„Benutzer Diskussion:Jurastudentin“ – Versionsunterschied

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Letzter Kommentar: vor 16 Jahren von Jurastudentin in Abschnitt Karl Albrecht Schachtschneider
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Jurastudentin (Diskussion | Beiträge)
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Lese ich da richtig? „Ergänzung der AZ der - soweit aktuell online auffindbaren - nicht angenommenen, (offensichtlich) unzulässigen oder (offensichtlich) unbegründeten Beschwerden u.a.“?
Lese ich da richtig? „Ergänzung der AZ der - soweit aktuell online auffindbaren - nicht angenommenen, (offensichtlich) unzulässigen oder (offensichtlich) unbegründeten Beschwerden u.a.“?
Laß' mich raten: Du hast (offensichtlich) keine seiner Klageschriften, die Du da so abqualifizierst, gelesen, oder? --[[Spezial:Beiträge/91.41.84.147|91.41.84.147]] 20:42, 3. Jan. 2008 (CET)
Laß' mich raten: Du hast (offensichtlich) keine seiner Klageschriften, die Du da so abqualifizierst, gelesen, oder? --[[Spezial:Beiträge/91.41.84.147|91.41.84.147]] 20:42, 3. Jan. 2008 (CET)

:Ich bin sie alle durchgegangen, die online zur Verfügung stehen, weshalb ich diese Aussage treffen konnte. Das BVerfG hat in allen Entscheidungen die Beschwerden bzw. Klagen entweder schon an der Zulässigkeit oder Begründetheit scheitern lassen. Was diejenigen betrifft, die nicht online verfügbar sind, dazu kann ich natürlich nichts sagen, allerdings gehe ich nicht davon aus, dass etwas dabei war, was als zulässig UND begründet war. --[[Benutzer:Jurastudentin|Jurastudentin]] 08:10, 4. Jan. 2008 (CET)

Version vom 4. Januar 2008, 09:10 Uhr

Karl Albrecht Schachtschneider

Lese ich da richtig? „Ergänzung der AZ der - soweit aktuell online auffindbaren - nicht angenommenen, (offensichtlich) unzulässigen oder (offensichtlich) unbegründeten Beschwerden u.a.“? Laß' mich raten: Du hast (offensichtlich) keine seiner Klageschriften, die Du da so abqualifizierst, gelesen, oder? --91.41.84.147 20:42, 3. Jan. 2008 (CET)Beantworten

Ich bin sie alle durchgegangen, die online zur Verfügung stehen, weshalb ich diese Aussage treffen konnte. Das BVerfG hat in allen Entscheidungen die Beschwerden bzw. Klagen entweder schon an der Zulässigkeit oder Begründetheit scheitern lassen. Was diejenigen betrifft, die nicht online verfügbar sind, dazu kann ich natürlich nichts sagen, allerdings gehe ich nicht davon aus, dass etwas dabei war, was als zulässig UND begründet war. --Jurastudentin 08:10, 4. Jan. 2008 (CET)Beantworten