Verneuerte Landesordnung

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Die Verneuerte Landesordnung (tschech. Obnovené zřízení zemské) war das am 10. Mai 1627 durch Ferdinand II. erlassene neue Grundgesetz für das Königreich Böhmen. Da der König darin sehr weitreichende Machtbefugnisse innehatte, spricht die traditionelle Geschichtswissenschaft von einem absolutistischen Dokument.

Entstehungsgeschichte

1618 erhoben sich die protestantischen böhmischen Stände mit dem 2. Prager Fenstersturz gegen ihren katholischen König Ferdinand II. Diesem Ständeaufstand schlossen sich auch die übrigen Länder der Böhmischen KroneMähren, Schlesien und die Ober- und Niederlausitz – an. 1619 gründeten die Stände dieser Länder die Böhmische Konföderation (lat. Confoederatio Bohemica). Dieser neue Staat wurde von den Ständen dominiert und eine seiner Hauptaufgaben war es, den Protestantismus gegen katholische Übergriffe zu schützen. Es wurde ein reines Wahlkönigtum eingeführt, als neuer König wurde Friedrich V. von der Pfalz gewählt, der katholische Ferdinand II. wurde abgesetzt.

Reformationpatent von Ferdinand II, mit dem er 1624 die Ausweisung aller evangelischer Prediger und Schulmeister aus seinem Reich verfügte.

Der Ständeaufstand scheiterte mit dem Sieg Ferdinands II. in der Schlacht am Weißen Berg am 8. November 1620. Böhmen wurde daraufhin militärisch besetzt und alle Privilegien und politischen Rechte der Stände aufgehoben. Die Rädelsführer des Aufstands wurden 1621 in Prag hingerichtet, die übrigen protestantischen Adligen enteignet und ins Exil getrieben. So erging es auch tausenden protestantischen Untertanen. Gnade konnten nur jene erhoffen, die zur katholischen Konfession übertraten.

In den nachfolgenden Jahren blieb Böhmen weiterhin wie ein feindliches Land von den kaiserlichen Truppen besetzt und es gab keine gesetzmäßige Ordnung. Die kaiserlichen Statthalter und Beamten übten ihre Ämter ganz und gar willkürlich aus. Einziges Gesetz waren die Befehle des Königs. Dieser Zustand wurde in Böhmen mit der Verkündung der Verneuerten Landesordnung am 10. Mai 1627 beendet. In Mähren trat im folgenden Jahr ein ähnliches Grundgesetz in Kraft.

Inhalt

Die Verneuerte Landesordnung war inhaltlich das Gegenprogramm zur Böhmischen Konföderationsakte von 1619. Während in der Böhmischen Konföderation die Macht der Stände sehr groß war, wurde sie in der Verneuerten Landesordnung massiv eingeschränkt. Die Wahlmonarchie wurde endgültig abgeschafft und Böhmen zum Erbbesitz der Habsburger erklärt. Der Katholizismus war fortan die einzige in Böhmen zugelassene Konfession. Alle Landesämter kamen in die Verfügungsgewalt des Königs und dieser konnte von nun an alleine darüber entscheiden, wer das böhmische Inkolat und damit auch die Berechtigung zur Teilnahme am Landtag erhielt. Neben dem Tschechischen wurde die Deutsche Sprache Amtssprache.

Die Verneuerte Landesordnung ersetzte die Vladislavsche Landesordnung und das ganze bisher geltende Landesrecht (außer Narovnání o hory a kovy – dieses Bergbaugesetzbuch galt bis 50. Jahre des 19. Jahrhunderts). Die Verneuerten Landesordnungen verankerten Zentralismus und entkräfteten die Landesstände. Über die Gesetzesinitiative verfügte nur der Herrscher, sonst würden sie wegen Hochverrat bestraft werden. Im Landtag hatten die Prälaten die größte Macht und alle königlichen Städte zusammen verfügten nur über eine Stimme. Die Gerichtsentscheidungen und das Gewohnheitsrecht gehörten nicht mehr zu den Rechtsquellen. Die Quelle des Landesrechts waren die Verneuerten Landesverordnungen und ihre Ergänzungen (Novellen und Deklaratorien)[1], bzw. Koldins Kodifikation des Stadtrechts [2] galt subsidiär. Es wurde der geheime und schriftliche Gerichtsprozess (Römisch-kanonisches Prozess) eingeführt. Erst mit den Verneuerten Landesverordnungen verbindet man den Einfluss des römischen Rechts auf das böhmische Landesrecht.[1]

Die Verneuerte Landesordnung ebnete den Weg für die planmäßige und nicht selten gewaltsame Rekatholisierung Böhmens. Inwieweit mit dem Dokument der Grundstein für den habsburgischen Absolutismus in Böhmen gelegt wurde, ist umstritten, da Historiker in jüngerer Zeit den Begriff des Absolutismus im Allgemeinen anzweifeln.

Literatur

Primärquellen:

  • Der Röm. Kai. auch zu Hung. und Böhaimb [et]c. Königl. Maj. Ferdinandi deß Andern [et]c. Vernewerte Landes-Ordnung Deroselben Erb. Königreichs Böhaimb. Wien 1627 (Digitalisat).
  • Constitutiones Regni Bohemiae anno 1627 reformatae / ed. Hermenegildus Jireček. – Pragae: Tempsky [u. a.], 1888. – VI, 596 S. (Codex iuris Bohemici; 5,2) (Digitalisat).

Sekundärliteratur:

Einzelnachweise

  1. a b Jaromír Tauchen, Pavel Salák: Verneuerte Landesverordnung für Böhmen 1627, für Mähren 1628 (Obnovené zřízení zemské) in: Internetpräsentation der Lehrveranstaltung Tschechische und tschechoslowakische Rechtsgeschichte. der Juristischen Fakultät der Masaryk-Universität Literatur und Quellen, Periodisierung der Rechtsgeschichte
  2. Paul Christian von Koldin / Pavel Kristián z Koldína (1539-1589), Dekan der Artistenfakultät und Kanzler der Prager Altstadt Codifizierung des Stadtrechts Das behmische Recht 1607