Politische Gemeinde
Gemeindearten in der Schweiz
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Als unterste Stufe im dreistufigen staatlichen Verwaltungsaufbau der Schweiz (Bund – Kantone – Gemeinde) gelten die mit einem übergeordneten Begriff als politische Gemeinde bezeichneten Gemeinwesen.
In den Kantonen Aargau, Appenzell Ausserrhoden, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Bern, Luzern, Obwalden, Schaffhausen, Solothurn, Uri und Zug wird sie als Einwohnergemeinde, im Kanton Glarus als Ortsgemeinde (bis Ende 2010), im Kanton Wallis als Munizipalgemeinde bezeichnet. Im Kanton Appenzell Innerrhoden wird die politische Gemeinde Bezirk genannt.
Die politischen Gemeinden der Schweiz sind seit dem Mittelalter historisch gewachsene Gebilde unterschiedlicher Fläche und Bevölkerungszahl. Auch die sich als Stadt bezeichnenden Orte haben als Gebietskörperschaften diese Rechtsform. Eine Stadt ist immer auch eine politische Gemeinde.[1]
Allgemeine Kompetenz
Die politische Gemeinde verfügt über die so genannte allgemeine Kompetenz in kommunalen Angelegenheiten. Sie nimmt alle kommunalen Aufgaben wahr, die durch übergeordnetes Recht nicht zum Wirkungskreis eines anderen Gemeindetyps (z. B. Kirchgemeinden, Schulgemeinden) erklärt werden. Ein Beispiel: Nach dem bernischen Gemeindegesetz obliegen den Einwohnergemeinden «alle Gemeindeaufgaben, die nicht aufgrund besonderer Vorschriften von einer anderen gemeinderechtlichen Körperschaft erfüllt werden». (Art. 110 GdeG-BE)
Dem war nicht immer so. Noch im frühen 19. Jahrhundert hatten die aus den alten Gemeinwesen der Vorrevolutionszeit hervorgegangenen Zivilgemeinden oder Ortsbürgergemeinden fast alle Kompetenzen inne. Heute sind diese auf alten Bürgerrechten beruhenden Gemeindeformen zahlenmässig allerdings stark rückläufig.
Die Burger- oder Bürgergemeinden (z. B. die traditionsreiche Burgergemeinde Bern) hingegen sind in manchen Kantonen die als Gemeinden organisierten Burgerschaften. Den Burgergemeinden stehen die Zusicherung oder Erteilung des Gemeindebürgerrechts in der Form des Burgerrechts zu, dann die Erfüllung ihrer weiteren angestammten Aufgaben, weiter die Verwaltung ihres Vermögens und schliesslich die Besorgung von Aufgaben, die ihr durch besondere Vorschriften übertragen werden. Sie können zusätzliche Aufgaben übernehmen, solange diese nicht bereits von den Einwohnergemeinden oder von Unterabteilungen derselben erfüllt werden. (Art. 112 GdeG-BE)
Zu weiteren Gemeindetypen siehe Gemeinde (Schweiz).
Autonomie
Der Umfang der Gemeindeautonomie wird durch das kantonale Recht nach dem Subsidiaritätsprinzip geregelt. Das Aufgabengebiet der politischen Gemeinden umfasst somit alle Bereiche, die nicht durch Bund und Kantone abschliessend geregelt sind. Der Umfang unterscheidet sich innerhalb der Schweiz beträchtlich. Im Allgemeinen kann man sagen, dass die Gemeindeautonomie von Ost nach West abnimmt; am grössten ist sie traditionell im Kanton Graubünden, der bis Mitte des 19. Jahrhunderts eine Föderation aus Gemeinden bildete.
Die Europäische Charta der kommunalen Selbstverwaltung – die auch von der Schweiz ratifiziert wurde – weist in der Präambel darauf hin, dass die kommunalen Gebietskörperschaften eine der wesentlichen Grundlagen jeder demokratischen Staatsform sind und dass dieses Recht auf kommunaler Ebene am unmittelbarsten ausgeübt werden kann. Den Schutz und die Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung erachtet sie als wichtigen Beitrag zum Aufbau eines Europas, das sich auf die Grundsätze der Demokratie und der Dezentralisierung der Macht gründet.
Die Selbständigkeit ist vielen Gemeinden sehr wichtig. Deshalb existieren – trotz seitens der Kantone ausgeübtem Fusionsdruck – noch 2'324 politische Gemeinden (Stand: 1. Januar 2015).
Ausserdem gibt es viele weitere als «Gemeinden» bezeichnete Körperschaften, die keine politische Hoheit über ein Territorium ausüben, jedoch einen bestimmten öffentlichen Zweck – beispielsweise das Betreiben einer Schule – erfüllen. Dazu zählen etwa Schul-, Bürger- und Korporationsgemeinden. Eine weitere Sonderform der Gemeinden sind schliesslich die Kirchgemeinden, die eine Vielzahl von Besonderheiten aufweisen und üblicherweise auch nicht den kantonalen Gemeindegesetzen unterstellt sind.
Änderungen im Bestande der Gemeinden
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1. Januar 1959 bis 31. Dezember 1960
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1. Januar 1961 bis 31. März 1961
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1. April 1961 bis 31. Dezember 1961
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1. Januar 1962 bis 23. Mai 1963
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24. Mai 1963 bis 31. Dezember 1963
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1. Januar 1964 bis 31. Mai 1964
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1. Juni 1964 bis 31. Juli 1964
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1. August 1964 bis 31. Dezember 1965
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1. Januar 1966 bis 31. Mai 1967
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1. Juni 1967 bis 31. Dezember 1967
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1. Januar 1968 bis 16. November 1968
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17. November 1968 bis 31. Dezember 1968
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1. Januar 1969 bis 28. Februar 1969
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1. März 1969 bis 31. Dezember 1969
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1. Januar 1970 bis 25. Januar 1970
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26. Januar 1970 bis 13. März 1970
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14. März 1970 bis 31. Dezember 1970
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1. Januar 1971 bis 23. Februar 1971
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24. Februar 1971 bis 31. Mai 1971
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1. Juni 1971 bis 31. Dezember 1971
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1. Januar 1972 bis 22. April 1972
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23. April 1972 bis 31. Mai 1972
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1. Juni 1972 bis 30. September 1972
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1. Oktober 1972 bis 31. Dezember 1972
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1. Januar 1973 bis 14. Februar 1974
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15. Februar 1974 bis 31. Dezember 1974
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1. Januar 1975 bis 31. Mai 1975
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1. Juni 1975 bis 31. Dezember 1975
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1. Januar 1976 bis 3. April 1976
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4. April 1976 bis 31. Dezember 1976
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1. Januar 1977 bis 23. Oktober 1977
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24. Oktober 1977 bis 31. Dezember 1977
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1. Januar 1978 bis 31. Dezember 1978
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1. Januar 1979 bis 31. Mai 1979
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1. Juni 1979 bis 31. Dezember 1979
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1. Januar 1980 bis 31. Dezember 1980
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1. Januar 1981 bis 31. Dezember 1981
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1. Januar 1982 bis 24. Februar 1982
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25. Februar 1982 bis 31. Dezember 1982
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1. Januar 1983 bis 31. Mai 1983
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1. Juni 1983 bis 31. Dezember 1983
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1. Januar 1984 bis 31. Dezember 1985
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1. Januar 1986 bis 31. Dezember 1988
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1. Januar 1989 bis 31. Dezember 1989
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1. Januar 1990 bis 31. Dezember 1990
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1. Januar 1991 bis 31. Dezember 1991
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1. Januar 1992 bis 31. Dezember 1992
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1. Januar 1993 bis 31. Dezember 1993
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1. Januar 1994 bis 31. August 1994
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1. September 1994 bis 31. Dezember 1994
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1. Januar 1995 bis 31. Mai 1995
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1. Juni 1995 bis 31. Dezember 1995
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1. Januar 1996 bis 30. Juni 1996
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1. Juli 1996 bis 31. Dezember 1996
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1. Januar 1997 bis 31. Dezember 1997
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1. Januar 1998 bis 30. Juni 1998
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1. Juli 1998 bis 31. Dezember 1998
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1. Januar 1999 bis 31. Dezember 1999
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1. Januar 2000 bis 30. September 2000
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1. Oktober 2000 bis 31. Dezember 2000
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1. Januar 2001 bis 12. April 2001
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13. April 2001 bis 17. Oktober 2001
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18. Oktober 2001 bis 31. Dezember 2001
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1. Januar 2002 bis 31. Dezember 2002
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1. Januar 2003 bis 31. Oktober 2003
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1. November 2003 bis 31. Dezember 2003
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1. Januar 2004 bis 3. April 2004
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4. April 2004 bis 30. September 2004
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1. Oktober 2004 bis 31. Dezember 2004
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1. Januar 2005 bis 12. März 2005
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13. März 2005 bis 31. Dezember 2005
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1. Januar 2006 bis 28. Januar 2006
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29. Januar 2006 bis 30. Juni 2006
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1. Juli 2006 bis 21. Oktober 2006
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22. Oktober 2006 bis 31. Dezember 2006
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1. Januar 2007 bis 31. Dezember 2007
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1. Januar 2008 bis 20. April 2008
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20. April 2008 bis 31. Dezember 2008
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1. Januar 2009 bis 4. April 2009
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5. April 2009 bis 24. Oktober 2009
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25. Oktober 2009 bis 31. Dezember 2009
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1. Januar 2010 bis 24. April 2010
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25. April 2010 bis 20. November 2010
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21. November 2010 bis 31. Dezember 2010
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1. Januar 2011 bis 30. Juni 2011
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1. Juli 2011 bis 31. Dezember 2011
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1. Januar 2012 bis 31. März 2012
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1. April 2012 bis 31. Dezember 2012
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1. Januar 2013 bis 13. April 2013
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14. April 2013 bis 31. Dezember 2013
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1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2014
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1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2015
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1. Januar 2016 bis 9. April 2016
Mutationen im Bestande der Gemeinden können durch Eingemeindung, Gemeindefusion, Gemeindetrennung, Ausgemeindung, Gebietsabtausch oder Änderung des Gemeindenamens erfolgen. Weitere Veränderungen, die das Gebiet der Gemeinde nur indirekt betreffen können sich ergeben durch Änderung der Kantons- und/oder Bezirkszugehörigkeit, Änderung des Bezirksnamen oder Neunummerierung (Gemeindenummer).
Beispiele für Mutationsprozesse auf Stufe Gemeinde
1. Eingemeindung: [A] + [B] = [A+]
- Beispiel: Mit Wirkung auf den 1. Januar 1991 wurde die Gemeinde Altavilla FR (BFS-Nr. 2242) in die Gemeinde Murten (BFS-Nr. 2275) eingegliedert.
- Der Bestand an Gemeinden im amtlichen Gemeindeverzeichnis wird durch die Eingemeindung reduziert. Die neue Gebietsausdehnung der Gemeinde Murten ergibt sich aus den Summen der Gebiete der bisherigen Einzelgemeinden. (Der übliche Mutationstyp bei städtischen Agglomerationen; siehe unten: #Gemeindefusionen.)
2. Gemeindefusion: [A] + [B] = [A−B] oder [A] + [B] = [C]
- Beispiel: Mit Wirkung auf den 1. Januar 1993 haben sich die Gemeinden Lohn SO (2526) und Ammannsegg (2512) zur Gemeinde Lohn-Ammannsegg (2526) vereinigt.
- Der Bestand an Gemeinden im amtlichen Gemeindeverzeichnis wird durch die Gemeindefusion reduziert. Die Gebietsausdehnung der Gemeinde Lohn-Ammannsegg ergibt sich aus den Summen der Gebiete der bisherigen Einzelgemeinden.
- Bemerkung: Vor dieser Gemeindefusion änderte der Name des Bezirkes, welchem diese Gemeinden zugehören. (Der übliche Mutationstyp bei Zusammenschlüssen gleich starker Partner; siehe unten: #Gemeindefusionen)
3. Gemeindetrennung: [A] = [B] + [C] (+ [D] etc.)
- Beispiel: Mit Wirkung ab den 1. Januar 1983 wurde die Gesamtgemeinde Arni-Islisberg (4061) aufgelöst. Die neu entstandenen Gemeinden sind Arni AG (4061) und Islisberg (4084).
- Der Bestand an Gemeinden im amtlichen Gemeindeverzeichnis wird durch die Gemeindetrennung erhöht. Die Gebietsausdehnung der neuen Gemeinden Arni AG und Islisberg musste durch die amtliche Vermessung (swisstopo) neu ermittelt werden.
- Dieser Mutationstyp war in der Schweiz des 19. Jahrhunderts häufig, ist in den letzten fünfzig Jahren aber sehr selten vorgekommen.
4. Ausgemeindung: [A] = [A−] + [B] (+ [C] etc.)
- Beispiel: Mit Wirkung auf den 1. Januar 1993 wurde die Gesamtgemeinde Rubigen (0623) in die selbständigen Gemeinden Allmendingen (0630), Rubigen (0623) und Trimstein (0631) überführt.
- Der Bestand an Gemeinden im amtlichen Gemeindeverzeichnis wird durch die Ausgemeindung erhöht. Die Gebietsausdehnung der bisherigen Gemeinde Rubigen sowie der neuen Gemeinden Allmendingen und Trimstein musste durch die amtliche Vermessung (swisstopo) neu ermittelt werden.
- Dieser Mutationstyp ist in den letzten fünfzig Jahren sehr selten vorgekommen.
5. Gebietsabtausch: [A] + [B] = [A+] + [B−]
- Beispiel: Mit Wirkung auf den 1. Januar 1995 wurde der Ortsteil Uerenbohl von der Ortsgemeinde Opfershofen (4915) abgetrennt und der Ortsgemeinde Sulgen (4510) zugeordnet.
- Der Bestand an Gemeinden im amtlichen Gemeindeverzeichnis bleibt durch den Gebietsabtausch unverändert. Die neue Gebietsausdehnung der Gemeinden Opfershofen und Sulgen musste durch die amtliche Vermessung (swisstopo) neu ermittelt werden.
- Bemerkung: Gebietsabtausche sind im historisierten Gemeindeverzeichnis der Schweiz enthalten, soweit diese (dauernd) bewohnte Gebiete betreffen und im Rahmen der Mutationsmeldungen zum amtlichen Gemeindeverzeichnis bekannt gemacht wurden.
- Dieser Mutationstyp trat in jüngerer Zeit vor allem im Kanton Thurgau auf.
6. Änderung des Gemeindenamens: [A] = [B]
- Beispiel: Mit Wirkung auf den 1. Dezember 2006 hat sich die Gemeinde Zurzach in die Gemeinde Bad Zurzach umbenannt.
- Der Bestand an Gemeinden im amtlichen Gemeindeverzeichnis sowie die Gebietsausdehnung der Gemeinde Bad Zurzach bleibt durch die Umbenennung unverändert.
7. Änderung der Kantons-/Bezirkszugehörigkeit
- Beispiel: Mit Wirkung auf den 1. Juli 1996 ist die Gemeinde Vellerat vom Kanton Bern zum Kanton Jura übergetreten.
- Der Bestand an Gemeinden im amtlichen Gemeindeverzeichnis sowie die Gebietsausdehnung der Gemeinde Vellerat bleibt durch den Kantonswechsel unverändert.
Siehe dazu:
- Amtliches Gemeindeverzeichnis der Schweiz
- Gemeindefusionen in der Schweiz
- Aufgehobene politische Gemeinden der Schweiz
- Liste von Namensänderungen politischer Gemeinden der Schweiz
- Neu entstandene politische Gemeinden der Schweiz
Gemeindefusionen
Viele kleinere Gemeinden sehen sich heute gezwungen, Fusionsprojekte mit ihren Nachbarn ins Auge zu fassen. Gründe dafür sind: funktionelles Zusammenwachsen der Siedlungsgebiete, Komplexität der Aufgaben / Überforderung der Behörden von Kleingemeinden, Nachwuchsmangel für Gemeindebehörden, mangelndes politisches Gewicht im Kanton, aus Sicht einiger Experten auch die suboptimale Grösse (Anzahl Einwohner) per se. Andere Experten und Studien weisen jedoch darauf hin, dass die Grösse allein nicht ausschlaggebend ist. Kleinere Gemeinden haben vielfach eine effiziente, kostengünstige und bürgernahe Verwaltung (Milizsystem) und ihre Finanzen besser im Griff.
Grosszügige Subventionen seitens von Kantonsregierungen, ja eigentliche Fusionsprojekte (wie in Freiburg und im Tessin) sind ein zusätzlicher Anstoss für Gemeindefusionen. siehe: Gemeindefusionen in der Schweiz
Am 7. Mai 2006 beschloss die Glarner Landsgemeinde überraschend eine Reduktion von bisher 27 auf nur mehr 3 Gemeinden auf das Jahr 2011. Der Antrag der Regierung hatte eine Reduktion auf zehn Gemeinden vorgesehen. Dies ist somit die radikalste Gemeindefusion bisher.
Entwicklung
Seit das Bundesamt für Statistik (BfS) 1960 das Gemeindeverzeichnis führt, ist die Anzahl der Gemeinden in der Schweiz sinkend. Während jedoch in den drei Jahrzehnten von 1960 bis 1990 mit einer Reduktion von 3095 auf 3021 Gemeinden, was einem Rückgang von 2,4 Prozent entspricht, nur eine leichte Reduktion stattgefunden hat, so hat sich der Prozess in jüngerer Vergangenheit erheblich beschleunigt. Alleine im Jahrzehnt von 1990 bis 2000 reduzierte sich die Anzahl um weitere 122 Gemeinden, was einem Rückgang von 4 Prozent und somit fast dem Doppelten des Rückgangs der 30 Jahre davor entspricht. Im neuen Jahrtausend ist eine weitere Beschleunigung zu beobachten, so konnten im Frühjahr 2010 nur noch 2588 Gemeinden gezählt werden. In diesem Jahrzehnt sank die Anzahl der Gemeinden um 303 respektive 10,5 Prozent. Vom 1. Januar 2000 bis zum 1. Januar 2010 war der Rückgang also grösser als in den 40 Jahren zuvor.
Folgende Tabelle zeigt den genauen Verlauf des Rückganges, wobei jeweils die Zahlen vom 1. Januar des betreffenden Jahres als Grundlage dienen:[2]
Jahr | 2016 | 2015 | 2014 | 2013 | 2012 | 2011 | 2010 | 2009 | 2008 | 2007 | 2006 | 2005 | 2004 | 2003 | 2002 | 2001 | 2000 |
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Anzahl | 2294 | 2324 | 2352 | 2408 | 2495 | 2551 | 2596 | 2636 | 2715 | 2721 | 2740 | 2763 | 2815 | 2842 | 2865 | 2880 | 2899 |
Jahr | 1999 | 1998 | 1997 | 1996 | 1995 | 1994 | 1993 | 1992 | 1991 | 1990 | 1985 | 1980 | 1975 | 1970 | 1965 | 1960 |
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Anzahl | 2903 | 2915 | 2929 | 2940 | 2975 | 3013 | 3015 | 3017 | 3018 | 3021 | 3022 | 3029 | 3050 | 3074 | 3085 | 3095 |
Anzahl der Gemeinden der Kantone
Kanton | Anzahl Gemeinden |
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Zürich | 168 |
Bern | 352 |
Luzern | 83 |
Uri | 20 |
Schwyz | 30 |
Obwalden | 7 |
Nidwalden | 11 |
Glarus | 3 |
Zug | 11 |
Freiburg | 150 |
Solothurn | 109 |
Basel-Stadt | 3 |
Basel-Landschaft | 86 |
Schaffhausen | 26 |
Appenzell Ausserrhoden | 20 |
Appenzell Innerrhoden | 6 |
St. Gallen | 77 |
Graubünden | 114 |
Aargau | 213 |
Thurgau | 80 |
Tessin | 130 |
Waadt | 318 |
Wallis | 134 |
Neuenburg | 36 |
Genf | 45 |
Jura | 57 |
Schweizerische Eidgenossenschaft | 2289 |
Grössenklassen
Die grössten Gemeinden sind die Städte Zürich, Genf, Basel, Bern, Lausanne und Winterthur. Mit einer Bevölkerung von mehr als 100'000 Personen gelten sie als Grossstädte. St. Gallen, Luzern, Lugano und Biel/Bienne haben mehr als 50'000 Einwohner.
Total 129 Gemeinden weisen mehr als 10'000 Einwohner auf und gelten damit statistisch als Stadt. Manche bezeichnen sich aber weiterhin als «Gemeinde» (Bsp.: Köniz im Kanton Bern mit 37'000 Einwohnern). Hingegen gibt es auch Städtchen mit altem Stadtrecht, aber weit unter 10'000 Einwohnern, die stolz sind, sich «Stadt» nennen zu dürfen; dieser Stadtbegriff ist allerdings rein historischer Art und im modernen Recht ohne Relevanz. (Beispiele: Eglisau, Kaiserstuhl, Bischofszell, Murten, Sempach oder Fürstenau). Siehe auch Liste der Städte in der Schweiz.
Dass die Schweiz auch kleinste Gemeinden aufweist, zeigen verschiedene Parameter:
- der Median beträgt 1023 Einwohner (Zahlen Ende 2007 nach BfS ESPOP) (das heisst, 50 Prozent aller Gemeinden haben mehr, die andere Hälfte weniger Einwohner als dieser Wert),
- der Durchschnitt hingegen 2'806 Einwohner (Zahlen Ende 2007 nach BfS ESPOP) (die gesamte Einwohnerzahl aller Gemeinden geteilt durch die Anzahl der Gemeinden).
50 % der Gemeinden weisen also eine Bevölkerungszahl unter 1023 Personen auf. 99 Gemeinden (3,7 %) haben sogar 100 Einwohner und darunter (2004). Die kleinste Gemeinde war Ende 2011 Corippo mit 12 Einwohnern.
Grössenklassen können auch nach der Fläche des Territoriums gebildet werden. Die grösste Gemeinde der Schweiz war vom 1. Januar 2011 bis 31. Dezember 2014 Glarus Süd mit 430 km², die im Rahmen der Glarner Gemeindereform aus der Fusion von 13 Gemeinden hervorging. Seit dem 1. Januar 2015 ist Scuol[3] mit 438 km² die flächenmässig grösste Gemeinde der Schweiz. Die kleinsten Gemeinden sind mit 0,32 km² Kaiserstuhl im Kanton Aargau und Rivaz im Kanton Waadt. Zwischen der Meereshöhe und der Fläche gibt es einen klaren Zusammenhang – je höher gelegen, desto grösser werden die Gemeindeflächen. Am meisten kleine Gemeinden gibt es im Südtessin.
Übersicht der einwohnerstärksten und -schwächsten Gemeinden der Schweiz
Einwohnerzahlen Gemeinde gemäss den Wikipedia-Einträgen auf dem jeweiligen Gemeindeartikel. Agglomerationszahlen von 2012 gemäss der Definition des Bundesamtes für Statistik.
Grösste Gemeinden:
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Kleinste Gemeinden:
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Alphabetische Liste der Schweizer Gemeinden
(nach Bundesamt für Statistik, mit Mutationen bis 1. Juli 2011, gemäss Nachträgen zum Amtlichen Gemeindeverzeichnis der Schweiz)
Vorlage:TOC/Gemeinden der Schweiz
Gemeinden nach Kantonen
(nach Bundesamt für Statistik, mit Mutationen bis 1. Januar 2010, gemäss Nachträgen zum Amtlichen Gemeindeverzeichnis der Schweiz)
Siehe auch
- Liste der Städte in der Schweiz
- Liste deutscher Bezeichnungen von Schweizer Orten
- Liste französischer Bezeichnungen von Schweizer Orten
- Liste rätoromanischer Bezeichnungen von Schweizer Orten
- Liste der Kantone der Schweiz (mit Abkürzungen)
- Liste der Bezirke und Distrikte der Schweiz
- Gemeindenummer
- Amtliches Gemeindeverzeichnis der Schweiz
- Liste von Namensänderungen politischer Gemeinden der Schweiz
- Neu entstandene politische Gemeinden der Schweiz
- Aufgehobene politische Gemeinden der Schweiz
- Gemeindefusionen in der Schweiz
- Ortschaftenverzeichnis der Schweiz
Weblinks
- Peter Steiner, Andreas Ladner: Gemeinde. In: Historisches Lexikon der Schweiz.
- Die Fahnen aller Schweizer Gemeinden
- Links und Photos zu 4000 Gemeinden und Ortschaften
- Index der Schweizer Gemeinden (deutsch, englisch, französisch)
Einzelnachweise
- ↑ Amtliches Gemeindeverzeichnis BFS
- ↑ http://www.portal-stat.admin.ch/gde-tool/core/xshared/gewo.php?lng=de-de Historisches Gemeindeverzeichnis des BfS
- ↑ Die grösste Gemeinde der Schweiz entsteht im Engadin. Südostschweiz.ch. Vom 30. März 2014. Abgerufen am 1. Januar 2015.
- ↑ Agglomerationen und Kerne ausserhalb von Agglomerationen, 2012. (xls; 404 kB) Bundesamt für Statistik, 18. Dezember 2014, abgerufen am 8. Februar 2015.