„Free Sheet Music“ – Versionsunterschied

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==Weblinks==
==Weblinks==
*[http://digital.library.ucla.edu/sheetmusic/ Sheet Music Consortium]
*[http://digital.library.ucla.edu/sheetmusic/ Sheet Music Consortium]
*[[scores:Hauptseite|IMSLP]] - [[International Music Score Library Project]], Wiki
*[http://www.gutenberg.org/browse/categories/4 Project Gutenberg] - Partitur-Kategorie des [[Project Gutenberg]]
*[http://www.gutenberg.org/browse/categories/4 Project Gutenberg] - Partitur-Kategorie des [[Project Gutenberg]]
*[http://www.cpdl.org Free Choral Sheet Musik - Public Domain Library]
*[http://www.cpdl.org Free Choral Sheet Musik - Public Domain Library]

Version vom 3. August 2008, 22:33 Uhr

Bei Free Sheet Music handelt es sich um eine internationale Bewegung von Musikern (Chorleitern, Dirigenten und Musikwissenschaftlern), die gemeinfreie Musikliteratur am PC neu setzen oder alte Ausgaben, deren Rechtsschutz abgelaufen ist, scannen und anderen Musikern kostenlos zur Verfügung stellen.

Hintergrund

Noten von gemeinfreier Musik werden von vielen als zu teuer eingeschätzt. Musikverlage akzeptieren in der Regel den Eintritt der Gemeinfreiheit nicht, sondern versuchen, die bisherigen Einkunftsmöglichkeiten beizubehalten, indem sie das Kopieren gemeinfreier Noten nach Möglichkeit zurückdrängen. Eine Möglichkeit der Umgehung der Gemeinfreiheit besteht in der Ausgabe reversgebundenen Notenmaterials, das nur verliehen wird und bei dem der Entleiher vertraglich gebunden wird.

Die Free Sheet Music Bewegung ist - wie die Open Access-Bewegung der Wissenschaftler - dem Prinzip des Open Content verpflichtet.

Rechtliche Situation

Bei der Bewegung ist zum einen die Urheberschutzfrist zu beachten (70 Jahre nach dem Tod des Autors in Deutschland und der EU), zum anderen aber auch die Schutzfrist für (wesentlich von früheren sich unterscheidende) wissenschaftliche Ausgaben, die in Deutschland 25 Jahre beträgt. Ein weiterer Aspekt ist das Wettbewerbsrecht. Dadurch wird die Leistung von Musikverlagen geschützt, die die Notengrafik erstellen („stechen“). Doch auch dieses Recht ist begrenzt. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes („Notenstichbilder“ oder „Peters-Urteil“) genießt die grafische Darstellung von Musiknoten schon 50 Jahre nach Stich keinerlei Schutz mehr. Der von interessierter Seite (siehe Rechtsschutz von Schriftzeichen) in die Welt gesetzte Umkehrschluss, jüngere Noten seien geschützt, verkennt die Eigenart des Wettbewerbsrechts. Ein nicht-kommerzielles Projekt steht außerdem nicht in einem Wettbewerbsverhältnis zu Notenverlagen.

Technik

Die Digitalisierung der Noten wurde insbesondere durch die Entwicklung und Verbreitung von Notensatzprogrammen für den PC ermöglicht.

Meistens werden die Noten allerdings nicht in bearbeitbaren Datei-Formaten, sondern als Grafikdateien im PDF-Standard erstellt. Oft werden auch Klangdateien im MIDI-Format beigefügt.

Beliebt ist auch der Einsatz von Wikis bei der Präsentation der Noten-PDFs.

Bewertung

Neben der finanziellen Sparmöglichkeiten hat Free Sheet Music auch den Vorzug, dass die Digitalisierung der Noten eine leichtere Anpassung der Edition an die jeweiligen Gegebenheiten (etwa durch Transposition und Einzelstimmenauszüge) ermöglicht.

Sheet Music Consortium

Nicht nur Musikliebhaber digitalisieren gemeinfreie Noten, auch Bibliotheken bzw. Musikbibliotheken stellen mehr und mehr Noten frei zugänglich ins Netz. Vier US-Universitäten bilden das Sheet Music Consortium, das eine Metasuche in digitalisierten Beständen mittels OAI-PMH ermöglicht (vergleichbar dem OAIster für Texte).