Berliner Modell (Recht)
Das Berliner Modell ist eine Methoder zur Kostensenkung bei Zwangsräumungen.
Dazu über der Vermieter das Vermeiterpfandrecht an allen in der Wohnung befindlichen Gegenständen aus. Vom Gerichtsvollzieher wird nur die Herausgabe der Wohnung verlangt. Ziel ist, den Kostenvorschuss und die Gerichtsvollziehergebühren zu vermindern. Bei der "klassichen" Räumung der Wohnung erfolgt der Abtransport, Verwahrung und Verwertung/Vernichtung durch den Gerichtsvollzieher. Daher fallen neben den Speditions/Lagerkosten auch Gerichtsvollziehergebühren an.
Der Vermieter hat nach der Übergabe der Wohnung durch den Gerichtsvollzieher die Gegenstände zu verwahren. Ggf. muss er sie herausgeben (wenn unpfändbar) bzw. der Verwertung zuführen (wenn pfändbar).
Die Vorgehensweise ist nach BGH-Urteil BGH NJW 2006,848 bestätigt, ist jedoch nicht unumstritten, da dabei Pfändungsschutzvorschriften der ZPO ausgehebelt werden.
Probleme treten auf, wenn das Vermieterpfandrecht von (ehemaligen) Mieter bestritten wird.
Literatur
NJW 20/2006 S. 1397ff