Da das ziemlich sicher eine touristische Sache ist, frag bei den einschlägigen Tourismusverbänden nach und lebe damit, dass drei davon (wenn es andere Zahlen sind gilt entsprehchendes) drei unterschiedliche Städte nennen. Es sei denn, Du kannst einigermaßen objektive Kriterien geben. --Elrond (Diskussion) 11:18, 4. Dez. 2024 (CET)
- Der erste Satz ist einfach nur Behauptung ohne Belege. Bei Frastanz z.B. steht überhaupt nichts von Käse. --Hachinger62 (Diskussion) 15:31, 4. Dez. 2024 (CET) P.S. Im Lemma Appenzell kommt das Wort Käse auch nicht vor..... --Hachinger62 (Diskussion) 18:55, 4. Dez. 2024 (CET)
- Der Appenzeller (Käse) soll aber ziemlich berühmt sein. Ich ess nur Gouda und Tilsiter und beide Ursprungsorte haben zwar irgendwann mal zum HRRDN bzw Schland gehört, aktuell sind sie Ausland. --Rôtkæppchen₆₈ 00:51, 5. Dez. 2024 (CET)
- Klar ist Appenzeller bekannt. Das ist aber auch der Gruyere und der Emmentaler, letzterer international gerne "Schweizer Käse" genannt. Appenzell (Ort) hingegen erwähnt Käse genauso wenig wie Frastanz. --Karotte Zwo (Diskussion) 09:47, 5. Dez. 2024 (CET)
- Holtsee, Heimat des Holtseeer ;-), historisch auch Tilsit, heute Sowetsk (Kaliningrad) ;-) --Concord (Diskussion) 21:55, 5. Dez. 2024 (CET)
- Mainz natürlich. Da gibt's den Handkäs' mit Musik, und sie werfen sogar zur Meenzer Fassenacht damit. --92.117.128.30 13:03, 8. Dez. 2024 (CET)
- Holtsee, Heimat des Holtseeer ;-), historisch auch Tilsit, heute Sowetsk (Kaliningrad) ;-) --Concord (Diskussion) 21:55, 5. Dez. 2024 (CET)
- Klar ist Appenzeller bekannt. Das ist aber auch der Gruyere und der Emmentaler, letzterer international gerne "Schweizer Käse" genannt. Appenzell (Ort) hingegen erwähnt Käse genauso wenig wie Frastanz. --Karotte Zwo (Diskussion) 09:47, 5. Dez. 2024 (CET)
- Der Appenzeller (Käse) soll aber ziemlich berühmt sein. Ich ess nur Gouda und Tilsiter und beide Ursprungsorte haben zwar irgendwann mal zum HRRDN bzw Schland gehört, aktuell sind sie Ausland. --Rôtkæppchen₆₈ 00:51, 5. Dez. 2024 (CET)
Ras el-Hanout "sterilisieren"
Der WDR-Vorkoster empfiehlt im Rezept „Blitz“-Hummus 1 TL Ras el Hanout. Ich halte das in ungekochten Zubereitungen für bedenklich (→ Durchfallgefahr!). Wie kann ich Ras el-Hanout "sterilisieren"? --Edward Steintain (Diskussion) 08:13, 4. Dez. 2024 (CET)
- Gewürze sollten bereits vom Hersteller keimarm gemacht worden sein, zum Beispiel durch Bestrahlung: https://www.bvl.bund.de/DE/Arbeitsbereiche/01_Lebensmittel/03_Verbraucher/10_LMBestrahlen/lm_LM_Bestrahlen_node.html. --BlackEyedLion (Diskussion) 08:41, 4. Dez. 2024 (CET)
- +1 und im Gegenteil. Die Inhaltsstoffe wirken gegen Durchfall (...unnatürliche Selektion...) und suche mal Beispiele, in denen Personen durch ReH Durchfall bekommen haben! Ich finde keine. Persönliche Erfahrung: Ich verwende ReH - gelb und rot - fast täglich. Verdauung ist gut und "normal". 2A01:E0A:E6D:C910:E3:A725:2BEB:F75 11:08, 4. Dez. 2024 (CET)
- „Gewürze sollten bereits vom Hersteller keimarm gemacht worden sein“ gilt natürlich nur für die in der EU erworbenen Fertiverpackungen. Gilt nicht für lose Ware aus Marrakesch, die ist anders.--Symposiarch Bandeja de entrada 11:15, 4. Dez. 2024 (CET)
- +1 und im Gegenteil. Die Inhaltsstoffe wirken gegen Durchfall (...unnatürliche Selektion...) und suche mal Beispiele, in denen Personen durch ReH Durchfall bekommen haben! Ich finde keine. Persönliche Erfahrung: Ich verwende ReH - gelb und rot - fast täglich. Verdauung ist gut und "normal". 2A01:E0A:E6D:C910:E3:A725:2BEB:F75 11:08, 4. Dez. 2024 (CET)
- „Ich halte das in ungekochten Zubereitungen für bedenklich (→ Durchfallgefahr!).“ woran machst Du das fest? Hast Du ähnliche Bedenken bei Pfeffer, oder Currypulver oder Zimt oder diversen anderen Würzmischungen? --Elrond (Diskussion) 11:24, 4. Dez. 2024 (CET)
- Bis gerade eben legte der Ras el-Hanout-Artikel jedenfalls nahe, dass (manchmal) giftige Käfer in der Gewürzmischung enthalten wären. Wurde entfernt weil es nichts mit Ras el-Hanout zu tun habe, aber das mag ein Formulierungsproblem gewesen sein (es war die Rede von "viele[n] marrokkanische[n] Rezepte[n]", nicht konkret von solchen für Ras el-Hanout). --Karotte Zwo (Diskussion) 11:41, 4. Dez. 2024 (CET)
- Laut englischsprachiger WP sind die u.U. Teil der Ras-el-Hanout-Rezeptur. Allerdings ist das hierzulande sicher ebensowenig verkehrsfähig wie die Beigabe von Tollkirsche. --Magnus (Diskussion) 11:45, 4. Dez. 2024 (CET)
- Ich - der Entferner - finde das nur anekdotisch. Seit mehr als 30 Jahren ist das selbst in Marakko verboten. "Wird" also nicht mehr "zugesetzt". 2A01:E0A:E6D:C910:E3:A725:2BEB:F75 12:13, 4. Dez. 2024 (CET)
- Unabhängig davon, dass die Spanische Fliege längst nicht mehr enthalten ist, wie wollte der Frager durch Sterilisieren deren Inhaltstoffe entfernen?! Ich mutmaße (→ Durchfallgefahr! und Sterilisieren) dass der Frager eine mikrobielle Gefahr sieht. .Solange die Mischung ausreichend trocken war und ist, sollte das kein Thema sein. --Elrond (Diskussion) 12:37, 4. Dez. 2024 (CET)
- Der Käfer ist jetzt wieder drin (im Artikel, nicht im Gewürz) und das heutige Verbot (des Käfers, nicht des Gewürzes) ist aktualisiert. 2A01:E0A:E6D:C910:E3:A725:2BEB:F75 17:32, 4. Dez. 2024 (CET)
- Und wegen Beleglosigkeit wieder draußen (nicht von mir). So ein Blog ist aber in der Tat nicht als Quelle geeignet. eryakaas • D 23:56, 4. Dez. 2024 (CET)
- Dann kann ja die ursprüngliche Erwähnung der Cantharide-Zugabe wiederhergestellt werden. Denn das ist mannigfaltig belegbar erwähnt. Ich bin dann mal weg. 2A01:E0A:E6D:C910:B09C:D35E:5929:B599 12:05, 5. Dez. 2024 (CET)
- Und wegen Beleglosigkeit wieder draußen (nicht von mir). So ein Blog ist aber in der Tat nicht als Quelle geeignet. eryakaas • D 23:56, 4. Dez. 2024 (CET)
- Der Käfer ist jetzt wieder drin (im Artikel, nicht im Gewürz) und das heutige Verbot (des Käfers, nicht des Gewürzes) ist aktualisiert. 2A01:E0A:E6D:C910:E3:A725:2BEB:F75 17:32, 4. Dez. 2024 (CET)
- Laut englischsprachiger WP sind die u.U. Teil der Ras-el-Hanout-Rezeptur. Allerdings ist das hierzulande sicher ebensowenig verkehrsfähig wie die Beigabe von Tollkirsche. --Magnus (Diskussion) 11:45, 4. Dez. 2024 (CET)
- Bis gerade eben legte der Ras el-Hanout-Artikel jedenfalls nahe, dass (manchmal) giftige Käfer in der Gewürzmischung enthalten wären. Wurde entfernt weil es nichts mit Ras el-Hanout zu tun habe, aber das mag ein Formulierungsproblem gewesen sein (es war die Rede von "viele[n] marrokkanische[n] Rezepte[n]", nicht konkret von solchen für Ras el-Hanout). --Karotte Zwo (Diskussion) 11:41, 4. Dez. 2024 (CET)
«In der gesamten EU müssen bestrahlte Lebensmittel gekennzeichnet werden, um den Verbraucher in die Lage zu versetzen, beim Kauf die Wahl zwischen bestrahlten und unbestrahlten Lebensmitteln zu haben.» Auf meinem Tütchen mit ReH stand nichts; die Anwendung (Würze eines Rohkost-Wraps) hatte aber adverse effects. Aber bei n=1 ist das anders, wie ich hier lese. @Elrond, ist deine Pck mit „bestrahlt“ gekennzeichnet? --Edward Steintain (Diskussion) 17:26, 4. Dez. 2024 (CET)
- Es gibt auch andere Verfahren, Gewürze keimarm zu machen. --BlackEyedLion (Diskussion) 18:02, 4. Dez. 2024 (CET)
Warum sollte bei diesem Rezept von einer Gewürzmischung eine höhere Durchfallgefahr ausgehen als von der Schale einer unbehandelten Zitrone, von frischer Petersilie oder von Kreuzkümmel? Wer aber diesbezügliche Bedenken hat, füllt die Gewürze in eine Tasse und stellt sie bei voller Leistung 1-2 Minuten in die Mikrowelle. Das bringt das Cytosol der Keime zum Kochen und tötet sie so ab - ein Verfahren, das auch in der Lebensmittelindustrie angewendet wird [1][2].--Chianti (Diskussion) 21:36, 5. Dez. 2024 (CET)
- Sporen fühlen sich dadurch lediglich bauchgepinselt, selbst wenn sie keinen haben. --Rôtkæppchen₆₈ 01:38, 6. Dez. 2024 (CET)
- @ Chianti, danke für die Mikrowelle, guter Tipp. Petersilie und Zitrone (neuerdings heiß) werden gewaschen. Kreuzkümmel ist pur, ReH ist „gepanscht“ (also in mehreren „Drecks“-Fingern. Aus lauter Vorsicht und Erfahrung hat sich die Tradition des Gewürzröstens entwickelt, denke ich.
- @ Rôtkæppchen₆₈, an welche krankmachende Spore denkst Du – z. B. bei „Blitz-Hummus“ durch ReH (sprich: Rassel Ha:nu:t“)? --Edward Steintain (Diskussion) 10:38, 7. Dez. 2024 (CET)
- Ras el-Hanout enthält Kardamom, der Bacillus cereus oder dessen Sporen enthalten kann.[3] --Rôtkæppchen₆₈ 11:55, 7. Dez. 2024 (CET)
- @Rôtkæppchen₆₈ – danke für den Hinweis. Der ist gewiss nützlich, wenn größere Mengen Hummus auf Vorrat hergestellt werden. Da muss zur Aufbewahrung schon die richtige Stelle im Kühlschrank gewählt werden, damit sich der Bacillus cereus nicht vermehrt.
- Würde das Rösten von ReH in der Pfanne die Sporen abtöten?
- Anekdote. Vor ~15 Jahren wollte der Händler ausländischer Lebensmittel (meines Vertrauens) mir keine Kuku sabzi (getrocknete Kräutermischung) verkaufen. „Es sei eine besondere Zubereitung notwendig!“, meinte er. Das war zur Zeit als Enterohämorrhagische Escherichia coli in der nationalen Presse war. 2011 waren Bockshornkleesamen als Überträger im Gespräch, wie ich mich erinnere.
- Es gibt drei Leitlinien bei AWMF zu Bacillus cereus (werde ich mal lesen). --Edward Steintain (Diskussion) 07:43, 8. Dez. 2024 (CET)
- Für ReH als Zutat für Hummus ist fettloses Anrösten des Pulvers die sicherste Variante – aus meiner Sicht.
- @Rôtkæppchen₆₈ – danke für den Hinweis. Der ist gewiss nützlich, wenn größere Mengen Hummus auf Vorrat hergestellt werden. Da muss zur Aufbewahrung schon die richtige Stelle im Kühlschrank gewählt werden, damit sich der Bacillus cereus nicht vermehrt.
- Ras el-Hanout enthält Kardamom, der Bacillus cereus oder dessen Sporen enthalten kann.[3] --Rôtkæppchen₆₈ 11:55, 7. Dez. 2024 (CET)
- @ Chianti, danke für die Mikrowelle, guter Tipp. Petersilie und Zitrone (neuerdings heiß) werden gewaschen. Kreuzkümmel ist pur, ReH ist „gepanscht“ (also in mehreren „Drecks“-Fingern. Aus lauter Vorsicht und Erfahrung hat sich die Tradition des Gewürzröstens entwickelt, denke ich.
Im aktuellen SWR-Rezept von Sören Anders ‚Kürbiscurry mit gebratener Entenbrust und Reis – ARD-Buffet‘ [4] heißt es:
„Currypulver und Currypaste zugeben und unter Rühren kurz anrösten.“
Danke an alle für die hilfreiche Begleitung zur Klärung und Antwort. --Edward Steintain (Diskussion) 13:28, 10. Dez. 2024 (CET)
5. Dezember
DVD rippen: vob --> mp4
Ich habe hier eine DVD mit 14 vob-Files im Verzeichnis \video_ts. DVD-Player für den Fernseher habe ich leider nicht, sonst könnte ich die DVD über den Player direkt anschauen. DVD auf einen USB-Stick kopieren funktioniert auch nicht, da der Fernseher mit dem Datenformat nix anfangen kann.
Welche Software nehme ich am besten, um die vob-Files in eine mp4-Datei zu konvertieren? Die Inhalte der vob-Files sollen natürlich alle in der richtigen Reihenfolge in der mp4-Datei erscheinen. Das mp4-Format würde mein Fernseher verstehen.
Ich habe schon einige Programme ausprobiert, aber bisher leider ohne Erfolg. Gerne auch Tipps zu einem Online-Konvertierer.
Viele Dank für eure Unterstützung.
--2001:A61:2BD6:3601:AD39:7144:BDEA:EC7B 21:57, 5. Dez. 2024 (CET)
- Benenne die .VOB-Dateien in .MPG um und nimm ein MPEG-2- und mp4-taugliches Schnittprogramm wie Avidemux. Beachte auch, dass die Numerierung der einzelnen VOB-Dateien nicht der zeitlichen Reihenfolge entsprechen muss. Wenn Dein Fernseher .mkv oder .mpg versteht, würde ich eher eines dieser Formate nehmen, da dann keine Umwandlungsverluste auftreten. --Rôtkæppchen₆₈ 22:04, 5. Dez. 2024 (CET)
- Handbrake. Wenn die DVD kopiergeschützt ist, brauchst du noch einen DVD-Decrypter. Da findet sich was. 77.189.34.223 22:08, 5. Dez. 2024 (CET)
- Ja, das geht problemlos mit Ubuntu, VLC und libdvdcss (siehe: DeCSS). Grüße, Grand-Duc ist kein Großherzog (Diskussion) 02:31, 8. Dez. 2024 (CET)
6. Dezember
unabhängige Justiz?
Es ist richtig, dass in D nur ein unabhängiger Richter verurteilen kann. Aber andersrum kann jeder Staatsanwalt das Verfahren einstellen. Und der ist nicht unabhängig. Im übertriebenen Fall könnten Staatsanwälte z.B. Anzeigen wegen sexuellen Missbrauchs nicht weiter verfolgen. Das ist ja in der Wirkung im Endeffekt nichts anderes als ein Freispruch. So gesehen ist unser Rechtssystem also gar nicht unabhängig? --2001:16B8:B884:D900:2F43:7628:EB20:D8C8 17:44, 6. Dez. 2024 (CET)
- Dass Staatsanwälte weisungsgebunden sind, ist nun schon eine alte Nachricht. Richter sind aber, AFAIR, auch nur dann eine unabhängige Dritte Gewalt, wenn sie grade urteilen. Davor und danach sind sie normale Beamte.
- Die Einstellung des Verfahrens ist unter normalen Umständen kein Freispruch. --2A02:8071:60A0:92E0:6022:FDC:33E5:7EA 18:12, 6. Dez. 2024 (CET)
- In Deutschland garantiert das Grundgesetz die Unabhängigkeit der einzelnen Richter (sie sind nur dem Gesetze unterworfen, Art. 97, Abs. 1). Ansonsten ist "die Justiz" nicht vollkommen unabhängig von Parlamenten und Ministerien/Verwaltung (z.B. gesetzliche Regelung des Rechtssystems, Besetzung von Richterstellen, s. Landesjustizverwaltung). 91.54.42.130 18:15, 6. Dez. 2024 (CET)
- Staatsanwälte vertreten im Übrigen die Interessen der Öffentlichkeit und nicht des Opfers. Wenn ein Opfer seine Interessen durchsetzen will, muss es Privatklage erheben. Es gilt aber auch, dass sich ein Staatsanwalt, der systematisch Rechtsverstöße nicht verfolgt, einer Rechtsbeugung strafbar macht, siehe Rechtsbeugung#Täter. --BlackEyedLion (Diskussion) 18:16, 6. Dez. 2024 (CET)
- Zusatz: Zur Lage in Deutschland siehe auch Staatsanwaltschaft (Deutschland)#Weisungsgebundenheit --Bildungskind (Diskussion) 18:19, 6. Dez. 2024 (CET)
- Es geht ja nicht nur um Weisung von oben sondern auch um die allgemeine Meinung im Volk. So sind z.B. 1950 Leute wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses in den Knast gewandert, wo heute keine Staatsanwalt mehr Klage erheben würde. Beate Uhse war 2000 mal vor Gericht. Und die Gesetze, die damals gegen sie angewandet wurden, sind heute immer noch die gleichen. --2001:16B8:B884:D900:2F43:7628:EB20:D8C8 20:20, 6. Dez. 2024 (CET)
- "Und die Gesetze, die damals gegen sie angewandet wurden, sind heute immer noch die gleichen." Solche Falschbehauptungen sollten unterlassen werden. Insbesondere Beihilfe zur Kuppelei gab es in der Bundesrepublik Deutschland seit 1973 nicht mehr. --BlackEyedLion (Diskussion) 21:36, 6. Dez. 2024 (CET)
- In Deutschland garantiert das Grundgesetz die Unabhängigkeit der einzelnen Richter (sie sind nur dem Gesetze unterworfen, Art. 97, Abs. 1). Ansonsten ist "die Justiz" nicht vollkommen unabhängig von Parlamenten und Ministerien/Verwaltung (z.B. gesetzliche Regelung des Rechtssystems, Besetzung von Richterstellen, s. Landesjustizverwaltung). 91.54.42.130 18:15, 6. Dez. 2024 (CET)
- Selbstverständlich sind Richter keine Beamten, auch nicht, wenn sie gerade nicht urteilen. Richter sind unabhängig und lediglich dem Gerichtspräsident untergeben. Der Gerichtspräsident ist selbstverständlich auch Richter und kein Beamter. --2003:F7:DF16:1800:B19C:8CB4:EFF4:A691 21:24, 6. Dez. 2024 (CET)
- Dass man in einem Klageerzwingungsverfahren einer unwilligen StA Beine machen kann, ist hoffentlich klar? (Wie im Fall des Rentners, der einen jugendlichen Räuber erschossen hatte, wobei die StA zunächst straffreie Notwehr annahm, es dann aber doch noch zu einer Verurteilung zu 9 Mon auf Bewährung reichte, was dann wieder den Verlust der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit und somit den Verlust der Waffen nach sich zog.) Nur: nachweisen können muss man es halt, es genügt nicht den Verdacht oder die Unterstellung (z.B. einer sexuell motivierten Straftat) in den Raum zu blöken. --Heletz (Diskussion) 06:22, 7. Dez. 2024 (CET)
- Ein Staatsanwalt kann ein Verfahren nicht nach Laune einstellen. Er muss Gründe haben. Ein möglicher Grund wäre etwa, dass die vorliegenden Beweise mutmaßlich nicht zur Verurteilung ausreichen werden. Im Gegensatz zu einem Freispruch kann aber so ein Verfahren jederzeit wiederaufgenommen werden, hier z.B. dann, wenn es neue Zeugen gäbe. Richtig ist, dass ein Opfer keine Anklage erzwingen kann. Ein Weisung, dass Verfahren wegen sexueller Nötigung etc. einzustellen seien, würde wohl zum erzwungenen Rücktritt des Weisenden führen, sobald es bekannt würde.--Meloe (Diskussion) 19:19, 7. Dez. 2024 (CET)
- Solche Weisungen müssen nicht zwangsläufig zum Rücktritt führen, zumindest nicht bei nachvollziehbaren Gründen. Und solche Weisungen kommen durchaus ab und an mal vor. Zum Beispiel als das Cannabisgesetz eingeführt wurde. Zwischen Verabschiedung und Inkrafttreten gab es meiner Erinnerung solche Weisungen für Delikte, die nach dem Inkrafttreten, auch rückwirkend, nicht mehr strafbar waren. Also Sachen, wo die Verfolgung zwar noch Strafen ergeben hätten, diese aber kurz drauf wieder hinfällig geworden werden. --2A02:3037:270:5D55:D0B8:335:D6A0:F48C 10:55, 9. Dez. 2024 (CET)
- Die Frage bezog sich auf Anzeigen wegen sexuellen Missbrauchs. Eine generelle Weisung, die nicht weiter zu verfolgen, würde niemand im Amt überleben. Eine spezielle Weisung im Einzelfall noch weniger.--Meloe (Diskussion) 08:03, 10. Dez. 2024 (CET)
- Ich verstehe absolut nicht, was Du mir damit sagen willst, oder wo der Unterschied zu den Drogendelikten sein sollte. Vor 3 Jahren wäre so eine Weisung bei Drogendelikten auch nicht haltbar gewesen. Die Frage bezog sich auch nicht auf sexuellen Missbrauch im speziellen, sondern der Tatbestand wurde als Beispiel genannt. Und gerade spezielle Weisungen im Einzelfall kann ich mir (natürlich mit Gründen) durchaus vorstellen. --2A02:3037:261:F2F9:EB5D:D34B:2C57:D5C0 17:50, 10. Dez. 2024 (CET)
- Die Frage bezog sich auf Anzeigen wegen sexuellen Missbrauchs. Eine generelle Weisung, die nicht weiter zu verfolgen, würde niemand im Amt überleben. Eine spezielle Weisung im Einzelfall noch weniger.--Meloe (Diskussion) 08:03, 10. Dez. 2024 (CET)
- Solche Weisungen müssen nicht zwangsläufig zum Rücktritt führen, zumindest nicht bei nachvollziehbaren Gründen. Und solche Weisungen kommen durchaus ab und an mal vor. Zum Beispiel als das Cannabisgesetz eingeführt wurde. Zwischen Verabschiedung und Inkrafttreten gab es meiner Erinnerung solche Weisungen für Delikte, die nach dem Inkrafttreten, auch rückwirkend, nicht mehr strafbar waren. Also Sachen, wo die Verfolgung zwar noch Strafen ergeben hätten, diese aber kurz drauf wieder hinfällig geworden werden. --2A02:3037:270:5D55:D0B8:335:D6A0:F48C 10:55, 9. Dez. 2024 (CET)
- Ein Staatsanwalt kann ein Verfahren nicht nach Laune einstellen. Er muss Gründe haben. Ein möglicher Grund wäre etwa, dass die vorliegenden Beweise mutmaßlich nicht zur Verurteilung ausreichen werden. Im Gegensatz zu einem Freispruch kann aber so ein Verfahren jederzeit wiederaufgenommen werden, hier z.B. dann, wenn es neue Zeugen gäbe. Richtig ist, dass ein Opfer keine Anklage erzwingen kann. Ein Weisung, dass Verfahren wegen sexueller Nötigung etc. einzustellen seien, würde wohl zum erzwungenen Rücktritt des Weisenden führen, sobald es bekannt würde.--Meloe (Diskussion) 19:19, 7. Dez. 2024 (CET)
7. Dezember
Biblische Hohlmaße
(Ja, ich kenne den Artikel.) Hebräisch kann ich leider nicht lesen. In der "Einheitsübersetzung" findet sich in 3. Mose 27:16, in 4. Mose 11:32 und in Hes 45:13 (und vielleicht auch noch anderswo) das Hómer als Hohlmaß für trockene Güter. Die Septuaginta hat dort jeweils das κόρος. Der Zusammenhang legt aber nahe, daß es sich beim κόρος nicht um ein Hómer, sondern nur um ein Efa handelt, also ein Zehntel des Hómers (ca. 22 l). (Wenn man davon ausgeht, daß "ein Sack Gerste" eine Menge ist, die man tragen kann, dann wäre das in etwa ein Efa. Und wenn die überaus gefräßigen Wachtelesser sich einen Monat lang täglich mit Wachtelfleisch vollstopfen wollten, dann wären das vielleicht 500 g pro Tag entsprechend zehn Vögeln oder insgesamt fünfzehn Kilogramm. Es gehen vielleicht fünf Wachtelkadaver auf einen Liter, dann wären die notwendigen dreihundert Vögel also in etwa 60 l. Auch das paßt besser zu einem Efa als zu einem Hómer.) Die Lutherbibel macht aus dem κόρος auch kurzerhand "10 Scheffel" (die "kleinen" Scheffel, also nicht das deutlich größere μόδιον aus Mt 5:15) und rekuriert dabei vielleicht auf das Issarion. Wie erklärt sich das Hómer in der Einheitsübersetzung, das sich in der Septuaginta nicht findet? --77.8.180.91 05:04, 7. Dez. 2024 (CET)
- Wenn da Hómer steht, steht da Hómer. Jedenfalls wird in meiner Interlinearversion von Levitikus 27;16 "Hómer" benutzt.
- Hierbei sollte man sich immer bewusst sein, dass ein Mass auch sinngemäss eingesetzt werden kann (Wenn der Britte von "einem Fass voll" spricht, muss das nicht einem Barrel entsprechen). Und auch, dass gerade historische Masse, nicht der heutigen Definition entsprechen müssen (so konnte im deutschspachigen Raum ein Fuss zwischen 282mm und 314mm lang sein). Oder auch eine Tonne wiegt nicht automatisch 1000 kg. --Bobo11 (Diskussion) 08:33, 7. Dez. 2024 (CET)
- Die Frage ist, ob im Urtext eine Eselsladung (Hómer) (3. Mose 27,16 EU) Gerste (EU) oder ein Sack Gerste (3. Mose 27,16 LUT) (Luther) gemeint ist. Siehe auch en:Biblical and Talmudic units of measurement#Dry measure und der dort verlinkte en:Priestly Code. Leider bin ich nicht in der Lage, Leviticus 27,16 zu entziffern oder einer Übersetzerwebsite einzutrichtern. --Rôtkæppchen₆₈ 01:47, 8. Dez. 2024 (CET)
- Die Vulgata hat "triginta modiis hordei"; das sind ungefähr 300 l - das Modion zu rund 10 l - und entspricht damit dem Hómer. So überraschend ist das nicht: die EU ist genauso katholisch wie die VUL; kein Wunder, wenn die die Interpretation voneinander abschreiben. - Der deutschsprachige Artikel geht aber auch kunterbunt durcheinander, s. dortige Disk. Man kann interpretieren: Der Wert des Ackers entspricht dem der Früchte. Ein Maß Saatgerste gibt vielleicht den zwanzigfachen Ertrag. Ich weiß nicht, wieweit die Juden damals die DCF-Methode drauf hatten, aber der Jahresertrag war dann mit sieben Jahren - von Erlaßjahr zu Erlaßjahr - zu multiplizieren. Wenn man da auf einen Gesamtfaktor von 150 kommt, dann wäre, wenn dabei 50 Schekel herauskommen sollen, diese ominöse Saatgutmenge ein Gegenwert von 1/3 Schekel. Das ist für mich eher "ein Sack Gerste" (so ca. 20 kg) wie bei Luther und nicht gleich eine ganze Eselsladung von fünf Zentnern; so billig war Getreide nicht. --77.3.226.111 02:50, 8. Dez. 2024 (CET)
- Die Frage ist, ob im Urtext eine Eselsladung (Hómer) (3. Mose 27,16 EU) Gerste (EU) oder ein Sack Gerste (3. Mose 27,16 LUT) (Luther) gemeint ist. Siehe auch en:Biblical and Talmudic units of measurement#Dry measure und der dort verlinkte en:Priestly Code. Leider bin ich nicht in der Lage, Leviticus 27,16 zu entziffern oder einer Übersetzerwebsite einzutrichtern. --Rôtkæppchen₆₈ 01:47, 8. Dez. 2024 (CET)
- Ich verstehe nicht ganz, was Du möchtest: Wissen, was im Leningradensis und im Sinaiticus tatsächlich für ein Wort steht oder argumentieren, warum das, was dort steht, Deiner Meinung nach nicht stimmen kann?
- Was das Wissen angeht, habe ich Dir einen Screenshot des Leningradensis des Verses 16 hochgeladen. In der Dabhar-Übersetzung (die wortgenaueste Übersetzung, die ich kenne), steht im 3 M 27,16
- in der Menge eines Cho´MäRs (Cho´MäR Übersetzt: Porstoff; gebräuchliche Bezeichnung: Homer. Trockenhohlmaß, ca. 220 Liter; gemäß Even-Schoschan: 395,5 Liter; gemäß anderen Angaben: 360 und 450 Liter. 1 Cho´MäR = 10 EJPha´H) Gerste als Gegenwert für fünfzig Schä´QäL Silber.
- Kursiv geschriebene Wortteile stehen nicht im Grundtext (vom Übersetzer des leichteren Verständnisses wegen hinzugefügt). Es steht definitiv Chomär dort. Und in Hesekiel 45,11 wird angegeben, dass ein Chomär 10 Ephah enthält. --Schwäbin 12:12, 8. Dez. 2024 (CET)
- Die Frage ist erstens, was da steht, und zweitens, ob das so stimmen kann. (Das Bild nützt mir nichts, weil ich Hebräisch halt nicht lesen kann.) Der Reihe nach: "Hómer" stimmt also. Wieviel ist ein Hómer? Also die angegebene Menge, bei Getreide wäre das irgendwas in der Gegend von 5-10 Zentnern; es kommt hier nur auf die Größenordnung an. (Und ein Hómer sind also zehn Epha, was im Artikel teilweise falsch steht.) Nun kann das aber so nicht stimmen. Es geht an der Stelle um die Ablösesumme für "versprochene", also Gott bzw. dem Tempel übereignete Sachen (Menschen, Tiere, Immobilien), hier konkret: Ackerland. Der Tempel ist sozusagen "ausnahmsweise" bereit, dem vorherigen Eigentümer seine "Weihegaben" rückzuübereignen, wenn er dafür einen angemessenen Preis, der vom Priester durch "Schätzung" ermittelt wird, in Geld bezahlt, den Wert also ablöst. (Tatsächlich will der Tempel keinen Acker und kein Vieh, sofern es nicht sofort geschlachtet und geopfert wird, sondern natürlich Geld; die Auslösung ist also der Normalfall, zu dem der Geber "ermutigt" wird, da "Gott" Weihegaben nicht verkauft - die Ablöse ist also die einzige Möglichkeit, die zu "versilbern".) Der Acker kann nach jüdischem Recht gar nicht verkauft, also dauerhaft übereignet werden, er dient quasi nur als Kreditsicherheit, was für den Gläubiger bedeutet, daß er für die Zeit des Besitzes ein Nießbrauchrecht hat, also "die Früchte ziehen kann". Der Kredit bzw. die Schulden sind nämlich mit dem nächsten Erlaßjahr, also nach spätestens sieben Jahren, erloschen, woraufhin die Sicherheit dann auch an den Kreditnehmer zurückfällt. (Wieso trotzdem hier und da Grundstücke verkauft werden, z. B. der Blutacker, braucht hier nicht erörtert zu werden.) Wonach bemißt sich nun die Ablösesumme? Die Bibelstelle sagt: Nach der Menge des zur Bestellung erforderlichen Saatguts, pro [Maßeinheit] 50 Schekel. Das ist offenbar ein vernünftiger Proxi, denn der eigentlich relevante zu erwartende Ertrag ist zur Saatgutmenge proportional. (Die Landfläche ist als Bemessungsgröße weniger gut geeignet, weil es unterschiedliche Bodenqualitäten gibt. Auf einem schlechten Boden (der z. B. weniger Feuchtigkeit hat) wird dünner gesät, damit sich die Pflanzen nicht Konkurrenz um das Wasser machen.) Jetzt kann man abschätzen bzw. weiß aus Erfahrung, welchen Ertrag eine Saatgutmenge bringt: Jedes Saatkorn bringt 20 oder 50 oder 100 oder wieviel auch immer Körner Frucht. Das mal Sieben für die volle Nutzungszeit ist also die Maßzahl des Werts des Ackers und damit der Ablöse. Ich nehme jetzt mal willkürlich an, der Multiplikator wäre 150, also der der Nutzer zieht über die sieben Jahre das 150fache der Saatgutmenge eines Jahres an Früchten. Dann müßte also 150 [Maßeinheiten] Gerste 50 Schekel wert sein. Das ist aber offensichtlich für die Maßeinheit Hómer eine viel zu große Fruchtmenge, d. h. die Gerste wäre dann extrem billig, eine Maßeinheit nur 1/3 Schekel. Auch an den anderen Stellen, z. B. dem Wachtelwunder, ist das "Hómer" eine offensichtlich erheblich überdimensionierte Menge. Und das hat Übersetzer wohl veranlaßt, kleinere Maßeinheiten zu verwenden, schon in der Antike in der Septuaginta das κόρος. Und jetzt haben wir ein Problem: Was stimmt denn nun nicht - die Übersetzungen, die von kleineren Maßen ausgehen, oder was? Daß "Rom" jetzt das "Hómer" in "triginta modii" umrechnet bzw. gleich bei "Hómer" bleibt, ist verständlich: steht da (im Urtext) halt... Daß andere Übersetzer ihren Verstand einschalten und "Luther" dann z. B. "einen Sack Gerste" (anstatt der Eselsladung) schreibt, ist ebenso verständlich. Und wie ist das nun richtig aufzufassen? --77.3.226.111 17:28, 8. Dez. 2024 (CET)
- "Das Bild nützt mir nichts, weil ich Hebräisch halt nicht lesen kann." Deshalb hab ich Dir extra das Bild vom Wort Chomär (rechte Seite) mit draufkopiert. Bilder vergleichen geht auch ohne Hebräischkenntnisse. Zu den Spekulationen (sollte Gott gesagt haben?) äußere ich mich hier nicht. --Schwäbin 17:42, 8. Dez. 2024 (CET)
- Wenn Du Aussagen liest, die da gar nicht stehen, kann ich Dir auch nicht helfen. Ich habe nach bestem Wissen die jüdische Rechtslage der Zeit dargestellt. (Klar handelt "der Tempel", also die Priesterschaft, "im Namen Gottes" - was soll daran überraschend sein? Über die Existenz und das Handeln "Gottes" sagt das überhaupt nichts aus, das ist eine reine Glaubensfrage. Daß "geweihte Dinge" aber nicht einfach "im Himmel verschwinden", sondern "vom Tempel" verwaltet - und ggf. herausgegeben - werden, sollte aber auch Dir klar sein. (Und natürlich hatte der Tempel einen eigenen Haushalt und verwendete geweihte Dinge auch für eigene Zwecke, z. B. wurden Stücke vom Opferfleisch und die Schaubrote von den Priesterfamilien gegessen. Das war allgemein bekannt und wurde von niemandem als anstößig empfunden.) Und einfache, nachprüfbare Überlegungen als "Spekulationen" zu bezeichnen ist eine Beleidigung des gesunden Menschenverstands. Nach meinem Verständnis ist der bei religiösen Fragen nicht abzuschalten - bis auf ein paar Extremisten vertritt die heutige Theologie die Position des rationalen Umgangs mit den überlieferten Texten auch (und die hat eine klare Meinung zu Verbalinspiration). (Und natürlich nützen mir zwei verschiedene Bilder von demselben Wort in einer mir unverständlichen Schrift und Sprache nichts. Das bringt überhaupt keinen Erkenntnisgewinn gegenüber der bloßen Aussage, daß das Wort im Text steht (was ich gar nicht in Abrede stelle).) --77.3.226.111 00:40, 9. Dez. 2024 (CET)
- Das ominöse Wort ist übrigens חֹ֣מֶר . (Und ich habe keine Ahnung, wieso dieser Editor das falsch angeordnet hatte.) --77.3.36.66 03:32, 10. Dez. 2024 (CET)
- Wenn Du Aussagen liest, die da gar nicht stehen, kann ich Dir auch nicht helfen. Ich habe nach bestem Wissen die jüdische Rechtslage der Zeit dargestellt. (Klar handelt "der Tempel", also die Priesterschaft, "im Namen Gottes" - was soll daran überraschend sein? Über die Existenz und das Handeln "Gottes" sagt das überhaupt nichts aus, das ist eine reine Glaubensfrage. Daß "geweihte Dinge" aber nicht einfach "im Himmel verschwinden", sondern "vom Tempel" verwaltet - und ggf. herausgegeben - werden, sollte aber auch Dir klar sein. (Und natürlich hatte der Tempel einen eigenen Haushalt und verwendete geweihte Dinge auch für eigene Zwecke, z. B. wurden Stücke vom Opferfleisch und die Schaubrote von den Priesterfamilien gegessen. Das war allgemein bekannt und wurde von niemandem als anstößig empfunden.) Und einfache, nachprüfbare Überlegungen als "Spekulationen" zu bezeichnen ist eine Beleidigung des gesunden Menschenverstands. Nach meinem Verständnis ist der bei religiösen Fragen nicht abzuschalten - bis auf ein paar Extremisten vertritt die heutige Theologie die Position des rationalen Umgangs mit den überlieferten Texten auch (und die hat eine klare Meinung zu Verbalinspiration). (Und natürlich nützen mir zwei verschiedene Bilder von demselben Wort in einer mir unverständlichen Schrift und Sprache nichts. Das bringt überhaupt keinen Erkenntnisgewinn gegenüber der bloßen Aussage, daß das Wort im Text steht (was ich gar nicht in Abrede stelle).) --77.3.226.111 00:40, 9. Dez. 2024 (CET)
- "Das Bild nützt mir nichts, weil ich Hebräisch halt nicht lesen kann." Deshalb hab ich Dir extra das Bild vom Wort Chomär (rechte Seite) mit draufkopiert. Bilder vergleichen geht auch ohne Hebräischkenntnisse. Zu den Spekulationen (sollte Gott gesagt haben?) äußere ich mich hier nicht. --Schwäbin 17:42, 8. Dez. 2024 (CET)
- Die Frage ist erstens, was da steht, und zweitens, ob das so stimmen kann. (Das Bild nützt mir nichts, weil ich Hebräisch halt nicht lesen kann.) Der Reihe nach: "Hómer" stimmt also. Wieviel ist ein Hómer? Also die angegebene Menge, bei Getreide wäre das irgendwas in der Gegend von 5-10 Zentnern; es kommt hier nur auf die Größenordnung an. (Und ein Hómer sind also zehn Epha, was im Artikel teilweise falsch steht.) Nun kann das aber so nicht stimmen. Es geht an der Stelle um die Ablösesumme für "versprochene", also Gott bzw. dem Tempel übereignete Sachen (Menschen, Tiere, Immobilien), hier konkret: Ackerland. Der Tempel ist sozusagen "ausnahmsweise" bereit, dem vorherigen Eigentümer seine "Weihegaben" rückzuübereignen, wenn er dafür einen angemessenen Preis, der vom Priester durch "Schätzung" ermittelt wird, in Geld bezahlt, den Wert also ablöst. (Tatsächlich will der Tempel keinen Acker und kein Vieh, sofern es nicht sofort geschlachtet und geopfert wird, sondern natürlich Geld; die Auslösung ist also der Normalfall, zu dem der Geber "ermutigt" wird, da "Gott" Weihegaben nicht verkauft - die Ablöse ist also die einzige Möglichkeit, die zu "versilbern".) Der Acker kann nach jüdischem Recht gar nicht verkauft, also dauerhaft übereignet werden, er dient quasi nur als Kreditsicherheit, was für den Gläubiger bedeutet, daß er für die Zeit des Besitzes ein Nießbrauchrecht hat, also "die Früchte ziehen kann". Der Kredit bzw. die Schulden sind nämlich mit dem nächsten Erlaßjahr, also nach spätestens sieben Jahren, erloschen, woraufhin die Sicherheit dann auch an den Kreditnehmer zurückfällt. (Wieso trotzdem hier und da Grundstücke verkauft werden, z. B. der Blutacker, braucht hier nicht erörtert zu werden.) Wonach bemißt sich nun die Ablösesumme? Die Bibelstelle sagt: Nach der Menge des zur Bestellung erforderlichen Saatguts, pro [Maßeinheit] 50 Schekel. Das ist offenbar ein vernünftiger Proxi, denn der eigentlich relevante zu erwartende Ertrag ist zur Saatgutmenge proportional. (Die Landfläche ist als Bemessungsgröße weniger gut geeignet, weil es unterschiedliche Bodenqualitäten gibt. Auf einem schlechten Boden (der z. B. weniger Feuchtigkeit hat) wird dünner gesät, damit sich die Pflanzen nicht Konkurrenz um das Wasser machen.) Jetzt kann man abschätzen bzw. weiß aus Erfahrung, welchen Ertrag eine Saatgutmenge bringt: Jedes Saatkorn bringt 20 oder 50 oder 100 oder wieviel auch immer Körner Frucht. Das mal Sieben für die volle Nutzungszeit ist also die Maßzahl des Werts des Ackers und damit der Ablöse. Ich nehme jetzt mal willkürlich an, der Multiplikator wäre 150, also der der Nutzer zieht über die sieben Jahre das 150fache der Saatgutmenge eines Jahres an Früchten. Dann müßte also 150 [Maßeinheiten] Gerste 50 Schekel wert sein. Das ist aber offensichtlich für die Maßeinheit Hómer eine viel zu große Fruchtmenge, d. h. die Gerste wäre dann extrem billig, eine Maßeinheit nur 1/3 Schekel. Auch an den anderen Stellen, z. B. dem Wachtelwunder, ist das "Hómer" eine offensichtlich erheblich überdimensionierte Menge. Und das hat Übersetzer wohl veranlaßt, kleinere Maßeinheiten zu verwenden, schon in der Antike in der Septuaginta das κόρος. Und jetzt haben wir ein Problem: Was stimmt denn nun nicht - die Übersetzungen, die von kleineren Maßen ausgehen, oder was? Daß "Rom" jetzt das "Hómer" in "triginta modii" umrechnet bzw. gleich bei "Hómer" bleibt, ist verständlich: steht da (im Urtext) halt... Daß andere Übersetzer ihren Verstand einschalten und "Luther" dann z. B. "einen Sack Gerste" (anstatt der Eselsladung) schreibt, ist ebenso verständlich. Und wie ist das nun richtig aufzufassen? --77.3.226.111 17:28, 8. Dez. 2024 (CET)
Bekanntgabe des Grundsteuerwert- und Messbetragbescheids an den Steuerpflichtigen erzwingen?
Wenn das zuständige Finanzamt es bis jetzt versäumt hat, den kombinierten Bescheid über den Grundsteuerwert- und Messbetrag 2025 dem Steuerpflichtigen bekanntzugeben, gibt es die Möglichkeit, das zuständige FA zur Bekanntgabe zu zwingen? (Hintergrund ist ein Eigentumsübergang im Jahr 2023, erklärungspflichtig war daher noch der Vorbesitzer. Diese Konstellation betrifft alle Erwerber von Immobilien nach dem Stichtag 1.1.2022, wenn in Einzelfällen? das zuständige FA den kombinierten Bescheid inzwischen zwar festgesetzt - die Gemeinde hat ihn bereits - aber dem jetzigen Eigentümer noch nicht bekanntgegeben hat.)
Zusatzfrage: Wäre es vom Grundsatz her möglich, einen offensichtlich bereits festgesetzten Steuerbescheid quasi "vorsorglich", noch vor der bisher versäumten Bekanntgabe an den Steuerpflichtigen, auf dem Rechtsweg anzufechten? --Burkhard (Diskussion) 09:56, 7. Dez. 2024 (CET)
- Ich kann bislang keinen Grund erkennen, warum das Finanzamt nach einem Eigentumsübergang einen neuen Bescheid über die Feststellung des Grundsteuerwerts oder des Grundsteuermessbetrags erlassen sollte. Ich habe dazu das Grundsteuergesetz und die Paragrafen 179 bis 184 der Abgabenordnung studiert. --BlackEyedLion (Diskussion) 23:02, 7. Dez. 2024 (CET)
- Ein neuer Bescheid wurde erlassen, nur nicht bekanntgegeben.
- Es geht um Eigentumsübergänge nach dem Erklärungstichtag, aber noch vor Abgabe der Erklärung durch den vorherigen Eigentümer bzw. Erlaß der Grundlagenbescheide. Selbsverständlich muss der neue Grundlagenbescheid (2025) dem betroffenen, neuen Eigentümer bekannt gegeben werden, damit er wirksam wird (AO §124 Satz 1 - s.a. WP:Auskunft/Archiv/2023/Woche 10#h-Grundsteuerreform, Eigentumsübergang_2022 - wer erhält die Bescheide). Das ist dem betreffenden FA sehr wohl bekannt, nur war es diesem bisher aus (Zitat Telefonat) "technischen Gründen" nicht möglich, die neuen Grundlagenbescheide an diejenigen Käufer, die Immobilieneigentum nach dem Stichtag 1.1.2022 erworben haben, zu verschicken.
- Damit entsteht die ziemlich schräge Situation, dass die zuständigen Gemeinden jetzt Grundsteuerbescheide auf den 1.1.2025 erlassen, ohne dass den betroffenen Steuerschuldnern die zugrundeliegenden Wert- und Messbetragsbescheide bekanntgegeben wurden - und sie somit auch keine Gelegenheit haben, bei möglicherweise fehlerhaften Bescheiden dagegen Rechtsmittel einzulegen (der Vorbesitzer wird das wohl kaum machen). Muss der Steuerschuldner dass hinnehmen? --Burkhard (Diskussion) 06:14, 8. Dez. 2024 (CET)
- Okay, dann ist hiervon der zweite Satz einschlägig; 182 Abs. 2 AO: "Ein Feststellungsbescheid über einen Einheitswert oder einen Grundsteuerwert nach § 180 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 wirkt auch gegenüber dem Rechtsnachfolger, auf den der Gegenstand der Feststellung nach dem Feststellungszeitpunkt mit steuerlicher Wirkung übergeht. Tritt die Rechtsnachfolge jedoch ein, bevor der Feststellungsbescheid ergangen ist, so wirkt er gegen den Rechtsnachfolger nur dann, wenn er ihm bekannt gegeben wird." (Wer jetzt ein Grundstück kauft, erhält keinen neuen Bescheid vom Finanzamt, sondern muss beim Voreigentümer nachfragen.) Es gilt aber auch nach Absatz 1, dass die gesonderte Feststellung sofort bindend ist, auch wenn sie noch anfechtbar ist, dass also bereits ein Grundsteuerbescheid erlassen werden kann. Wenn der Feststellungsbescheid einmal erfolgreich angefochten wird, werden auch die Grundsteuerbescheide entsprechend geändert. --BlackEyedLion (Diskussion) 08:29, 8. Dez. 2024 (CET)
- Danke, soweit so klar.
- Aber welche Möglichkeiten gibt es, ein nachlässiges FA endlich zur Bekanntgabe zu veranlassen? ("Technisch gerade nicht möglich" ist ja offensichtlich ein leicht zu durchschauendes Hinhalteargument. Bescheid kopieren, neue Namen einsetzen und in die Post sollte immer gehen). Wieviel Zeit darf sich das FA mit der Bekanntgabe lassen? Welche rechtlichen Möglichkeiten sind bei solcher Art von Behördenuntätigkeit vorgesehen? Gibt es eine übergeordnete Stelle als Adressat für eine Beschwerde oder gar eine Klagemöglichkeit?
- Worst-Case wäre ein fehlerhafter Bescheid der (z.B. durch fehlerhafte Erklärung oder aufgrund einer Schätzung) zu deutlich überhöhten Steuern führt. Wenn dann der Bescheid erst Jahre später bekannt gegeben würde, wären solange die überhöhten Abgaben fällig, ohne Möglichkeit den Grundlagenbescheid anzufechten? Welche Möglichkeiten sieht Recht hier vor? --Burkhard (Diskussion) 09:24, 8. Dez. 2024 (CET)
- Nachtrag: Eine Anfrage beim Voreigentümer kann ja aus den unterschiedlichsten Gründen nicht in Frage kommen oder möglich sein - und würde wohl kaum als Bekanntgabe gegenüber dem Betroffenen im Sinne der AO gelten. Laut telefonischer Auskunft beim FA wird dort die Notwendigkeit der Bekanntgabe sehr wohl bejaht, wäre nur eben gerade technisch nicht möglich (Datenbanklauf für alle Fälle mit dieser Konstellation?). --Burkhard (Diskussion) 09:34, 8. Dez. 2024 (CET)
- Die technische Unmöglichkeit lässt sich mit der derzeit laufenden Umstellung auf die nächste Stufe der Grundsteuerreform ab 1. Januar 2025 erklären. --Rôtkæppchen₆₈ 11:02, 8. Dez. 2024 (CET)
- Sehe ich nicht so, die zur Bekanntgabe erforderlichen Schritte habe ich oben schon beschrieben, der Aufwand im Einzelfall ist sehr überschaubar. Mit "technisch (noch) nicht möglich" war wohl eher gemeint, dass niemand den dafür erforderlichen Aufwand aufbringen mag. --Burkhard (Diskussion) 19:15, 8. Dez. 2024 (CET)
- Leistungsklage, vermutlich vor dem Finanzgericht. "Eine Anfrage beim Voreigentümer kann ja aus den unterschiedlichsten Gründen nicht in Frage kommen" Bei einem Kauf lässt man sich den Bescheid vorher zeigen oder er gehört zu den Unterlagen, die mit dem Grundstück übergeben werden müssen. Wenn man erbt, erbt man die Unterlagen mit. --BlackEyedLion (Diskussion) 14:26, 8. Dez. 2024 (CET)
- Ah - Leistungsklage kannte ich noch nicht. Dem WP-Artikel entnehme ich, dass es eine Allgemeine Leistungsklage sein müsste, da eine Verpflichtungsklage eine erfolglose Durchführung eines Vorverfahrens voraussetzt?
- Was den Bescheid betrifft, hatte ich den Kontext Deiner Antwort übersehen, natürlich hatten wir vor dem Kauf Zugang zu dem zuletzt ergangenen Grundlagenbescheid, mir dagegen ging es um den nach dem Eigentumsübergang erlassenen Grundlagenbescheid. --Burkhard (Diskussion) 19:15, 8. Dez. 2024 (CET)
- Die technische Unmöglichkeit lässt sich mit der derzeit laufenden Umstellung auf die nächste Stufe der Grundsteuerreform ab 1. Januar 2025 erklären. --Rôtkæppchen₆₈ 11:02, 8. Dez. 2024 (CET)
- Nachtrag: Eine Anfrage beim Voreigentümer kann ja aus den unterschiedlichsten Gründen nicht in Frage kommen oder möglich sein - und würde wohl kaum als Bekanntgabe gegenüber dem Betroffenen im Sinne der AO gelten. Laut telefonischer Auskunft beim FA wird dort die Notwendigkeit der Bekanntgabe sehr wohl bejaht, wäre nur eben gerade technisch nicht möglich (Datenbanklauf für alle Fälle mit dieser Konstellation?). --Burkhard (Diskussion) 09:34, 8. Dez. 2024 (CET)
- Okay, dann ist hiervon der zweite Satz einschlägig; 182 Abs. 2 AO: "Ein Feststellungsbescheid über einen Einheitswert oder einen Grundsteuerwert nach § 180 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 wirkt auch gegenüber dem Rechtsnachfolger, auf den der Gegenstand der Feststellung nach dem Feststellungszeitpunkt mit steuerlicher Wirkung übergeht. Tritt die Rechtsnachfolge jedoch ein, bevor der Feststellungsbescheid ergangen ist, so wirkt er gegen den Rechtsnachfolger nur dann, wenn er ihm bekannt gegeben wird." (Wer jetzt ein Grundstück kauft, erhält keinen neuen Bescheid vom Finanzamt, sondern muss beim Voreigentümer nachfragen.) Es gilt aber auch nach Absatz 1, dass die gesonderte Feststellung sofort bindend ist, auch wenn sie noch anfechtbar ist, dass also bereits ein Grundsteuerbescheid erlassen werden kann. Wenn der Feststellungsbescheid einmal erfolgreich angefochten wird, werden auch die Grundsteuerbescheide entsprechend geändert. --BlackEyedLion (Diskussion) 08:29, 8. Dez. 2024 (CET)
Wie nennt man runde dünne transparente Kunststoffscheiben,
mit einem Durchmesser von 60 oder 70 mm, die auf einer Seite selbstklebend sind, und die auf Fliesen aufgeklebt werden, damit man z.B. Saugnäpfe (Haken oder Toilettenpapierhalter mit Saugnäpfen) daran befestigen kann? Speziell für Fliesen, die nicht vollständig eben sind wie eine Fensterglasscheibe, sondern die eine fühlbare Oberflächenstruktur haben. Ohne diese Scheiben halten keine Saugnäpfe auf solchen nicht ganz ebenen Fliesen.
Ich hatte die Scheiben vor ein paar Monaten mal zum Bestellen im Internet gesehen (war es bei Amazon?), mir fällt aber die Bezeichnung für dieses Produkt nicht mehr ein, so dass ich nicht erneut danach suchen kann. Wer kann nähere Angaben machen? Bezeichnung oder Bestell-Link? In einem Baumarkt erntete ich mit dieser Frage nur Schulterzucken.--Ratzer (Diskussion) 12:12, 7. Dez. 2024 (CET)
- Das war einfach: Der Fach(händler)terminus ist "Klebefolie/Klebedot für Saugnäpfe bei nicht glatten Untergründen", der Händler kennt aber auch noch andere Lösungswege. --RAL1028 (Diskussion) 12:26, 7. Dez. 2024 (CET)
- Vielleicht: Transparenter Klebedot Durchmesser 50mm --Doc Schneyder Disk. 12:28, 7. Dez. 2024 (CET)
- Super Antworten!! Vielen Dank, habe zwar nicht gefragt, aber das selbe Problem :-) --134.19.34.128 12:51, 7. Dez. 2024 (CET)
- Der Fragesteller bedankt sich natürlich auch ;.)--Ratzer (Diskussion) 18:19, 9. Dez. 2024 (CET)
Titel/Komponist eines Musikstückes gesucht
Wer ist der Komponist des Stückes, mit dem die Inszenierung des „Tartuffe oder das Schwein der Weisen” 2019 am Theater Basel von Peter Licht nach Moliere beginnt? Schazam erklärt mir, es sei "High as a kite" von "Kingmaker", aber das scheint mir doch sehr wenig dazu passen zu wollen. Ich denke da eher an Barockmusik, vielleicht J. S. Bach? Auch bei Musipedia hat es nicht geklappt, vermutlich habe ich angesichts der D-Zug-Geschwindigkeit nicht alle Noten richtig gehört und eingegeben.
Anhören bei youtube: von 00:00:00 bis 00:00:42 3sat Starke Stücke
Leider werden weder im Vor- noch im Abspann Titel oder Komponist genannt. --92.117.128.30 12:40, 7. Dez. 2024 (CET)
- Hallo 92.117.osv. Die Inszenierung ist von Claudia Bauer, aufgeführt am Residenztheater in München, die Videoaufnahme vom Theatertreffen in Berlin 2019. Laut Programmheft ist die Musik von Peter Licht. Es ist Barock,
für ein spezielles Stück und insbesondere für Bach viel zu simpel mit einem Ton pro Takt. Es ist mehr eine Fingerübung ohne Melodie auf dem Spinett.--RAL1028 (Diskussion) 13:13, 7. Dez. 2024 (CET)
- Ich meine hingegen, dass die Passage aus einer Fuge von Bach stammt, bin aber gerade nicht sicher, aus welcher Fuge. Ich schlage mal Bach: Prelude & Fugue in C minor, BWV 847 vor. [5] --Doc Schneyder Disk. 13:48, 7. Dez. 2024 (CET)
- Nehme alles zurück und behaupte das Gegenteil, hab nun aber keine Zeit mehr, muss weiter Bach hören. Oh, doch noch: Kompliment an Dich, Herr Doktor. --RAL1028 (Diskussion) 14:24, 7. Dez. 2024 (CET)
- Danke euch beiden! Ich wußte, daß ich dieses Stück eigentlich ganz genau kenne, es ist doch das zweite Präludium aus dem Wohltemperierten Klavier. Diese Zuschreibung "Musik: Peter Licht" aus dem Programmheft findet sich auch im Abspann der Aufzeichnung, aber damit ist wie üblich nicht gemeint, daß die gesamte verwendete Musik von ihm komponiert wurde, sondern nur, daß er sie ausgewählt hat. Die Formulierung ist schon ein bißchen irreführend, aber gängig. Ja, großes Kompliment an Doc Schneyder, auch von mir. Ich hatte inzwischen begonnen, meine Notenstapel danach zu durchsuchen, weil ich mir absolut sicher war, es zu kennen, aber ohne Erfolg (Ich hätte halt beim Wohltemperierten Klavier anfangen sollen...) Und doch, dieses Stück hat eine klare Melodielinie, sie wird nur von den stärker betonten Noten der gebrochenen Akkorde getragen, das „Pingpong-Spiel” zwischen kleinem Finger und Daumen der rechten Hand. Man kann diese Linie auch in der Theateraufführung noch gut hören. Das ist Bach durchaus angemessen und alles andere als simpel. --92.117.128.30 22:00, 7. Dez. 2024 (CET)
- Nehme alles zurück und behaupte das Gegenteil, hab nun aber keine Zeit mehr, muss weiter Bach hören. Oh, doch noch: Kompliment an Dich, Herr Doktor. --RAL1028 (Diskussion) 14:24, 7. Dez. 2024 (CET)
Frage zur Fluchtgeschwindigkeit
Ich bin mir nicht sicher, ob ich die Fluchtgeschwindigkeit verstanden habe. Machen wir es sehr einfach: ein unendlich großen Universum, 1 Planet und 1 Rakete, die vom Planeten abhebt.
Nachdem die Rakete die Fluchtgeschwindigkeit erreicht hat, ist ihr Treibstoff aufgebraucht. Sie kann nicht weiter beschleunigen.
Wird sie dann irgendwann, vllt nach Millionen oder Milliarden von Jahren doch abgebremst und fällt wieder auf den Planeten zurück? Die Schwerkraft wird ja immer schwächer mit der Distanz, aber prinzipiell hat sie eine unendliche Reichweite.
Ich erinnere mich hier an die harmonische Reihe, die trotz immer kleinerer Summanden trotzdem unendlich groß wird, während andere Reihenentwicklungen einen Grenzwert anstreben. Müsste man ungefähr so auch die abnehmende Gravitation berechnen? --2001:9E8:741D:BF00:69EB:2908:7A16:4A91 15:07, 7. Dez. 2024 (CET)
- Das Gravitationspotential ist im Newtonschen Modell ein 1/r-Potential. Wenn man das im Unendlichen auf Null normiert, hat es auf der Planetenoberfläche einen endlichen Wert. Wenn ein Objekt auf eine Geschwindigkeit beschleunigt wird, bei der seine kinetische Energie gleich dem Potential ist, kann es asymptotisch die Unendlichkeit erreichen: es wird mit zunehmender Distanz immer langsamer, aber seine Geschwindigkeit wird nie null, sondern nähert sich nur null an. Es fällt also nicht wieder zurück. --77.8.180.91 15:32, 7. Dez. 2024 (CET)
- Etwas anders und näher an den in der Frage genannten Reihen ausgedrückt: Das Integral über das 1/r2-Verhalten der Erdanziehungskraft bis zu unendlichem Abstand ist endlich. Wenn man den Abstand zur Erde in unendlich viele kleine Abschnitte unterteilt, ist die Summe der Beiträge der Erdanziehungskräfte endlich. --BlackEyedLion (Diskussion) 15:48, 7. Dez. 2024 (CET)
- Die Fluchtgeschwindigkeit heißt deshalb Fluchtgeschwindigkeit, weil die Rakete gerade nicht mehr zurückkehrt, auch nicht nach Milliarden Jahren. Im idealisierten Modell der Frage gilt: Geschwindigkeit der Rakete kleiner als Fluchtgeschwindigkeit: elliptische Bahn (auch wenn es bei Fastfluchtgeschwindigkeit sehr lange bis zur Wiederkehr dauern kann); Fluchtgeschwindigkeit: Parabelbahn ohne Wiederkehr (an jedem Punkt hat die immer langsamer werdende Rakete gerade die ortsabhängige Fluchtgeschwindigkeit, erst im Unendlichen wäre sie Null); größer als Fluchtgeschwindigkeit: Hyperbelbahn ohne Wiederkehr (dort auch ein Bild mit drei Beispielbahnen). 91.54.42.130 16:39, 7. Dez. 2024 (CET)
- Ja, aber dafür ist es erforderlich, dass das Integral über die negative Beschleunigung bis ins Unendliche endlich ist, was nicht selbstverständlich ist und dem Fragesteller nicht klar war. --BlackEyedLion (Diskussion) 17:03, 7. Dez. 2024 (CET)
- Ich finde, die Kegelschnitte verwirren nur. Den Artikel finde ich auch eher schlecht: Die betreffenden Bahnen fallen "vom Himmel", es wird überhaupt nicht motiviert, warum das denn nun ausgerechnet Kegelschnitte sind und warum die Parabel die Grenze zwischen gebundenem und ungebundenem Zustand darstellt. Für die TO-Frage ist es auch völlig irrelevant, daß die Bahnen o.B.d.A. gekrümmt sind und den Zentralkörper umrunden; daß sie das tun, hat auch mit der Fluchtgeschwindigkeit herzlich wenig zu tun, sondern liegt daran, daß sie an die Drehimpulsbarriere stoßen, und das ist eine völlig andere Baustelle. --77.8.180.91 17:37, 7. Dez. 2024 (CET)
- Die Fluchtgeschwindigkeit heißt deshalb Fluchtgeschwindigkeit, weil die Rakete gerade nicht mehr zurückkehrt, auch nicht nach Milliarden Jahren. Im idealisierten Modell der Frage gilt: Geschwindigkeit der Rakete kleiner als Fluchtgeschwindigkeit: elliptische Bahn (auch wenn es bei Fastfluchtgeschwindigkeit sehr lange bis zur Wiederkehr dauern kann); Fluchtgeschwindigkeit: Parabelbahn ohne Wiederkehr (an jedem Punkt hat die immer langsamer werdende Rakete gerade die ortsabhängige Fluchtgeschwindigkeit, erst im Unendlichen wäre sie Null); größer als Fluchtgeschwindigkeit: Hyperbelbahn ohne Wiederkehr (dort auch ein Bild mit drei Beispielbahnen). 91.54.42.130 16:39, 7. Dez. 2024 (CET)
- Etwas anders und näher an den in der Frage genannten Reihen ausgedrückt: Das Integral über das 1/r2-Verhalten der Erdanziehungskraft bis zu unendlichem Abstand ist endlich. Wenn man den Abstand zur Erde in unendlich viele kleine Abschnitte unterteilt, ist die Summe der Beiträge der Erdanziehungskräfte endlich. --BlackEyedLion (Diskussion) 15:48, 7. Dez. 2024 (CET)
Wie lange dauert ein Schuljahr im deutschsprachigen Raum? Ist das überall ähnlich lang?
Ja, ein Schuljahr dauert ein Jahr. Gemeint ist die Frage so: Konkrete Wochen, wo tatsächlich unterrichtet wird, wo Wandertage, Klassenfahrten etc. stattfinden. Feiertage und Ferien sollen nicht mitzählen. Da die Zahl schon alleine aufgrund beweglicher Feiertage schwankt, brauche ich nur einen ungefähren Wert.
Für die deutschen Bundesländer, die ich mir exemplarisch anschaute, komme ich auf Werte zwischen 38 und 42 Wochen. (Anekdotisch habe ich mir erzählen lassen, dass man davon nur 25 Wochen plant, weil Unterrichtsausfälle schon eingeplant sind) Hat dazu die Kultusministerkonferenz Regeln vereinbart? Ich weiß nur, dass die Länder sich bzgl. der Ferien absprechen. Ist ein ungefährer Wert von 40 Wochen auch in Österreich, Schweiz, Luxemburg und Liechtenstein üblich? --Bildungskind (Diskussion) 17:48, 7. Dez. 2024 (CET)
- Interessant wäre dann aus meiner Sicht auch, ob bzw. inwiefern sich die Zahl der Unterrichtsstunden pro Schuljahr unterscheidet. Selbst wenn die Zahl der Wochen identisch ist, könnte die Zahl der Stunden ja merklich abweichen. --2A02:3100:3AB1:300:9955:7323:CA5E:F5A4 17:56, 7. Dez. 2024 (CET)
- (BK)In Deutschland gibt es kein einheitliches Schuljahr. Jedes Bundeslang legt z. B. den Einschulungstermin selber fest, auch die Feiertage sind verschieden, so dass je Bundesland verschieden viele Schultage anfallen. In Niedersachsen wird diesbesüglich meistens (teilweise auch je Branche wieder unterschiedlich) mit 190 Schultagen und 65 Ferientagen gerechnet, die zwischen August bis Juni/Juli verteilt sind. --Gruß, Traeumer (Diskussion) Für eine möglichst wertfreie Wikipedia. 18:00, 7. Dez. 2024 (CET)
- Meine Frage war darauf bezogen, ob es zumindest Referenzwerte gibt. Gibt es Vereinbarungen bzgl. Mindest- und Maximallänge?
- An die IP: Ist auch eine interessante Frage. Ich weiß zufälligerweise, dass es je nach Schule/Schultyp erheblich schwanken kann. Aber das ist für mich nicht wichtig, weil ich an etwas arbeite, was idealerweise ein Schuljahr dauern und im ganzen DACH-Raum eingesetzt werden soll. Bislang war das auf Berlin/Brandenburg zugeschnitten und ich habe mir nie Gedanken gemacht, ob es woanders signifikant anders ist. --Bildungskind (Diskussion) 18:03, 7. Dez. 2024 (CET)
- Vieles ergibt sich aus Richtlinien zur Unterrichtsorganisation und der Ferienverordnung (direkter PDF-Download. Die jeweiligen Kultusminiserien planen sowas Jahre im voraus. Aber sowas die "Schule muss in der KW x beginnen, in der KW Y enden und dabei z Wochen Unterricht anbieten" ist mir auch im Schuldienst nie untergekommen.--Gruß, Traeumer (Diskussion) Für eine möglichst wertfreie Wikipedia. 18:14, 7. Dez. 2024 (CET)
- Danke sehr! Start- und Enddatum ist für mich auch nicht wichtig. Ich gehe anhand der von mir gezählten Beispiele dann aus, dass es merkliche Unterschiede bzgl. der Länge in den Bundesländern nicht gibt. Die von dir genannten 190 Tage sind ja auch wieder 38 5-Tage-Wochen, also durchaus in dem Rahmen.
- Dann muss ich nur noch wissen, wie das außerhalb in Deutschland aussieht und hoffe da auf Antworten. --Bildungskind (Diskussion) 18:32, 7. Dez. 2024 (CET)
- Vieles ergibt sich aus Richtlinien zur Unterrichtsorganisation und der Ferienverordnung (direkter PDF-Download. Die jeweiligen Kultusminiserien planen sowas Jahre im voraus. Aber sowas die "Schule muss in der KW x beginnen, in der KW Y enden und dabei z Wochen Unterricht anbieten" ist mir auch im Schuldienst nie untergekommen.--Gruß, Traeumer (Diskussion) Für eine möglichst wertfreie Wikipedia. 18:14, 7. Dez. 2024 (CET)
- (BK)In Deutschland gibt es kein einheitliches Schuljahr. Jedes Bundeslang legt z. B. den Einschulungstermin selber fest, auch die Feiertage sind verschieden, so dass je Bundesland verschieden viele Schultage anfallen. In Niedersachsen wird diesbesüglich meistens (teilweise auch je Branche wieder unterschiedlich) mit 190 Schultagen und 65 Ferientagen gerechnet, die zwischen August bis Juni/Juli verteilt sind. --Gruß, Traeumer (Diskussion) Für eine möglichst wertfreie Wikipedia. 18:00, 7. Dez. 2024 (CET)
- österreich: Von den 52 Wochen kannst Du abziehen: 9W Sommerferien, 1W Herbstferien, 2W Weihnachten, 1W Semesterferien, 1W Ostern = 38 Wochen Schule. Dann kommen noch ca. 5 Feiertage (von insgesamt 13 in Österriech), die nicht auf Wochenende oder Ferien fallen, 2 Tage für "Fenstertage", die von den Schulen individuell ausgewählt werden können und in manchen Bundesländern (Tirol, Steiermark, Oberösterreich, Kärnten, Vorarlberg) der Feiertag des jeweiligen Landespatrons. Also einigermaßen genau 36,5 Unterrichtswochen. Der einzelne Tag, der nach den 52 Wochen noch auf das volle Jahr fehlt, wird aufsummiert und der Schulzeit zugeschlagen, das gibt etwa jedes 5. oder 6. Jahr eine Woche mehr Unterricht. --2001:871:69:D894:28B2:2AD5:5884:43E7 21:00, 7. Dez. 2024 (CET)
- Nochmal D: in den Bundesländern mit wandernden Sommerferien sind die einzelnen Schuljahre unterschiedlich lang, was sich aber bei Betrachtung des Kalenderjahres wieder ausgleicht. --Hachinger62 (Diskussion) 18:16, 8. Dez. 2024 (CET)
Infrarotstrahler - Welchen Mehrwert bringt das Filterglas?
In einem wenig beheizten und mäßig genutzten großen Raum habe ich einen Infrarotstrahler stehen, mit dem ich mir die Füße/Beine wärme. Ist so ein gerät von Philips und ist ursprünglich als Therapiegerät gedacht. Die Nutzung der Lampe ist billiger billiger, als den ganzen Raum aufzuheizen. Das Gerät besteht aus einem 200W Halogenstab und einem ca. 20x20cm großen roten Filterglas davor. Ich frage mich, ob ich für diesen Einsatzzweck - Wärmen meiner Füße/Beine (abgesehen vom Splitter- und Berührungsschutz) die rote Scheibe überhaupt einen theoretischen Mehwert bringt. in der Scheibe geht doch "Licht" verloren, das an/in der roten Scheibe Wärme in umgewandelt wird, und daher nicht an meinen Beinen ankommt. In der Anwendung im Gesicht verständlich, dass man nicht in 200W Halogen reinschauen möchte. An anderen Körperteilen doch aber überflüssig, oder sehe ich das falsch?
--176.199.210.203 21:38, 7. Dez. 2024 (CET)
- Es läuft nicht genau auf das Gleiche hinaus: Wenn die Rotglasscheibe im IR-Bereich fluoresziert, wird die Gesamtstrahlung in einen Wellenlängenbereich verschoben, in dem auch die Thermozeptoren der menschlichen Haut empfindlicher sind. Wird die Gesamtstrahlung hingegen vollständig in der Haut dissipiert, so spielt die NIR-Empfindlichkeit der Thermozeptoren keine Rolle. Wenn das Glas nur absorbiert, aber nicht infrarotfluoresziert, so kommt es mit oder ohne Glas wahrscheinlich auf das Gleiche hinaus. --Rôtkæppchen₆₈ 01:31, 8. Dez. 2024 (CET)
- Meist haben diese Gläser noch den Effekt einer Streuscheibe, und sorgen damit für eine gleichmäßige Verteilung der IR-Strahlung im Anwendungsfeld. --92.117.128.30 01:55, 8. Dez. 2024 (CET)
- Letztendlich müsste es egal sein, was die Scheibe genau macht, denn es wird alles an Strahlung in Wärme umgewandelt. Fluoreszenz macht auch nicht mehr als 100%. An einen Streuscheiben-Effekt im NIR und MIR glaube ich nicht. Das wäre für den Effekt kontraproduktiv, weil die Strahlungswärme in den Raum verloren ginge und nicht das Bein direkt wärmt. Hat man z.B. eine Hose mit "kalten Pigmenten" an, passiert das Gleiche. Für Augen und Haut dürfte das sichtbare Licht Stress bedeuten. Für ein bekleidetes Bein ist es egal bzw. bei kalten Pigmenten sogar etwas günstiger. --~~~~ --109.42.113.241 10:30, 8. Dez. 2024 (CET)
- Die Scheibe hat auch eine Schutzschirmfunktion, denke ich. Mit ihr wird verhindert, dass sich Staub, Haare oder größere Fremdkörper am heißen Halogenleuchtmittel entzünden können oder an diesem anbacken und es verschmutzen. Und falls das Quarzglas der Leuchte durch irgendwelche thermischen Spannungen reißt und einen Splitterflug bedingt, so kann die Scheibe vorne diese Splitter ggf. zurückhalten. Grüße, Grand-Duc ist kein Großherzog (Diskussion) 01:09, 9. Dez. 2024 (CET)
- Vor allem reduziert die Pyrolyseasche die Lebensdauer der Halogenglühlampe: Die mineralischen Bestandteile der Asche legieren mit dem Quarz des Lampenkolbens und verwandeln das Quarzglas in niederschmelzendes Fensterglas. Deswegen dürfen Halogenglühlampen nicht mit den Fingern angefasst werden und/oder müssen vor der Inbetriebnahme sorgfältig entfettet werden. --Rôtkæppchen₆₈ 10:12, 9. Dez. 2024 (CET)
8. Dezember
Österreich: Eingriffe in Familien zum Kindswohl - was sieht das ABGB vor?
Laut Wiener Kinder- und Jugendhilfegesetz § 1 (5): "In familiäre Rechte und Beziehungen darf nur insoweit eingegriffen werden, als dies zur Gewährleistung des Kindeswohls notwendig und im Bürgerlichen Recht vorgesehen ist." Aber was ist im Bürgerlichen Recht denn vorgesehen? ABGB § 138 legt fest, was für das Kindswohl zu gewährleisten ist. Laut § 139: "Dritte dürfen in die elterlichen Rechte nur insoweit eingreifen, als ihnen dies durch die Eltern selbst, unmittelbar auf Grund des Gesetzes oder durch eine behördliche Verfügung gestattet ist." Aber was sind denn nun mögliche Eingriffe gemäß ABGB, auf die sich das WKJHG beziehen kann? Ich finde nichts dazu in den nachfolgenden Paragraphen. --AF (Diskussion) 14:42, 8. Dez. 2024 (CET)
Mann ohne Kopf, Gesicht auf dem oberen Rumpf
Hallo Leute, wie nennt man so eine "Figur"? --88.128.90.73 14:50, 8. Dez. 2024 (CET)
- Das sind Kopffüßler. --Seewolf (Diskussion) 15:03, 8. Dez. 2024 (CET)
- (Quetsch): nein, siehe das Bild in dienem Link. Kopflose wie unten beschrieben. --Hachinger62 (Diskussion) 18:25, 8. Dez. 2024 (CET)
- Acephale (Volk) --Elrond (Diskussion) 15:04, 8. Dez. 2024 (CET)
- Troglodyten Rolz Reus (Diskussion) 16:30, 8. Dez. 2024 (CET)
- Interessant! Kopffüßler und Acephale (Volk) scheinen sich untereinander nicht grün zu sein... 88.185.183.36 19:01, 8. Dez. 2024 (CET)
- In der Bildbeschreibung ist er charakterisiert als Blemmyer. Ein ähnlich aussehender (aus der Schedel´schen Weltchronik) ist dort unten im Artikel abgebildet.--Meloe (Diskussion) 08:09, 10. Dez. 2024 (CET)
- Interessant! Kopffüßler und Acephale (Volk) scheinen sich untereinander nicht grün zu sein... 88.185.183.36 19:01, 8. Dez. 2024 (CET)
Hilfe bei meinen "digitalen" CD-Bewertungen
Hallo Leute, ein Song bekommt immer bis zu sechs Sterne, um, es gibt noch andere Faktoren, eine Endbewertung eines Albums zu errechnen. Damit Hitkompilationen nicht durch die Decke gehen, wird eine Best-Of insoweit ausgebremst, dass beim zweiten Best-Of-Album die Lieder abgestraft werden, die schon beim ersten drauf waren. Dann gibt es einen Stern Abzug. Wurde der Song aber neu und anders eingespielt, dann, wird er nur mit der halben Länge mit eingerechnet. Jetzt werte ich Chers "The Greatest Hits" von 1999. Woran erkenne ich aber, dass die Songs neu eingespielt wurden? Sind da vielleicht Cher-Fans unter Euch? (Nein, nein, nein). Oder müsste dann das Copyright im Booklet auf 1999 lauten? Was es übrigens bei keinem einzige Song tut. Rolz Reus (Diskussion) 15:21, 8. Dez. 2024 (CET)
- Kommt drauf an wie ausführlich die Informationen zu dem Song sind. Ein neuer Toningenieur oder ein Arrangeur sollten genannt werden, wenn es in den 90ern neu abgemischt wurde. Bei der langen Karriere von Cher ist das gut möglich. --2003:DF:7F05:8600:FCCB:A4B7:9977:E177 16:05, 8. Dez. 2024 (CET)
- So weit ich weiß, wird sowas immer leicht bearbeitet, um die Quallität zu verbessern, da ja auch die Möglichkeiten dazu besser geworden sind. Wo willst du die Grenze ziehen? Rauschen minimieren bis komplett neu und vieles dazwischen. --Hachinger62 (Diskussion) 18:22, 8. Dez. 2024 (CET)
- Nur damit ich die Frage richtig verstehe: Du hörst keinen Unterschied zwischen den Versionen, würdest aber trotzdem eine bessere Bewertung geben, wenn das Internet dir sagt, dass da einer ist oder zumindest sein könnte?
- Zur Antwort: Schon um sich von den plumpen Katalogverwertungscompilationen abzusetzen, die es bei Künstlern mit langer, erfolgreicher Karriere und häufigen Labelwechseln eigentlich immer in beachtlicher Zahl gibt, dürfte eine Neuaufnahme oder sonstwie nennenswerte Bearbeitung auf einem Best-of praktisch immer sehr deutlich hervorgehoben werden, da wäre eine Aktualisierung des Copyrightdatums noch die kleinste zu erwartende Informationen. --Karotte Zwo (Diskussion) 14:57, 9. Dez. 2024 (CET)
Bergarzt
Was ist ein Bergarzt:
- ein besonders für die Herausforderungen und gesundheitlichen Probleme ausgebildeter Arzt, die bei Aktivitäten in großen Höhen auftreten können, wie z.B. Höhenkrankheit, Erfrierungen und Verletzungen durch Unfälle im Gebirge (das behauptet ChatGPT) oder
- ein Arzt, der Bergleute behandelt, also sich besonders mit den Problemen auskennt, die unter Tage auftreten (das scheint Bergmann#Neue Krankheiten zu suggerieren) ?
-- Juergen 185.205.125.156 19:09, 8. Dez. 2024 (CET)
- Wohl beides: vor allem in der Schweiz ein Arzt im Hochgebirge, in den deutschen Bergbauregionen ein Arzt für die Bergmänner.--Mhunk (Diskussion) 19:31, 8. Dez. 2024 (CET)
- Ich bin mir nicht sicher, ob es diese Bezeichnung außerhalb der Liebesroman- und -filmszene tatsächlich gibt. Und auch dort scheint Bergdoktor häufiger vorzukommen als Bergarzt. --2001:871:69:D894:BCA6:2FD7:B122:1A9A 20:38, 8. Dez. 2024 (CET)
- Zumindest der DAV verwendet auch den Begriff [6] und es gibt die Weiterbildung zum "Mountain Medicine".--Mhunk (Diskussion) 21:00, 8. Dez. 2024 (CET)
- Waehrend man in der hiesigen Suche diverse reale Personen findet, die Bergarzt waren, findet man zum Bergdoktor nur Fiktion. -- Juergen 5.147.163.199 22:14, 8. Dez. 2024 (CET)
- Das liegt daran, dass das ein umgangssprachliches Wort ist, das zum Titel einer Fernsehserie wurde. Zum Bergarzt gibt es zwar einige belletristische Treffer, aber eben auch echte Bergärzte. --Rôtkæppchen₆₈ 22:21, 8. Dez. 2024 (CET)
- Es ist kein geschützter Begriff, soviel mal vorn weg. Entsprechend vielfältig ist der Anwendungsbereich, gerade von Laien. Für den Expedition's Mediziner wird das International Diploma in Mountain Medicine IDMM das Ziel sein. Und denn kann man durchaus als Bergarzt vorstellen. Was ja auch ChatCPT ausgespuckt hat, wegen Übersetzung Mountain => Berg, nur wäre die besserer Übersetzung „Gebirge“. Im deutschsprachigen Raum wird der sich selber am ehsten Alpinarzt/Alpinmediziner bezeichnen. In der Schweiz gibt es einige Praxen die sich Bergartzparxis nennen, entsprechen in etwa dem, was auch der Fernsehserie gezeigt wird. Ein Hausarzt auf dem Berg bzw. Berggemeinde/Bergort (Braunwald Samnaun usw). Für den Notarzt der beim Bergbau zum Einsatz kommt, wäre Tactical Medical Mining Rescue ein Suchbegriff. Aber eben das ist eher Notfallmedizin udn somit für den Mediziner in der Grubenwehr, und nicht der Arbeitsmedizner mit Schwerpunkt (Untertage-)Bergbau. --Bobo11 (Diskussion) 14:38, 9. Dez. 2024 (CET)
Raeumliches Zweikoerperproblem
Beim Zweikörperproblem scheint man implizit davon auszugehen, dass die anfaenglichen (Edit: Orts- und) Geschwindigkeitsvektoren der beiden beteiligten Koerper in einer Ebene liegen. Aber wie verhaelt es sich, wenn die Startbedingung dieses Kriterum nicht erfuellt, also die anfaenglichen (Edit: Orts- und) Geschwindigkeitsvektoren schief zueinander stehen - kann man diese allgemeinere Fragestellung irgendwie auf das im Artikel behandelte "ebene Zweikoerperproblem" zurueckfuehren ? -- Juergen 185.205.125.156 19:30, 8. Dez. 2024 (CET)
- „Beim Zweikörperproblem scheint man implizit davon auszugehen, dass die anfaenglichen Geschwindigkeitsvektoren der beiden beteiligten Koerper in einer Ebene liegen.“ Nein. Wenn von allen Körpern Ort, Impuls und die zwischen ihnen wirkenden Kräfte bekannt sind, ist das Problem eindeutig lösbar, in einfachen Fällen (vor allem mit nur zwei Körpern analytisch), ansonsten numerisch. Es handelt sich dann im Allgemeinen nicht um ein gebundenes System wie im Artikel. --BlackEyedLion (Diskussion) 22:09, 8. Dez. 2024 (CET)
- Bedeutet Dein "Nein", dass (bei nur zwei Koerpern) auch aus nicht in einer Ebene liegenden Geschwindigkeitsvektoren ellipsenfoermige Bahnen resultieren, weil die im Artikel hergeleiteten Formeln ohne Weiteres auch dann gelten ? -- Juergen 5.147.163.199 22:30, 8. Dez. 2024 (CET)
- Ich spreche vor allem von allgemeinen, ungebundenen Systemen, also davon, dass sich zwei Körper im ansonsten leeren Raum begegnen und eine Kraft austauschen und einfach berechnet werden kann, wie sich die Körper dann verhalten, und ich spreche vor allem darum, dass das ein übliches Problem in der Dynamik (Physik) ist, dass man also überhaupt nicht nur zweidimensionale Probleme betrachtet. In welchen Fällen sich dann Ellipsen oder andere einfache Kurven ergeben, weiß ich nicht. --BlackEyedLion (Diskussion) 23:36, 8. Dez. 2024 (CET)
- Bedeutet Dein "Nein", dass (bei nur zwei Koerpern) auch aus nicht in einer Ebene liegenden Geschwindigkeitsvektoren ellipsenfoermige Bahnen resultieren, weil die im Artikel hergeleiteten Formeln ohne Weiteres auch dann gelten ? -- Juergen 5.147.163.199 22:30, 8. Dez. 2024 (CET)
- Die "schiefen Geschwindigkeitsvektoren" kann es überhaupt nicht geben, weil sich das Zweikörperproblem nicht in einem "absoluten Raum" abspielt, sondern sich der Vorgang nach dem Relativitätsprinzip immer in ein Inertialsystem transformieren läßt, in dem orthogonale Komponenten verschwinden und ein ebenes Problem verbleibt. Verschiebe einfach den Ursprung eines Geschwindigkeitsvektors zu dem des anderen, schon spannen sie eine Ebene auf, in der auch der "schiefe" Vektor liegt. Beim Zweikörperproblem geht es um die Mechanik von Massen unter der Einwirkung von Zentralkräften, und die können nur attraktiv oder repulsiv sein, aber niemals Vektoren aus der Bahnebene herauskippen. Wenn man zwei Massen mit beliebigen Anfangsgeschwindigkeitsvektoren in irgendeinem IS hat, braucht man lediglich auf das IS deren gemeinsamen Schwerpunkts überzugehen, schon bewegen sich die Massen in einer Ebene, die diesen Schwerpunkt enthält. (Die beiden Massen und deren gemeinsamer Schwerpunkt sind kollinear angeordnet - man muß also noch die Ebene finden, in der sich die Massen bewegen.) --77.3.226.111 01:11, 9. Dez. 2024 (CET)
- Ich bin davon nicht überzeugt. Es gibt weitere Vektoren, nämlich die Ortsvektoren der Körper, und die können in einer anderen Ebene liegen als die Geschwindigkeitsvektoren der Körper. Lediglich in dem speziellen Fall eines besonders schweren Körpers, dessen Ort dann gleichzeitig der Schwerpunkt des Systems ist, reduziert sich das Problem auf den einen Ortsvektor und den einen Geschwindigkeitsvektor des anderen Körpers, die dann wieder stets in einer Ebene liegen. --BlackEyedLion (Diskussion) 09:51, 9. Dez. 2024 (CET)
- Ja, die beiden Körper und der Geschwindigkeitsvektor des einen Körpers liegen in einer entsprechend gelagerten Ebene. Wenn der Geschwindigkeitsvektor des anderen Körpers beliebig vorgegeben werden kann, muß er nicht in dieser Ebene liegen. Dann wäre das Problem nicht-eben und die Bahnen wären keine Ellipsen, da Ellipsen eben sind. Könnten sich die Bahnen langfristig ebenen Bahnen annähern? Der von Dir angesprochene häufige Fall mit einem großen Zentralkörper ist naturlich näherungsweise eben. 91.54.42.130 11:22, 9. Dez. 2024 (CET)
- Genau das hatte ich in meiner Frage gemeint und habe jetzt oben praezisiert, dass die anfaenglichen Orts- und Geschwindigkeitsvektoren der beiden beteiligten Koerper beim bekannten Zweikoerperproblem in einer Ebene liegen, was in dieser Frage aber gerade nicht erfuellt sein soll. Es soll aber auch nicht der Spezialfall eines besonders schweren Koerpers vorliegen. Kann man dann
- * einerseits die Bewegungsgleichungen noch geschlossen darstellen und
- * handelt es sich andererseits noch um Ellipsen (die dann allerdings nicht beide in derselben Bahnebene liegen koennen) und
- * gibt es zwecks Unterscheidung vom offenbar implizit als eben angenommenen Zweikoerperproblem fuer dieses raeumliche Problem vielleicht bereits einen anderen Namen (Zusatzfrage) ? -- Juergen 86.111.153.234 15:31, 9. Dez. 2024 (CET)
- * Die Bewegungsgleichungen kann man als Differentialgleichungen geschlossen darstellen. Eine geschlossene Darstellung des Ortsvektors in Abhängigkeit von der Zeit ist ja schon bei ebenen Ellipsenbahnen nicht möglich (s. Kepler-Gleichung).
- * Wenn die beiden Körper und die Geschwindigkeitsvektoren nicht in einer Ebene liegen, bewegt sich der gemeinsame Schwerpunkt. Es gibt also keinen festen Schwerpunkt, der der Brennpunkt der Bahnellipse eines Körpers sein kann. Übrigens gibt es beim ebenen Zweikörperproblem Bedingungen, unter denen die beiden Körper Ellipsenbahnen um den gemeinsamen Schwerpunkt beschreiben: Wenn Positionen und Massen beider Körper sowie der Geschwindigkeitsvektor des einen vorgegeben sind, kann man den Geschwindigkeitsvektor des anderen daraus berechnen, da der Gesamtimpuls Null sein muß. 91.54.42.130 16:22, 9. Dez. 2024 (CET)
- Nachtrag und Ergänzung zum Beitrag von 77.3.226.111: Wenn man die Bewegung in einem sich bewegendem (nicht rotierenden) Koordinatensystem betrachtet, dessen Ursprung im gemeinsamen Massenschwerpunkt liegt (und sich also mit diesem bewegt), liegen die Bahnen beider Körper in einer Ebene. Diese Ebene bewegt sich mit dem Koordinatensystem. Die drei nicht komplanaren Vektoren (Ortsdifferenz und zwei Geschwindigkeiten) entstehen durch Koordinatentransformation, indem zu beiden Geschwindigkeiten die konstante Bewegung des Koordinatensystem addiert wird. Das ist mir oben aus dem Beitrag erst nicht klar geworden, insbesondere daß diese Ebene nicht fest ist, und wie man sie findet. Und wenn der gemeinsame Schwerpunkte sich in einem festen Koordinatensystem konstant bewegt, ist dieses auch ein Intertialsystem.
- Der Artikel Zweikörperproblem beschreibt auch den allgemeinen Fall, wie man an dem Bezug auf die Schwerpunktkoordinaten erkennt. Auch die Anzahl von 12 zu bestimmenden Parametern im Abschnitt Inverses Problem: Bahnbestimmung entspricht dem allgemeinen dreidimensionalen Fall. 91.54.42.130 21:37, 9. Dez. 2024 (CET)
- Das hier ist jetzt wohl redundant, aber der Klarheit halber nochmal anders formuliert: Die beiden Körper und ihr gemeinsamer Schwerpunkt liegen auf einer Geraden. Diese definiert ein Ebenenbüschel. Im Inertialsystem des Schwerpunkts ruht dieser. Eine der beiden Massen hat einen Impuls, der i. a. eine der Ebenen des Büschels auszeichnet. Wegen der Impulserhaltung ist der Impuls der anderen Masse notwendigerweise entgegengesetzt gleich groß, die beiden Impulsvektoren sind also kollinear und liegen deshalb in der gleichen Ebene. Die Orts- und Geschwindigkeitsvektoren sind veränderlich, bleiben aber im weiteren in dieser raumfesten Ebene, weil es keine Kraft gibt, die eine orthogonale Komponente zu dieser Ebene hat und sie dadurch aus dieser "herausdrehen" könnte. --77.1.107.107 00:54, 10. Dez. 2024 (CET)
- Wenn es jemand anhand von Formeln überprüfen möchte: Die beiden Körper haben die Massen und sowie zum Anfangszeitpunkt die (beliebig vorgegebenen) Geschwindigkeiten und (Vektoren). Nun betrachtet man die Geschwindigkeiten in einem Koordinatensystem, das sich mit der konstanten Geschwindigkeit bewegt. Die Geschwindigkeiten und in diesem Koordinatensystem sind kollinear, denn es ist . Zusammen mit dem Verbindungsvektor zwischen den beiden Körpern bestimmen diese beiden kollinearen Geschwindigkeitsvektoren i. a. die (bezüglich der Orientierung) raumfeste Ebene, in der sich die Körper bewegen. Daß die Körper nicht aus dieser Ebene herauskönnen, ist im vorherigen Beitrag beschrieben. Die Nichtplanarität der Vektoren in der Ausgangsfrage ist durch eine gleichförmige Bewegung des gemeinsamen Schwerpunktes zu erklären. 91.54.42.130 11:59, 10. Dez. 2024 (CET)
- Das hier ist jetzt wohl redundant, aber der Klarheit halber nochmal anders formuliert: Die beiden Körper und ihr gemeinsamer Schwerpunkt liegen auf einer Geraden. Diese definiert ein Ebenenbüschel. Im Inertialsystem des Schwerpunkts ruht dieser. Eine der beiden Massen hat einen Impuls, der i. a. eine der Ebenen des Büschels auszeichnet. Wegen der Impulserhaltung ist der Impuls der anderen Masse notwendigerweise entgegengesetzt gleich groß, die beiden Impulsvektoren sind also kollinear und liegen deshalb in der gleichen Ebene. Die Orts- und Geschwindigkeitsvektoren sind veränderlich, bleiben aber im weiteren in dieser raumfesten Ebene, weil es keine Kraft gibt, die eine orthogonale Komponente zu dieser Ebene hat und sie dadurch aus dieser "herausdrehen" könnte. --77.1.107.107 00:54, 10. Dez. 2024 (CET)
- Ich bin davon nicht überzeugt. Es gibt weitere Vektoren, nämlich die Ortsvektoren der Körper, und die können in einer anderen Ebene liegen als die Geschwindigkeitsvektoren der Körper. Lediglich in dem speziellen Fall eines besonders schweren Körpers, dessen Ort dann gleichzeitig der Schwerpunkt des Systems ist, reduziert sich das Problem auf den einen Ortsvektor und den einen Geschwindigkeitsvektor des anderen Körpers, die dann wieder stets in einer Ebene liegen. --BlackEyedLion (Diskussion) 09:51, 9. Dez. 2024 (CET)
Ich versuche also zusammenzufassen: Man kann das von mir postulierte raeumliche Zweikoerperproblem tatsaechlich auf das im Artikel beschriebene ebene Zweikoerperproblem zurueckfuehren, indem man ein Koordinatensystem waehlt, dessen Ursprung im gemeinsamen Schwerpunkt der beiden Koerper liegt. Weil sich dieser gemeinsame Schwerpunkt nur gleichfoermig bewegt, also keiner Beschleunigung unterliegt, handelt es sich bei dem gewaehlten Koordinatensystem um ein Inertialsystem. In diesem Koordinatensystem gelten dann die im Artikel beschriebenen Formeln und es ergeben sich (unter den dort beschriebenen Voraussetzungen) auch immer ellipsenfoermige Bahnen fuer die beiden Koerper.
Korrekt ? -- Juergen 86.111.152.215 18:10, 10. Dez. 2024 (CET)
- Nö. O. B. d. A. ergeben sich je nach dem Effektiven Potential, also der "Energie im System", Kreisbahnen, Ellipsen- oder Hyperbelbahnen (die jeweils auch zu einer Geraden entarten können), also allgemeine Kegelschnitte, aber nur für 1/r-Potentiale im Newtonschen Raum. Unter Berücksichtigung von Quanteneffekten und der Allgemeinen Relativitätstheorie sowie bei anderen Potentialverläufen sieht das deutlich komplizierter aus. --77.3.36.66 22:55, 10. Dez. 2024 (CET)
Wieso geht das mit der Staatsangehörigkeit als Kontinuität weiter?
Sieht man Staatsangehörigkeit als Zugehörigkeit zu einem Staat an, müsste man dann, wenn der Staat sich vollkommen "erneuert" oder "ersetzt" die Zugehörigkeit dann neu regeln? Natürlich frage ich wegen Syrien, obwohl ja gerade dort versucht wird, in dem man den bisherigen Ministerpräsidenten ins Boot nimmt eine Kontinuität darzustellen. Aber vor drei Jahren in Afghanistan, da hat sich doch alles geändert. Kann man überhaupt sagen, dass die Angehörigen der bisherigen islamischen Republik (die im Ausland leben) überhaupt zu diesem neuen afghanischen Emirat gehören? Müssten die das irgendwie schriftlich erklären? Wer dort lebt, stimmt ja mehr oder weniger konkludent und freiwillig dem zu (Rousseau-Gesellschaftsvertrag). Gibt es da völkerrechtliche Regelungen? Rolz Reus (Diskussion) 20:28, 8. Dez. 2024 (CET)
- Wie das Aussenministerium so schön sagt: Wir erkennen keine Regierungen an, sondern Staaten. Und entsprechend ist in Syrien der gleiche Staat unter potentiell neuer Regierung entstanden. Komplizeirter ist das in Afghanistan, weil dort die Taliban meinten nicht den korrekten weg der Staatsübernahme zu gehen, sondern einen neuen zu basteln, ohne das korrekt zu tun. Deshalb ist ja auch weiter die alte Regierung für Afghanistan anerkannt, weil die Taliban eben derzeit keine wirkliche Anstalten gemacht haben den alten Staat zu übernehmen (nur unsere Artikel bekommen das eben nicht so ganz hin).--Maphry (Diskussion) 20:34, 8. Dez. 2024 (CET)
- Sogar die meisten afghanischen Konsulate im Ausland, die für die Ausstellung von Personaldokumenten für im Ausland lebende Afghanen zuständig sind, arbeiten nicht mit der Taliban-Regierung zusammen. --BlackEyedLion (Diskussion) 22:00, 8. Dez. 2024 (CET)
- Gelten Afghanen(m/w/d) mit von den Konsulaten der Islamischen Republik Afghanistan ausgestellten Reisepässen dann für die Behörden des Islamischen Emirats Afghanistan als Ausländer(m/w/d)? --Rôtkæppchen₆₈ 10:23, 9. Dez. 2024 (CET)
- Die Dokumente werden zumindest nicht anerkannt: https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/botschaft-afghanistan-104.html. Ich glaube nicht, dass man dadurch zum Ausländer wird, sondern man wird einfach von einem anderen Konsulat anerkannte Dokumente benötigen. --BlackEyedLion (Diskussion) 10:52, 9. Dez. 2024 (CET)
- Damit bringst Du es auf den Punkt Rotkäppchen. Man müsste sich doch da dann als Bürger irgendwie "erklären". Oder der Südsudan hat sich vom eigentlichen Sudan abgespalten. Wenn man da gerade im Ausland ist, zu was zählt man denn da? Der Geburtsort alleine kann das wohl kaum regeln. Rolz Reus (Diskussion) 14:01, 9. Dez. 2024 (CET)
- Beim Südsudan hätte man hilfsweise das Kriterium der Religion, da sich der Südsudan (eher christlich) hauptsächlich aus religiösen Grunden vom Sudan (eher muslimisch) abgespalten hat. --Rôtkæppchen₆₈ 15:02, 9. Dez. 2024 (CET)
- Gelten Afghanen(m/w/d) mit von den Konsulaten der Islamischen Republik Afghanistan ausgestellten Reisepässen dann für die Behörden des Islamischen Emirats Afghanistan als Ausländer(m/w/d)? --Rôtkæppchen₆₈ 10:23, 9. Dez. 2024 (CET)
- Sogar die meisten afghanischen Konsulate im Ausland, die für die Ausstellung von Personaldokumenten für im Ausland lebende Afghanen zuständig sind, arbeiten nicht mit der Taliban-Regierung zusammen. --BlackEyedLion (Diskussion) 22:00, 8. Dez. 2024 (CET)
- Für die Rechtslage in der Bundesrepublik gilt das Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) (vgl. auch den Artikel Deutsche Staatsangehörigkeit). Hier sind die Kriterien für Erwerb und Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit festgelegt. Weiterhin lese ich: „Die Staatsangehörigkeit einer Person wird ausschließlich nach dem Staatsangehörigkeitsrecht des betreffenden Staates, in Deutschland nach dem StAG bestimmt.“ [7] und: „Jeder Staat regelt nach den allgemeinen Grundsätzen des Völkerrechts und in dessen Grenzen selbst, wer seine Staatsangehörigen sind und ob und unter welchen Voraussetzungen seine Staatsangehörigkeit erworben wird oder verloren geht.“ [8]. In der Regel verleiht also - Rousseauscher Gesellschaftsvertrag hin oder her - der Staat einer Person die Staatsangehörigkeit und nicht die Person sich selbst eine wie auch immer geartete rechtlich verbindliche Zuordnung (ein typisch dumpfer Denkfehler der sogenannten Reichsbürgerbewegung). Man kann sich also als Weltbürger verstehen oder tief im Herzen ein Franzose sein, das bleibt doch immer eine sozialpsychologische Angelegenheit und keine juristische. Und es kann auch kein Staat einer Person die Staatsangehörigkeit eines anderen Staates verleihen. Es kann nur ein Rechtszustand, der einmal (z.B. in Form eines Passes) bestanden hat, anerkannt werden. Es bleibt auch jedem Staat selbst überlassen, wie er mit Exilregierungen umgeht. Unser Artikel Exilregierung bemerkt dazu: „Völkerrechtliche Grundsätze für die Anerkennung einer Exilregierung durch andere Staaten oder die Staatengemeinschaft gibt es nicht.“
- Im juristischen Diskurs wird jedoch durchaus der Zusammenhang zwischen Staatsangehörigkeit, Völkerrecht und Menschenrechten erörtert (vgl. z.B. [9] oder beispielsweise die Frage der völkerrechtlichen Vorgaben für die Verleihung der Staatsangehörigkeit (Requirements in International Law for the Conferral of Nationality) (vgl. [10]). Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages verweisen daher nicht nur auf das deutsche und europäische Recht (wie das EuStAÜ) sondern auch auf das Völkergewohnheitsrecht (vgl. [11]).
- Bei der Ausgestaltung von bilateralen Beziehungen steht am Anfang vor allem die Frage der völkerrechtlich verbindlichen Anerkennung eines Staates durch einen anderen Staat. In Syrien wechselt aber nur die Regierung und die Regierungsform. Dies berührt daher nicht die Frage der Staatsangehörigkeit, es sei denn der syrische Staat erkennt Personen die Staatsbürgerschaft ab oder verleiht sie ihnen. Es wird in Syrien derzeit nicht der Staat "erneuert" oder "ersetzt" sondern das Machtgefüge innerhalb des Staates. Die Regierung eines Staates ist völkerrechtlich etwas anderes als der Staat selbst. Auch, wenn in einem Land Bürgerkrieg herrscht, unterschiedliche Lager die Regierungsgewalt beanspruchen oder es sich um einen Failed state handelt ändert sich nichts an der Staatsangehörigkeit von Menschen, die aus diesem Staat ja mit gutem Grund flüchten, um sich zu retten. Zur Problematik des Verlusts der Staatsangehörigkeit von Geflüchteten aus einem „Fragilen Staat“ bzw. „Gescheiterten Staat“ und zu der Problematik der fehlenden Anerkennung (vgl. dazu Kategorie: Nicht allgemein anerkannter Staat) siehe beispielsweise (als Einstieg) die Studie zu ungeklärter Staatsangehörigkeit und Staatenlosigkeit: Maximilian Müller: Kein Pass. Nirgends? Politische, rechtliche und verwaltungspraktische Ansätze im Umgang mit Staatenlosigkeit. Sachverständigenrat für Integration und Migration (SVR), SVR-Studie 2024-3, Berlin 2024. --2.201.37.154 02:00, 10. Dez. 2024 (CET) Achso, fast vergessen: „zu was zählt man denn da?“ Ein Sudanese, der sich während der Abspaltung des Südsudan im Ausland befindet, ist Sudanese und damit möglicherweise Sudanese im Exil mit einem sudanesischen Pass. Es spielt hier keine Rolle, aus welchem Teil des Sudan er stammt, welche Religionszugehörigkeit er hat oder welche Schuhgröße. Wenn er kein Sudanese mehr sein möchte hat er das Recht, auf seine Staatsangehörigkeit zu verzichten, dies gegenüber dem sudanesischen Staat zu erklären und staatenlos zu werden (vgl. auch [12]). Möchte er lieber Südsudanese sein, dann müssen (so es sie gibt) die Behörden des Südsudan ihn als Staatsbürger anerkennen und mit entsprechenden Dokumenten ausstatten, die das belegen (was möglicherweise aber eine doppelte Staatsbürgerschaft als Sudanese und Südsudanese ausschliesst). Damit ist noch nicht gelöst, ob ein anderer Staat den Südsudan und damit dessen Dokumente anerkennt und wie ein Mensch aus dem Sudan, der im Ausland Südsudanese werden möchte, zu seinen dementsprechenden Papieren kommt. Eindeutig ist nur, das es nicht genügt, zu erklären, man sei jetzt Südsudanese. Daraus allein entsteht keine Staatsbürgerschaft. Diese entsteht nur, wenn der Südsudan jemand die südsudanesische Staatsbürgerschaft verleiht. Siehe auch ergänzend die Artikel Nansen-Pass, Reiseausweis für Flüchtlinge und Reiseausweis für Staatenlose. --2.201.37.154 03:02, 10. Dez. 2024 (CET)
- Wir hätten dazu: Nachfolgestaat.--Meloe (Diskussion) 08:16, 10. Dez. 2024 (CET)
- Merci. Das hatte ich in der Hitze der Nacht übersehen :-) --2.201.37.154 11:36, 10. Dez. 2024 (CET)
- Wir hätten dazu: Nachfolgestaat.--Meloe (Diskussion) 08:16, 10. Dez. 2024 (CET)
- Vielleicht doch noch abschließend eine Bemerkung zu dem Satz „Aber vor drei Jahren in Afghanistan, da hat sich doch alles geändert.“ und der Vorstellung, dass „der Staat sich vollkommen "erneuert" oder "ersetzt" “. In Afghanistan hat sich nicht der Staat sondern die Staatsform geändert. Der von
Rôtkæppchen₆₈BlackEyedLion dankenswerterweise verlinkte Tagesschau-Artikel illustriert deutlich, dass die Eigenschaft der geflüchteten Afghan:innen als Staatsbürger:innen Afghanistans nicht in Frage gestellt wird sondern dass es um die Anerkennung, Legitimität und Gültigkeit der von unterschiedlich ausgerichteten Botschaften ausgestellten Dokumente geht. Im schlechtesten Fall geht es also um Afghan:innen, die über keine gültigen, besser: als gültig anerkannten Papiere mehr verfügen. Nicht aber um die Tatsache ihrer Staatsangehörigkeit, solange sie nicht vom Afghanischen Staat ausgebürgert werden oder auf ihre Staatsangehörigkeit verzichten. Die Staatsangehörigkeit konstituiert sich nicht über die Staatsform sondern über die Verleihung durch einen Staat. - Der Denkfehler in der Fragestellung liegt imho in der Vorstellung, „Staatsangehörigkeit als Zugehörigkeit zu einem Staat an[zusehen]“ (im Sinne einer Staats*form*). Diese Verbindung ist aus juristischer Sicht unzulässig. Denn die würdigende Abwägung von sozialen, kulturellen, ethnischen, historischen oder geneologischen Wurzeln ändert nichts an der in Rede stehenden Rechtsnorm.
- In Bertolt Brechts Flüchtlingsgesprächen überlegt ein Mensch: „Der Paß ist der edelste Teil von einem Menschen. Er kommt auch nicht auf so einfache Weise zustand wie ein Mensch. Ein Mensch kann überall zustandkommen, auf die leichtsinnigste Art und ohne gescheiten Grund, aber ein Paß niemals. Dafür wird er auch anerkannt, wenn er gut ist, während ein Mensch noch so gut sein kann und doch nicht anerkannt wird.“ Sein Gesprächspartner ergänzt: „Man kann sagen, der Mensch ist nur der mechanische Halter eines Passes. Der Paß wird ihm in die Brusttasche gesteckt wie die Aktienpakete in das Safe gesteckt werden, das an und für sich keinen Wert hat, aber Wertgegenstände enthält.“ --2.201.37.154 12:06, 10. Dez. 2024 (CET)
- Der Dank geht nicht an mich, sondern an Benutzer:BlackEyedLion.[13] --Rôtkæppchen₆₈ 17:22, 10. Dez. 2024 (CET)
- Stimmt. Sry Black. Ich korrigiere. Aber ich nutze mein Verlesen, mich dann einfach mal bei euch beiden für eure Beiträge zu bedanken. Ihr gehört zu den Guten. --2.201.37.154 18:55, 10. Dez. 2024 (CET)
- Der Dank geht nicht an mich, sondern an Benutzer:BlackEyedLion.[13] --Rôtkæppchen₆₈ 17:22, 10. Dez. 2024 (CET)
1%-Quiz - strittige Lösungen - Teilnehmerländer
Bei Wer wird Millionär? #Strittige Fragen ist man auf die Möglichkeit eingestellt, dass Antworten auf Fragen auch falsch, zweifelhaft oder uneindeutig sein können. Wie ist das bei Das 1% Quiz, wenn Rätsellösungen falsch oder uneindeutig sind? Ist solch ein Fall schon thematisiert worden? Müssen die Kandidaten vielleicht unterschreiben, in jedem Fall die Studio-Antwort zu akzeptieren, und Schluss!? Und: Woher können die Kandidaten kommen? Aus den paar Folgen, die ich bis jetzt gesehen habe, weiß ich, dass auch Kandidaten aus Österreich (zumindest Wien) dabei waren, also nicht nur Deutschland. Wie steht es mit der Schweiz, Südtirol, Luxemburg etc.? --KnightMove (Diskussion) 20:40, 8. Dez. 2024 (CET)
- Zumindest zum letzten Teil der Frage: im Teilnehmerformular kann man zumindest fast jedes Land auswählen, wo man her kommt. Ob die dann intern nochmal aussortieren, steht natürlich nirgends. --217.7.11.208 09:18, 9. Dez. 2024 (CET)
- Bei einer anderen, im deutschen Ferhsehen laufenden, Quizshow musste ich eine Erklärung unterschreiben, dass der Produzent einen Schiedsrichter stellt, der "das Letztentscheidungsrecht über die Richtigkeit der Antworten" hat und dessen Entscheidung unanfechtbar ist. Ich nahem an, hier wird es nicht anders sein. --2001:871:69:D894:A56F:EA57:7412:804E 19:00, 9. Dez. 2024 (CET)
- Zum ersten Teil der Frage: Ich war dort kein Kandidat, daher nur meine Gedanken dazu: Bis jetzt kann ich mich nicht erinnern, dass der Fall jemals eingetreten wäre, dass eine Antwort eines Kandidaten(m/w/d) als "falsch" gewertet wurde, die nicht der von der Redaktion erwarteten Antwort entsprach, die aber aufgrund der Fragestellung auch richtig sein könnte. Was man als Fernsehzuschauer evtl. nicht mitbekommt: Es kann durchaus sein, dass auch schon Antwortalternativen als "korrekt" gewertet wurden, die nicht der vom Moderator genannten Musterantwort entsprach (z. B. wenn man in der 1. Frage der letzten Sendung nach dem Gegenstand, der nicht in das Vermeer-Bild gehört "weißer Schrank" statt der Musterantwort "Kühlschrank" geschrieben hat). Es ist hin und wieder erkennbar, dass für die Übertragung Inhalte aus der Originalaufnahme herausgeschnitten wurde (das könnten z. B. auch Diskussionen gewesen sein, die nach der Auswertung einer Frage aufgrund einer Uneindeutigkeit entstanden sind). Es ist auch nicht auszuschließen, dass erst später so etwas auffällt. Ok - ich spekuliere - aber im Falle von WWM meine ich mich zu erinnern, dass Personen in diesem Fall für eine spätere Sendung wieder eingeladen wurden. --Blutgretchen (Diskussion) 19:23, 9. Dez. 2024 (CET)
- Ja, bei der österreichischen Millionenshow wurde ein Kandidat auch nochmals eingeladen, nachdem sich heraussgestllt hatte, das zwei der Auswahlantworten richtig waren und er jene erwischt hatte, die nicht von der Redaktion vorgeshen war. Und bei "gefragt-gejagt" wurden den Kandidaten durch einen ähnlichen Fall tatsächlich der Gewinn um 500 Euro gekürzt. --2001:871:69:D894:A56F:EA57:7412:804E 23:29, 9. Dez. 2024 (CET)
- Auch beim deutschländischen RTL-Wer wird Millionär (aus demselben Kölner Studio wie die ORF-Millionenshow) soll es schon vorgekommen sein, dass realiter null oder mehr als eine Lösung korrekt waren. Die Tatsache, dass die österreichische Millionenshow in einem deutschländischen Studio produziert wird, hat schon mehrfach dazu geführt, dass der Telefonjoker den miserablen Fernsprechverbindungen zwischen Köln und Wien zum Opfer gefallen ist. --Rôtkæppchen₆₈ 01:43, 10. Dez. 2024 (CET)
- Ja, bei der österreichischen Millionenshow wurde ein Kandidat auch nochmals eingeladen, nachdem sich heraussgestllt hatte, das zwei der Auswahlantworten richtig waren und er jene erwischt hatte, die nicht von der Redaktion vorgeshen war. Und bei "gefragt-gejagt" wurden den Kandidaten durch einen ähnlichen Fall tatsächlich der Gewinn um 500 Euro gekürzt. --2001:871:69:D894:A56F:EA57:7412:804E 23:29, 9. Dez. 2024 (CET)
9. Dezember
Wie transportiert man Antimaterie?
Beim Zusammentreffen mit Materie wird ja explosionsartig Energie frei. Wie transportiert man also Antimaterie ohne dass es zu so einer Reaktion kommt? --2A01:599:246:DDB4:91B0:DAA0:477B:8F65 03:52, 9. Dez. 2024 (CET)
- In Antimaterie wird eine Magneto-optische Falle erwähnt. Wäre schon mal ein Start. --Erastophanes (Diskussion) 06:46, 9. Dez. 2024 (CET)
Probiere es mal mit einem Container aus Antimaterie! --2003:D9:1F48:E700:18D7:912B:BCE2:A867 11:00, 9. Dez. 2024 (CET)
- Der Artikel "Antimatter" in the englischen Wikipedia hat etwas mehr Informationen. Die Antwort scheint zu sein "Gar nicht!" (zumindest ist bisher keine praktische Technik bekannt). Man kann Antimaterie in "Fallen" einsperren (einfacher wenn es geladene Antimaterie wie Antiprotonen sind, schwerer bei ungeladener wie anti-Wasserstoffatome). Aber diese Fallen sind bisher nicht transportabel. Es ist auch erst vor wenigen Jahren gelungen überhaupt Antimaterie in diesen Fallen für länger als nur Sekundenbruchteile zu halten. Also, dass mal eben Terroristen beim CERN vorbeifahren und per geeignetem Container 1kg Anitmaterie klauen wird so schnell nicht passieren. 2A0A:EF40:737:2E01:5F3B:BC9B:53A0:DA60 14:04, 9. Dez. 2024 (CET)
- Ahem... "Terroristen beim CERN vorbeifahren und per geeignetem Container 1kg Anitmaterie klauen wird so schnell nicht passieren." Doch, wenn es Illuminaten sind! SCNR Grüße, Grand-Duc ist kein Großherzog (Diskussion) 15:28, 9. Dez. 2024 (CET)
- zumindest am CERN ist für 2025 genau sowas geplant: [14] --mw (Diskussion) 09:30, 10. Dez. 2024 (CET)
- CERN-Physiker als Terroristen? Das klingt aber stark nach Linda McMahon (scnr). --2.201.37.154 00:34, 11. Dez. 2024 (CET)
Dienst Laptop defekt
Moin mein Dienst Laptop ist im Eimer, das Display hat nen Wasserschaden, keine Ahnung wie das passiert ist ich kann mich nicht dran erinnern dass er mal Wasser im Rucksack abbekommen hat, der Laptop selbst ist seit 04/2021 in meinem Besitz, kann der AG verlangen dass ich den Laptop bezahlen muss? (nicht signierter Beitrag von 2A00:20:D04A:1B59:6C76:97D6:4BBE:749F (Diskussion) 07:09, 9. Dez. 2024 (CET))
- Bitte Hinweise zu Rechtsthemen oben beachten.
- Zu deiner Frage: Das hängt davon ab, wie dein Laptop genau beschädigt wurde. In Fällen von leichter Fahrlässigkeit (zum Beispiel Flasche Wasser kippt um, kann ja jedem mal passieren) eher nein, vgl. [15]. An deiner Stelle würde ich einfach offen und ehrlich mit dem AG kommunizieren. Nach fast
dreivier Jahren Benutzung kann schon etwas Unvorhergesehenes passieren und ein guter AG würde auch Verständnis zeigen. --Bildungskind (Diskussion) 08:27, 9. Dez. 2024 (CET)- Fast vier :) --Kreuzschnabel 10:22, 9. Dez. 2024 (CET)
- Mein Fehler. Korrigiert. --Bildungskind (Diskussion) 19:32, 9. Dez. 2024 (CET)
- Fast vier :) --Kreuzschnabel 10:22, 9. Dez. 2024 (CET)
- Steuerlich ist der Laptop nach drei Jahren abgeschrieben und bei vielen IT-Geräten ist eine längere Nutzung als drei Jahre nur aus Gründen der Nachhaltigkeit sinnvoll. --Rôtkæppchen₆₈ 10:00, 9. Dez. 2024 (CET)
- 1 Jahr, dank Corona... --Siechfred (Diskussion) 11:10, 9. Dez. 2024 (CET)
- Selbstverständlich beim Arbeitgeber melden, das Gerät gehört dem ja, und es wird auch versichert sein. So ein Schaden ist doch nichts Ungewöhnliches und sollte auch kein Drama darstellen. (Ich arbeite in einem IT-Helpdesk, bei uns kommen solche Fälle immer mal vor.) eryakaas • D 17:11, 9. Dez. 2024 (CET)
- Der Klassiker ist doch Kaffee in der Tastatur...
- Vielleicht ist es gar kein Wasser, sondern ein Display-Bruch? Ich habe mich mal versehentlich auf meinen Laptop gesetzt und danach sah man auf dem Display einen pfützenartigen dunklen Fleck, der mit der Zeit immer größer wurde. Ansonsten wie meine Vorredner. Beim Kauf wird einem doch fast immer eine Geräte-/Reparaturversicherung angeboten. Vielleicht hat dein AG sowas. --Expressis verbis (Diskussion) 22:00, 9. Dez. 2024 (CET)
- Gelebte rechtliche Praxis im Werktag (Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und so weiter mal aussenvor): Wenn ein Werkzeug/Maschine im Auftragsverhältnis oder billigend überlassen wurde und im Rahmen der Arbeit beschädigt oder damit etwas beschädigt wird, so haftet der Eigentümer/die ausgebende Stelle. Will sagen: Wenn jemandem im Rahmen eines Arbeitsauftrages ein Werkzeug übergeben wurde und das infolge kaputt geht (oder damit etwas kaputtski gemacht wird) ist dieser nicht haftbar zu machen. Sprich mit Deinem Arbeitgeber, denen das vermutlich ziemlich am Mors vorbeigeht. --RAL1028 (Diskussion) 22:17, 9. Dez. 2024 (CET)
- Das erinnert mich an die Abzocke an der Werkzeugausgabe der örtlichen (recht berühmten) Maschinenbaufabrik: Der Arbeitnehmer(m/w/d) gibt ein privat geschrottetes minderwertiges Baumarktwerkzeug ab und erhält im Austausch ein hochwertiges Markenwerkzeug in Industriequalität. --Rôtkæppchen₆₈ 01:49, 10. Dez. 2024 (CET)
Excel-Makro beim Start von Excel (2016) ausführen
Ich habe (vor > 8 Jahren) ein Makro geschrieben, das bei strg+i nach strg+c den bloßen Wert in die Zielzelle kopiert, also weder Formel noch Formatierung mitnimmt. Das Makro liegt in PERSONAL.XLSB im Ordner ... XLStart. Bis gestern funktionierte das einwandfrei, daß das Makro beim Start von Excel ausgeführt wurde und mir die Tastenkombination strg+i belegte. Gestern mußte Excel mit dem Taskmanager beendet werden und das Makro wird nicht mehr automatisch aufgerufen. Wenn ich PERSONAL.XLSB in Excel öffne, klappt es, aber die Automatik-Funktion nicht mehr. Was kann ich tun?
--2003:C1:9749:A400:50EF:84AB:DA1D:68CD 09:54, 9. Dez. 2024 (CET)
- Datei, Optionen, Trust Center, Einstellungen für das Trust Center, Makroeinstellungen, Alle Makros aktivieren. --Rôtkæppchen₆₈ 10:05, 9. Dez. 2024 (CET)
- Das war schon so eingestellt. --2003:C1:9749:A400:50EF:84AB:DA1D:68CD 16:22, 9. Dez. 2024 (CET)
- Schau mal im Trust Center auf "Vertrauenswürdige Speicherorte". Dort gibt es zwei "XLStart"-Verzeichnisse, eines auf C:\Benutzer\dein Username etc. und eines auf c:\Program Files\Microsoft Office. Vielleicht findet er an einem der beiden Ort eine falsche Persona.xlsb und öffnet deine nicht mehr. --2001:871:69:D894:A56F:EA57:7412:804E 19:25, 9. Dez. 2024 (CET)
- Das war es. Vielen Dank - läuft wieder, wie es soll. --2003:C1:970B:BA00:50EF:84AB:DA1D:68CD 06:49, 10. Dez. 2024 (CET)
Nutzungsrechte von Schriftarten in Windows/Office 365
Moin!
ich stehe kurz vor der Veröffentlichung meines ersten Romans im Selfpublishing. Das Werk habe ich in Microsoft Word (Office 365 für Privatkunden) verfasst. Nun habe ich im Internet unterschiedliche und teilweise widersprüchliche Informationen zu den Nutzungsrechten der mitgelieferten Schriften gefunden.
Da mein Roman sowohl als Print- als auch als E-Book-Version erscheinen wird, stellt sich mir die Frage, ob ich Schriften wie Garamond (für den Fließtext), Aptos oder Monotype Corsiva (für Überschriften und Textnachrichten) bedenkenlos verwenden kann. Ich betrachte dies als kommerzielle Nutzung, auch wenn ich hoffe, bestenfalls die Kosten für das Cover und etwas Werbung wieder reinzuholen, ohne tatsächlich Gewinn zu erzielen.
Ich habe gesehen, dass auch andere Autoren auf Plattformen wie BoD oder E-Publi diese Schriften verwenden, und ich bezweifle, dass sie alle eine kommerzielle Lizenz von Microsoft besitzen. Trotzdem möchte ich auf der sicheren Seite sein. Zwar kann ich mir kaum vorstellen, dass jemand alle Selfpublishing-Werke durchgeht, um Abmahnungen zu verschicken (habe ich auch noch nie gehört oder gelesen), aber ich möchte dennoch rechtliche Probleme vermeiden.
Wäre es sicherer, die Schriftarten zu ändern und stattdessen Google Fonts zu verwenden? Diese sind ausdrücklich für den kommerziellen Gebrauch freigegeben und wirken teilweise sogar ansprechender. Für mein nächstes Werk plane ich, die Schrift EB Garamond von Google zu nutzen. Allerdings wäre es aufwändig, die Schrift für mein bereits vollständig formatiertes bestehendes Werk zu ändern, da ich beim Schreiben darauf achte, dass keine großen Leerräume am Seitenende entstehen (Stichwort Absatzkontrolle).
Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung!
--2A02:3100:6234:D000:8890:7094:99FA:A53B 14:02, 9. Dez. 2024 (CET)
- Bei Office für Privatkunden ist m.E. keine kommerzielle Verwendung der Schrifttypen erlaubt [16][17][18]. --Chianti (Diskussion) 15:04, 9. Dez. 2024 (CET)
- Als Alternative: eine Open-Source-Schriftart nutzen! Beispiel:Linux Libertine und weiter Open-Source-Font. Grüße, Grand-Duc ist kein Großherzog (Diskussion) 15:21, 9. Dez. 2024 (CET)
- Unter https://wiki.archlinux.org/title/Metric-compatible_fonts#List_of_metric-compatible_fonts findest Du Tabellen metrikkompatibler freier Schriftarten. Wenn Du beim Austausch der proprietären µ$-Schriften auf Metrikkompatibilität achtest, so bleibt Deine Absatzkontrolle intakt und Hurenkind und Schusterjunge finden nicht statt. --Rôtkæppchen₆₈ 16:57, 9. Dez. 2024 (CET)
Umrechnung der Zehntelwertszeit
Die folgende Aussage im Artikel scheint zwar korrekt zu sein, ist aber nicht nachvollziehbar:
Eine Umrechnung zur Halbwertszeit ist mit dem Faktor log(2) ≈ 0,30103 möglich.
Wäre nicht etwas wie
T1/2 = T1/10 * ln(2)/ln(10) ≈ T1/10 * 0,30103
eingänglicher? Oder liege ich hier falsch? Leider fehlen dem Artikel sowieso jegliche Belege. --162.23.30.48 17:22, 9. Dez. 2024 (CET)
- Frag am besten auf Diskussion:Zehntelwertszeit nach, da es um eine Änderung im Artikel Zehntelwertszeit geht. --Rôtkæppchen₆₈ 17:36, 9. Dez. 2024 (CET)
- Ich würde darauf wetten, dass ich auf der Diskussionsseite eines zuletzt vor fast 17 Jahren inhaltlich bearbeiteten Artikel keine Antwort erhalten würde. Daher hier. --162.23.30.48 17:44, 9. Dez. 2024 (CET)
- Ich empfinde das Einfuehren des natuerlichen Logarithmus als unnoetig kompliziert, wenn es auch mit dem dekadischen Logarithmus geht.
- Warum ist aus Deiner Sicht ln(2)/ln(10 einfacher als log(2) ? -- Juergen 86.111.153.234 22:46, 9. Dez. 2024 (CET)
- Ich vermute, dass es darum geht, dass in der Gleichung 2 (Halb) und 10 (Zehntel) drin sind. Da log(10) gerade 1 gibt, könnte es natürlich weggekürzt werden.
- log statt ln geht nur, da es sich bei der Unterschied einem Bruch log/log oder ln/ln wegkürzt. Korrekt ist aber der ln. 195.176.112.53 22:55, 9. Dez. 2024 (CET)
- Ob hier nun der lg (log10, Dekadischer Logarithmus) oder der ld (log2, logarithmus dualis) verwendet wird, ist nun wirklich Geschmackssache. Berechnet werden beide ohnehin über den ln (loge, logarithmus naturalis). Die Rechenregeln finden sich unter Logarithmus#Basisumrechnung. Nach den Logarithmenregeln wäre sogar ein Logarithmus beliebiger Basis möglich, da sich die entsprechenden Faktoren herauskürzen. --Rôtkæppchen₆₈ 01:34, 10. Dez. 2024 (CET)
- In folgenden Gleichungen ist ln drin:
- Daher wäre es auch hier didaktisch sinnvoll, die Umrechnung aus diesen herzuleiten. 162.23.30.48 10:50, 10. Dez. 2024 (CET)
- In folgenden Gleichungen ist ln drin:
- Ob hier nun der lg (log10, Dekadischer Logarithmus) oder der ld (log2, logarithmus dualis) verwendet wird, ist nun wirklich Geschmackssache. Berechnet werden beide ohnehin über den ln (loge, logarithmus naturalis). Die Rechenregeln finden sich unter Logarithmus#Basisumrechnung. Nach den Logarithmenregeln wäre sogar ein Logarithmus beliebiger Basis möglich, da sich die entsprechenden Faktoren herauskürzen. --Rôtkæppchen₆₈ 01:34, 10. Dez. 2024 (CET)
Ich suche den Artikel "Die Astor-Uhr"
Ich bin noch relativ neu auf Wikipedia, daher bitte ich um Verständnis, wenn diese Frage ggf. Unkenntnis der bestehenden Wikipedia-Prozesse beruht.
Vor mehreren Wochen habe ich einen Entwurf für einen Beitrag namens "Die Astor-Uhr" verfasst und in den Wikipedia-Diskussionsraum gestellt. Obwohl der Beitrag neu war (einen Beitrag über die mit dem Untergang der Titanic versunkene Astor-Uhr gibt es bislang nicht), habe auf meinen Entwurf kein Feedback erhalten (der Artikel war nüchtern und faktisch geschrieben, zu werblich kann er aus meiner Sicht nicht gewesen sein). Ich kann den Beitrag auch nirgendwo auf Wikipedia finden.
Ich bin etwas irritiert. Mag sein, dass es als Neuling an meiner Unkenntnis der Prozesse liegt. Aber ich denke, dass die Wikipedia-Community auch Interesse daran haben dürfte, Neulinge für Ihr Projekt zu gewinnen. In der Welt, in der ich lebe, ist es üblich, Neulingen und Fragenden eine Antwort zu geben. Andererseits kann ich mir irgendwie auch nicht vorstellen, dass ich keine Antwort bekommen habe. Deshalb bin ich jetzt ratlos.
Ich bitte sehr freundlich um Unterstützung und Auskunft: Wie kann ich herausfinden, was mit meinem Artikelentwurf auf Wikipedia passiert ist?
Über eine Antwort würde ich mich wie gesagt sehr freuen.
Besten Gruß
Tasso Enzweiler (nicht signierter Beitrag von BigEnz (Diskussion | Beiträge) 18:10, 9. Dez. 2024 (CET))
- Von Deinen acht festzustellenden Beiträgen wurde keiner gelöscht. Kann es sein, dass Du den Artikelentwurf versehentlich ausgeloggt und an einer komplett falschen Stelle veröffentlicht hast? --109.42.113.255 19:04, 9. Dez. 2024 (CET) PS: Es gibt nicht den Wikipedia-Diskussionsraum, sondern derlei sehr viele verschiedene. Kannst Du Dich noch erinnern, wo das genau gewesen sein soll? --109.42.113.255 19:07, 9. Dez. 2024 (CET)
- Mit der Bezeichnung Astor-Uhr habe ich auch keinen Beitrag gefunden, auch nicht bei den gelöschten Artikeln. Gibt es vielleicht in dem Artikelentwurf einen bestimmten Textabschnitt, nach dem gesucht werden kann? --BlackEyedLion (Diskussion) 19:24, 9. Dez. 2024 (CET)
- In der Welt, in der ich lebe, ist es nicht üblich, halbfertige Arbeit irgendwo hinzulegen (in der Erwartung, dass irgendjemand sie fertigstellt oder was?), dann zu vergessen, wo sie hingelegt wurde, und sich anschließend über ausbleibende Antworten zu wundern … weißt du wirklich nicht mehr, wo das war? Wie gesagt, „den Diskussionsraum“ gibt es nicht, da musst du was falsch verstanden haben. Deine Beiträge, die du angemeldet verfasst hast, findest du unter Spezial:Beiträge/BigEnz. Unangemeldet Beigetragenes kann von niemandem eindeutig dir zugeordnet werden. Eine Volltextsuche nach „Astor-Uhr“ fördert exakt diesen Abschnitt hier und dann deine Benutzerseite sowie deine Benutzerdiskussion zu Tage, wo du sie erwähnst; nichts davon ist ein Artikel. Kannst du eventuell anhand deiner Browser-Historie nachschauen, wo das gewesen sein könnte? --Kreuzschnabel 00:27, 10. Dez. 2024 (CET)
- In meiner Welt machen Anfänger Anfängerfehler. Auf seiner Diskussionsseite schreibt der User etwas von „... "Die Astor-Uhr" im Benutzerraum erstellt ...“. „Benutzerraum“ ist aber nicht das Gleiche wie irgendein Diskussionsraum. Ich kann mir vorstellen, dass der User den Artikel nicht gespeichert, sondern nur die Vorschau benutzt hat. Oder er hat ihn als IP eingestellt. Dann wäre er jeweils weg. Er hat seinen Entwurf sicherlich lokal auf dem Rechner gespeichert und kann ihn erneut unter Benutzer:BigEnz/Astor-Uhr (ohne "Die") einstellen und dann einem Relevanzcheck unterziehen lassen. --109.42.113.255 07:46, 10. Dez. 2024 (CET)
- In meiner Welt erkundigen sich Anfänger, wie man etwas macht, bevor sie es irgendwie machen, sich anschließend nicht mehr an ihr Vorgehen erinnern können und von anderen erwarten, die verlorene Nadel im Heuhaufen wiederzufinden. Wenn sie „Experte für Kommunikation“ (Zitat von der Benutzerseite) sind, dann gilt das erst recht :) Eingestellt wurde unter „Astor-Uhr“ nichts, auch nicht von einer IP, das fände die Volltextsuche sonst. Bleibt meine Frage an den Fragesteller mit seiner lokalen Browser-History. Eventuell wurde es gar nicht in der Wikipedia eingestellt, sondern in einem komplett anderen, ähnlich aussehenden Wiki, das für einen Teil der Wikipedia gehalten wurde. Alles schon erlebt :) --Kreuzschnabel 08:50, 10. Dez. 2024 (CET)
- In meiner Welt machen Anfänger Anfängerfehler. Auf seiner Diskussionsseite schreibt der User etwas von „... "Die Astor-Uhr" im Benutzerraum erstellt ...“. „Benutzerraum“ ist aber nicht das Gleiche wie irgendein Diskussionsraum. Ich kann mir vorstellen, dass der User den Artikel nicht gespeichert, sondern nur die Vorschau benutzt hat. Oder er hat ihn als IP eingestellt. Dann wäre er jeweils weg. Er hat seinen Entwurf sicherlich lokal auf dem Rechner gespeichert und kann ihn erneut unter Benutzer:BigEnz/Astor-Uhr (ohne "Die") einstellen und dann einem Relevanzcheck unterziehen lassen. --109.42.113.255 07:46, 10. Dez. 2024 (CET)
- Ohne mehr Informationen als "Vor mehreren Wochen habe ich einen Entwurf für einen Beitrag namens 'Die Astor-Uhr' verfasst und in den Wikipedia-Diskussionsraum gestellt." wird der Beitrag nicht auffindbar sein. Der gesamte andere Text ist dabei nicht hilfreich.
- Zu klären wäre etwa:
- Mit welcher Anmeldung (etwa als Account BigEnz) wurde das erstellt, oder war die Bearbeitung ohne Anmeldung?
- Kann der Zeitraum "vor mehreren Wochen" nicht genauer angegeben werden?
- Was ist mit "Wikipedia-Diskussionsraum" gemeint? Wo findet sich das?
- Ohne diese Mehrinformationen ist ein Wiederauffinden aussichtslos. Es muss sogar vermutet werden, dass der Beitrag nicht gespeichert wurde und so gesehen nie existierte (auch wenn BigEnz etwas geschrieben haben mag). --Naronnas (Diskussion) 09:32, 10. Dez. 2024 (CET)
- Einen entsprechenden Beitrag unter dem Account BigEnz können wir ausschließen: Spezial:Beiträge/BigEnz führt nichts dergleichen auf. --Kreuzschnabel 11:20, 10. Dez. 2024 (CET)
Whatsapp Name falsch angezeigt
Hallo, iich komme mit der Hilfe und Google nicht weiter. Ich hatte in meinem Adressbuch einen Kontakt mit dem ich nie WhatsApp geschrieben habe. Der hat die Telefonnummer nicht mehr. Die hat jetzt jemand anderes aus seiner Familie. Der zweite wurde in eine Gruppe hinzugefügt in der ich auch bin. Dabei ist mir dann aufgefallen, dass der Name von 1 angezeigt wird. Habe dann die Telefonnummer dort gelöscht und bei 2 hinterlegt. Es wird aber in WhatsApp immer noch der falsche Vornamen angezeigt. Was kann ich tun? --2001:9E8:86DC:2100:8EF4:4BA1:6A2B:F7DE 19:04, 9. Dez. 2024 (CET)
- Vielleicht sollte die andere Person erst einmal selbst prüfen, ob ihr Name richtig im Whatsapp-Profil eingetragen ist (3-Punkte-Menü oben rechts → Einstellungen, dann ganz oben; zum Änderung dort oben draufdrücken). --BlackEyedLion (Diskussion) 19:23, 9. Dez. 2024 (CET)
- Ja. Das passt. --2001:9E8:86DC:2100:8EF4:4BA1:6A2B:F7DE 20:52, 9. Dez. 2024 (CET)
- Andere Bekannte sehen alles richtig auf ihrem WhatsApp --2001:9E8:86E9:B400:7B7E:6E4C:16C9:A8B4 16:45, 10. Dez. 2024 (CET)
Gibt es einen Zusammenhang zwischen der Größe eines Speichermediums, seiner Kapazität und seiner Zuverlässigkeit?
Für Backups/Sicherungskopien möchte ich mir eine externe Festplatte anschaffen, SSD ist da wohl State of the Art. Die gibts nun in diversen Formaten, vom Stick bis zum mittelgroßen Kästchen und von 1 bis 4 TB in solchen Gehäusen. Gibts da eine Faustregel oder ist das egal und es kommt nur auf die Qualität des Chips an? Wonach sollte man das entscheiden? --Rainer Z ... 19:52, 9. Dez. 2024 (CET)
- Eigentlich nicht. Es kommt auf die Technik der Flash-Speicher an, ob es originale Markenware oder Chinaplagiat ist. Aber selbst Originalmarkenware kann durch Designfehler unerwartete Frühausfälle haben.[19] Günstigere Hardware wie USB-Sticks hat kein Wear-Leveling, sodass häufiger geschriebene Speicherbereiche seltener ausfallen als seltener geschriebene. SATA-SSDs und NVMe-SSDs sollten aber Wear-Leveling beherrschen. --Rôtkæppchen₆₈ 20:17, 9. Dez. 2024 (CET)
- Man fragt einen IT-ler des geringsten Misstrauens, was er an SSD empfehlen kann. Mir wurde Crucial empfohlen. Ich habe inzwischen ein paar Net- und Notebooks damit mit 1TB umgerüstet und eine 2TB in ein externes Gehäuse als Backup-Platte gesteckt. USB-Sticks traue ich nicht mehr so richtig. Manche halten lange, andere zicken rum. Die am meisten gestressten, unwichtigen Musiksticks im KFZ halten schon ewig. --109.42.113.255 20:23, 9. Dez. 2024 (CET)
- Der Verschleiß an den Speicherzellen findet beim Schreiben und/oder Löschen statt. Im Kfz-Beschallungsgerät werden die Sticks meist nur gelesen. --Rôtkæppchen₆₈ 22:59, 9. Dez. 2024 (CET)
- Inwiefern SSD State-of-the-art für Backups sein soll, bedarf einer Erklärung. Sie sind zweifellos schneller als Magnetplattenstapel, aber das ist bei dieser Anwendung sekundär. Wenn eine Datei, ohne angefasst zu werden, auf dem Medium sagen wir zehn Jahre alt werden soll, dann würde ich persönlich eine magnetische HDD eines Markenherstellers vorziehen, wie sie gebraucht für wenige Euro gehandelt werden (Schreiber dieses hat erfolglos versucht, eine 750-GB-Seagate-HDD für mehr als 12 € loszubekommen, und verwendet sie nun selbst als Backup). Wenn SSD, dann kommt’s vor allem auf die Bauart der Speicherzellen an: SLC, MLC (in der eingeengten Bedeutung als „two level cell“), TLC oder QLC stehen zur Auswahl, in ansteigender Windigkeit. --Kreuzschnabel 11:32, 10. Dez. 2024 (CET) Und ich persönlich kaufe keine Komplettprodukte mit verschweißten USB-Gehäusen, wo ich nicht weiß, was drin ist, sondern kaufe das Gehäuse (in vernümpftiger Qualität) und eine anständige 2,5"-Platte separat. --Kreuzschnabel 11:35, 10. Dez. 2024 (CET)
- Herrjemineh. Kann nicht mal was einfach sein? Was wäre denn davon [20] zu halten? --Rainer Z ... 12:14, 10. Dez. 2024 (CET)
- Oder besser eine 2,5 Zoll Festplatte von WD oder Seagate? Rainer Z ... 12:31, 10. Dez. 2024 (CET)
- In einem hart umkämpften Markt, in dem jeder sein Tortenstück abkriegen will, ist nichts einfach. Lies Testberichte (pass auf, dass das nicht nur KI-generierte PR-Artikel sind) und bilde dir eine Meinung. Werd dir über deine Prioritäten klar: Brauchst du riesige Kapazitäten, hohe Übertragungsgeschwindigkeiten oder zuverlässige Speicherung über Jahre hinweg? --Kreuzschnabel 12:46, 10. Dez. 2024 (CET)
- Ich will damit Sicherheitskopien ziehen. Es geht also zuerst um Zuverlässigkeit. Ein handliches Format und kein extra Netzteil wären wünschenswert. 4–5 TB wären gut. Und es muss mit USB und Android funktionieren. Auf meinem alten Arbeits-Mac liegen auch noch Daten rum, die ich gerne bei der Gelegenheit dazupacken möchte. Zum Studium langer Testberichte steht mir ehrlich gesagt nicht (mehr) der Sinn. Mir reicht als Faustregel, zu erfahren welche Speichertechnik die geringste Ausfallwahrscheinlichkeit hat und welche Hersteller bzw. Anbieter derselben einen soliden Ruf haben. --Rainer Z ... 13:16, 10. Dez. 2024 (CET)
- Wie ich schon im Cafe geschrieben habe, koennte ein USB-Hub mit Netzteil notwendig sein, weil die dem Tablet entnehmbare Leistung moeglicherweise zu gering ist. Hier muesste man eben nach der Spezifikation des konkreten Tablets schauen. Ohne Netzteil (und Hub) gehen vielleicht nur USB-Sticks und moeglicherweise noch nicht mal SSDs im USB-Gehaeuse. -- Juergen 86.111.152.215 17:59, 10. Dez. 2024 (CET)
- Ich will damit Sicherheitskopien ziehen. Es geht also zuerst um Zuverlässigkeit. Ein handliches Format und kein extra Netzteil wären wünschenswert. 4–5 TB wären gut. Und es muss mit USB und Android funktionieren. Auf meinem alten Arbeits-Mac liegen auch noch Daten rum, die ich gerne bei der Gelegenheit dazupacken möchte. Zum Studium langer Testberichte steht mir ehrlich gesagt nicht (mehr) der Sinn. Mir reicht als Faustregel, zu erfahren welche Speichertechnik die geringste Ausfallwahrscheinlichkeit hat und welche Hersteller bzw. Anbieter derselben einen soliden Ruf haben. --Rainer Z ... 13:16, 10. Dez. 2024 (CET)
- In einem hart umkämpften Markt, in dem jeder sein Tortenstück abkriegen will, ist nichts einfach. Lies Testberichte (pass auf, dass das nicht nur KI-generierte PR-Artikel sind) und bilde dir eine Meinung. Werd dir über deine Prioritäten klar: Brauchst du riesige Kapazitäten, hohe Übertragungsgeschwindigkeiten oder zuverlässige Speicherung über Jahre hinweg? --Kreuzschnabel 12:46, 10. Dez. 2024 (CET)
- Wie schon umseitig im Cafe von mir (unter anderer IP) und oben von Kreuzschnabel geschrieben: Definitiv das zweitere - eine Harddisk von einem Markenhersteller. Kostet auch nur halb so viel wie die von dir verlinkte SSD. --217.149.162.255 13:23, 10. Dez. 2024 (CET)
- Den Eindruck habe ich mitgenommen. Ich hatte vorher erwartet, dass Speicher ohne Mechanik robuster sind. --Rainer Z ... 15:02, 10. Dez. 2024 (CET)
- Noch ne Frage: Passt eine Windows/Mac-kompatible HD an ein Android-Tablet? Sticks und Karten tuns ja. --Rainer Z ... 15:12, 10. Dez. 2024 (CET)
- Das kommt aufs Dateisystem an. FAT32 funktioniert auf nahezu jedem Betriebssystem, ist aber nichts für große Dateien ≥2 GiB. NTFS funktioniert auf Windows und Linux, aber nicht auf Android und ext2/3/4 funktioniert auf Linux und Android, aber nicht unter Windows. exFAT läuft auf vielen jüngeren Geräten. Über die Kernobstwelt weiß ich zu wenig bescheid. --Rôtkæppchen₆₈ 15:39, 10. Dez. 2024 (CET)
- Eine Alternative zur externen Festplatte wäre ein NAS-System, wo die Platte(n) in einem separaten Gehäuse sind, das ans LAN angeschlossen ist. Da kommst Du dann u.a. mit SMB, NFS, AFP oder rsync an Deine Daten und fürs Android-Smartphone gibt es eine App. Mit z.B. VLC oder Total Commander kommst Du aber auch ohne Zusatzapp an Deine Daten. Und auch hier kannst Du Dir Platten und Gehäuse separat kaufen und dann nur Testsieger kaufen. --Rôtkæppchen₆₈ 16:00, 10. Dez. 2024 (CET)
- +1, du kannst sogar ein raid-system anlegen, mit redundanten Speicher... Für mich reichen aber redundante usb-sticks, also mindestens zwei an verschiedenen orten! --2A01:599:447:A62:D0C:DAEA:B8E3:E6D4 17:42, 10. Dez. 2024 (CET)
- Fuer einen IT-Laien scheint mir das selbst Zusammenbauen kein guter Rat zu sein. Ich wuerde in so einem Fall besser zu einem Komplettgehaeuse mit HD raten. -- Juergen 86.111.152.215 17:59, 10. Dez. 2024 (CET)
- Bei einem NAS ist das nun wirklich keine Raketenwissenschaft: Deckel auf, Platte(n) reinschieben, fertig. --Jossi (Diskussion) 20:21, 10. Dez. 2024 (CET)
- Es gibt aber günstigere NAS mit Vielschrauberei. Bei meiner Synology DS418j müssen 28 Schrauben betätigt werden, um die Platten einzubauen: je vier Schrauben, um eine Platte an der Schublade festzuschrauben, je zwei Schrauben, um eine Schublade im Gehäuse festuzschrauben und dann noch vier Gehäuseschrauben. Bei vier Platten macht das 28 Schrauben. --Rôtkæppchen₆₈ 22:07, 10. Dez. 2024 (CET)
- Bei einem NAS ist das nun wirklich keine Raketenwissenschaft: Deckel auf, Platte(n) reinschieben, fertig. --Jossi (Diskussion) 20:21, 10. Dez. 2024 (CET)
- Zur Frage „HD ans Android-Tablet“: Da stellt sich erstmal die simple Frage nach der Stromversorgung. Eine stromhungrige HDD könnte den USB-Anschluss des Tablets überfordern. Ansonsten sollte die Hardware an sich vom Android aus ansprechbar sein, wenn letzteres OTG-fähig ist. Die Softwarefrage, nämlich die nach dem Dateisystem, wurde oben schon beantwortet. NTFS ist für Windosen da; auch wenn die meisten Linux-Distris heute NTFS-Treiber drin haben, ist das nicht zu empfehlen. exFAT sollte heute überall brauchbar sein. --Kreuzschnabel 16:11, 10. Dez. 2024 (CET)
- Die Energieversorgung bekommt man mit einem USB-PD-fähigen USB-Hub wie diesem hin. Da hängt zzt. mein Google-TV-Streamer dran und verschafft dem Google-TV-Streamer drei Ports mit USB 3.2 Gen 1. Da kann ich dann Maus, Tastatur und einen exFAT- oder FAT32-formatierten USB-Speicher anschließen und das ganze wird dann über USB-PD versorgt, soviel das Netzteil hergibt. --Rôtkæppchen₆₈ 17:29, 10. Dez. 2024 (CET)
- Einen Hub mit Netzteil-Anschluss habe ich schon bestellt. Mir fehlt nur noch das Speichermedium. Da neige ich zu einer 2,5-Zoll-Platte von Seagate. Einfach, weil das einer der ältesten Hersteller ist, der auch mir was sagt. Ein superprofessionelles System wäre für mich heute übertrieben und ich will mich auch gar nicht mehr groß in sowas einarbeiten; das habe ich schon so oft gemacht. --Rainer Z ... 19:33, 10. Dez. 2024 (CET)
- Wenn du umschichtig zwei Backups auf verschiedene Speichermedien machst, ist es kein Weltuntergang, wenn mal eines davon ausfällt. --Jossi (Diskussion) 20:24, 10. Dez. 2024 (CET)
- Einen Hub mit Netzteil-Anschluss habe ich schon bestellt. Mir fehlt nur noch das Speichermedium. Da neige ich zu einer 2,5-Zoll-Platte von Seagate. Einfach, weil das einer der ältesten Hersteller ist, der auch mir was sagt. Ein superprofessionelles System wäre für mich heute übertrieben und ich will mich auch gar nicht mehr groß in sowas einarbeiten; das habe ich schon so oft gemacht. --Rainer Z ... 19:33, 10. Dez. 2024 (CET)
- Die Energieversorgung bekommt man mit einem USB-PD-fähigen USB-Hub wie diesem hin. Da hängt zzt. mein Google-TV-Streamer dran und verschafft dem Google-TV-Streamer drei Ports mit USB 3.2 Gen 1. Da kann ich dann Maus, Tastatur und einen exFAT- oder FAT32-formatierten USB-Speicher anschließen und das ganze wird dann über USB-PD versorgt, soviel das Netzteil hergibt. --Rôtkæppchen₆₈ 17:29, 10. Dez. 2024 (CET)
Mit dem Bischofsstab dreimal an das Hauptportal klopfen
In den meisten Medien fand sich ein Satz wie "Der Pariser Erzbischof Laurent Ulrich hatte zuvor nach katholischem Ritus dreimal mit dem Bischofsstab an das Hauptportal geklopft." (hier von https://www1.wdr.de/nachrichten/notre-dame-wiedereroeffnung-koelner-ex-dombaumeisterin-100.html, Hervorhebung von mir) Ich habe versucht, diesen Ritus zu finden, fand ihn aber nicht, zumindest nicht in aktuellen liturgischen Büchern.
Ich finde einen sehr ähnlichen, aber etwas umfangreicheren Ritus im alten Pontificale Romanum: https://www.digitale-sammlungen.de/de/view/bsb11648708?page=142 ("Pontifex ... ad ostium Ecclesiae appropinquans, percutit illud semel cum inferiori parte ejusdem baculi Pastoralis", etc.) Aber im heute gültigem Ordo dedicationis ecclesiae (https://archive.org/details/ODEA1977) finde ich nichts dergleichen.
Gibt es diesen Ritus also offiziell noch? --132.230.196.145 19:58, 9. Dez. 2024 (CET)
- Er ist zumindest bei der Palmsonntagsprozession weit verbreitet: Berichte aus der Oberpfalz, Sachsen, Marburg, Österreich und Korsika. --Chianti (Diskussion) 22:15, 9. Dez. 2024 (CET) P.S.: für die Liturgie an diesem Tag war Guillaume Normand verantwortlich [21], im Zweifel also bei ihm nachfragen.
- Hast du schon im Artikel zur Kirchweihe den Abschnitt 2.2.5 gelesen? Demnach ist das Klopfen noch möglich. Nachzuschlagen wäre das im französischen „Rituel de la dédicace: Pontifical romain“ (ISBN 2-7189-0401-1) oder in der deutschen Ausgabe „Die Weihe der Kirche und des Altares“ (ISBN 3-451-23290-1). Viele Grüße --Krabbenpulen (Diskussion) 22:21, 9. Dez. 2024 (CET)
- Bei der Beerdigung eines Habsburgers in der Kapuzinergruft wird auch geklopft, für die Beerdigung Ottos v. Habsburg 2011 auch gut filmisch dokumentiert. --Heletz (Diskussion) 06:56, 10. Dez. 2024 (CET)
- Erinnere mich daran auch aus einem Film über Kronprinz Rudolf ganz am Filmanfang. Die Prozession kommt mit allem Pomp an der Tür an, es wird geklopft und der Verstorbene mit allen tausend Titeln angekündigt und von drinnen wird geantwortet "wir kennen ihn nicht". --Schwäbin 10:57, 10. Dez. 2024 (CET)
- Bei der Beerdigung eines Habsburgers in der Kapuzinergruft wird auch geklopft, für die Beerdigung Ottos v. Habsburg 2011 auch gut filmisch dokumentiert. --Heletz (Diskussion) 06:56, 10. Dez. 2024 (CET)
- Also worum es hier ja geht ist die Eröffnung bzw. Vorbereitung der Weihe (was ja erst einen tag später erfolgte) einer neuen Kirche. Da ist es durchaus üblich, das ein Erzbischof eben dieses Ritual begeht [22][23] Nur sehen wir natürlich heute dieses Ritual seltener, weil nicht wie in den 60er und 70er Jahren noch viele Krichen geweiht werden. Würde er übrigens auch machen, wenn er neu gewählt worden wäre und erstmals seine kathedrale betritt [24]. Wenn man etwas sucht gibt es auch um die Erklärung warum das passiert [25]: Zum eine um die Positon heruaszuheben die der Erdbeer-George hat und zum zweiten dass die Gemeinde die Wahl bestätigt. War also üblicher Ritus, und keineswegs etwas besonderes (abseits davon, dass es ja nicht wirklich eine neue Kirche war, aber für ihn der 2022 ins Amt kam war es eben der erste offizielle Besuch).--Maphry (Diskussion) 21:44, 10. Dez. 2024 (CET)
- Danke für den Hinweis, dass die eigentliche Frage von gestern mittlerweile wohl etwas in den Hintergrund getreten ist. Es ging dem Fragesteller um das Klopfen an die Kirchentür und wo die entsprechenden offiziellen, derzeit gültigen liturgischen Regeln der katholischen Kirche nachgeschaut werden können. Es geht um eine Kirchen- bzw. Altarweihe – und nicht um sonstige kirchliche Prozessionen, Beisetzungen, um die Parlamentseröffnung in Großbritannien oder um das Klopfen auf Holz. Vielleicht meldet sich die fragende IP hier noch mal, ob sie Zugriff auf die von mir gestern mit ISBN genannten Ausgaben hat und mittlerweile eine Antwort - vielleicht auch anderswo - gefunden hat? Ich kann es sonst gerne in den nächsten Tagen in der deutschen Buch-Ausgabe versuchen. Viele Grüße --Krabbenpulen (Diskussion) 21:56, 10. Dez. 2024 (CET)
Grammatik-Frage
Ich habe eine Grammatik-Frage: Ist der Einschub im letzten Satz von meta-Chlorperbenzoesäure korrekt oder sollte es
"..., ein Addukt aus meta-Chlorperbenzoesäure und Kaliumfluorid, ..."
heißen? --195.176.112.53 21:32, 9. Dez. 2024 (CET)
- Der Nominativ ist richtig, weil das Bezugswort es ebenfalls im Nominativ steht; allgemein zur Kasuskongruenz bei als: https://gfds.de/kasus-und-komma-nach-als-und-wie/. --BlackEyedLion (Diskussion) 21:42, 9. Dez. 2024 (CET)
- Ich würde es umformulieren: "Das Addukt von meta-Chlorperbenzoesäure und Kaliumfluorid wird als Camp-Reagenz bezeichnet und kann im Gegensatz zu reinem mCPBA verwendet werden, um ..." Oder ist es anders gemeint? 91.54.42.130 21:51, 9. Dez. 2024 (CET)
- Das finde ich auch. Im jetzigen Satz ist das Pronomen es nicht sinnvoll, weil es, also mCPBA, gerade nicht verwendet werden kann. --BlackEyedLion (Diskussion) 22:13, 9. Dez. 2024 (CET)
- Falls von oder aus gefragt ist: lat. addūcere ‘heranführen, zuführen, veranlassen’, also die Zusammenführung von zwei Sachen müsste richtig sein. --Expressis verbis (Diskussion) 22:17, 9. Dez. 2024 (CET)
- Ich würde es umformulieren: "Das Addukt von meta-Chlorperbenzoesäure und Kaliumfluorid wird als Camp-Reagenz bezeichnet und kann im Gegensatz zu reinem mCPBA verwendet werden, um ..." Oder ist es anders gemeint? 91.54.42.130 21:51, 9. Dez. 2024 (CET)
Ich danke allen für ihre Hilfe. Ist im Artikel geändert [26] 195.176.112.53 22:34, 9. Dez. 2024 (CET)
Gibt es rhetorische Klauseln in der deutschsprachigen Literatur?
Klauseln in der Rhetorik sind metrische Schlusswendungen am Ende einer sprachlichen Einheit (vollständiger Satz, Nebensatz, …). Bislang geht es in dem Artikel (der von mir ist) nur um Latein und bisschen Altgriechisch, weil ich gar nicht weiß, ob ähnliche Analysen für andere Sprachen existieren. Muttersprachler haben durchaus ein Gefühl, wann sich etwas „besser“ liest und zumindest von Thomas Mann habe ich einmal dieses Zitat aufgeschnappt: „Ich bin überzeugt, daß die geheimste und stärkste Anziehungskraft einer Prosa in ihrem Rhythmus liegt.“ Gibt es für die deutschsprachige Literatur (oder bei einzelnen Autoren) ähnliche Stilanalysen? --Bildungskind (Diskussion) 22:22, 9. Dez. 2024 (CET)
- Und wenn sie nicht gestorben sind, dann leben sie noch heut. (◡—◡—◡—◡—◡—◡—◡—)? Grüße --Kpisimon (Diskussion) 13:27, 10. Dez. 2024 (CET)
10. Dezember
Haftpflicht Binnenschiffahrt
Die Moselschleuse ist ja nun gründlich demoliert, die Verantwortlichkeit scheint klar. Schaden: Zum einen die kaputten Schleusentore, zum anderen die Transportverzögerungen der Güter auf den anderen Schiffen sowie deren Gewinnausfall durch die Zwangsstillegungen. Sind Binnenschiffe für solche Schäden ausreichend versichert? (Wobei es sich theoretisch um Haftpflichtversicherungen der "schädigenden" Fahrzeuge als auch Kaskoversicherungen der Geschädigten handeln könnte: Es ist ja nicht zwingend, daß der Schädiger für den Schaden aufkommen muß, das könnte auch anders geregelt sein. Z. B. könnte in den Schleusungsgebühren ein Versicherungsanteil enthalten sein. Öffentliche Einrichtungen sind auch oft gar nicht bei Dritten versichert, sondern zahlen Schäden aus eigenen Mitteln, sind also sozusagen "bei sich selbst" versichert.) --77.1.107.107 00:18, 10. Dez. 2024 (CET)
- Für deutschländische Behörden einschließlich des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Mosel-Saar-Lahn gilt das Prinzip der Selbstversicherung. Das ist auch der Grund, warum Beamte(m/w/d) nicht in der GKV sind. --Rôtkæppchen₆₈ 01:19, 10. Dez. 2024 (CET)
- Und wer haftet jetzt? --77.3.36.66 08:30, 10. Dez. 2024 (CET)
- Die Versicherung des Verursachers. --Rôtkæppchen₆₈ 10:27, 10. Dez. 2024 (CET)
- <quetsch>Warum soll die Versicherung dafür haften? Wenn - siehe Diskussion weiter unten - dann ist der Verursacher haftbar. Und die Versicherung muss zahlen, weil sie einen Vertrag mit dem Verursacher abgeschlossen hat, aber nicht weil sie für den Unfall haftet. --217.149.162.255 13:11, 10. Dez. 2024 (CET)
- Die Versicherung des Verursachers. --Rôtkæppchen₆₈ 10:27, 10. Dez. 2024 (CET)
- Und wer haftet jetzt? --77.3.36.66 08:30, 10. Dez. 2024 (CET)
- Falls "Versicherungsanteil in den Schleusungsgebühren" macht das nur Sinn, wenn der Teil auch entsprechend eingesetzt wird. Ist eine Schleuse nicht ein BgA? --Wikiseidank (Diskussion) 08:28, 10. Dez. 2024 (CET)
- Falls. Was natürlich die Frage aufwirft, ob das denn so ist. Und wenn: Wer haftet denn für Drittschäden (=die stilliegenden Schiffe)? Im Kfz-Straßenverkehr ist es klar: (Verschuldensunabhängige) Halterhaftung "aus Betriebsgefahr", Versicherungspflicht, und die obligatorische Haftpflichtversicherung kommt "für alles" auf. Und in der Binnenschiffahrt? --77.3.36.66 08:37, 10. Dez. 2024 (CET)
- Mittelbar Geschädigte haben (anders als Du glaubst auch im Straßenverkehr) normalerweise keine Ansprüche, zur Vertiefung siehe z. B. hier. --Rudolph Buch (Diskussion) 11:34, 10. Dez. 2024 (CET)
- Das ist interessant. (Und eine Schweinerei.) Aber ist es in der Binnenschiffahrt genauso? Also mal rein theoretisch: Man braucht grundsätzlich keine Pflichtversicherung. Was man braucht, sind "klare Spielregeln": Wenn allgemein bekannt ist, daß es die obligatorische Haftpflichtversicherung und die Halterhaftung nicht gibt, könnte sich jeder selbst Kasko-, Unfall- und sonstwas versichern, und damit wäre für potentielle mittelbar Geschädigte auch eine Betriebsausfallversicherung vorstellbar. Gesamtwirtschaftlich dürfte es keinen großen Unterschied machen: Die Versicherungsbeiträge entspreche im großen und ganzen dem Schadensaufkommen und werden in die Frachtraten einkalkuliert. Es erscheint aber ungerecht? Ansichtssache... Die "Haftpflicht" ist keine Bestrafung, sondern dient der Sicherung der Ersatzansprüche von Geschädigten. Und wenn die schon anderweitig versorgt sind... "Ungestraft" kommt der Täter ja nicht davon: Erstens hat er seinen eigenen Schaden an der Backe, und zweitens gibt es auch noch ein OWi- oder Strafverfahren. - Man könnte sich, rein theoretisch, versteht sich, auch noch eine andere Lösung vorstellen: Der Schleusenbetreiber hat eine Verpflichtung, den Wasserweg benutzbar zur Verfügung zu stellen. Läßt er sich seine Schleuse kaputtfahren, dann muß er eben für die Nichtbenutzbarkeit Schadensersatz leisten, sowas Ähnliches wie "Mietminderung" wegen Baulärms, für den der Vermieter auch nichts kann. --77.3.36.66 13:17, 10. Dez. 2024 (CET)
- Haha, dann wäre nach einem Unfall die Autobahn innerhalb von Minuten wieder frei geräumt, wenn mittelbar Geschädigte Ansprüche geltend machen könnten. Das wäre super! --2001:16B8:B89B:CA00:964:CF4F:30C8:B870 19:05, 10. Dez. 2024 (CET)
- Das ist interessant. (Und eine Schweinerei.) Aber ist es in der Binnenschiffahrt genauso? Also mal rein theoretisch: Man braucht grundsätzlich keine Pflichtversicherung. Was man braucht, sind "klare Spielregeln": Wenn allgemein bekannt ist, daß es die obligatorische Haftpflichtversicherung und die Halterhaftung nicht gibt, könnte sich jeder selbst Kasko-, Unfall- und sonstwas versichern, und damit wäre für potentielle mittelbar Geschädigte auch eine Betriebsausfallversicherung vorstellbar. Gesamtwirtschaftlich dürfte es keinen großen Unterschied machen: Die Versicherungsbeiträge entspreche im großen und ganzen dem Schadensaufkommen und werden in die Frachtraten einkalkuliert. Es erscheint aber ungerecht? Ansichtssache... Die "Haftpflicht" ist keine Bestrafung, sondern dient der Sicherung der Ersatzansprüche von Geschädigten. Und wenn die schon anderweitig versorgt sind... "Ungestraft" kommt der Täter ja nicht davon: Erstens hat er seinen eigenen Schaden an der Backe, und zweitens gibt es auch noch ein OWi- oder Strafverfahren. - Man könnte sich, rein theoretisch, versteht sich, auch noch eine andere Lösung vorstellen: Der Schleusenbetreiber hat eine Verpflichtung, den Wasserweg benutzbar zur Verfügung zu stellen. Läßt er sich seine Schleuse kaputtfahren, dann muß er eben für die Nichtbenutzbarkeit Schadensersatz leisten, sowas Ähnliches wie "Mietminderung" wegen Baulärms, für den der Vermieter auch nichts kann. --77.3.36.66 13:17, 10. Dez. 2024 (CET)
- Mittelbar Geschädigte haben (anders als Du glaubst auch im Straßenverkehr) normalerweise keine Ansprüche, zur Vertiefung siehe z. B. hier. --Rudolph Buch (Diskussion) 11:34, 10. Dez. 2024 (CET)
- Falls. Was natürlich die Frage aufwirft, ob das denn so ist. Und wenn: Wer haftet denn für Drittschäden (=die stilliegenden Schiffe)? Im Kfz-Straßenverkehr ist es klar: (Verschuldensunabhängige) Halterhaftung "aus Betriebsgefahr", Versicherungspflicht, und die obligatorische Haftpflichtversicherung kommt "für alles" auf. Und in der Binnenschiffahrt? --77.3.36.66 08:37, 10. Dez. 2024 (CET)
- Hast du hier schon nachgelesen? --Sebastian Gasseng (Diskussion) 09:31, 10. Dez. 2024 (CET)
- Nee, davon hatte ich noch nie gehört. Steht da was Interessantes? --77.3.36.66 12:58, 10. Dez. 2024 (CET)
- Ja. --Sebastian Gasseng (Diskussion) 14:47, 10. Dez. 2024 (CET)
- ;.) Okay, also Auszug aus § 4: "Der Schiffseigner kann seine Haftung für Ansprüche wegen (...) Sachschäden, die (...) in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Betrieb des Schiffes (...) eingetreten sind, (...) beschränken, (...). Ansprüche wegen Sachschäden sind solche wegen (...) der Beschädigung von Sachen einschließlich Hafenanlagen, Hafenbecken, Wasserstraßen, Schleusen, Wehren, Brücken und Navigationshilfen (...)" --Sebastian Gasseng (Diskussion) 14:50, 10. Dez. 2024 (CET)
- Nee, davon hatte ich noch nie gehört. Steht da was Interessantes? --77.3.36.66 12:58, 10. Dez. 2024 (CET)
Kontaktanlass
Was bedeutet das Wort "Kontaktanlass"? --193.42.99.106 13:13, 10. Dez. 2024 (CET)
- Ein simples Kompositum aus Kontakt und Anlass. Um welche Art von Kontakt es geht, muss du schon selbst wissen (aus dem Zusammenhang). --Magnus (Diskussion) 14:03, 10. Dez. 2024 (CET)
Stromnetzüberlastung durch Balkonkraftwerke?
Die schiere Menge an Balkonkraftwerken, so wurde mir geflüstert, soll ein ganz großer Faktor bei der Gefahr der Überlastung des Stromnetzes sein. Klar, Kleinvieh und Mist und so, aber wenn ich sehe, wie „viele“ es davon gibt im Vergleich zu Dachanlagen oder aufgeständertem PV, kann ich mir nicht so wirklich vorstellen, dass es ausgerechnet daran liegen soll, dass diese Kleinstanlagen ja kaum abregelbar sind. Neutrale Quellen finde ich zu dieser Problematik nicht (wo „Zappelstrom“ ernsthaft erwähnt wird, höre ich tendentiell auf zu lesen). Daher die Frage, weiß die Schwarmintelligenz etwas darüber? --L47 (Diskussion) 13:41, 10. Dez. 2024 (CET)
- Könnte der Flüsterer das hier gemeint haben? Überlastung des individuellen, lokalen Stromnetzes? 2A01:E0A:E6D:C910:C522:2DD7:A90E:D15D 14:22, 10. Dez. 2024 (CET)
- Laut Statistika: „Im dritten Quartal 2024 waren rund 714.000 Balkonkraftwerke in Deutschland im Betrieb“ Laut Verordnung: „Seit Mitte Mai 2024 darf man damit maximal 800 Watt in das öffentliche Netz einspeisen. Zulässig ist eine installierte PV-Leistung aller Module von höchstens 2000 Watt. Bei Balkonkraftwerken, die mehr als insgesamt 800 Watt erzeugen können, drosseln deren Wechselrichter die Einspeisung“ Also eine maximale Peakleistung von etwas mehr als 0,55 MW. Da deutschlandweit verteilt, sehe ich, zumindest momentan, keine akute Gefahr einer Netzüberlastung. Alleine meine Dachanlage hat rund 3 % dieser Peakleistung.--Elrond (Diskussion) 15:02, 10. Dez. 2024 (CET)
- Danke für die Zahlen. Aber etwas mehr als 0,55 GW, oder? Wäre auch etwas komisch, wenn man mit zig tausend davon nur ein paar hundert Wasserkocher betreiben könnte. ;) Trotzdem kein besonders großer Brocken im Vergleich zu ca. 96 GW installierter PV insgesamt laut Fraunhofer ISE [27]. --L47 (Diskussion) 16:06, 10. Dez. 2024 (CET)
- Viel schlimmer sind die PV-Anlagen, die mehr Einspeisegebühr bekommen als der Strom zu manchen Zeiten kostet. D.h. der Strom kostet mittags 0 cent (+Netzgebühr), aber die bekommen 8 cent. --2001:16B8:B89B:CA00:964:CF4F:30C8:B870 18:59, 10. Dez. 2024 (CET)
- Wieso sollte das allgemeine Stromnetz durch (max.) 800-W-Einspeisungen belastet werden? Der Strom wird doch vornehmlich selbst verbraucht! Häng Deine Gefriertruhe und Deinen Kühlschrank dran, dann ist nicht mehr viel übrig zum Einspeisen. Einspeisung ist zudem gar nicht das Ziel der Balkonkraftwerke. Wenn man mal die Einwände im Vorfeld der neuen gesetzlichen Regelung anschaut, kam von gar niemandem Besorgnis wegen des Stromnetzes. Ich glaube, Du überschätzt das massiv. Gute Infos zum Thema gibt's übrigens beim Akkudoktor. --Schwäbin 19:47, 10. Dez. 2024 (CET)
- Du brauchst dringend einen neuen Kuehlschrank. --Timo 23:59, 10. Dez. 2024 (CET)
- Welches Stromnetz, bzw. welcher Teil davon? Dem Uebertragungsnetz mit den Hoechstspannungen sind die paar Amateuranlagen egal. Je Kleinteiliger es wird, desto eher fallen ein paar eng nebeneinander stehende Kleinanlagen ins Gewicht. Vor ein paar Jahren ging mal das Schreckgespenst der "Zahnarztallee" um: Ein relativ kleiner elektrischer Anschluss (Strasse) an dem reiche Haushalte mit privater Schnelladestation fuers Elektroauto haengen. Rechnerisch bist Du da schnell am Limit fuer das die Leitung in Deiner Strasse normalerweise ausgelegt ist. Ob das Problem jemals real existiert hat weiss ich nicht. PV ist im Prinzip das Gleiche, nur mit weniger Einzelleistung aber systematisch viel Gleichzeitigkeit. Obs relevant ist: keine Ahnung. Ich habe in der Vergangenheit oft versucht von durchaus gutwilligen Forschern aus dem Gebiet Verteilnetze sinnvolle Informationen zu aehnlichen Fragen zu bekommen. Aber die Antwort war irgendwie immer "kann man pauschal nicht sagen, jedes Netz ist anders". Praktisch gibt es Verantwortliche dafuer, dass das Stromnetz funktioniert: Die zahlreichen Netzbetreiber. Die wissen hoffentlich vorher, falls sie ein Problem bekommen. Kann man ja anhand eines konkreten Netzes und Zubauszenarien recht einfach durchsimulieren. --Timo 23:56, 10. Dez. 2024 (CET)
- Irgendein Mittel-/Niederspannungsverteilnetzguru hat mal gesagt, für eine Vollelektrifizierung des deutschländischen Kraftverkehrs sei eine Verdopplung der installierten Niederspannungsscheinleistung nötig, also doppelt so viele gleichgroße Niederspannungsstationen (Trafohäuslein) oder genausoviele doppelt so große Niederspannungsstationen (Trafohäuslein) mitsamt adäquater (doppelten Querschnitts) Verkabelung und Uplink ins 63–380-kV-Netz nötig. Tatsache ist, dass der Lastabwurf angemeldeter Photovoltaik genau dann erfolgt, wenn die Sonne scheint und gerade Schwachlast herrscht, weil die Netzbetreiber ihr Netz noch nicht auf bayerische Verhältnisse (Maximalrückspeisemöglichkeit bei Schönstwetter) gebracht haben. --Rôtkæppchen₆₈ 00:55, 11. Dez. 2024 (CET)
Nur 1250 Exemplare
Die erste Auflage von Über die Entstehung der Arten betrug nur 1250 Exemplare (Das "nur" kommt aus einem Artikel, in dem auch erwähnt wurde, dass Friedrich Engels eines dieser Exemplare ergattert hatte). Gibt es Zahlen aus den Jahren um 1859 in England, aus denen man ersehen kann, was so die durchschnittliche Auflage von neu erschienen naturwissenschaftlichen Büchern war? War es also eine ungewöhnlich kleine oder eher eine durchschnittliche Auflage für ein naturwissenschaftliches Buch? 2A01:E0A:E6D:C910:C522:2DD7:A90E:D15D 14:18, 10. Dez. 2024 (CET)
- Wenn man die Auflagenzahlen in Über die Entstehung der Arten#Auflagen ansieht (1. bis 6. englische Auflage: 1250 bis 3000), sieht es eher nach einer normalen Anzahl aus. Selbst nachdem die erste Auflage sofort vergriffen war, hat man nur auf 3000 erhöht. Die Erstauflage der Farbenlehre (Goethe) im Jahr 1810 betrug 750. 91.54.42.130 17:39, 10. Dez. 2024 (CET)
- Ein anderes Werk: Missionary Travels von David Livingstone: Erstauflage 12000 (1857, [28]). 91.54.42.130 17:52, 10. Dez. 2024 (CET)
- Anekdotisch: ich hab kürzlich einen Vortrag gehört, wo es vor allem um zoologische Bücher ging, die wohl immense Auflagen hatten, 107 Auflagen war das konkrete Beispiel. --elya (Diskussion) 17:40, 10. Dez. 2024 (CET)
Geschichte über geklauten Baumkuchen - von James Krüss?
Ich erinnere mich düster, vor vielen Jahren eine Geschichte gelesen zu haben, in der zwei Jungs von einem frisch gebackenen großen Baumkuchen die "Nasen" abgebrochen und gefuttert haben. Zur Strafe verdonnert der Vater sie, den kompletten (riesigen) Baumkuchen zu essen und dass sie erst dann etwas anderes kriegen, wenn der Baumkuchen restlos weg ist. Was zuerst als Schlaraffenstrafe erscheint, wird mit und mit immer schrecklicher und nach ein paar Tagen, als der Kuchen endlich weg ist und die Jungs schon lage Ekel vor süßem haben, essen sie mit großem Appetit sogar Grünkohl, vor dem sie sich zuvor geekelt haben. Wenn ich mich recht entsinne war der Autor James Krüss, aber da bin ich mir in keiner Weise sicher. Eine Suche im Netz und in meiner Bibliothek hat leider nichts an Ergebnissen gebracht. Ich wollte einer Kollegin diese Geschichte schenken, aber dafür muss ich natürlich wissen wie sie heißt und wer sie schrieb. --Elrond (Diskussion) 15:36, 10. Dez. 2024 (CET)
- Tante G liefert mir nach erfolgtem Sucheinwurf von kinder geschichte baumkuchen in den für den Sucheinwurf bestimmten Sucheinwurf als ersten Treffer diese hier, deiner Beschreibung mit Ausnahme des Grünkohls durchaus entsprechend. --Kreuzschnabel 16:16, 10. Dez. 2024 (CET)
- Vielen Dank! Da habe ich mich wohl doch zu sehr auf Krüss versteift. Der Fallada wars. --Elrond (Diskussion) 17:35, 10. Dez. 2024 (CET)
Achteckiger Stern
Wie nennt man diesen achteckigen Stern? faz-video/bild -- itu (Disk) 20:54, 10. Dez. 2024 (CET)
- Laut Stern (Geometrie) ist das ein (8/2)-Stern bzw Achtort. --Rôtkæppchen₆₈ 21:06, 10. Dez. 2024 (CET)
- OK, aber das wäre nur die technische Beschreibung. Die Vermutung drängt sich auf dass dieser Stern eine ideologische Bedeutung hat. Insbesondere weil er ganz analog zum Davidstern verwoben ist. -- itu (Disk) 21:20, 10. Dez. 2024 (CET)
Rub al-hizb. --83.79.178.122 21:40, 10. Dez. 2024 (CET)
Programmzeitschriften in Schweiz in den 1970er
Welche Programmzeitschriften gab es in den 1970er Jahren in der Schweiz? Und sind diese irgendwo online archiviert? Vielen Dank, --Viennese Waltz (Diskussion) 21:21, 10. Dez. 2024 (CET)
- Tele gabs damals schon. Glaube nicht, dass das online archiviert wurde. Suchst du etwas bestimmtes, vielleicht kann ich weiterhelfen. --83.79.178.122 21:48, 10. Dez. 2024 (CET)
11. Dezember
Tadalafil Tabletten TIO / LS3 was heißt das?
Eine 10 mg Tablette von inventrum hat TIO aufgestanzt auf der gelben Pille, die 10 mg von Aptomed hat LS3 aufgeprägt, wofür kann das stehen? --78.88.93.197 01:18, 11. Dez. 2024 (CET)
- Dafür gibt es Medikamentenidentifikationswebsites wie drugs.com, wo nach Farbe, Form, Prägung etc gefragt wird und dann mögliche Hersteller, Markennamen und Wirkstoffe genannt werden. --Rôtkæppchen₆₈ 02:17, 11. Dez. 2024 (CET)
- Da ist nichts genormt, du musst also wie Rotkäppchen vorgeschlagen selber nachschlagen. Vom Grundsatz her dienen solche Buchstaben- und Ziffern-Code-Markierungen zu unterscheiden von anderen Pillen des selben Herstellers. Es kann auch ein Mittel zum verhindern von Fälschungen sein, da ein sauberer Prägung, nicht so einfach zu kopieren ist wie Form und Farbe. --Bobo11 (Diskussion) 07:37, 11. Dez. 2024 (CET)