Peter Häberle

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Peter Häberle

Peter Häberle (* 13. Mai 1934 in Göppingen) ist ein deutscher Jurist und emeritierter Professor für Öffentliches Recht an der Universität Bayreuth.

Leben

Peter Häberle wuchs als Sohn des promovierten Mediziners Hugo Häberle und Ursula Häberle, geb. Riebensahm, in einem musikalischen Elternhaus[1] in Württemberg auf. Nach seinem Rechtswissenschaftsstudium in Tübingen, Bonn, Freiburg im Breisgau und Montpellier wurde er 1961 bei Konrad Hesse an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg promoviert.

Häberles Dissertation Die Wesensgehaltgarantie des Art. 19 Abs. 2 Grundgesetz – Zugleich ein Beitrag zum institutionellen Verständnis der Grundrechte und zur Lehre vom Gesetzesvorbehalt (1962) wurde in der Staatsrechtswissenschaft viel beachtet[2] und war Gegenstand kontroverser Debatten. Sie ist 1983 in stark erweiterter, dritter Auflage erschienen. Insbesondere Häberles Thesen zur Grundrechtsdogmatik haben oft heftigen Widerspruch gefunden;[3] sie werden zum Teil als zu sozialwissenschaftlich angesehen. Andererseits waren seine Thesen auch Auslöser für eine lebhafte Diskussion. Seine grundrechtsdogmatischen Thesen vertiefte er im Rahmen seines Referates „Grundrechte im Leistungsstaat“ auf der Staatsrechtslehrertagung 1971 in Regensburg. Auch hier wurde ihm vorgeworfen, die abwehrrechtliche Seite der Grundrechte zu sehr zu vernachlässigen. Das erste Numerus-Clausus-Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist offenkundig von seinem Staatsrechtslehrerreferat beeinflusst (→ status activus processualis).[4]

Nach der Habilitation 1969 in Freiburg mit der Schrift Öffentliches Interesse als juristisches Problem wurde Häberle, nach einer Lehrstuhlvertretung in Tübingen, in Marburg zum ordentlichen Professor ernannt. Später folgten Berufungen nach Augsburg und Bayreuth, wo er 2002 emeritiert wurde. Daneben war Häberle zwanzig Jahre lang ständiger Gastprofessor für Rechtsphilosophie an der Universität St. Gallen.

Wirken

Er widmete sein wissenschaftliches Wirken später vermehrt der als Kulturwissenschaft begriffenen vergleichenden Verfassungslehre. Dies äußerte sich auch in seiner – auch nach seiner Emeritierung bis zum heutigen Tag fortgesetzten – Herausgebertätigkeit des Jahrbuchs des öffentlichen Rechts der Gegenwart (seit 1983).

Viel Beachtung fand seine Lehre von der Rechtsvergleichung als „fünfte Auslegungsmethode[5] und vom „status activus processualis“. Der Rechtswissenschaftler gilt, auch wegen seines 1982 entwickelten kulturwissenschaftlichen Ansatzes, als Pionier internationaler Zusammenarbeit[6]. So hat er beispielsweise auf der Grundlage seines wissenschaftlichen Werkes in Polen und Estland die Parlamentsberatungen bei der Entwicklung der neuen Verfassungen begleitet und im Februar 1998 auf Einladung des Verfassungsgerichts der Ukraine wissenschaftlich beratend gewirkt.

Peter Häberle steht als Schüler von Konrad Hesse auch in der Tradition der Smend-Schule, zu der er sich in seinen grundlagentheoretischen Arbeiten auch klar bekennt, gleichzeitig auch zu Hermann Heller.

Neben einer deutschen wurde ihm zum 70. Geburtstag auch – erstmalig für einen deutschen Staatsrechtslehrer – eine internationale Festschrift dargebracht.

Ehrungen und Auszeichnungen

1994 erhielt Peter Häberle die Ehrendoktorwürde der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Aristoteles-Universität Thessaloniki, im Jahre 2000 und 2003 folgten die jeweiligen Fakultäten der Universität Granada und der Katholischen Universität Lima, 2005 die Universität Brasilia, 2007 die Universität Lissabon und 2009 die Universität Tiflis sowie die Universität Buenos Aires. Er ist Großoffizier der Italienischen Republik und wurde mit Ehrenmedaillen der Verfassungsgerichte in Rom und Lima ausgezeichnet. Seit 1998 ist er ordentliches Mitglied der Bayerischen Akademie der Wissenschaften und seit 1996 korrespondierendes Mitglied der Heidelberger Akademie der Wissenschaften. 2007 wurde er Mitglied der Nationalen Akademie für Rechts- und Sozialwissenschaften Argentinien. 1991/1992 war er Fellow am Wissenschaftskolleg zu Berlin.

1997 erhielt er das Verdienstkreuz am Bande des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland, 1998 den Max-Planck-Forschungspreis.

Am 11. Juli 2007 wurde er vom bayerischen Ministerpräsidenten Edmund Stoiber mit dem Bayerischen Verdienstorden ausgezeichnet.[7] 2009 erhielt er das Ehrenkreuz der römischen Universität La Sapienza und wurde im selben Jahr vom österreichischen Bundespräsidenten mit dem Ehrenkreuz für Wissenschaft und Kunst I. Klasse ausgezeichnet.

Plagiatsaffäre Guttenberg

Peter Häberle betreute an der Universität Bayreuth als Doktorvater von etwa 2000 bis 2007, somit über seine 2002 erfolgte Emeritierung hinaus, die Dissertation des CSU-Politikers Karl-Theodor zu Guttenberg. Die Arbeit mit dem Titel Verfassung und Verfassungsvertrag. Konstitutionelle Entwicklungsstufen in den USA und der EU wurde 2006 durch die Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät der Universität angenommen und Anfang 2007 mit der Bestnote „summa cum laude“ bewertet. Zweitgutachter war Rudolf Streinz. Im Februar 2011 geriet Guttenbergs Dissertation, ausgelöst durch Plagiatsvorwürfe des Bremer Staatsrecht-Professors Andreas Fischer-Lescano,[8] in die öffentliche Kritik.[9]

Häberle, der von Fischer-Lescano noch vor der ersten Veröffentlichung informiert worden war, wies die Vorwürfe, die Doktorarbeit sei ein Plagiat, in einer ersten Stellungnahme als „absurd“ zurück.[10] Er habe die Arbeit in zahlreichen Beratungsgesprächen eingehend kontrolliert.[11] Verbunden mit hoher medialer Aufmerksamkeit kam es in der Folge zu weiteren Vorwürfen und die „Plagiatsaffäre Guttenberg“ löste eine politische Affäre in Deutschland aus,[12] mit der sich der Deutsche Bundestag am 23. Februar 2011 befasste.[13] Nachdem die Universität Bayreuth erhebliche Verstöße gegen die wissenschaftlichen Pflichten zur Kennzeichnung von Quellen und Zitaten festgestellt hatte, wurde Guttenberg der Doktorgrad am 23. Februar 2011 wieder aberkannt.

In einer Erklärung, die am 28. Februar 2011 bekannt wurde, bezeichnete Häberle die Mängel in Guttenbergs Dissertation als „schwerwiegend und nicht akzeptabel“. Sie widersprächen dem, was er „vorzuleben und auch gegenüber […] [s]einen Doktoranden zu vermitteln bemüht war“; die Aberkennung des Doktorgrades sei eine „notwendige Folge“ gewesen. In seiner ersten und „letztlich zu vorschnellen Reaktion“ habe er „ohne Detailkenntnis der konkreten Vorwürfe das Ausmaß nicht absehen“ können.[14][15] Am 9. März 2011 wurde bekannt, dass zu Guttenberg auch seinen Doktorvater in 29 Fällen plagiiert habe[16]. So stellt sich die Frage, ob Häberle die Arbeit überhaupt gelesen habe, bevor er sie mit „summa cum laude“ bewertete.

Schriften (Auszug)

  • Grundrechte im Leistungsstaat. In: VVDStRL, Band 30, 1972, S. 43 ff.
  • Die offene Gesellschaft der Verfassungsinterpreten. In: JZ. 1975, S. 297 ff.
  • Kommentierte Verfassungsrechtssprechung, Athenaeum, Königsstein 1979.
  • Kulturpolitik in der Stadt – ein Verfassungsauftrag. Decker & Müller, Heidelberg, 1979.
  • Klassikertexte im Verfassungsleben, 1981.
  • Erziehungsziele und Orientierungswerte im Verfassungsstaat, 1981.
  • Rezensierte Verfassungsrechtswissenschaft, 1982.
  • Das Grundgesetz der Literaten, 1983.
  • Die Wesensgehaltsgarantie des Art. 19 Abs. 2 Grundgesetz – Zugleich ein Beitrag zum institutionellen Verständnis der Grundrechte und zur Lehre des Gesetzesvorbehalts. 3. Auflage, C.F. Müller, Heidelberg 1983.
  • Öffentliches Interesse als juristisches Problem, 1970, 2. Auflage 2006.
  • Gemeineuropäisches Verfassungsrecht, EuGRZ 1991, S. 261 ff.
  • Rechtsvergleichung im Kraftfeld des Verfassungsstaates – Methoden und Inhalte, Kleinstaaten und Entwicklungsländer, 1992.
  • Europäische Rechtskultur, 1994.
  • Europäische Verfassungslehre in Einzelstudien, 1999.
  • Das Prinzip der Subsidiarität aus der Sicht der vergleichenden Verfassungslehre. In: AöR, 119, 1994, S. 169–206.
  • Wahrheitsprobleme im Verfassungsstaat. 1995. Übersetzungen ins Japanische, Italienische, Spanische und ins Portugiesische.
  • Verfassungslehre als Kulturwissenschaft, 2. Auflage, Duncker und Humblot, 1998. Teilübersetzt ins Spanische (Teoría de la Constitutión como ciencia de la cultura, 2000), Italienische (Per una dottrina della costituzione come scienza della cultura, 2001) und Japanische (in: Kobe Law Journal. Vol. 50, No. 4, März 2001).
  • Verfassung als öffentlicher Prozeß, SöR Band 353, Duncker und Humblot, 1978, 3. Auflage Berlin 1998.
  • Gibt es eine europäische Öffentlichkeit?, 2000.
  • Kleine Schriften. Hrsg. von W. Graf Vitzthum, 2002.
  • L´Etat Constitutionnel. Paris 2004.
  • El Estado constitucional. Buenos Aires 2007.
  • Nueve Ensayos Constitucionales y una Lección Jubilar. Lima 2004.
  • Conversaciones Académicas con Peter Häberle. Comp. D. Valadés, Mexiko-Stadt 2006 (Übersetzung ins Portugiesische, Brasila 2008).
  • Europäische Verfassungslehre. 6. Auflage, Nomos, Baden-Baden 2009.
  • Das Menschenbild im Verfassungsstaat, 4. Auflage, Duncker und Humblot, Berlin 2008.
  • Der Sonntag als Verfassungsprinzip, 2. Auflage, 2006.
  • Estado Constitucional Cooperativo, São Paulo 2007.
  • Nationalhymnen als kulturelles Identitätselement des Verfassungsstaates, Duncker und Humblot, Berlin 2008.
  • Nationalflaggen: bürgerdemokratische Identitätselemente und internationale Erkennungssymbole, Duncker und Humblot, Berlin 2008.
  • Constitução e cultura, O Direito ao Feriado …, Lumen Juris, Rio de Janeiro, 2008.
  • Verfassungsvergleichung in europa- und weltbürgerlicher Absicht, Duncker und Humblot, Berlin 2009.
  • Pädagogische Briefe an einen jungen Verfassungsjuristen, Mohr Siebeck, Tübingen 2010.
  • Europäische Verfassungslehre, erw. und überar. 7. Auflage, Nomos, Baden-Baden 2011.

Literatur

  • Martin Morlok: Peter Häberle zum 70. Geburtstag. In: Archiv des öffentlichen Rechts. Band 129, Jahrgang 2004, S. 327 ff.
  • Alexander Blankenagel, Ingolf Pernice, Helmuth Schulze-Fielitz u. a.: Verfassung im Diskurs der Welt. Liber Amicorum für Peter Häberle zum siebzigsten Geburtstag. Tübingen 2004.
  • Francisco Balaguer Callejón (Hrsg.): Derecho Constitucional y Cultura, Estudios en Homenaje a Peter Häberle. Madrid 2004.
  • F. F. Segado]: Presentación. In P. Häberle: La Garantía del contenido esencial …. Dykinson, Madrid 2003, S. XIII–LXI.
  • A. A. Cervati: Il diritto costituzionale tra metodo comparativo …. In P. Häberle: Lo Stato costituzionale. Enciclopedia Italiana Treccani, Rom 2005, S. 295–322.
  • B. Ehrenzeller u. a. (Hrsg.): Präjudiz und Sprache. Erstes Kolloquium der Peter Häberle-Stiftung an der Universität St. Gallen, Zürich/St. Gallen 2008.
  • Mikunda Franco: Filosofía y Teoría del derecho en Peter Häberle. Dykinson-Constitucional, Madrid 2009.
  • Zweite spanische Festgabe zum 75. Geburtstag in: Revista De Derecho Constitucional Europeo, Teil I Num. 11. Enero-junio de 2009. Granada 2009, mit Laudatio von P.Ridola, S. 389 ff; Teil II año 6, Número 12, julio-diciembre de 2009.
  • Internationaler Kongress zu Ehren des 75. Geburtstages von P. Häberle in Granada (Bericht), in: JZ 2009, S. 1161 f., weiterer Bericht in: DÖV 2010, S. 80 ff.
  • Gilmar Mendes: Der Einfluss des Grundgesetz auf die brasilianische Verfassung von 1988, in JöR Band 58, S. 95 ff., speziell Der Einfluss der Lehre von Peter Häberle auf das brasilianische Verfassungsrecht, S. 111–116.
  • Auszug aus ZPol, Rezension zu Verfassungsvergleichung in europa- und weltbürgerliche Absicht, 2009 vom 13. April 2010 (online): „Häberles kaum zu überschätzendem Einfluss auf die deutsche Staatsrechtslehre steht seine immense Bedeutung im europäischen und internationalen Kontext nicht nach. Lange bevor die Internationalisierung des Rechts zum juristischen Modethema avancierte, beschäftigte er sich bereits mit grundlegenden Fragen des (Verfassungs-)Rechts als kulturwissenschaftlichem, nationale Grenzen überschreitendem Forschungsobjekt und mit den damit zusammenhängenden methodischen Fragen der Rechtsvergleichung. Wie groß das dabei behandelte Themenfeld ist, zeigt eindrucksvoll der Sammelband, der neben bereits publizierten auch erstmals veröffentlichte Berträge enthält. […] Der reichhaltige Ertrag der Lektüre des nach wie vor ungemein produktiven Juristen lässt darauf hoffen, dass den ‚späten Schriften‘ noch zahlreiche ‚spätere‘ folgen.“

Einzelnachweise

  1. Flyer zu dem Buch Nationalhymnen als kulturelle Identitätselemente des Verfassungsstaates, Duncker & Humblot, Berlin.
  2. Vorwort. In: Alexander Blankennagel u. a. (Hrsg.): Verfassung im Diskurs der Welt. Liber Amicorum für Peter Häberle zum siebzigsten Geburtstag. Tübingen 2004, ISBN 3-16-148361-8. Vgl. Francisco Balaguer Callejón: Derecho constitucional y cultura. Madrid 2004, S. 17–20.
  3. Peter Häberle: Die Wesensgehaltsgarantie des Art. 19 Abs. 2 Grundgesetz. 3. Auflage, Heidelberg 1983; mit Rezensionsnachweisen auf der Rückseite des Deckblatts sowie auf S. VI–XI.
  4. E. Friesenhahn: Juristentagsrede, 1972 in Düsseldorf; L. Michael, M. Morlok: Grundrechte. Nomos 2008, S. 32, 39, 402.
  5. Peter Häberle: Grundrechtsgeltung und Grundrechtsinterpretation im Verfassungsstaat – Zugleich zur Rechtsvergleichung als „fünfter“ Auslegungsmethode, Juristenzeitung (JZ) 1989, S. 913 ff.; bestätigt bei dems.: Wechselwirkungen zwischen deutschen und ausländischen Verfassungen, in: Detlef Merten/Hans-Jürgen Papier (Hrsg.): Handbuch der Grundrechte in Deutschland und Europa, Band I: Entwicklungen und Grundlagen, Heidelberg 2003, § 7 Rn. 26.
  6. Würdigung durch K.Hesse in Martin Morlok (Hrsg.): Die Welt des Verfassungsstaates. Baden-Baden 2001, S. 11; T. Fleiner in derselb. (Hrsg): Die multikulturelle und multi-ethnische Gesellschaft, Fribourg, 1995, S. IX–XII; D. Valadés, in P. Häberle: El Estado constitucional. Depalma, Buenos Aires, Jahr 2007, S. 1–79.
  7. Universität Bayreuth: Neuigkeiten aus der Universität Nr. 6 (2007), S. 5.
  8. Andreas Fischer-Lescano: Karl-Theodor Frhr. zu Guttenberg, Verfassung und Verfassungsvertrag. Konstitutionelle Entwicklungsstufen in den USA und der EU. In: Kritische Justiz, Ausgabe 1/2011, ISSN 0023-4834, S. 112–119; abgerufen am 25. Februar 2011 (PDF-Datei).
  9. Roland Preuß, Tanjev Schultz: Plagiatsvorwurf gegen Verteidigungsminister. Guttenberg soll bei Doktorarbeit abgeschrieben haben. In: Süddeutsche Zeitung vom 16. Februar 2011; abgerufen am 25. Februar 2011.
  10. Peter Häberle: „Das ist absurd. Die Arbeit ist kein Plagiat.“ Zitiert nach: Guttenberg: Hat er seine Doktorarbeit abgeschrieben? In: Abendzeitung vom 16. Februar 2011; abgerufen am 25. Februar 2011.
  11. Peter Häberle: „Der Vorwurf ist absurd. Die Arbeit ist kein Plagiat. Sie wurde von mir in zahlreichen Beratungsgesprächen eingehend kontrolliert. Herr zu Guttenberg war einer meiner besten Seminaristen und Doktoranden.“ Zitiert nach: Zu Guttenbergs Doktorarbeit: Summa cum laude? In: Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 16. Februar 2011; abgerufen am 25. Februar 2011.
  12. Vergleiche: Guttenbergs Plagiatsaffäre. Dossier auf: Spiegel Online; abgerufen am 25. Februar 2011.
  13. Plenarprotokoll 17/92 (23. Februar 2011): Plagiatsvorwürfe im Zusammenhang mit der Dissertation des Bundesministers der Verteidigung. Abgerufen am 26. Februar 2011.
  14. Häberles Erklärung auf der Seite der Universität Bayreuth (PDF)
  15. (otr): Plagiatsaffäre: Doktorvater wendet sich von Guttenberg ab, Spiegel Online vom 28. Februar 2011; abgerufen am 28. Februar 2011.
  16. ? In: Süddeutsche Zeitung, 9. März 2011