Summorum Pontificum

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Summorum Pontificum ist der Titel eines Motu Proprio von Papst Benedikt XVI., das am 7. Juli 2007 veröffentlicht wurde und mit Wirkung zum 14. September 2007 eine weitestgehende Freigabe der Tridentinischen Messe neben dem Ritus, der aufgrund der Liturgiereform nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil im Jahr 1970 unter Papst Paul VI. eingeführt wurde, erlaubt.


Die vorherige und noch bis zum 14.09.2007 geltende Regelung sieht eine Sondergenehmigung für diejenigen Priester und Gläubigen vor, die die tridentinische Messe nach dem Messbuch Papst Pius V. feiern wollen. Ab dem Zeitpunkt der Wirksamkeit der Beschlüsse des Motu Proprio gilt nunmehr die Tridentinische Messe als außerordentlicher Ritus, der dem nachkonziliaren Ritus grundsätzlich gleichsteht. Unter Beachtung der Vermeidung von Zwietracht und der Wahrung der Einheit der Kirche wird dabei der Ritus der Tridentinischen Messe, sowohl für geistliche Gemeinschaften, Institute und Gesellschaften, wie auch für einzelne Pfarreien freigegeben. Dabei werden die beiden Formen ausdrücklich nicht als unterschiedliche Messformen, sondern als zwei unterschiedliche Ausprägungen des lateinischen Ritus angesehen. Die Einschränkungen beziehen sich im wesentlichen auf die Feier des Triduum Sacrum.

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