Politische Gemeinde

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Eidgenössisches Wappen
Eidgenössisches Wappen
Gemeindearten in der Schweiz

Als unterste Stufe im dreistufigen staatlichen Verwaltungsaufbau der Schweiz (Bund – Kantone – Gemeinde) gelten die mit einem übergeordneten Begriff als politische Gemeinde bezeichneten Gemeinwesen.

In den Kantonen Aargau, Appenzell Ausserrhoden, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Bern, Luzern, Obwalden, Schaffhausen, Solothurn, Uri und Zug wird sie als Einwohnergemeinde, im Kanton Glarus als Ortsgemeinde (bis Ende 2010), im Kanton Wallis als Munizipalgemeinde bezeichnet. Im Kanton Appenzell Innerrhoden wird die politische Gemeinde Bezirk genannt.

Die politischen Gemeinden der Schweiz sind seit dem Mittelalter historisch gewachsene Gebilde unterschiedlicher Fläche und Bevölkerungszahl. Auch die sich als Stadt bezeichnenden Orte haben als Gebietskörperschaften diese Rechtsform. Eine Stadt ist immer auch eine politische Gemeinde.[1]

Allgemeine Kompetenz

Die politische Gemeinde verfügt über die so genannte allgemeine Kompetenz in kommunalen Angelegenheiten. Sie nimmt alle kommunalen Aufgaben wahr, die durch übergeordnetes Recht nicht zum Wirkungskreis eines anderen Gemeindetyps (z. B. Kirchgemeinden, Schulgemeinden) erklärt werden. Ein Beispiel: Nach dem bernischen Gemeindegesetz obliegen den Einwohnergemeinden «alle Gemeindeaufgaben, die nicht aufgrund besonderer Vorschriften von einer anderen gemeinderechtlichen Körperschaft erfüllt werden». (Art. 110 GdeG-BE)

Dem war nicht immer so. Noch im frühen 19. Jahrhundert hatten die aus den alten Gemeinwesen der Vorrevolutionszeit hervorgegangenen Zivilgemeinden oder Ortsbürgergemeinden fast alle Kompetenzen inne. Heute sind diese auf alten Bürgerrechten beruhenden Gemeindeformen zahlenmässig allerdings stark rückläufig.

Die Burger- oder Bürgergemeinden (z. B. die traditionsreiche Burgergemeinde Bern) hingegen sind in manchen Kantonen die als Gemeinden organisierten Burgerschaften. Den Burgergemeinden stehen die Zusicherung oder Erteilung des Gemeindebürgerrechts in der Form des Burgerrechts zu, dann die Erfüllung ihrer weiteren angestammten Aufgaben, weiter die Verwaltung ihres Vermögens und schliesslich die Besorgung von Aufgaben, die ihr durch besondere Vorschriften übertragen werden. Sie können zusätzliche Aufgaben übernehmen, solange diese nicht bereits von den Einwohnergemeinden oder von Unterabteilungen derselben erfüllt werden. (Art. 112 GdeG-BE)

Zu weiteren Gemeindetypen siehe Gemeinde (Schweiz).

Autonomie

Die Gemeinden in der Schweiz per 10. April 2016

Der Umfang der Gemeindeautonomie wird durch das kantonale Recht nach dem Subsidiaritätsprinzip geregelt. Das Aufgabengebiet der politischen Gemeinden umfasst somit alle Bereiche, die nicht durch Bund und Kantone abschliessend geregelt sind. Der Umfang unterscheidet sich innerhalb der Schweiz beträchtlich. Im Allgemeinen kann man sagen, dass die Gemeindeautonomie von Ost nach West abnimmt; am grössten ist sie traditionell im Kanton Graubünden, der bis Mitte des 19. Jahrhunderts eine Föderation aus Gemeinden bildete.

Die Europäische Charta der kommunalen Selbstverwaltung – die auch von der Schweiz ratifiziert wurde – weist in der Präambel darauf hin, dass die kommunalen Gebietskörperschaften eine der wesentlichen Grundlagen jeder demokratischen Staatsform sind und dass dieses Recht auf kommunaler Ebene am unmittelbarsten ausgeübt werden kann. Den Schutz und die Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung erachtet sie als wichtigen Beitrag zum Aufbau eines Europas, das sich auf die Grundsätze der Demokratie und der Dezentralisierung der Macht gründet.

Die Selbständigkeit ist vielen Gemeinden sehr wichtig. Deshalb existieren – trotz seitens der Kantone ausgeübtem Fusionsdruck – noch 2'324 politische Gemeinden (Stand: 1. Januar 2015).

Ausserdem gibt es viele weitere als «Gemeinden» bezeichnete Körperschaften, die keine politische Hoheit über ein Territorium ausüben, jedoch einen bestimmten öffentlichen Zweck – beispielsweise das Betreiben einer Schule – erfüllen. Dazu zählen etwa Schul-, Bürger- und Korporationsgemeinden. Eine weitere Sonderform der Gemeinden sind schliesslich die Kirchgemeinden, die eine Vielzahl von Besonderheiten aufweisen und üblicherweise auch nicht den kantonalen Gemeindegesetzen unterstellt sind.

Änderungen im Bestande der Gemeinden

Mutationen im Bestande der Gemeinden können durch Eingemeindung, Gemeindefusion, Gemeindetrennung, Ausgemeindung, Gebietsabtausch oder Änderung des Gemeindenamens erfolgen. Weitere Veränderungen, die das Gebiet der Gemeinde nur indirekt betreffen können sich ergeben durch Änderung der Kantons- und/oder Bezirkszugehörigkeit, Änderung des Bezirksnamen oder Neunummerierung (Gemeindenummer).

Beispiele für Mutationsprozesse auf Stufe Gemeinde

1. Eingemeindung: [A] + [B] = [A+]

Beispiel: Mit Wirkung auf den 1. Januar 1991 wurde die Gemeinde Altavilla FR (BFS-Nr. 2242) in die Gemeinde Murten (BFS-Nr. 2275) eingegliedert.
Der Bestand an Gemeinden im amtlichen Gemeindeverzeichnis wird durch die Eingemeindung reduziert. Die neue Gebietsausdehnung der Gemeinde Murten ergibt sich aus den Summen der Gebiete der bisherigen Einzelgemeinden. (Der übliche Mutationstyp bei städtischen Agglomerationen; siehe unten: #Gemeindefusionen.)

2. Gemeindefusion: [A] + [B] = [A−B] oder [A] + [B] = [C]

Beispiel: Mit Wirkung auf den 1. Januar 1993 haben sich die Gemeinden Lohn SO (2526) und Ammannsegg (2512) zur Gemeinde Lohn-Ammannsegg (2526) vereinigt.
Der Bestand an Gemeinden im amtlichen Gemeindeverzeichnis wird durch die Gemeindefusion reduziert. Die Gebietsausdehnung der Gemeinde Lohn-Ammannsegg ergibt sich aus den Summen der Gebiete der bisherigen Einzelgemeinden.
Bemerkung: Vor dieser Gemeindefusion änderte der Name des Bezirkes, welchem diese Gemeinden zugehören. (Der übliche Mutationstyp bei Zusammenschlüssen gleich starker Partner; siehe unten: #Gemeindefusionen)

3. Gemeindetrennung: [A] = [B] + [C] (+ [D] etc.)

Beispiel: Mit Wirkung ab den 1. Januar 1983 wurde die Gesamtgemeinde Arni-Islisberg (4061) aufgelöst. Die neu entstandenen Gemeinden sind Arni AG (4061) und Islisberg (4084).
Der Bestand an Gemeinden im amtlichen Gemeindeverzeichnis wird durch die Gemeindetrennung erhöht. Die Gebietsausdehnung der neuen Gemeinden Arni AG und Islisberg musste durch die amtliche Vermessung (swisstopo) neu ermittelt werden.
Dieser Mutationstyp war in der Schweiz des 19. Jahrhunderts häufig, ist in den letzten fünfzig Jahren aber sehr selten vorgekommen.

4. Ausgemeindung: [A] = [A−] + [B] (+ [C] etc.)

Beispiel: Mit Wirkung auf den 1. Januar 1993 wurde die Gesamtgemeinde Rubigen (0623) in die selbständigen Gemeinden Allmendingen (0630), Rubigen (0623) und Trimstein (0631) überführt.
Der Bestand an Gemeinden im amtlichen Gemeindeverzeichnis wird durch die Ausgemeindung erhöht. Die Gebietsausdehnung der bisherigen Gemeinde Rubigen sowie der neuen Gemeinden Allmendingen und Trimstein musste durch die amtliche Vermessung (swisstopo) neu ermittelt werden.
Dieser Mutationstyp ist in den letzten fünfzig Jahren sehr selten vorgekommen.

5. Gebietsabtausch: [A] + [B] = [A+] + [B−]

Beispiel: Mit Wirkung auf den 1. Januar 1995 wurde der Ortsteil Uerenbohl von der Ortsgemeinde Opfershofen (4915) abgetrennt und der Ortsgemeinde Sulgen (4510) zugeordnet.
Der Bestand an Gemeinden im amtlichen Gemeindeverzeichnis bleibt durch den Gebietsabtausch unverändert. Die neue Gebietsausdehnung der Gemeinden Opfershofen und Sulgen musste durch die amtliche Vermessung (swisstopo) neu ermittelt werden.
Bemerkung: Gebietsabtausche sind im historisierten Gemeindeverzeichnis der Schweiz enthalten, soweit diese (dauernd) bewohnte Gebiete betreffen und im Rahmen der Mutationsmeldungen zum amtlichen Gemeindeverzeichnis bekannt gemacht wurden.
Dieser Mutationstyp trat in jüngerer Zeit vor allem im Kanton Thurgau auf.

6. Änderung des Gemeindenamens: [A] = [B]

Beispiel: Mit Wirkung auf den 1. Dezember 2006 hat sich die Gemeinde Zurzach in die Gemeinde Bad Zurzach umbenannt.
Der Bestand an Gemeinden im amtlichen Gemeindeverzeichnis sowie die Gebietsausdehnung der Gemeinde Bad Zurzach bleibt durch die Umbenennung unverändert.

7. Änderung der Kantons-/Bezirkszugehörigkeit

Beispiel: Mit Wirkung auf den 1. Juli 1996 ist die Gemeinde Vellerat vom Kanton Bern zum Kanton Jura übergetreten.
Der Bestand an Gemeinden im amtlichen Gemeindeverzeichnis sowie die Gebietsausdehnung der Gemeinde Vellerat bleibt durch den Kantonswechsel unverändert.

Siehe dazu:

Gemeindefusionen

Grafik zur Abnahme der Anzahl Gemeinden. Deutlich zu erkennen ist der erhebliche Rückgang ab 1994/95.

Viele kleinere Gemeinden sehen sich heute gezwungen, Fusionsprojekte mit ihren Nachbarn ins Auge zu fassen. Gründe dafür sind: funktionelles Zusammenwachsen der Siedlungsgebiete, Komplexität der Aufgaben / Überforderung der Behörden von Kleingemeinden, Nachwuchsmangel für Gemeindebehörden, mangelndes politisches Gewicht im Kanton, aus Sicht einiger Experten auch die suboptimale Grösse (Anzahl Einwohner) per se. Andere Experten und Studien weisen jedoch darauf hin, dass die Grösse allein nicht ausschlaggebend ist. Kleinere Gemeinden haben vielfach eine effiziente, kostengünstige und bürgernahe Verwaltung (Milizsystem) und ihre Finanzen besser im Griff.

Grosszügige Subventionen seitens von Kantonsregierungen, ja eigentliche Fusionsprojekte (wie in Freiburg und im Tessin) sind ein zusätzlicher Anstoss für Gemeindefusionen. siehe: Gemeindefusionen in der Schweiz

Am 7. Mai 2006 beschloss die Glarner Landsgemeinde überraschend eine Reduktion von bisher 27 auf nur mehr 3 Gemeinden auf das Jahr 2011. Der Antrag der Regierung hatte eine Reduktion auf zehn Gemeinden vorgesehen. Dies ist somit die radikalste Gemeindefusion bisher.

Entwicklung

Seit das Bundesamt für Statistik (BfS) 1960 das Gemeindeverzeichnis führt, ist die Anzahl der Gemeinden in der Schweiz sinkend. Während jedoch in den drei Jahrzehnten von 1960 bis 1990 mit einer Reduktion von 3095 auf 3021 Gemeinden, was einem Rückgang von 2,4 Prozent entspricht, nur eine leichte Reduktion stattgefunden hat, so hat sich der Prozess in jüngerer Vergangenheit erheblich beschleunigt. Alleine im Jahrzehnt von 1990 bis 2000 reduzierte sich die Anzahl um weitere 122 Gemeinden, was einem Rückgang von 4 Prozent und somit fast dem Doppelten des Rückgangs der 30 Jahre davor entspricht. Im neuen Jahrtausend ist eine weitere Beschleunigung zu beobachten, so konnten im Frühjahr 2010 nur noch 2588 Gemeinden gezählt werden. In diesem Jahrzehnt sank die Anzahl der Gemeinden um 303 respektive 10,5 Prozent. Vom 1. Januar 2000 bis zum 1. Januar 2010 war der Rückgang also grösser als in den 40 Jahren zuvor.

Folgende Tabelle zeigt den genauen Verlauf des Rückganges, wobei jeweils die Zahlen vom 1. Januar des betreffenden Jahres als Grundlage dienen:[2]

Jahr 2016 2015 2014 2013 2012 2011 2010 2009 2008 2007 2006 2005 2004 2003 2002 2001 2000
Anzahl 2294 2324 2352 2408 2495 2551 2596 2636 2715 2721 2740 2763 2815 2842 2865 2880 2899
Jahr 1999 1998 1997 1996 1995 1994 1993 1992 1991 1990 1985 1980 1975 1970 1965 1960
Anzahl 2903 2915 2929 2940 2975 3013 3015 3017 3018 3021 3022 3029 3050 3074 3085 3095

Anzahl der Gemeinden der Kantone

Anzahl der Gemeinden der Kantone per 10. April 2016
Kanton Anzahl
Gemeinden
Kanton Zürich Zürich 168
Kanton Bern Bern 352
Kanton Luzern Luzern 83
Kanton Uri Uri 20
Kanton Schwyz Schwyz 30
Kanton Obwalden Obwalden 7
Kanton Nidwalden Nidwalden 11
Kanton Glarus Glarus 3
Kanton Zug Zug 11
Kanton Freiburg Freiburg 150
Kanton Solothurn Solothurn 109
Kanton Basel-Stadt Basel-Stadt 3
Kanton Basel-Landschaft Basel-Landschaft 86
Kanton Schaffhausen Schaffhausen 26
Kanton Appenzell Ausserrhoden Appenzell Ausserrhoden 20
Kanton Appenzell Innerrhoden Appenzell Innerrhoden 6
Kanton St. Gallen St. Gallen 77
Kanton Graubünden Graubünden 114
Kanton Aargau Aargau 213
Kanton Thurgau Thurgau 80
Kanton Tessin Tessin 130
Kanton Waadt Waadt 318
Kanton Wallis Wallis 134
Kanton Neuenburg Neuenburg 36
Kanton Genf Genf 45
Kanton Jura Jura 57
Eidgenössisches Wappen Schweizerische Eidgenossenschaft 2289

Grössenklassen

Die grössten Gemeinden sind die Städte Zürich, Genf, Basel, Bern, Lausanne und Winterthur. Mit einer Bevölkerung von mehr als 100'000 Personen gelten sie als Grossstädte. St. Gallen, Luzern, Lugano und Biel/Bienne haben mehr als 50'000 Einwohner.

Total 129 Gemeinden weisen mehr als 10'000 Einwohner auf und gelten damit statistisch als Stadt. Manche bezeichnen sich aber weiterhin als «Gemeinde» (Bsp.: Köniz im Kanton Bern mit 37'000 Einwohnern). Hingegen gibt es auch Städtchen mit altem Stadtrecht, aber weit unter 10'000 Einwohnern, die stolz sind, sich «Stadt» nennen zu dürfen; dieser Stadtbegriff ist allerdings rein historischer Art und im modernen Recht ohne Relevanz. (Beispiele: Eglisau, Kaiserstuhl, Bischofszell, Murten, Sempach oder Fürstenau). Siehe auch Liste der Städte in der Schweiz.

Dass die Schweiz auch kleinste Gemeinden aufweist, zeigen verschiedene Parameter:

  • der Median beträgt 1023 Einwohner (Zahlen Ende 2007 nach BfS ESPOP) (das heisst, 50 Prozent aller Gemeinden haben mehr, die andere Hälfte weniger Einwohner als dieser Wert),
  • der Durchschnitt hingegen 2'806 Einwohner (Zahlen Ende 2007 nach BfS ESPOP) (die gesamte Einwohnerzahl aller Gemeinden geteilt durch die Anzahl der Gemeinden).

50 % der Gemeinden weisen also eine Bevölkerungszahl unter 1023 Personen auf. 99 Gemeinden (3,7 %) haben sogar 100 Einwohner und darunter (2004). Die kleinste Gemeinde war Ende 2011 Corippo mit 12 Einwohnern.

Grössenklassen können auch nach der Fläche des Territoriums gebildet werden. Die grösste Gemeinde der Schweiz war vom 1. Januar 2011 bis 31. Dezember 2014 Glarus Süd mit 430 km², die im Rahmen der Glarner Gemeindereform aus der Fusion von 13 Gemeinden hervorging. Seit dem 1. Januar 2015 ist Scuol[3] mit 438 km² die flächenmässig grösste Gemeinde der Schweiz. Die kleinsten Gemeinden sind mit 0,32 km² Kaiserstuhl im Kanton Aargau und Rivaz im Kanton Waadt. Zwischen der Meereshöhe und der Fläche gibt es einen klaren Zusammenhang – je höher gelegen, desto grösser werden die Gemeindeflächen. Am meisten kleine Gemeinden gibt es im Südtessin.

Übersicht der einwohnerstärksten und -schwächsten Gemeinden der Schweiz

Einwohnerzahlen Gemeinde gemäss den Wikipedia-Einträgen auf dem jeweiligen Gemeindeartikel. Agglomerationszahlen von 2012 gemäss der Definition des Bundesamtes für Statistik.

Grösste Gemeinden:

Rang
Gemeinde Kanton Einwohner Agglomeration (2012)[4]
1. Zürich Kanton Zürich Zürich 433'989 1'280'944
2. Genf Kanton Genf Genf 206'635 552'305
3. Basel Kanton Basel-Stadt Basel-Stadt 176'329 527'225
4. Lausanne Kanton Waadt Waadt 144'160 389'614
5. Bern Kanton Bern Bern 136'988 398'873
6. Winterthur Kanton Zürich Zürich 119'315 133'691
7. Luzern Kanton Luzern Luzern 85'534 220'741
8. St. Gallen Kanton St. Gallen St. Gallen 78'213 162'795
9. Lugano Kanton Tessin Tessin 63'495 145'576
10. Biel/Bienne Kanton Bern Bern 55'932 101'271
11. Thun Kanton Bern Bern 43'905 78'964
12. Köniz Kanton Bern Bern 42'958 Agglomeration Bern
13. La Chaux-de-Fonds Kanton Neuenburg Neuenburg 37'233 52'098
14. Freiburg Kanton Freiburg Freiburg 38'660 100'111
15. Schaffhausen Kanton Schaffhausen Schaffhausen 38'666 67'628
16. Chur Kanton Graubünden Graubünden 38'949 56'697
17. Vernier Kanton Genf Genf 37'460 Agglomeration Genf
18. Neuenburg Kanton Neuenburg Neuenburg 44'898 87'641
19. Uster Kanton Zürich Zürich 36'352 Agglomeration Zürich
20. Sitten Kanton Wallis Wallis 36'624 79'746

Kleinste Gemeinden:

Rang Gemeinde Kanton Einwohner
1. Corippo Kanton Tessin Tessin Ungültiger Metadaten−Schlüssel 5102
2. Bister Kanton Wallis Wallis 39
3. Kammersrohr Kanton Solothurn Solothurn 31
4. Lohn Kanton Graubünden Graubünden Ungültiger Metadaten−Schlüssel 3707
4. Schelten Kanton Bern Bern 35
5. Gresso Kanton Tessin Tessin Ungültiger Metadaten−Schlüssel 5109
6. Berken Kanton Bern Bern 46
7. Niederwald Kanton Wallis Wallis Ungültiger Metadaten−Schlüssel 6064
7. Rebévelier Kanton Bern Bern 34
8. Clavaleyres Kanton Bern Bern Ungültiger Metadaten−Schlüssel 0661
9. Mathon Kanton Graubünden Graubünden Ungültiger Metadaten−Schlüssel 3708
10. Campo (Vallemaggia) Kanton Tessin Tessin 49
10. Linescio Kanton Tessin Tessin 42
10. Mosogno Kanton Tessin Tessin Ungültiger Metadaten−Schlüssel 5119
11. Mauraz Kanton Waadt Waadt 64
12. Casti-Wergenstein Kanton Graubünden Graubünden Ungültiger Metadaten−Schlüssel 3703
12. Cremin Kanton Waadt Waadt Ungültiger Metadaten−Schlüssel 5668
12. Meienried Kanton Bern Bern 57
13. Bosco/Gurin Kanton Tessin Tessin 53
14. Rongellen Kanton Graubünden Graubünden 61
15. Vergeletto Kanton Tessin Tessin Ungültiger Metadaten−Schlüssel 5132
16. Rossenges Kanton Waadt Waadt 88

Alphabetische Liste der Schweizer Gemeinden

(nach Bundesamt für Statistik, mit Mutationen bis 1. Juli 2011, gemäss Nachträgen zum Amtlichen Gemeindeverzeichnis der Schweiz)

Vorlage:TOC/Gemeinden der Schweiz

Gemeinden nach Kantonen

(nach Bundesamt für Statistik, mit Mutationen bis 1. Januar 2010, gemäss Nachträgen zum Amtlichen Gemeindeverzeichnis der Schweiz)

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Amtliches Gemeindeverzeichnis BFS
  2. http://www.portal-stat.admin.ch/gde-tool/core/xshared/gewo.php?lng=de-de Historisches Gemeindeverzeichnis des BfS
  3. Die grösste Gemeinde der Schweiz entsteht im Engadin. Südostschweiz.ch. Vom 30. März 2014. Abgerufen am 1. Januar 2015.
  4. Agglomerationen und Kerne ausserhalb von Agglomerationen, 2012. (xls; 404 kB) Bundesamt für Statistik, 18. Dezember 2014, abgerufen am 8. Februar 2015.