Landesgruppe

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 7. März 2009 um 07:47 Uhr durch Gamma9 (Diskussion | Beiträge). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Als Landesgruppe bezeichnet man den Zusammenschluss von Abgeordneten einer Fraktion des Deutschen Bundestags oder im Europäischen Parlament innerhalb einer Delegation, die aus demselben Bundesland kommen.

So hat jede große politische Fraktion im Bundestag eine eigene Landesgruppe. In ihr sind die Bundestagsabgeordneten aus dem jeweiligen Bundesland der Fraktion vereint.

Eine besondere Landesgruppe ist die bayerische Landesgruppe der Unionsfraktion: Da CDU und CSU voneinander unabhängige Parteien sind, im Bundestag aber eine Fraktionsgemeinschaft bilden, kommt der CSU-Landesgruppe eine verhältnismäßig bedeutende Funktion in der Entscheidungsfindung der Gesamtfraktion zu.