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Staatsarchiv Bückeburg
Das Staatsarchiv Bückeburg ist im Niedersächsischen Landesarchiv zuständig für die staatlichen Behörden und Gerichte und deren Rechts- und Funktionsvorgänger im Landkreis Schaumburg bzw. des früheren Schaumburger Territoriums. Es verwahrt die archivwürdigen Urkunden, Akten, Karten, Pläne und Dateien der staatlichen Behörden, erschließt sie, stellt sie zur Nutzung bereit und sichert historisch wichtige Unterlagen aus dem nichtstaatlichen Bereich.
Zum Staatsarchiv Bückeburg gehört die Zentrale Werkstatt des Niedersächsischen Landesarchivs. Hier wird im Auftrag des Bundes für alle Archive in den Ländern Niedersachsen und Bremen die Sicherungsverfilmung des wichtigsten Archivgutes im Rahmen des Kulturgutschutzes durchgeführt.
Zudem ist hier die Massenrestaurierung von Archivgut des Landesarchivs konzentriert. Im Staatsarchiv Bückeburg wurde seit Ende der 1980er Jahre das Bückeburger Verfahren zur massenhaften Einzelblattentsäuerung von Archivgut entwickelt und findet heute deutschland- und europaweit Anwendung.
Geschichte
In der Schaumburger Kanzleiordnung von 1582 wird erstmals ein „Gewelbe“ (im Schloss Stadthagen) als Aufbewahrungsort für „Siegel und Briefe“ der Grafschaft Holstein-Schaumburg erwähnt, 1585 erstmals als „Archiv“ bezeichnet.[1] Noch 1638 befand sich das Archiv in Stadthagen, erst 1640 im Residenzschloss Bückeburg. Dieses Schaumburger Samtarchiv blieb nach der Aufteilung des Landes in einen hessischen (Grafschaft Schaumburg) und einen lippischen (Grafschaft Schaumburg-Lippe) Teil zunächst in Bückeburg. 1873 gelangten die den hessischen (nunmehr preußischen) Landesteil betreffenden Unterlagen ins Staatsarchiv Marburg. Die Geschichte der neuen schaumburg-lippischen Registraturen ist von einem komplizierten Dualismus staatlicher und landesherrlich-privater Archive gekennzeichnet. 1907 wurde das bisherige „Haus- und Staatsarchiv“ in ein „Hausarchiv“ umgewandelt, aus dem Akten staatlicher Betreffe an das Staatsarchiv beim Ministerium abgeliefert wurden. Das Schaumburg-Lippische Staatsarchiv wurde 1939 aus Sicherheitsgründen im Staatsarchiv Hannover deponiert. Von dort wurden die Akten nach den schweren Luftangriffen im Oktober 1943 in das Schloss Stadthagen umgelagert, nach der Beschlagnahme des Schlosses durch die britische Besatzungsmacht kamen sie zunächst nach Bückeburg zurück. Im Herbst 1947 erwies sich die Einrichtung eines Niedersächsischen Staatsarchivs in Bückeburg mangels geeigneter Räume zunächst als unmöglich, die Akten wurden 1949 wieder nach Hannover transportiert. Erst 1961 wurde das Niedersächsische Staatsarchiv Bückeburg errichtet, in der Folgezeit neben den zeitweise in Hannover deponierten auch die die Grafschaft Schaumburg betreffenden Akten hier zusammen gezogen. 1962 und 1972 gelangten auch das Fürstlich Schaumburg-Lippische Hofkammerarchiv und das Fürstlich Schaumburg-Lippische Hausarchiv als Depositum in das Staatsarchiv Bückeburg. Seit der Gründung des Niedersächsischen Landesarchivs zum 1. Januar 2005 trägt das Staatsarchiv die amtliche Bezeichnung Niedersächsisches Landesarchiv – Staatsarchiv Bückeburg –.
Bestände
Das Staatsarchiv verwahrt etwa 5600 Urkunden, etwa 3,5 Regalkilometer Akten und 20.000 Karten und Pläne ((?)). In Form von Mikrofiche stehen die Schaumburger Kirchenbücher und die regionalen Zeitungen zur Verfügung. Die staatlichen Archivalien gliedern sich in zwei Gruppen:
Bestandsgruppe L: Behörden der alten Grafschaft Schaumburg bis 1647 (Schaumburger Samtarchiv L 1) und der Grafschaft Schaumburg-Lippe ab 1647 und ihre Nachfolger.
Bestandsgruppe H: Behörden der hessischen Grafschaft Schaumburg ab 1647 und ihre Nachfolger.
Die staatlichen Beständen werden u. a. durch das Archiv der Schaumburg-Lippischen Landeskirche (Dep. 22), das Archiv des Landkreises Schaumburg (Dep. 46) und die Stadtarchive Bückeburg (Dep. 9), Obernkirchen (Dep. 29) und Hessisch Oldendorf (Dep. 59) ergänzt. Zu den wichtigsten Beständen gehören das Fürstlich Schaumburg-Lippische Hofkammerarchiv (Bestandsgruppe K) und das Fürstlich Schaumburg-Lippische Hausarchiv (Bestandsgruppe F), beide in Privateigentum.
Das Staatsarchiv Bückeburg betreut auch die "Fürstlich Schaumburg-Lippische Hofbibliothek"
Nutzung
Grundsätzlich kann im Rahmen der Bestimmungen des Niedersächsischen Archivgesetzes und der entsprechenden Verwaltungsvorschriften jeder die im Staatsarchiv Bückeburg verwahrten Archivalien nutzen, gegebenenfalls sind Schutzfristen zu berücksichtigen.
Für einige Deposita gelten besondere Bestimmungen. Das Fürstlich Schaumburg-Lippische Hausarchiv und das Fürstlich Schaumburg-Lippische Hofkammerarchiv sind bis zum Grenzjahr 1892 nach den Bestimmungen des Niedersächsischen Archivgesetzes zu benutzen.
Benutzer können im Internet auf der Seite des Staatsarchivs oder im Internetportal des Niedersächsischen Landesarchivs in den allermeisten Findbüchern des Staatsarchivs recherchieren. Dieses Angebot wird ständig erweitert. Die Archivalien des Staatsarchivs und die Bestände der Dienstbibliothek können nur im Lesesaal eingesehen werden, anders als bei Bibliotheken ist eine Ausleihe nicht möglich.
Literatur
Franz Engel: Die Schaumburg-Lippischen Archive und zentralen Registraturen. Ihre Geschichte und ihr Inhalt, Göttingen 1955 (Veröffentlichungen der niedersächsischen Archivverwaltung Heft 4).
Hubert Höing: Übersicht über die Bestände des Niedersächsischen Staatsarchivs in Bückeburg, Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht 2004 (Veröffentlichungen der Niedersächsischen Archivverwaltung 57). ISBN 978-3-525-35542-8
Einzelnachweise
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Weblinks
Niedersächsisches Landesarchiv
Niedersächsisches Landesarchiv – Staatsarchiv Bückeburg –
AIDA-Online.
- ↑ Franz Engel: Die Schaumburg-Lippischen Archive und Registraturen. Ihre Geschichte und ihr Inhalt. Göttingen 1955, S. 13, 99-101.