„Hessische Filmförderung“ – Versionsunterschied

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen
[gesichtete Version][gesichtete Version]
Inhalt gelöscht Inhalt hinzugefügt
K Tippfehler entfernt
Mikomaus (Diskussion | Beiträge)
K Wikipedia-Link ein gefügt
Zeile 60: Zeile 60:
== Beispiele HFF-geförderter Filme ==
== Beispiele HFF-geförderter Filme ==
* [[Der Totmacher]] (1995) – Regie: [[Romuald Karmakar]] – [[Hessischer Filmpreis]], [[Deutscher Filmpreis]], [[Bayerischer Filmpreis]]
* [[Der Totmacher]] (1995) – Regie: [[Romuald Karmakar]] – [[Hessischer Filmpreis]], [[Deutscher Filmpreis]], [[Bayerischer Filmpreis]]
* [[Quest (Kurzfilm)]] (1996) – Regie: [[Tyron Montgomery]], Produktion: Thomas Stellmach – [[Oscar]] für den besten Kurzfilm
* [[Quest (Kurzfilm)]] (1996) – Regie: [[Tyron Montgomery]], Story und Produktion: [[Thomas Stellmach]] – [[Oscar]] für den besten Kurzfilm
* Dance of the Wind (1997) – Regie: Rajan Khosa
* Dance of the Wind (1997) – Regie: Rajan Khosa
* Namibia – Rückkehr in ein neues Land (1997) – Regie: Christoph Schuch
* Namibia – Rückkehr in ein neues Land (1997) – Regie: Christoph Schuch

Version vom 16. April 2009, 18:46 Uhr

Hessische Filmförderung
Geschäftsführerin: Maria Wismeth
Co-Geschäftsführerin: Dr. Verena Metze-Mangold
Ort: Frankfurt am Main Hessen
Träger: Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst
Hessischer Rundfunk
Film- und Kinobüro Hessen
Basisetat: rund 2,1 Millionen Euro pro Jahr (Stand 2008)
Anschrift: Hessische Filmförderung
Am Steinernen Stock 1
60320 Frankfurt am Main
Website: http://www.hessische-filmfoerderung.de

Die Hessische Filmförderung (HFF) setzt sich zusammen aus der Kulturellen Filmförderung des Landes Hessen (HFF-Land) und der Hessischen Rundfunk Filmförderung (HFF-hr). Seit 1997 arbeiten beide Förderungen unter einem Dach in Frankfurt am Main. Die gemeinsame Geschäftsstelle der HFF übernimmt dabei die Vorbereitung, Durchführung und Abwicklung der Projekte, betreut Filmemacher und Drehbuchautoren und kümmert sich um die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.

Die HFF legt nach eigenem Verständnis ihren Schwerpunkt auf die Förderung kulturell wertvoller Filme, und will Riskantes, Interessantes, Innovatives und Experimentelles fördern und der hessischen Film- und Kinoszene den Boden bereiten möchte.

Seit über 20 Jahren subventioniert die HFF alle Schritte der Herstellung und Auswertung von Filmen. Die Förderung wird als anteiliger Zuschuss zu den Gesamtkosten eines Projekts gewährt. Für den Produktionsbereich dürfen diese Zuschüsse bei der HFF-Land maximal 90 Prozent (!), bei der HFF-hr maximal 50 Prozent der Gesamtprojektkosten betragen.

Förderung

Die HFF unterstützt Filme aller Genres, Längen und Formate sowie Filmfestivals und Veranstaltungen mit Zuschüssen. Ein Bezug der Projekte zum Bundesland Hessen ist Voraussetzung.

Der Basisetat der HFF beträgt rund 2,1 Millionen Euro im Jahr. Die Mittel hierfür stammen zum einen aus den Rundfunktgebühren, die jeder zahlen muss, der ein Radio oder einen Fernseher besitzt und zum anderen aus Steuermitteln des Landes Hessen.

Der Bereich Produktionsförderung subventioniert Drehbuch, Produktionsvorbereitung, Produktion, Postproduktion und Vertrieb und Verleih. Weiterhin werden Stipendien für Fortbildung (DrehbuchCamp) vergeben und Hochschulabschlussfilme gefördert.

Der Bereich Abspielförderung umfasst die Subventionierung von Filmfestivals, Filmreihen und -veranstaltungen und Kinoinitiativen und -projekte im Bundesland Hessen.

Drei unabhängige Jurys (HFF-Land, HFF-hr, HFF-Land-Abspiel) entscheiden über die Höhe der Fördergelder.

Bei der HFF angesiedelt ist die Film Commission Hessen, eine landeseigene Serviceeinrichtung, die Produzenten, die in Hessen drehen wollen, auf komfortable Weise Drehorte zugänglich macht. Per Online-Recherche können sie sich über filmspezifische Besonderheiten des Landes Hessen informieren und sich persönlich über den Produktionsstandort beraten lassen.

Weiterhin verleiht die HFF jährlich den Hessischen Film- und Kinopreis und den Hessischen Fernsehpreis.

Geschichte der HFF

1982 schließen sich Hessische Filmemacher und Kinobetreiber zum Filmbüro Hessen e.V. (später: Film- und Kinobüro Hessen e.V.) zusammen. Sie verstehen sich als politische Vertretung der unabhängigen Filmproduktion und verfolgen als Hauptziel, die Grundlagen für eine hessische Filmförderung zu schaffen.

Die kulturelle Filmförderung kann 1984 bei der Landesregierung politisch durchgesetzt werden. Das Filmbüro fungiert als politischer Träger, um möglichst große Unabhängigkeit vom Geldgeber Hessen zu gewährleisten.

Am 2. Oktober 1985 unterzeichnet die Hessische Ministerin für Wissenschaft und Kunst, Dr. Vera Rüdiger, die vorläufigen Richtlinien zur „Kulturellen Filmförderung in Hessen“. Von Anfang an fördert man Projekte in den Bereichen Produktion, Verleih und Abspiel, hinzu kommen Festivalförderung und die Unterstützung des Deutschen Instituts für Filmkunde. Der Etat des Jahres 1985 beträgt 1,1 Millionen Mark.

Nach dem Regierungswechsel im Frühjahr 1987 werden im Jahr 1988 die Subventionen spürbar gekürzt. Da Hessen kein Filmland sei, solle der Schwerpunkt eher auf gewerbliche Kino-, Kopien- und Verleihförderung gelegt werden.

1990 wird der Hessische Film- und Kinopreis eingeführt. Der Hessische Kinopreis wurde bereits 1989 an 12 Kinos vergeben.

In den Jahren 1994/95 erfolgen massive Etatkürzungen und Haushaltssperren der rot-grünen Landesregierung bei der kulturellen Filmförderung in Hessen. Bundesweit ist diese Zeit davon geprägt, dass große wirtschaftliche Filmförderungen installiert werden. Die Förderung von wirtschaftlich erfolgsorientierten Großprojekten wird gegen die kulturellen Filmförderungen ausgespielt, die auch Experimente und erste Gehversuche ohne kommerzielle Gewinnchancen unterstützen. In dieser Situation kommt es zu einer öffentlichen Protestaktion der Filmemacher. Daraufhin erklärt die neue Hessische Staatsministerin für Wissenschaft und Kunst, Dr. Christine Hohmann-Dennhardt, die Zukunft der Filmförderung zur Chefsache. Sie etabliert einen runden Tisch zur Formulierung neuer Richtlinien, in denen der Hessenbezug verstärkt wird und das Auswahlverfahren im wesentlichen in die Kompetenz der Jury fällt.

2001 forciert die Regierung die Filmförderung in Hessen. Das novellierte Privatfunkgesetz schreibt fortan das Volumen der Hessischen Rundfunk Filmförderung auf die vom hr bereits zuvor festgelegte Summe von 1,5 Mio. DM fest. Gleichzeitig wachsen die Anforderungen an Filmförderung über Geldvergabe und Projektberatung hinaus. Um die Wettbewerbsfähigkeit des Standortes zu entwickeln, wird aus der Geschäftsstelle heraus „location-hessen“ (später Umbenennung in: Film Commission Hessen) gegründet. Im selben Jahr startet die Landesregierung das wirtschaftliche Programm "Hessen Invest Film", aufgelegt mit einem Volumen von 7,5 Millionen Euro und angesiedelt bei der Investitionsbank Hessen. Der weitere Schritt zu einer umfassenden Filmpolitik in Hessen soll in Partnerschaft mit Medienunternehmen mehr Aufträge nach Hessen holen und einen Beitrag zur Finanzierung kommerzieller Filmproduktionen leisten. Der Kommission zur Auswahl der Projekte gehören die beiden Geschäftsführerinnen der Hessischen Filmförderung an.

Seit dem 1. Januar 2005 ist die Zuständigkeit für die kulturelle und wirtschaftliche Film- und Kinoförderung des Landes Hessen im Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst (HMWK) gebündelt: HFF-Land und Hessen Invest Film zusammen unter einem politischen Dach. Mit der „Wiesbadener Erklärung“ präsentiert Wissenschaftsmininster Udo Corts am 4. Februar eine neue Basis für den Ausbau und die ertragreiche Vernetzung der Film- und Medienbranche in Hessen. Als Ergebnis einer rund einjährigen Vorbereitung und als Resultat von sechs Workshops im HMWK fasst sie zahlreiche Ideen zum Thema Film und Medien in Hessen zusammen.

Das Land richtet einen gesonderten Topf für Hochschulabschlussfilme ein. Den Studierenden werden in einer Kooperation von Land, HFF und Hochschulen Mittel zur Finanzierung ihrer Abschlussfilme zur Verfügung gestellt.

Beispiele HFF-geförderter Filme