Landgericht München
Das Landgericht München
- war der 1803 gegründete Vorläufer des heutigen Landkreises München.
Außerdem wird der Begriff umgangssprachlich eingesetzt für
- das Landgericht München I, ein Gericht mit der Zuständigkeit für München und Landkreis München
- das Landgericht München II, ein Gericht mit der Zuständigkeit für das fernere Umland Münchens.