Notariatssignet

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Notariatssignet des Augustin von Hammerstetten. Linz, 1490

Das Signet des Notars (auch Signum, Chyrographum, Symbolum, Merk, Piczetum, hantzeichen, mal, signetum, signetum publicum oder signetum notarile genannt) ist ein persönliches Erkennungszeichen und bildet sich im 11. und 12. Jahrhundert aus. Es ist gleichwertig mit dem Siegel, ist aber ein mit der Feder ausgeführtes Zeichen. Es hat die Grundform eines zunehmend komplizierter werdenden Kreuzes, das auf einem Podest steht. Der Platz, wo das Notariatssignet untergebracht wird, ist bis zur Mitte des 13. Jahrhunderts noch wechselnd, aber fast immer am Ende der Urkunde. Seit dem 14. Jahrhundert steht es immer am Schluss links neben der Beurkundungsformel mit der Unterschrift des Notars. Seit der Mitte des 15. Jahrhunderts gibt es gelegentlich Stempel für das Signet.

Das Signet ist eine Fertigungsmarke. Mit dem Signet gilt das Notariatsinstrument als ebenso beweiskräftig wie die Siegelurkunde.

Erst im 17. Jahrhundert wird dem Notar ein Signet offiziell verliehen. Davor gab es große Variation unter den Signets. Das Signet änderte sich nur selten im Laufe einer Notarskarriere, höchstens, wenn ein Notar zur seiner kaiserlichen Autorisation auch eine päpstliche bekam (oder umgekehrt).

Es gibt keine „Lehre von den Notarssignets“ wie etwa die Heraldik, daher besteht auch kein Regelwerk. Mitte des 14. Jahrhunderts tauchen allerdings Sprüche als Zusatz auf, meist sind sie biblisch, später auch weltlich, z.B. suum cuique; auch dieser Bereich war nicht reguliert. Die Reichsnotariatsordnung von 1512 bringt in Sachen Signet nichts Neues. Das Signet verschwindet mit der Auflösung des Reiches 1806.

Literatur