Richtlinie 2000/53/EG über Altfahrzeuge

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Die sogenannte EU-Altautorichtlinie (EU-Richtline 2000/53/EG vom 18.09.2000) regelt die stoffliche Verwertung von Kraftfahrzeugen durch Recycling in der EU und enthält auch Stoffverbote zum Beispiel für Schwermetalle und Chrom(VI) ab dem 1. Juli 2007.

Die deutsche Umsetzung der EU-Altautorichtlinie ist am 1. Juli 2002 durch die Altautoverordnung erfolgt.

Das mit dieser Richtlinie umzusetzende abfallwirtschaftliche Konzept der EU beruht auf zwei sich ergänzenden Strategien:

  • Vermeidung der Entstehung von Abfällen durch Verbesserung der Produktauslegung
  • Ausweitung des Recycling und der Wiederverwendung von Abfällen

Ziel der EU-Richtlinie ist, die Wiederverwendungs- und Verwertungsrate bis zum Jahr 2006 jährlich auf 85% und bis zum Jahre 2015 auf 95% des durchschnittlichen Fahrzeuggewichts zu erhöhen.

Weiterhin werden die EU-Mitgliedsstaaten verpflichtet, Rücknahmesysteme für Altfahrzeuge einzurichten.

Siehe auch