Fingerprint (Bibliothekswesen)
Als Fingerprint bezeichnet man im Bibliothekswesen eine Formel zur Identifizierung alter Drucke.
Der Fingerprint ist eine Folge von Zeichen, die festgelegten Seiten und Zeilen eines gedruckten Buches entnommen werden und die in Verbindung mit dem Erscheinungsdatum dazu bestimmt sind, Drucke unterschiedlicher Ausgaben anhand der Titelaufnahme zu unterscheiden.
Der Fingerprint besteht aus 16 Zeichen in vier Gruppen.
Sie werden folgenden Seiten des Buches entnommen:
- 1. Gruppe: der ersten bedruckten Rektoseite, die der Titelseite folgt und nicht selbst eine Titelseite ist
- 2. Gruppe: der vierten Rektoseite nach der für die erste Gruppe verwendeten
- 3. Gruppe: der Rektoseite, welche der für die zweite Gruppe herangezogenen folgt und die korrekte Zahl 13, ersatzweise 17, trägt
- 4. Gruppe: der Versoseite, der für die dritte Gruppe verwendeten Seite
Auf jeder Seite werden jeweils zwei Zeichen zuerst der letzten und dann der vorletzten Zeile entnommen – bei Rektoseiten die beiden Zeichen dem Ende der Zeilen, bei der Versoseite die beiden Zeichen am Anfang der Zeilen.
Beispiel: e,en a-r- e.m- *G&p
Hinzu kommen i.d.R.:
- Ein Indikator, der anzeigt, welcher Seite des Buches die dritte Zeichengruppe entnommen wurde: (“3” für Seite 13, “7” für Seite 17 oder “C” bei fehlender oder falscher Zählung.
- Das Erscheinungsdatum
- Bei mehrbändigen Werken die Zählung des Bandes
Beispiel: e,en a-r- e.m- *G&p 3 1737R 2,2
Quellen
- John P. Feather: Tests on the use of the Fingerprint in library catalogues. Oxford 1977.
- Karsten Otte u.a.: Autoptische Katalogisierung alter Drucke 1501-1850 im GBV.