Deutscher Spendenrat

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 9. Juni 2009 um 10:15 Uhr durch Charitywatch (Diskussion | Beiträge) (Ergänzung Struktur nach Recherche, Quellen: Bilanz DSR, Presseveröffentlichungen, Internet, ausführl. Darstellung Konflikt Deutsche Kinderhilfe). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Der Deutsche Spendenrat ist ein eingetragener Verein mit Sitz in Berlin und versteht sich als Dachverband Spenden sammelnder gemeinnütziger Organisationen. Ihm gehören private und kirchliche Vereinigungen aus den Tätigkeitsbereichen der humanitären Hilfe sowie des Tier-, Arten- und Naturschutzes an.[1]

Der Deutsche Spendenrat ist am „01. Juni 2009 in eine der bekanntesten Straßen Berlins umgezogen“ (Zitat Homepage des Deutschen Spendenrats), der Verein residiert nun in einer Anwaltskanzlei „Unter den Linden 14“.

Struktur

Laut § 3 der Satzung („Gemeinnützigkeit und Mittelverwendung“) handelt es sich um einen gemeinnützigen Verein. Tatsächlich ist der Verein aber vom Finanzamt Berlin nicht als gemeinnützig anerkannt und darf daher keine Zuwendungsbescheinigungen ausstellen. [2]

Der Deutsche Spendenrat hält eine 9 % ige Beteiligung an der „Deutschen Fundraising Akademie mbH“ [2]. Dienstleister des Deutschen Fundraisingverbandes ist auch die Agentur „Service 94“. [3], bekannt als Agentur des „Deutschen Tierhilfswerks“, das in den 90 er Jahren einen großen Spendenskandal zu verzeichnen hatte “. [4]

Der Verein erzielte im Jahr 2007 Einnahmen aus Mitgliedsbeiträgen in Höhe von rund 74.000 Euro. Die Kosten der Geschäftsführung (Gehalt Teilzeittätigkeit Frau Rechtsanwältin und Fachanwältin für Mietrecht Daniela Felser lagen bei rd. 53.700, dazu Reisekosten, Telefon) lagen bei rund 60.000 Euro. [5]

Vorstand

Im Vorstand des Deutschen Spenderates sitzen Herr Willi Haas, Pressesprecher der Rummelsberger Anstalten[6] , Herr Ulrich Pohl, Vorstandsvorsitzender der von Bodelschwinghschen Anstalten[7] und seit dem 03.06.2008 der Rechtsanwalt und Notar Wolfgang Stückemann, Geschäftsführer der Siebrasse Stiftung, neues Mitglied des Deutschen Spendenrates ebenfalls seit dem 03.06.2008. Es handelt sich um eine kleine Stiftung mit einem Stiftungskapital von 100.000 Euro, Sitz: die Anwaltskanzlei Stückemann in Lemgo. [8] Satzung oder Bilanz der Stiftung, die keine Homepage hat, werden nicht veröffentlicht. Pohl und Stückemann haben in den Räumen des Notars Stückemann noch gemeinsam eine weitere Fundraising Stiftung, diese ist aber nicht Mitglied im Deutschen Spendenrat. Zweck dieser Stiftung: Förderung der Altenhilfe. Dies geschieht insbesondere durch die Beschaffung von Mitteln für die Bodelschwinghschen Anstalten Bethel zur Betreuung bedürftiger alter Menschen. [8]

RA und Notar Stückemann ist spezialisiert auf Erb- und Stiftungsrecht. [9]


Tätigkeit

Der Verein sieht es als seine Aufgaben an, sowohl die Spendenbereitschaft in der Bevölkerung zu fördern als auch gegen unlautere Methoden der Spendenwerbung vorzugehen. Er betrachtet sich dabei als Instrument der freiwilligen Selbstkontrolle.[10]

Eine Kontrolle der Einhaltung der Selbstverpflichtungserklärung durch die Geschäftsführung des Deutschen Spendenrates findet nicht statt.[11].

Die Mitgliedsorganisationen müssen sich in einer Selbstverpflichtungserklärung zur Einhaltung von über die Einhaltung geltenden Rechts hinausgehenden Mindeststandards verpflichten. Zur Selbstverpflichtungserklärung gehört auch die Verpflichtung zur Einhaltung der Buchhaltungskriterien des Deutschen Spendenrates, dabei insbesondere die Pflicht zur Einhaltung der sog. Vierspartenrechnung. .[12] Die Nichteinhaltung dieser Standards kann mit Sanktionen von Missbilligung und Rüge bis hin zum Ausschluss der Mitgliedsorganisation geahndet werden.[13]

Geschichte

Der Deutsche Spendenrat wurde 1993 in Frankfurt am Main gegründet. Er sieht den Deutschen Presserat und den Deutschen Werberat als seine Vorbilder an.[14]

In der Folge traten ihm unter anderem der Deutsche Tierschutzbund, die deutsche Heilsarmee, World Vision, der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter, der Bund gegen Missbrauch der Tiere, die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft, die Von Bodelschwinghschen Anstalten Bethel und die Vereinigung Geschenke der Hoffnung bei.[1]

Auseinandersetzung mit der Deutschen Kinderhilfe

Im Jahr 2008 kam es zu einer Auseinandersetzung mit der Deutsche Kinderhilfe. Ein Schiedsausschussverfahren unter dem Berichterstatter Dr. Müllerleile, der im März 2008 aus dem Spendenrat ausschied.[15] untersuchte die Struktur der Deutschen Kinderhilfe und hielt sie für zu wirtschaftlich und intransparent. .[16] Die Deutsche Kinderhilfe verteidigt ihre Strukturen. [17] Der Berichterstatter Dr. Müllerleile veröffentlichte im Juni 2008 unter dem Titel „Eine zeitgemäße moderne Hilfsorganisation“ in dem Onlinemagazin „Fundrasing - Online“ einen Artikel über die Auseinandersetzung zwischen Deutscher Kinderhilfe und Deutschem Spendenrat. [18] Die Deutsche Kinderhilfe hielt kurz vor dem Mitgliederversammlung am 30.05.2008 eine Pressekonferenz ab und stellte ihr Position dar.[19] Der Deutsche Spendenrat positionierte sich in einer eigenen Pressemitteilung zu dieser Pressekonferenz. [20] Im Vorfeld der Mitgliederversammlung mahnte die Deutsche Kinderhilfe zahlreiche Mitglieder des Deutschen Spendenrates mit der Begründung ab, diese hielten sich selbst nicht an die Selbstverpflichtungserklärung.[21] Die Welt berichtete erneut. [22] Auch der deutsche Spendenrat bezog auf seiner Homepage Stellung „Der Vorstand bedauert das Verhalten, das die Kinderhilfe in den letzten Wochen gezeigt hat. Die verdeckte Massenabfrage unter den Mitgliedsverbänden mit nachfolgenden Massenabmahnungen hatte eindeutig politischen Charakter. „Hier hat ein Verband versucht, das System für sich zu instrumentalisieren und dabei billigend in Kauf genommen, dass alle Spenden sammelnden Organisationen in schlechten Ruf geraten und gemeinnützige Mittel für unnötige Rechtsstreitigkeiten verschwenden. Das kann man nicht akzeptieren“. Die Deutsche Kinderhilfe berief sich bei den Abmahnungen auf eine Untersuchung des Wirtschaftsprüfer Jochen Weiser und des ehemaligen Geschäftsführers des Deutschen Spendenrates Bernd Beder. WP Weiser hatte von jedem Verein einen Jahresbericht angefordert, um prüfen zu können, ob sich der Verein an die Selbstverpflichtungserklärung hält. [23] Der Vorstand des Deutschen Spendenrates riet seinen Mitgliedern, diese Anfrage nicht zu beantworten. [24] Ein Verein, „Deutsche Lebensbrücke e.V.“ veröffentlichte eine Pressemitteilung, dass er sich aus Kostengründen nicht an die Selbstverpflichtungserklärung halte, eine Testierung durch einen Wirtschaftsprüfer sei zu teuer. [25] Die Vereine, die ihre Bilanz im Internet veröffentlichten, wurden ebenfalls geprüft. Das Ergebnis des unabhängigen Wirtschaftsprüfers Weiser ergab nach Angaben der Deutschen Kinderhilfe, dass sich eine Vielzahl von Vereinen des Deutschen Spendenrats nicht an die Selbstverpflichtungserklärung halte. [26]. Auch RA Beder prüfte einzelne Vereine und stellte fest, dass sich diese nicht an die SE halten. [27] [28]

Der Verein „help direct e.V.“ gab daraufhin eine Pressemitteilung heraus und empörte sich über das Vorgehen der Deutschen Kinderhilfe. [29] Ferner versuchte der Verein „help direct“ der Deutschen Kinderhilfe gerichtlich zu untersagen, weiter zu behaupten, der Verein halte sich nicht an die Selbstverpflichtungserklärung. Mit rechtskräftigem Urteil des LG Berlin vom 28.08.2008 stellte das Gericht auf Seite 11 fest, dass die auf der Untersuchung des WP Weiser beruhende Aussage weiterhin zu Recht getätigt werden darf, der Verein „Aktion help direct“ habe sich nicht an die Selbstverpflichtungserklärung gehalten. [30] Die von Bodelschwhingschen Anstalten haben ebenfalls anwaltlich versucht, eine Unterlassung gegen den Verein zu erwirken, dieser behauptet allerdings weiter, der Verein halte sich nicht an die Selbstverpflichtungserklärung. [26] Einzelne Vereine haben gerichtlich versucht, die Kosten der Abmahnung gegen die Deutsche Kinderhilfe geltend zu machen. Im Fall der Siebrasse Stiftung erkannte die Deutsche Kinderhilfe die Kosten an, da die Stiftung neues Mitglied war und über keine Homepage verfügt. [31], im Fall des Tamat e.V. wurde rechtskräftig durch das Landgericht Berlin eine Kostenpflicht der Deutschen Kinderhilfe verneint, [32] , andere Verfahren sind anhängig, zwei davon wurden in der ersten Instanz zugunsten der Deutschen Kinderhilfe entschieden [33] Es wurde festgestellt, dass die Abmahnungen zu Recht erfolgten und keine Kostenerstattungspflicht der Deutschen Kinderhilfe besteht – ferner, dass sich die Kläger selbst nicht an die Selbstverpflichtungserklärung gehalten haben (z.B. Urteil LG Berlin vom 08.05.2009, S. 11.) [33]

Auf der Mitgliederversammlung am 03.06.2008 trat im Wege einer gütlichen Einigung der Verein Deutsche Kinderhilfe zunächst mit Zustimmung der Mitglieder aus. Quelle: Protokoll der Mitgliederversammlung vom 03.06.2009. Auf der Homepage des DSR seht dazu: „Der Vorsitzende der Deutschen Kinderhilfe hatte zusätzlich während der Versammlung noch selbst den Austritt seiner Organisation erklärt“. [34] Danach wurde der Verein trotz diese Beschlusses zusätzlich ausgeschlossen Quelle: Protokoll der Mitgliederversammlung vom 03.06.2008. Die „Welt“ berichtete über den Ausschluss. [35]

Auch dpa verfasste mit dem Untertitel „Stolpersteine aus dem Glashaus“ einen Bericht über die Auseinandersetzung der Deutschen Kinderhilfe mit dem Deutschen Spendenrat; [36] ebenso die Neue Westfälische. [37]




Einzelnachweise

  1. a b Alphabetische Liste der Mitgliedsorganisationen
  2. a b [1]
  3. [ http://www.fundraisingverband.de/index.php?id=130]
  4. [2]
  5. [3]
  6. [4]
  7. [5]
  8. a b [6] Referenzfehler: Ungültiges <ref>-Tag. Der Name „Stiftungsverzeichnis BRegDetmold“ wurde mehrere Male mit einem unterschiedlichen Inhalt definiert.
  9. [www.stueckemann.com]
  10. Darstellung der Vereinsziele
  11. [7]
  12. Text der Selbstverpflichtungserklärung
  13. Verfahrensordnung des Schiedsausschusses
  14. Geschichte des Deutschen Spendenrates auf dessen Website
  15. [8]
  16. [ http://www.spendenrat.de/index.php?id=86,138,0,0,1,0]
  17. [9]
  18. [10]
  19. [ http://www.kinderhilfe.de/080530_Hintergrund.pdf.]
  20. [ http://www.spendenrat.de/index.php?id=86,137,0,0,1,0]
  21. [11]
  22. http://www.welt.de/politik/article2045687/Schlammschlacht_deutscher_Hilfsorganisationen.html]
  23. [ http://www.kinderhilfe.de/Mail_WP_Weiser.pdf]
  24. [12]
  25. [ http://www.kinderhilfe.de/PM_Lebensbruecke.pdf]
  26. a b [13]
  27. [14]
  28. [15]
  29. [ http://www.kinderhilfe.de/PM_HelpDirect.pdf]
  30. [ http://www.kinderhilfe.de/Urteil_HelpDirect.pdf]
  31. [ http://www.kinderhilfe.de/Urteil_Heinrich_Siebrasse_Stiftung.pdf]
  32. [16]
  33. a b [17][ http://www.kinderhilfe.de/Urteil_Diaconia.pdf] Referenzfehler: Ungültiges <ref>-Tag. Der Name „Urteile““ wurde mehrere Male mit einem unterschiedlichen Inhalt definiert.
  34. [18]
  35. Kristian Frigelj: Spendenrat schließt umstrittene Kinderhilfe aus, Die Welt, 3. Juni 2008
  36. [19], ntv
  37. [20], NW