Freisasse

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Freisasse ist ein Begriff der vormodernen Sozialordnung. Er bezeichnet den Besitzer eines landwirtschaftlichen Guts, der frei von Pflichten für die örtliche Grundherrschaft ist. Der Begriff ist allerdings „durchaus schillernd“ (Gustav Pfeifer) und wurde regional und epochal unterschiedlich verwendet. Er ist für die Zeit ab dem Spätmittelalter bis in die Frühe Neuzeit in Oberdeutschland belegt und bezeichnet etwa im Hochstift Salzburg „Freistifter“, also Eigenleute des Hochstifts.[1] Der Begriff wird teilweise synonym mit dem ebenfalls nicht einheitlich verwendeten Begriff Freibauer verwendet, teilweise aber auch von ihm abgegrenzt.

Literatur

Anmerkungen

  1. Siehe ausführlich Herbert Klein: Die Salzburger Freisassen. In: Das Problem der Freiheit in der deutschen und schweizerischen Geschichte. Mainauvorträge 1953 (= Vorträge und Forschungen. Bd. 2). Sigmaringen 1955, S. 77–87 (PDF). Zur Frage, ob es sich um Eigenleute gehandelt habe, und die unterschiedlichen Abstufungen von Freiheit in diesem Zusammenhang, siehe u. a. Alfons Dopsch: Herrschaft und Bauer in der deutschen Kaiserzeit: Untersuchungen zur Agrar- und Sozialgeschichte des hohen Mittelalters mit besonderer Berücksichtigung des südostdeutschen Raumes. 2. Auflage. Gustav Fischer, Stuttgart 1964, S. 30–32; Otto Stolz: Rechtsgeschichte des Bauernstandes und der Landwirtschaft in Tirol und Vorarlberg. Georg Olms, Hildesheim u. a. 1985 (Erstausgabe Bozen 1949), S. 91 f.