„Bauwirtschaft“ – Versionsunterschied
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Der [[Hauptverband der Deutschen Bauindustrie]] ist der Interessenvertreter und Arbeitgeberverband der Bauindustrie. Die Interessen der baugewerblichen Unternehmen werden durch den [[Zentralverband des Deutschen Baugewerbes]] wahrgenommen. |
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Version vom 6. Januar 2011, 18:12 Uhr
Die Bauwirtschaft (auch Baugewerbe) ist ein Wirtschaftszweig, der Planungs- und Ausführungsleistungen aller Art erbringt, die zur Errichtung von Bauwerken dienen. Maßgeblicher Träger der Bauwirtschaft sind Bauunternehmen verschiedener Gewerke. Nicht Teil der Bauwirtschaft sind die Baustoffindustrie, Baubehörden und Bauforschungsinstitute sowie Bauträgergesellschaften.
Einteilung (bis 1993)
Die nachstehende Einteilung ist für statistische Zwecke durch eine EU-Verordnung 1993 abgelöst worden, wird jedoch vielfach noch heute verwendet und wird in verschiedenen deutschen gesetzlichen Bestimmungen weiterhin verwendet. Die amtliche Statistik unterteilte die Bauwirtschaft in folgende Gruppen:
- Bauhauptgewerbe
- Unternehmen, welche dem Bauhauptgewerbe zugerechnet werden, beschäftigen sich überwiegend mit der Ausführung des Rohbaus in Hoch- und Tiefbau sowie Straßen- und Landschaftsbau. Auch das Stuckateurgewerbe, Gerüstbau und die Zimmerei sind Bestandteile des Bauhauptgewerbes. Eine in Deutschland rechtlich verbindliche Liste der Unternehmen des Bauhauptgewerbes findet sich in § 1 Baubetriebe-Verordnung.
- Baunebengewerbe
- Zum Baunebengewerbe (auch Ausbaugewerbe) zählen alle Gewerke, welche sich mit dem Ausbau von Bauwerken beschäftigen. Das sind beispielsweise Haustechnik, Maler und Tapezierer sowie Bauschlosser, und Schreiner.
- Bauhilfsgewerbe
- Unternehmen des Bauhilfsgewerbes sind nicht direkt an der Errichtung von Bauwerken beteiligt, schaffen jedoch die Voraussetzungen, um ein Bauwerk zu errichten. Zu diesem Gewerbe zählen etwa Bautransporte oder die Baureinigung beziehungsweise Bauentsorgung.
Einteilung (ab 1993)
Die oben genannte Einteilung ist seit 1993 im Zuge der Systematisierung von Wirtschaftszweigen auf europäischer Ebene neu gegliedert worden. Die für die Bauwirtschaft relevante Kategorie (Vorziffer 45) besitzt fünf Abteilungen. Folgende Abteilungen sind in der Verordnung aufgeführt:
- Vorbereitende Baustellenarbeiten
- Hoch- und Tiefbau
- Bauinstallation
- Sonstige Baugewerbe
- Vermietung von Baumaschinen
Handwerk, Industrie
In Deutschland wird die Bauwirtschaft außerdem unterteilt in das Baugewerbe (handwerkliche Betriebe, die Mitglied der Handwerkskammer sind), und die Bauindustrie (mittelständische und große Unternehmen, die Mitglied der Industrie- und Handelskammer sind).
Verbände
Der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie ist der Interessenvertreter und Arbeitgeberverband der Bauindustrie. Die Interessen der baugewerblichen Unternehmen werden durch den Zentralverband des Deutschen Baugewerbes wahrgenommen.