Diskussion:Rechtsbibliothekar

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Wikipedia:WSIGA#Akademische Grade

Agiro schrieb: „Die Angaben in den Fußnoten, [sic] sollen ersichtlich in Kurzform Näheres zur Ausbildung, zur Tätigkeit und zur Bedeutung der Person geben. Dazu gehört natürlich auch der Erwerb von akademischen Graden und Titeln.“ So einfach lässt sich die Grundregel Wikipedia:WSIGA#Akademische Grade nicht unterlaufen – einfach eine Fußnote draus machen und fertig ist die Laube. Dort steht: „[Akademische Grade] sollen dem Namen von Personen nicht vorangestellt oder ohne weitere Erläuterung nachgestellt werden.“

Hinzu kommt, dass die Namen häufig in den verlinkten Quellen – soweit ich das stichprobenweise evaluieren konnte – nicht einmal so notiert sind (d.h. mit i.d.R. vorangestelltem akademischen Partikel). Die Verlinkung ist also mindestens in den überprüften Fällen Augenwischerei. Das aber nur am Rande. Es gilt WSIGA#Akademische Grade. -- Gut informiert (Diskussion) 17:52, 19. Okt. 2018 (CEST)Beantworten

Wikipedia:WSIGA#Akademische Grade

Es ist selbstverständlich, dass akademische Grade aus Gründen der Zweckmäßigkeit dem Namen in der Regel nicht vorangestellt werden. Allerdings ist dies, was "Gut informiert" verkennt, im Artikel Rechtsbibliothekar auch nicht geschehen. Die Liste der Personen im Artikel enthält keinerlei Grade und Titel. Aber: Keine Regel ohne Ausnahme. Wikipediaregeln sind nicht stur in Stein gemeißelt, sondern müssen in jedem Einzelfall verständig nach deren Sinn und Zweck interpretiert werden.
Im Artikel Rechtsbibliothekar sind lediglich in der jeweils zugehörigen Fußnote die Grade und Titel der Person erwähnt, indem sie der Einfachheit halber dem Namen vorangestellt werden. Diese Angaben in den Fußnoten sollen ersichtlich (nur) in knappster Kurzform einen Hinweis zur Ausbildung, zur Tätigkeit und zur Bedeutung der Person geben; dazu gehört natürlich auch der Erwerb von akademischen Graden und Titeln. Das müsste einsichtig sein. Wo und wie könnte denn sonst ein Hinweis auf die akademische Laufbahn auf dem gedrängten Raum einer Fußnote gegeben werden? Eine Fußnote ist etwas völlig anderes als eine Namensliste, was "Gut informiert" kurzerhand abtut. So heißt es denn in der Wikipedia auch: "Promotionen, Habilitationen etc. sind im Artikeltext an geeigneter Stelle aber natürlich zu erwähnen." In welcher Form diese Erwähnung stattzufinden hat, bleibt dem Autor eines Artikels überlassen. Im übrigen ist diese Art der Erwähnung in knapp gehaltenen biographischen Sammelwerken durchaus üblich.
Der Artikel "Rechtsbibliothekar" besteht seit 2015 und wurde bezüglich der Erwähnung von Graden und Titeln bisher noch von niemandem beanstandet. "Gut informiert", der offenbar eine Mission verfolgt, hat mit seiner kompletten Entfernung aller Grade und Titel den Artikel negativ beeinflusst. Er hat es nicht einmal für nötig befunden, vor seinem gravierenden Eingriff einen Dialog auf der Diskussionsseite anzustoßen.
Es ist zu hoffen, dass nunmehr wieder Ruhe einkehrt. Solche unnötigen Diskussionen sind es, warum die Wikipedia immer weniger Autoren hat.
--Agiro (Diskussion) 07:51, 22. Okt. 2018 (CEST)Beantworten