Künstliche Kletteranlage

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Künstliche Kletterwand in einer Kletterhalle in Voiron, Frankreich
Künstlicher Kletterturm im Freien in Berlin-Spandau, Deutschland

Eine Künstliche Kletteranlage (KKA) ist ein Sportgerät in Form einer dafür gebauten bekletterbaren Anlage, an der man das Sportklettern betreibt, und die keiner speziellen Altersgruppe vorbehalten ist[1]. Die KKA kann sich im Freien oder in einer Kletter- bzw. Boulderhalle befinden und umfasst eine oder mehrere Kletterwände.

Geklettert wird an einer künstlichen Kletterwand mit Sicherungspunkten zum Einhängen von Seilen oder an einer Boulderwand, bei der seilfrei auf Absprunghöhe über Fallschutzeinrichtungen, z. B. Sportmatten oder Kies, geklettert wird. Bei der Seilsicherung werden zwei unterschiedliche Sicherungsformen des Kletterns angewendet, das Toprope und der Vorstieg.

Die wachsende Beliebtheit des Kletterns als Freizeitaktivität liegt mit daran, dass künstliche Kletteranlagen für viele Klettersportler näher beim Wohn- bzw. Arbeitsort liegen als natürliche Klettergebiete und mit den Hallen Beschränkungen durch Tageszeit und Witterung entfallen.

Kletterhalle

Beherbergt eine Kletterhalle die KKA, wird dies auch als Indoor-Klettern oder Hallenklettern bezeichnet. Der Wegfall von Wettereinflüssen und die Überwachung solcher Hallen durch die Betreiber erhöhen die Sicherheit gegenüber dem Klettern in der Natur.

Die Hallen selbst sind normalerweise 5 bis 20 m hoch. Dabei können die einzelnen Kletterrouten wesentlich länger sein.

Die weltweit größte Kletterhalle ist seit ihrer Erweiterung im Frühjahr 2011 die DAV-Kletterhalle im Münchner Stadtteil Thalkirchen. Sie bietet insgesamt 7.800 m² Kletterfläche, davon 1.750 m² im Innenbereich.[2][3]

München verfügt zudem seit ihrer Eröffnung in 2010 mit der Boulderwelt mit insgesamt 1.300 m² Kletterfläche über die größte Boulderhalle weltweit.[4]

Eine weitere große Kletterhalle (bis 2010 die größte Europas) ist das Gaswerk in Schlieren bei Zürich/Schweiz. Sie besteht aus vier Hallen und verfügt über mehr als 250 Routen. Früher war diese Halle ein Gaswerk, welches dann zur heutigen Halle umgebaut worden ist. Die erste „Kletterkirche“ in Deutschland ist die ehemalige Pfarrkirche St. Peter in Mönchengladbach-Waldhausen, sie wurde zu einer Kletterhalle (1.300 m²) umgebaut.[5]

Kletterwand

Eine Kletterwand ist eine dem natürlichen Fels nachempfundene künstliche Konstruktion, in einer Halle oder im Freien, die zum Klettern dient. Entsprechend ausgebaute Areale natürlichen Ursprungs werden dagegen Klettergärten genannt.

Für eine Kletterwand gibt es verschiedene Konstruktionsmöglichkeiten[6]:

  • Die überwiegende Zahl der Wände sind Holzkonstruktionen, deren Oberfläche typischerweise Multiplex-Platten bilden, die oft mit einer sandhaltigen Beschichtung versehen sind, um die Reibung zu erhöhen. Spanplatten aller Art sind ungeeignet, da sie der Belastung durch Anprall und Griffbefestigung nicht standhalten; Nadelholzplatten sind zu weich. Die Platten haben in regelmäßigen Abständen Bohrungen, in die von der Rückseite M10-Einschlagmuttern eingebracht sind.
  • Mit Glasfaserkunststoffen können Felsoberflächen naturnah modelliert werden. Es gibt vorgefertigte Modulelemente mit Rastermaß und frei geformte Wände.
  • Spritzbeton ermöglicht im Außenbereich die Formung beliebiger Strukturen.
  • Gelegentlich finden sich auch Kletterwände, die auf Teilen von Gebäuden und Bauwerken (z. B. Mauern, alten Bunkern oder Brückenpfeiler) basieren.

Auf der Kletterwand werden mit farblich gekennzeichneten Griffen Kletterrouten unterschiedlicher Schwierigkeitsgrade gesetzt. Die einzelnen Griffe sind mit der Wand durch Schrauben verbunden und lassen sich dadurch regelmäßig zu neuen Routen kombinieren. Ausnahmen sind vereinzelte Anlagen aus Beton, an denen Strukturen ausschließlich in den Werkstoff modelliert wurden.

Kletterwände können komplett erworben oder auch selbst hergestellt werden. Es gibt auch viele Kletterer, die sich zuhause eine kleine Kletterwand aufbauen.

Klettergriffe

Moderne Klettergriffe

Klettergriffe werden heutzutage fast ausschließlich aus Kunststoffen (Polyesterharz, Polyurethan) hergestellt[6], da sich so die von der Normung geforderten Bruchfestigkeiten gut erreichen lassen. Drahteinlagen oder Rückseitenbeschichtungen können mögliche Bruchstücke vor dem Herabfallen sichern. Befestigt werden die meisten Griffe mit Inbusschrauben (M10) mit Zylinder- oder Senkkopf.

Die Griffe sind in einer großen Form-, Farb- und Größenvielfalt in thematischen Sortierungen erhältlich. Die Farbe dient meist der Kennzeichnung der Routen. Durch die Anbringung unterschiedlicher Formen in unterschiedlichen Ausrichtungen lässt sich der Schwierigkeitsgrad an ein und derselben Wand immens verändern, auch die Griffigkeit des Materials spielt eine Rolle.

Klettern an künstlichen Anlagen

Arten des Kletterns

An künstlichen Anlagen klettert man entweder auf Absprunghöhe ohne Sicherungsseil (Bouldern) oder ist bei höheren Routen durch ein Seil gesichert. Kletterwände sind dabei in Winkeln von unter 90° („liegend“), senkrecht oder überhängend mit Winkeln über 90° aufgestellt.

An den Anlagen sind meist mehrere Kletterrouten mit verschiedenen Schwierigkeitsgraden kletterbar, sodass Anfänger und Profis nebeneinander klettern können. Die einzelnen Routen sind typischerweise an einer einheitlichen Farbe der vom Routenbauer aufgeschraubten Griffe zu erkennen, deren Form, Größe und Anordnung die Schwierigkeitsgrade mitbestimmen. Am Einstieg der Route oder in einer zentral angebrachten Liste kann der Kletterer sich dann informieren, welchen Schwierigkeitsgrad beispielsweise die „blaue Route“ hat.

Ziel beim Bouldern ist es, eine bestimmte Grifffolge (als „Problem“ bezeichnet) ohne Sturz zu meistern. Die zwei bis fünf Meter hohen Boulderbereiche sind mit Fallschutzeinrichtungen (Sportmatten, Kies oder Crashpads) ausgestattet, die das Verletzungsrisiko beim Herunterfallen vermindern.

Ziel beim freien Klettern in den höheren Routen ist es, eine vorbezeichnete und in der Regel durch farbliche Griffe markierte Route zu durchsteigen, ohne die Seilsicherung zu belasten. Geklettert wird entweder Toprope, also gesichert durch das am oberen Punkt der Wand eingehängte Seil, oder im Vorstieg. Im Vorstieg nimmt der Kletternde das Sicherungsseil mit und hängt es sukzessiv mit Expresssets in Zwischensicherungen ein.

Ausrüstung

Die Ausrüstung zum Klettern wird im Normalfall selbst mitgebracht, das nötige Material kann aber oftmals auch in den Kletterhallen geliehen werden. Zur Grundausrüstung gehören: Kletterschuhe (in der Schweiz auch Kletterfinken genannt) sowie oft ein Magnesiasack; an Anlagen mit Sicherungspunkten dazu ein Klettergurt, ein Sicherungsgerät und Schraubkarabiner, je nach Kletterhalle und eigenen Fähigkeiten auch Kletterseil und Expresssets.

Sicherheit

Klettern ist eine gesundheitsfördernde Sportart mit relativ geringem Verletzungsrisiko, weit unter dem von Fußball[7]. Unfälle können jedoch schwerwiegende Folgen haben.

An einer KKA entfallen Risiken des natürlichen Felsens, z. B. Steinschlag oder fragliche Sicherungspunkte, und der technische Zustand der Anlage muss überwacht werden. Unfälle sind daher überwiegend auf das Fehlverhalten der Beteiligten zurückzuführen, meist das des Sicherungspartners.[8]

Spielgeräte

Klettergerät auf einem Spielplatz
Klettergerüst auf einem Spielplatz in Elmshorn

Künstliche Kletteranlagen (KKA), die allen Altersgruppen offenstehen, werden von Spielplatzgeräten unterschieden[9]. Letztere unterliegen der europäischen Spielplatznorm DIN/EN 1176.

Normung sicherheitstechnischer Anforderungen

Die sicherheitstechnischen Anforderungen von künstlichen Kletteranlagen (KKA) sind in der EU seit 1999 im Europäischen Normenwerk EN 12572 festgelegt[6]. Sie unterliegen in Deutschland dem Produktsicherheitsgesetz (vormals Geräte- und Produktsicherheitsgesetz, in der Norm noch so zitiert) und können beim Vorliegen der Voraussetzungen[10] mit dem GS-Zeichen gekennzeichnet werden.

Anforderungen an künstliche Kletteranlagen mit Sicherungspunkten

Teil 1 der Norm, EN 12572-1:2007, reguliert KKA mit Sicherungspunkten[9]. Insbesondere sind die Abstände der Sicherungspunkte (erster maximal 3,10 m hoch, dann bis 5 m Höhe alle 1 m, darüber alle 2 m), die Abmessungen der Sicherungspunkte selbst, die Gestaltung der Umlenker und die Anforderungen an den Fallraum und die Kletterflächen festgelegt. Als Kennzeichnung ist ein Typenschild mit Hersteller und Lieferant, relevanter Norm und Daten der Montage und der nächsten Hauptinspektion vorgeschrieben. Weiterhin werden Lasten durch den Kletterbetrieb definiert, insbesondere für einen Sicherungspunkt eine Prüflast 8,0 kN (schräg nach unten) bei einer Bruchlast 20 kN; für die Festigkeitsprüfung der Schraublöcher für Griffe 5 kN bei axialer Belastung. Für die Herstellung relevant sind Verfahren zum Nachweis der konstruktiven Festigkeit durch Berechnung oder Belastungsprüfung, für die Stoßprüfung der Oberfläche sowie die Nachweisprüfung der ersten drei Sicherungspunkte sowie der Umlenkpunkte mit der Prüflast von 8,0 kN in Fallrichtung.

Die im Entwurf befindliche Fassung prEN 12572-1:2015[1] sieht feinere Abstufungen der Abstände der Sicherungspunkte zwischen 3 und 8 m Höhe sowie darüber einen Abstand von 1,5 m vor. Die Prüflast der Sicherungspunkte wird auf die „charakteristische Last“ von 6,6 kN reduziert, die der Griffbefestigungen hingegen auf 7,2 kN erhöht. Die Anforderungen an den Fallraum, die Griffbefestigung und die Stoßprüfung der Oberfläche wurden überarbeitet.

Anforderungen an Boulderwände

Die Anforderungen an Boulderwände regelt Teil 2, EN 12572-2:2008[11]. Wie im Teil 1 gibt es Regulierungen zur konstruktiven Festigkeit und Stoßprüfung der Oberfläche, der Griffbefestigung (5 kN) sowie der Kennzeichnungspflichten. Die Höhe darf 4,5 m nicht übersteigen, bzw. 4,0 m wenn oben auf der Konstruktion gestanden werden kann. Fallschutzeinrichtungen bestehen aus einer Aufpralldämpfung, im Innenraum typischerweise Schaumstoffmatten, im Freien Fallschutzkies, wobei auch andere geeignete Materialien zulässig sind. Die Aufprallfläche muss festgelegte Überstände von 2–2,5 m um die Grundprojektion der Boulderwand herum haben. Matten müssen bis zur Boulderwand reichen, bzw. in Sitzstartbereichen durch dünne, keilförmige Konstruktionen ergänzt werden. Spalten zwischen Matten müssen abgedeckt sein.

Die im Entwurf befindliche Fassung prEN 12572-2:2015[12] überarbeitet wie in Teil 1 Details zur Plattenbefestigung, Stoß- und Festigkeitsprüfung, und erhöht die Belastbarkeit der Griffbefestigungen auf 7,2 kN. Spezifische Ergänzungen betreffen die Dämpfungseigenschaft von Schaumstoffmatten einschließlich eines Prüfverfahrens und feinere Abstufungen bei der Größe der Aufprallfläche.

Anforderungen an Klettergriffe

Die Anforderungen an Klettergriffe werden in Teil 3 behandelt[13]. Besonderes Augenmerk gilt der Gefahr, die von herabfallenden Bruchstücken defekter Griffe ausgeht. Große "Volumen" sind in diesem Teil eingeschlossen, sofern an ihnen keine weiteren Griffe befestigt werden; andernfalls gilt Teil 1 der Norm.

Normale Klettergriffe dürfen nicht als Sicherungspunkte benutzt werden (es sei denn, sie sind nach Teil 1 auch als solche konstruiert). Charakteristisch ist die Beweglichkeit, d.h. ein Griff kann mit Bolzen an verschiedenen Stellen angeschraubt werden.

Die Norm gibt keine bestimmten Werkstoffe vor, verbietet aber die Verwendung gefährlicher Substanzen bei der Herstellung (z. B. Formaldehyd, PCB). Die Griffe dürfen keine frei erreichbaren scharfen Kanten (Radius unter 0,5 mm), hervorstehenden Spitzen (Durchmesser unter 15 mm und mehr als 40 mm vorstehend) oder Fangstellen aufweisen.

Um zu vermeiden, dass durch die Last des Kletterers (1,5 kN) am äußeren Ende eines Griffes infolge Hebelwirkung die zulässige Last am Befestigungspunkt (5 kN, siehe Teil 2) übersteigt, dürfen die Höhe und Tiefe des Griffes das Dreifache der Wandauflagelänge unterhalb des Befestigungspunktes nicht übersteigen.

Nachdem der Griff mit dem vom Hersteller maximal empfohlenen Drehmoment angeschraubt wurde, darf er sich bei einer Last von 1,5 kN am ungünstigsten verwendbaren Punkt nicht an der Wand verdrehen. Auch darf er in ungünstigster Position und Einwirkungsrichtung bei dieser Kraft nicht brechen.

Griffe über 50 mm Durchmesser müssen das Hersteller- oder Lieferanten-Logo tragen und mit entsprechenden technischen Informationen ausgeliefert werden.

Die im Entwurf befindliche Fassung prEN 12572-3:2015[14] präzisiert die Definition des „Volumens“, führt eine tabellarische Benennung der Klettergriffgrößen (XS ≤ 50 mm, S, M, L, XL, XXL, Makro > 550 mm) ein, und beschränkt die Bruchprüfung auf Griffe schwerer als 100 g.

Der Bruchtest wird auf 2,4 kN verschärft, was einer realistischeren Betrachtung der dynamischen Fußkraft eines 80 kg schweren Kletterers (doppelte Gewichtskraft und 50 % Sicherheitsfaktor) entspringt, ebenso müssen Volumen dem Abreißversuch von 2,4 kN widerstehen. Die Prüfung auf Verdrehen entfällt. Neu ist hingegen eine Biegeprüfung bei Hohllage an der Wand, je nach Griffgröße sind Prüfkräfte von 2, 5 oder 8 kN am Bolzenloch vorgeschrieben. Bei der Kennzeichnung, nunmehr ab 100 g, kommt das Herstellungsquartal hinzu.

Gemeinsame Anforderungen

In allen drei Teilen der Norm EN 12572[9][11][13] sind Fingerfallen untersagt, dies wären Öffnungen zwischen 8 und 25 mm, die tiefer als 15 mm sind und zur Fangstelle werden können. Ausnahmen sind die Bohrungen für die Griffbefestigung und Elemente, die speziell zum Klettern konstruiert sind.

Haftungsfragen in Deutschland

Außer den zitierten Normen muss der Eigentümer noch Haftungsfragen beachten. Eine Gefährdungshaftung, also aus dem erlaubten Betrieb einer gefährlichen Einrichtung – hier einer Kletteranlage – ohne Verschulden des Betreibers, ergibt sich nach Auffassung des Deutschen Alpenvereins nicht[6]. Verkehrssicherungspflichten sind nicht gesetzlich geregelt und müssen von Fall zu Fall bestimmt werden, insbesondere durch den Benutzungsvertrag zwischen Betreiber und Benutzer sowie deliktischer Haftung.

Gängige Maßnahmen zur Zugangsbeschränkung für Unbefugte, insbesondere bei Anlagen im Freien, sind ein 2 m hoher Zaun um die Anlage, im unteren Bereich abnehmbare Griffe bzw. erhöhte Kletterschwierigkeiten; oder eine Betreuung der Anlage.

Statistiken

Anzahl Kletterhallen in verschiedenen Ländern

In diesen Ländern gibt es folgende Anzahl (öffentlich zugänglicher) Hallen:

Wiktionary: Kletterwand – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Commons: Hallenklettern – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Commons: Kletterwand – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. a b prEN 12572-1:2015 Künstliche Kletteranlagen – Teil 1: Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren für KKA mit Sicherungspunkten. Beuth Verlag, Berlin 2015 (57 S.).
  2. Die größte Kletterhalle der Welt - München erweitert. Abgerufen am 11. Oktober 2011.
  3. AZ-Kletterserie: 6450 Quadratmeter, 555 Routen. In: Abendzeitung München. Abgerufen am 11. Oktober 2011.
  4. Frank Kunisch: Freizeitblog
  5. KletterKirche MG, Hindenburger Stadtzeitschrift, 2012
  6. a b c d Deutscher Alpenverein (Hrsg.): Kletterhallenhandbuch des Deutschen Alpenvereins. Beuth Verlag, München 2011 (316 S.).
  7. Chris Semmel: Klettern - Sicherung und Ausrüstung. Alpin-Lehrplan 5. - BLV-Verlag, München, 3. durchgesehene Auflage, 2013, ISBN 978-3-8354-1120-3, S. 12
  8. Wie passieren Unfälle in Kletterhallen? - Deutscher Alpenverein, DAV, 2014
  9. a b c DIN EN 12572-1:2007 Künstliche Kletteranlagen – Teil 1: Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren für KKA mit Sicherungspunkten. Beuth Verlag, Berlin 2007 (31 S.).
  10. Produktsicherheitsgesetz (ProdSG, 2011) §21 Pflichten der GS-Stelle
  11. a b DIN EN 12572-2:2008 Künstliche Kletteranlagen – Teil 2: Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren für Boulderwände. Beuth Verlag, Berlin 2009 (24 S.).
  12. prEN 12572-2:2015 Künstliche Kletteranlagen – Teil 2: Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren für Boulderwände. Beuth Verlag, Berlin 2015 (55 S.).
  13. a b DIN EN 12572-3:2009 Künstliche Kletteranlagen – Teil 3: Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren für Klettergriffe. Beuth Verlag, Berlin 2009 (11 S.).
  14. prEN 12572-3:2015 Künstliche Kletteranlagen – Teil 3: Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren für Klettergriffe. Beuth Verlag, Berlin 2015 (26 S.).
  15. a b indoorclimbing.com
  16. Sonderbeilage "Halls & Walls" des Magazins klettern, Oktober/November 2011, S. 5, Interview mit Elias Hitthaler, Sachbearbeiter Kletteranlagen beim DAV
  17. a b Climbmate - Auflistung aller Kletteranlagen von Deutschland, Österreich, Schweiz. Stand 3. Juli 2012.