Otfried Wlotzke

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Otfried Wlotzke (* 21. Januar 1926 in Landsberg an der Warthe; † 28. Mai 2018 in Rheinbach[1]) war ein deutscher Jurist und Hochschullehrer.

Werdegang

Wlotzke wurde 1954 mit der Arbeit Das Günstigkeitsprinzip im Verhältnis des Tarifvertrages zum Einzelarbeitsvertrag und zur Betriebsvereinbarung in an der Universität Göttingen promoviert.[2]

Wlotzke war ab 1958 im Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung tätig – von 1977 bis zum Eintritt in den Ruhestand 1991 als Ministerialdirektor und Abteilungsleiter.[3] Seit 1984 war er Honorarprofessor an der Universität Bochum.[3]

Er war Herausgeber mehrerer Standardwerke zum Arbeitsrecht.

Veröffentlichungen (Auswahl)

  • Das Günstigkeitsprinzip im Verhältnis des Tarifvertrages zum Einzelarbeitsvertrag und zur Betriebsvereinbarung. Heidelberg 1957: Verl.-Ges. Recht u. Wirtschaft.
  • mit Hans Reichel: Tarifvertragswesen und Tarifrecht. Stuttgart 1961: Kohlhammer.
  • mit Armin Volze: Dienstverhältnis und Arbeitsverhältnis: Erläuterungen zu §§ 611 - 630 BGB. Stuttgart 1962: Kohlhammer.
  • mit Karl Fitting/Hellmut Wißmann: Mitbestimmungsgesetz: Kommentar. München 1976: Vahlen. ISBN 978-3-8006-0600-9.
  • mit Rolf Schwedes/Martin Lorenz: Das neue Arbeitsgerichtsgesetz 1979: Erläuterungen zu den geänderten Vorschriften. Düsseldorf/Frankfurt am Main 1979: Handelsblatt-GmbH, Verlag für Wirtschaftsinformation.
  • Betriebsverfassungsgesetz: Erläutert von Otfried Wlotzke, 2., neubearb. Aufl. München 1992: Beck. ISBN 978-3-406-35965-1.

Ehrungen

Einzelnachweise

  1. Traueranzeige für Otfried Wlotzke. Abgerufen am 27. März 2020.
  2. Otfried Wlotzke: Das Günstigkeitsprinzip im Verhältnis des Tarifvertrages zum Einzelarbeitsvertrag und zur Betriebsvereinbarung. Göttingen 1954 (dnb.de [abgerufen am 12. Dezember 2024]).
  3. a b c Peter Hanau, Franz Gamillscheg, Klaus Ehrenheim: Informationen. In: Arbeit und Recht. Band 39, Nr. 2, 1991, ISSN 0003-7648, S. 53–57 (jstor.org [abgerufen am 12. Dezember 2024]).