Benutzer Diskussion:Jurastudentin

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Letzter Kommentar: vor 16 Jahren von Jurastudentin in Abschnitt Karl Albrecht Schachtschneider
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Karl Albrecht Schachtschneider

Lese ich da richtig? „Ergänzung der AZ der - soweit aktuell online auffindbaren - nicht angenommenen, (offensichtlich) unzulässigen oder (offensichtlich) unbegründeten Beschwerden u.a.“? Laß' mich raten: Du hast (offensichtlich) keine seiner Klageschriften, die Du da so abqualifizierst, gelesen, oder? --91.41.84.147 20:42, 3. Jan. 2008 (CET)Beantworten

Ich bin alle BVerfG-Entscheidungen durchgegangen, die online zur Verfügung stehen, weshalb ich diese Aussage treffen konnte. Das BVerfG hat in allen diesen Entscheidungen die Beschwerden bzw. Klagen entweder schon an der Zulässigkeit oder Begründetheit scheitern lassen. Was diejenigen betrifft, die nicht online verfügbar sind, dazu kann ich natürlich nichts sagen, allerdings gehe ich nicht davon aus, dass etwas dabei war, was zulässig UND begründet war. --Jurastudentin 08:10, 4. Jan. 2008 (CET)Beantworten
Dann les' mal was von ihm, z. B. die Klageschrift zur EU-Verfassungsklage :-) --91.41.105.134 09:52, 6. Jan. 2008 (CET)Beantworten
Wie ich schon gesagt habe - ich bin die Verfassungsbeschwerden bereits durchgegangen. Ich zitiere aus der Maastricht-Entscheidung:

Zulässig ist nur die gegen das Zustimmungsgesetz zum Unions-Vertrag gerichtete Verfassungsbeschwerde des Beschwerdeführers zu 1., soweit mit ihr eine Verletzung der Rechte aus Art. 38 GG gerügt wird. Im übrigen sind die Verfassungsbeschwerden unzulässig.

und

Soweit die Verfassungsbeschwerde des Beschwerdeführers zu 1. zulässig ist, ist sie unbegründet.

So viel zum Thema Maastricht. Wenn ich mir noch eine weitere Verfassungsbeschwerde noch einmal anschauen soll, dann sagen Sie mir einfach Bescheid. Sollte er gegen den Vertrag von Lissabon ebenfalls vorgehen wollen, dann richten Sie ihm von mir aus, dass er es wenigstens dieses Mal richtig machen soll. Außerdem wäre es gut, wenn er nächstes Mal in Österreich seinem Publikum die Wahrheit über Vorgänge in Deutschland sagt. --Jurastudentin 14:11, 6. Jan. 2008 (CET)Beantworten

Ich sprach explizit von der EU-Verfassungsklage. Da gibt es noch keine Entscheidung, aus der Du zitieren könntest. Und auf was bezieht sich Deine Bemerkung zum Thema Publikum in Österreich? --91.41.97.171 21:18, 7. Jan. 2008 (CET)Beantworten

Es gibt im Zusammenhang mit der gescheiterten EU-Verfassung zwei Verfahren. Eines war 2 BvR 636/05: Verfassungsbeschwerde in Verbindung mit einer Organklage aus dem April 2005 samt Antrag auf einstweilige Anordnung. Ich zitiere daraus:

Der Antrag im Organstreitverfahren ist unzulässig. [...] Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil sie unzulässig ist.

Natürlich hatte sich somit auch der Antrag auf einstweilige Anordnung erledigt. Übrigens entschied das BVerfG mit besten Gründen so. Dass jemand auf die Idee kommen könnte, eine Lesung im Bundestag verbieten lassen zu wollen, hätte ich vorher nicht geglaubt. Aber man kann tatsächlich auf Ideen wie diese kommen.
Im zweiten Verfahren ging es erneut um eine Verfassungsbeschwerde in Verbindung mit einer Organklage, eingereicht am 27.05.2005 (2 BvR 839/05). Der 2. Senat hatte zunächst noch geplant, 2006 zu entscheiden. Das Verfahren ist mittlerweile aber mehr oder weniger "eingestellt" worden, da, wie das Gericht sagt, keine "Priorität" besteht, darüber zu entscheiden. Es wurde Herrn Gauweiler mitgeteilt, dass er sich gegen die von der EU geplante, modifizierte Variante des Verfassungsvertrags erneut mit der Verfassungsbeschwerde an das Gericht wenden könne. Auch die einstweilige Anordnung war nicht erforderlich, da der Bundespräsident auf eigene Entscheidung hin sich erklärt hat, den Vertrag nicht zu ratifizieren.
Herr Schachtschneider behauptete in Österreich, dass das BVerfG Herrn Köhler (ich zitiere:) "untersagt" hätte, den Verfassungsvertrag zu ratifizieren. Ich habe mir bereits sämtliche Daten dazu zusammengetragen und kann nachweisen, dass Herr Köhler zu keinem Zeitpunkt vom BVerfG untersagt wurde, den Vertrag zu ratifizieren. Am 15.06.2005 wurde bekannt, dass Herr Köhler in eigener Entscheidung dem BVerfG mitgeteilt hat, dass er nicht ratifizieren würde, solange das BVerfG nicht entschieden hat. Diese Entscheidung war zu diesem Zeitpunkt auch kein großes Opfer seitens Herrn Köhler, denn nach den Referenden in Frankreich (29.05.2005) und den Niederlanden (01.06.2005) war der Verfassungsvertrag ohnehin bereits gescheitert. Sollte das BVerfG in irgendeiner Weise dem Bundespräsidenten jemals untersagt haben, nicht zu ratifizieren, dann höchstens unter vier Augen im Privaten.
Besonders musste ich über den Vortrag von Herrn Schachtschneider in Österreich (der ja in seinem Artikel verlinkt ist) an der Stelle lachen, an der er sagte “Sonst hätte das Gericht diesen Schritt nie gemacht”, um zu bekräftigen, dass das BVerfG Herrn Köhler untersagt habe, zu ratifizieren.
Nun - wollen Sie noch weitere Zitate aus Entscheidungen hören? --Jurastudentin 22:15, 7. Jan. 2008 (CET)Beantworten